Blickpunkt Nottuln
24.01.2025
Blickpunkt Nottuln

Ministerpräsident und Landesverkehrsminister NRW helfen

Unsere Redaktion hatte den Ministerpräsidenten Hendrik Wüst und den Verkehrsminister Oliver Krischer angeschrieben, nachdem die mehrfachen Versuche unserer Redaktion bei der Gemeinde Nottuln und dem Kreis Coesfeld, eine Durchfahrtssperre für Pkw und LKW auf dem nördlichen Ende des Buckenkampes wieder installieren zu lassen, gescheitert waren.

Aufgrund des sogenannten Poller-Erlasses des Verkehrsministers wurden die drei Poller auf dem Buckenkamp auch nach der Freigabe des Uphovener Weges (Kreisstraße), auf dem die Fahrbahn erneuert worden war, nicht mehr wieder installiert. Unsere Redaktion hatte in acht Artikeln, die sie unter dem Button GEMEINDE finden, darüber berichtet.
Es dauerte sehr lange, bis an dieser Stelle überhaupt Verkehrsschilder installiert wurden, die die Durchfahrt von Kraftfahrzeugen verbieten. Das half natürlich nicht wirklich, denn vom Durchfahren einer Durchfahrtsverbots-Zone, die nur 15 Meter lang ist, ließen sich viele Autofahrer nicht abschrecken.
Später wurde dann aufgrund unserer Bitte, Freiburger Kegel aufzustellen, insoweit nachgekommen, als nur einer mittig auf der Straße platziert wurde. Auch das hielt die Autofahrer ebenfalls nicht ab, die Straße zu passieren, denn rechts und links neben dem Kegel waren die Fahrbahnen sehr komfortabel weit über zwei Meter breit (siehe auch Fotografie links).

Während dieser gesamten Zeit waren insbesondere die vielen behinderten Menschen, die hier in den drei sozialen Anlagen, Krankenhaus, Altenheim und Alten-Wohnanlage (52 Wohnungen) wohnen und mit ihren Gehhilfen, Rollatoren, Rollstühlen und elektrischen Hilfsfahrzeugen den Buckenkamp benutzten, erheblich gefährdet. Aber auch die Kinder, die sich aufgrund der vorhandenen Durchfahrtssperre hier 36 Jahre ohne irgendeinen Unfall sicher bewegen konnten, waren in dieser Zeit ebenfalls den Gefahren des Durchfahrt-Verkehrs unnötigerweise ausgesetzt.

Kurz vor Weihnachten bekamen wir dann vom Verkehrsminister die Nachricht, dass die Fahrbahn nun durch sogenannte Freiburger Kegel verengt wird. Anfang Januar war es dann so weit, endlich wurde die Straßenbreite durch die Aufstellung von jetzt zwei Freiburger Kegeln so eingeschränkt, dass eine Durchfahrt von Anlieferungs- und Personenkraftfahrzeugen nicht mehr möglich ist - dafür danken wir dem Verkehrsminister Oliver Krischer, dem Ministerpräsidenten Hendrik Wüst und Ihren Mitarbeitern in Düsseldorf.

Wir und primär die oben angesprochenen behinderten Seniorinnen und Senioren, aber auch die Eltern von den hier wohnenden Kindern sind froh, dass die Gefahren des Durchfahrt-Verkehrs durch die endgültige Aufstellung von zwei Freiburger Kegeln  endlich wieder beseitigt sind.
Was auch im Nachhinein für viele Bürger unerklärlich bleibt, ist, warum die Nottulner Gemeinde- und die Kreisverwaltung Coesfeld diesen Prozess, der der Verkehrssicherheit, insbesondere von behinderten Menschen und kleinen Kindern dient, so lange verzögert haben.

Mit besten Grüßen

Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard

 

 

 

 

Schnelle Korrektur durch den Gemeinderat erforderlich

Wer die Lokalseite Nottuln der Westfälischen Nachrichten heute aufschlägt, bekommt erst einmal den Eindruck, dass die Gebührenerhöhung bei der Abfallbeseitigung das beherrschende und wichtige Thema für die Nottulner Bürger ist. Aber nein, weit gefehlt, denn das wirklich beherrschende wichtige Thema für die Nottulner Bürger verbirgt sich in dem kleinen Artikel unten rechts auf der Lokalseite mit der lapidaren Überschrift "Steuer: Es gibt Gewinner und Verlierer".
Doch genau das würde die Nottulner Bürger massiv treffen, denn es wird wohl mehr Verlierer und kaum Gewinner geben. Zum zweiten Mal würden sie innerhalb von 12 Monaten aufgefordert, ins Portemonnaie zu greifen, das aufgrund der hohen Lebenshaltungskosten ohnehin nicht mehr gut gefüllt ist.
Dieses ist schon alleine dadurch bedingt, dass der Hebesatz für die Grundsteuer B, die bei allen bebauten privaten sowie gewerblichen Grundstücken anfällt, von 690 % auf sage und schreibe 923 % angehoben werden soll - so die Entscheidung und Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nottuln an den Gemeinderat.
Und das, nachdem erst in diesem Frühjahr der Hebesatz für die Grundsteuer B rückwirkend von Januar an, von 590 % auf 690 % angehoben wurde - das sind 100 % mehr! Obwohl die Gemeinde Nottuln schon mit 590 % der Spitzenreiter im Vergleich mit den drei anderen Baumberge-Gemeinden, Billerbeck, Havixbeck und Senden war, ließ sich Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes nicht davon abhalten.
Unsere Redaktion hatte mit einem Artikel darum gebeten, diese Anhebung auf 2025 zu verschieben, mit der Begründung, dass erst einmal Klarheit darüber herrschen muss, inwieweit sich die neu greifende Grundsteuer-Rechtsreform auf die Grundsteuer auswirkt.
Hier der Link zum Artikel: https://www.nottuln-blickpunkt.de/607-steuererhoehungen-auf-2025-verschieben.

Schon damals warnte man in allen Medien vor den dadurch zu erwartenden Steuererhöhungen. Die anderen Baumberge-Gemeinden hatten das wohl zum Anlass genommen, entweder gar keine, oder nur sehr moderate Steuererhöhungen, wie auch in unserem Artikel deutlich dargestellt, zu erheben. Sie und insbesondere ihre Bürger sind durch die klugen politischen Entscheidungen jetzt die Gewinner und Nottulns Bürger offensichtlich die Verlierer!
Das wird aus den Zahlen der nachfolgenden Grafik im Vergleich mit den Hebesatzempfehlungen des Finanzministeriums für die vier Baumberge-Gemeinden mehr als deutlich! Die Gemeindeverwaltung Billerbeck geht hier sogar beispiel- und vorbildhaft voran, indem sie die jetzige Hebesatzempfehlung des Finanzministeriums nach unten hin korrigiert, wie wir auf Nachfrage erfuhren. Anstatt der empfohlenen 645 % hat sie nur noch 612 % als Hebesatz vorgeschlagen, sie denkt wahrhaftig an die Folgen für ihre Bürger!

Schuld sind nicht immer die anderen
Eine leicht unbedachte Äußerung muss man konstatieren, wenn man die Worte des Fraktionsvorsitzenden der CDU Hartmut Rulle "Das Finanzministerium habe diese Hebesätze errechnet und nicht die Gemeinde" ernst nimmt. Schließlich sind die vom Finanzministerium herausgegebenen Hebesätze keine verbindlichen, sondern unverbindliche Empfehlungen. Zudem hat sie es in die Verantwortung der Kommunen gestellt, eigene Hebesätze festzulegen, was auch korrekt ist. Und natürlich fußen die empfohlenen Hebesätze auch auf den vorher in 2024 gültigen Hebesätzen der einzelnen Kommunen und das war absehbar. Trotzdem konnte die Gemeindeverwaltung Nottuln es nicht lassen, bei der Grundsteuer B noch kurz vorher richtig einen "herauszuhauen", nämlich 690 % Hebesatz für 2024!

Da muss man sich nicht wundern, denn jetzt fällt die vom Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes angesetzte und vom Gemeinderat befürwortete Steuererhöhung den Nottulner Bürgern auf die Füße - das war ebenfalls schon damals abzusehen. Da wirken die Worte des Kämmerers Dominik Bomholt: "Auch für uns als Verwaltung ist das ein ganz doofes Thema" schon etwas hilflos. Ja, wer bringt denn eigentlich die Vorlagen zur Abstimmung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Gemeinderat ein? Wenn ich mich recht erinnere, ist es doch die Gemeindeverwaltung, allen voran der Bürgermeister. Und der scheut sich offensichtlich nicht, zu der Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B in 2024 um 100 % für 2025 nochmals 233 % obendrauf zupacken - das sind dann insgesamt 333 %! Selbst bei gleichbleibendem Steuermessbetrag ist zu erwarten, dass sich die Grundsteuer B massiv erhöht.

Aus Fehlern lernen und die Folgen korrigieren
Natürlich ist niemand frei davon, Fehler zu machen. Doch man muss in der Lage sein, aus seinen Fehlern zu lernen, um sie zu korrigieren. Der Gemeinderat hat am 10. Dezember die Gelegenheit dazu, die Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses zurückzuweisen. Den erforderlichen Mut hierzu sollten die Ratsmitglieder haben und nicht der Rhetorik ihres Bürgermeisters erliegen. Zugegebenermaßen ist sie brillant, doch das macht noch keinen guten Bürgermeister. Schließlich ist sie ein Merkmal fast aller studierten Theologen, denn es ist ihre Aufgabe, ihre "Schäfchen" zusammenzuhalten.
Doch die Zeit bis zur Ratsentscheidung sollte von allen Parteien, auch den Bürgermeisterparteien, genutzt werden, sich über einen an den Baumberge-Nachbargemeinden orientierenden gemeinsamen Hebesatz einig zu werden. Der schon in diesem Jahr beschlossene Hebesatz von 690 % sollte absolut ausreichen, schließlich ist er selbst im Vergleich mit den vom Finanzministerium  jetzt empfohlenen Hebesätzen ab 2025 für alle Baumberge-Gemeinden immer noch der allerhöchste Hebesatz! (siehe obige Vergleichsgrafik)

Bei den Baupreisen zählt künftig jeder Euro
Es ist höchste Zeit dafür, denn der Hebesatz von 923 % ist wahrhaftig kein Weihnachtsgeschenk für die Nottulner Familien, sondern angesichts der bereits deftig erhöhten Grundsteuer 2024, für viele eine nicht oder kaum tragbare Belastung. Außerdem wird das wahrscheinlich fatale Folgen bei der Vermarktung von baureifen oder noch in der Planung befindenden Grundstücken in Nottuln haben, denn die Grundsteuern fallen jedes Jahr erneut wieder an! Der Abstand zu den anderen Baumberge-Gemeinden wird immer größer. Für viele Bauwillige wird die überhöhte Grundsteuer Anlass genug sein, sich ein Grundstück in den benachbarten Baumberge-Gemeinden auszusuchen, da hier nachweislich viel geringere Grundsteuern jedes Jahr anfallen. Die Lage auf dem Bausektor spitzt sich immer mehr zu, da zählt schon jetzt und künftig noch viel mehr, jeder Euro!

Insofern wird wohl die Entscheidung des Gemeinderates am 10. Dezember, wenn er der Vorlage des Bürgermeisters mit 923 % Hebesatz zustimmt, sehr weittragende, bedeutende, negative Auswirkungen für die Zukunft Nottulns haben.

Mit den besten Grüßen und trotz alledem einen schönen 1. Advent im Kreise Ihrer Familien

Ergänzung:
Wir hatten den Fraktionsvorsitzenden vor der Abstimmung in der Gemeinderatssitzung, den Link zu diesem Artikel (per E-Mail) mit der Bitte übersandt, ihn auch an ihre Fraktions- und Parteimitglieder weiterzuleiten. Unsere Redaktion hatte gehofft, dass der Gemeinderat dieser weiteren eklatanten Erhöhung der Grundsteuer von 690 % auf 923 % nicht zutimmen wird. Unsere Bemühungen blieben leider derfolglos, denn der Gemeinderat hat mehrheitlich auch dieser weiteren Erhöhung zugestimmt. Somit wurde in 2024 zweimal eine Grundsteuererhöhung beschlossen und der Hebesatz um insgesamt 333 % angehoben.

Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard

Stand 1.1. 2025

Margret, die Unverzagte

Hilf dir selbst, so hilft dir Gott

Margret, eine freundliche, bescheidene Dame, wir lernten sie schon vor vielen Jahren auf Spaziergängen im Nonnenbachtal kennen. Wenn es der Zufall wollte, traf man sich dort einfach. Und "Schuld" daran waren immer die Hunde und natürlich die Natur, die uns täglich ins Nonnenbachtal lockten. Doch die langen Spaziergänge forderten auch ihren Tribut. "Alt werden ist eben nichts für Feiglinge", wie man halt zu sagen pflegt

Margret ist jedoch kein Mensch, der lange jammert oder schnell den Mut verliert, nein, sie sucht pragmatische Lösungen. Der Rollator war ihr zu langsam und beschwerlich geworden bei den Spaziergängen mit Ihrer "Partnerin" Pia, ein lebendiges Hundefräulein. Doch es dauerte nicht lange, da kam mir eines Morgens bei meinem alltäglichen Spaziergang ein nicht alltägliches Fahrzeug entgegen. Und obendrauf saß schmunzelnd Margret und verkündete mir stolz: "Das ist meine neueste Errungenschaft, ein Laufrad für Erwachsene!" 

Ich muss zugeben, Laufräder für kleine Kinder, die kenne ich wohl. Aber ein Laufrad für Erwachsene, das war auch für mich etwas Neues. "Und es ist federleicht" fuhr Margret fort, "denn es ist aus Carbon". Das konnte ich nur bestätigen, nachdem ich es leicht angehoben hatte. Margret erzählte mir, dass sie mit dem Laufrad viel weiter kommt als mit ihrem Rollator.
"Das Tolle daran ist jedoch, wenn es abwärts geht, dann setze ich mich einfach obendrauf und rolle fix den Hügel runter. Das macht Spaß und erweitert meinen Aktionsradius", so Margret weiter. Und schwups schwang sie sich mit einem Lächeln aufs Laufrad und rollte zügig den kleinen Hügel in Richtung Dorf herunter. Voran das Hundefräulein Pia, die ihr freundlich bellend den Weg wies. "Wenn es mir zu schnell wird, betätige ich beide Bremsen", hatte sie mir schon vorher versichert.

Das beruhigte mich, als ich ihr nachschaute und dachte, so kennen wir sie, wie viele Nottuner: Margret, die Unverzagte.
Sie hatte es nicht einfach in den letzten Jahren, trotzdem ließ sie sich nicht werfen. Wir wünschen Margret und Pia weiterhin noch viele schöne Jahre und Zeit für lange Spaziergänge im Nonnenbachtal. Mit dem Laufrad wird es ihnen nun wieder leichter fallen.

Ein "bewegtes" Leben mit "sollso" kann sinnvoll sein
Später erfuhr ich, dass dieses Laufrad für Erwachsene eine kleine eigene Geschichte hat. Die Idee hatte ein 85-jähriger Mann namens Albrecht Schnitzer, man soll ihn an seiner viel beachteten Schiebermütze erkennen, wie er selbst sagt. Albrecht wollte seinen Aktionsradius vergrößern und sich dabei maßvoll bewegen.
Herausgekommen ist letztendlich ein Laufrad, eine aktive Gehhilfe für Erwachsene mit dem amüsanten Namen "sollso". Ein unbekannter hatte Albrecht, als er mit dem Laufrad an einem Café vorbeirauschte, spöttisch zugerufen: "Kaputt oder sollso!" Schlagfertig hatte Albrecht zurückgerufen: "sollso", ohne den Namensschöpfer erkannt zu haben. Von jetzt an wurde jedes Laufrad mit dem Namen "sollso" veredelt.

Laufräder gab es schon vor 200 Jahren
Erfunden wurde das Laufrad für Erwachsene bereits vor rund 200 Jahren, genauer gesagt 1816, von Karl Freiherr von Drais, der es Draisine nannte. Mit hochgehobenen Füßen war er oft schneller als eine Postkutsche unterwegs, denn das Vorderrad war auch damals schon lenkbar. Von Drais legte mit dem Laufrad sozusagen den Grundstein für das Fahrrad, Motorrad und auch das Automobil.
Dass heute jemand auf die Idee kam, wieder ein modernes Laufrad für Erwachsene zu entwickeln, das bereits heute vielen bewegungseingeschränkten Menschen gute Dienste leistet, ist wunderbar. Durch die Erweiterung des Aktionsradius wird Ihnen ermöglicht, viel aktiver am öffentlichen Leben teilzunehmen.

Wir hoffen, dass Ihnen die kleine Geschichte aus dem täglichen Leben etwas Freude bereitet hat und dem einen oder der anderen auch irgendwie weiter hilft, vielleicht auch mit einem "sollso".

(PS: Wir schalten zur Wahrung unserer Unabhängigkeit grundsätzlich keine Werbung. Doch in diesem Fall machen wir eine Ausnahme (kostenlos). Denn es ist wahrscheinlich, dass auch andere Seniorinnen und Senioren, bzw. bewegungseingeschränkte Menschen, gerne wieder etwas mobiler sein möchten und dazu verhilft ja offensichtlich ein "sollso". Mehr über das Laufrad, das für Personen bis 150 kg Gewicht und 2 m Größe geeignet sein soll, erfahren Sie unter dem Link: https://www.laufrad-fuer-erwachsene.de/.)

Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard

Versorgungs- und Sicherheitszone muss frei bleiben

Wer beim jetzigen Martinifest einmal hinter die Kulissen geschaut hat, dem ist klar geworden, dass auf dem Stiftsplatz der Bereich vor den Kurien am Nonnenbach in Zukunft auch aus weiteren Gründen frei bleiben muss. Hier erfolgt die Versorgung der Schausteller und der Verkaufsstände mit Starkstrom, den sie für den Betrieb ihrer Karussells benötigen. Der wird offensichtlich von der Gemeindeverwaltung zur Verfügung gestellt. Übrigens hat zur Freude der Besucher ein weiteres attraktives Karussell seinen Platz vor den Kurien eingenommen.
Und damit die erforderliche Hygiene auf den Verkaufswagen und Gastronomieständen gewährleistet wird, ist Frischwasser vonnöten und auch das kommt aus dieser Versorgungszone. Die Bilder links zeigen Ihnen die tatsächliche Situation.

Sicherheit
Sicherheit auf der Kirmes ist natürlich auch ein Thema, das mitunter vernachlässigt wird, wie hier zu sehen ist. Von der rückwärtigen Seite werden die Starkstromanlagen durch den Nonnenbach sicher abgeschirmt.
Auf der entgegengesetzten Seite schirmen die Eiben sowie Rückseiten von Karussells bzw. Verkaufswagen die Starkstromanlagen ab. Von den Seiten (Sitzbänken) her fehlt aber diese Abschirmung, sodass Kinder und Halbwüchsige von hier freien Zugang haben und dadurch Gefahren durch Starkstrom ausgesetzt sind. Wie auf einem Bild sichtbar wird, ist ein Starkstrom-Kasten nicht verschlossen - das Vorhängeschloss ist nur eingehängt.
Um den Zugang zu diesen Zonen zu erschweren, beziehungsweise zu verhindern, halten wir es für erforderlich, dass künftig Zaunstellwände den Zugang zu den Starkstrom-Anlagenteilen verhindern.

Praktikable Alternativvorschläge zum Staudenbeet im Ortskern
Auch hierdurch wird noch einmal deutlich, dass die Zugangszone zum Nonnenbach vor den Kurien frei und zugänglich bleiben muss. Ohnehin suchen viele Touristen, aber auch Einheimische den Nonnenbach auf, stehen entspannt am Geländer und schauen gerne dem fließenden Gewässer auf seinem Weg durch den Stiftsplatz zu.
Wenn wirklich etwas in der Stiftsplatzzone für die Natur getan werden soll, dann ist eher die Renaturierung des Nonnenbaches in seinem Bachbett, zum Beispiel durch die Anlage von Wasserpflanzen-Inseln angezeigt.
Im Übrigen gibt es bessere und geeignetere Plätze für die Ansiedlung von Staudenbeeten, beispielsweise im ortskernnahen Rhodepark. Dort wartet förmlich die abgekehrte Wallseite zur alten Ortsdurchfahrt (ehemalige B 525), jetzt Rasenfläche, auf eine derartige Bepflanzung (siehe auch Bild unten links). Das würde übrigens auch nach dem Programm 444 der KfW gefördert, denn flächenkonkrete Maßnahmen sind hiernach innerörtlich oder in Ortsrandlage umzusetzen.

Finanzielle Förderung
Was die finanzielle Förderung angeht, so ist die vorgenannte Idee und die daraus resultierenden Maßnahmen sicherlich auch förderungswürdig nach den Richtlinien "Grüne Infrastruktur" vom Land NRW. Was man von der Förderung des Staudenbeetes auf dem Stiftsplatz nicht behaupten kann. Unsere Redaktion hatte recherchiert und nachgefragt.

Vorgelegen hat bei der Bezirksregierung Münster der Antrag mit einer Gesamt-Investitionssumme von 340.000 €, der sich wie folgt aufteilt:

1. Bepflanzung des Stiftsplatzes im Ortskern mit Stauden und Spalierl-Linden
2. Baumanpflanzungen im Neubaugebiet Nottuln Nord.
3. Naturnahe Gestaltung des Kinderspielplatzes Olympiastraße

Der gesamte Antrag wurde abgelehnt, weil er nicht den dazugehörigen Richtlinien „Grüne Infrastruktur“ entsprach. Zudem konnten wir in Erfahrung bringen, dass aus den Antrags- und Planunterlagen für die Verwirklichung des Teilprojektes „Bepflanzung des Stiftsplatzes im Ortskern mit Stauden und Spalierlinden“ nicht hervorging, dass sechs wertvolle klimafördernde, ökologisch wertvolle, 50 Jahre alte, in Form geschnittene Eiben dafür gefällt werden sollen. Das hat die Bezirksregierung aber nach dem Vergleich mit einem Luftbild festgestellt, wie wir erfuhren.

Danach wurde offensichtlich der gleiche Antrag an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt. Dort gibt es das Programm 444 "Natürlicher Klimaschutz in Kommunen". Zumindest der Teilantrag 1. Stiftsplatzbepflanzung, wie auch in den Westfälischen Nachrichten nachlesbar, soll von dort aus genehmigt worden sein. Die Investitionssumme beträgt hier 140.000 €, wobei 80 % gefördert werden. Bei der Gemeinde Nottuln bleibt somit ein Eigenanteil von 28.000 €. Da wir vermuten, dass auch hier die Angabe, nämlich die "Beseitigung der ökologisch wertvollen Eiben für die Anpflanzung" fehlt und trotzdem die Bewilligung erteilt wurde, haben wir auch eine Anfrage an die KfW gestellt.
Die Pressereferentin teilte uns erst einmal Folgendes mit: "Wir bedauern den Ärger der Bewohnerinnen und Bewohner Ihrer Gemeinde. Jedoch weise ich darauf hin, dass die KfW nicht die geeignete Ansprechpartnerin für Ihr Anliegen ist. Für Rückfragen zu konkreten Umsetzungen empfehlen wir, sich direkt an die zuständige Gemeindeverwaltung zu wenden. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis."
Das hatten wir aber nicht und haben deshalb bei der KfW noch einmal nachgehakt. Doch jetzt wurde die Tür ganz zugemauert, mit den Worten: "Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich kann Ihnen allerdings keine weitere Auskunft geben. Das Bankgeheimnis erlaubt uns nicht, zu einzelnen Vertragsbeziehungen Stellung zu nehmen."

Das hat schon ein Geschmäckle
Bedenkt man, dass es bei beiden Förderungsprogrammen, ob beim Land NRW oder bei der KfW, um die Verbesserung des Klimas und/oder der Biodiversität geht, dann steht die Bewilligung von öffentlichen Steuergeldern von über 100.000 € für die Verwirklichung so eines Projektes, bei dem sechs gesunde, ökologisch wertvolle, ein halbes Jahrhundert alte Eiben gefällt werden sollen, im starken Widerspruch. Die Klimaförderung und Biodiversität sind hier unseres Erachtens nicht gegeben. Das hatten wir auch der KfW bei unserer weiteren Nachfrage deutlich gemacht und ihren Förderungsbescheid infrage gestellt.

Viele Gründe sprechen gegen die Bepflanzung des Stiftsplatzes vor den Kurien
Außerdem ist der Stiftsplatz vor den Kurien aus vielerlei Gründen für die vorgesehene Pflanzaktion nicht geeignet, siehe auch oben. Mittlerweile rumort es wegen der unterschiedlichsten Gründe aus allen Ecken der Gemeinde. Das wird auch in Leserbriefen, veröffentlicht in den Westfälischen Nachrichten (WN) deutlich. Und eines eint fast alle, der Wunsch, doch endlich den Ratsbeschluss über die Stiftsplatzbepflanzung zurückzunehmen.
Unseres Erachtens wurde er wohl etwas übereilt, ohne die ganzen Voraussetzungen und Umstände ausreichend zu kennen, gefasst - vielleicht auch unter der Prämisse, die finanzielle Förderung nicht zu verpassen. Wenn wir uns die Fülle, der vorgeschlagenen komplexen Projekte ansehen, die zur Abstimmung dem Gemeinderat vom Bürgermeister in nur einer Sitzung präsentiert werden, dann können wir uns gut vorstellen, dass so manchem der Überblick und die Präzession bei der Abstimmung fehlt. Schließlich sind sie nicht hauptamtlich bei der Gemeinde beschäftigt, sondern werden gerade in der heutigen Zeit auch in ihrem Beruf stark gefordert.

Unsere Redaktion wird daher den Link zu diesem Artikel an die Fraktionsvorsitzenden, mit der Bitte, diese E-Mail an ihre Ratsmitglieder weiterzuleiten, übersenden. Wir bitten Sie auch, die beiden Artikel in gleicher Angelegenheit zu beachten:
https://www.nottuln-blickpunkt.de/632-die-kurien-waechter-von-nottuln-teil-1 und
https://www.nottuln-blickpunkt.de/636-die-kurien-waechter-von-nottuln-teil-2
Danke!

MIt besten Grüßen
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard

Ein bleibendes wertvolles Kulturgut

Es gibt nicht viele Kirchenensembles in der Evangelischen Kirche, die so eine wohltuende, freundliche Ausstrahlung haben, wie das in Nottuln. Zusammen mit dem Johannes-Haus prägt die Kirche unter dem Kreuz mit den sich anschließenden kleinen Siedlungshäusern, deren Wohnstraßen ebenfalls nach christlichen Persönlichkeiten der evangelischen Kirche "Martin-Luther-Straße" und "Pastor-Hoffmann-Straße" heißen, den südlichen Teil des Ortskerns von Nottuln. Dazu gehört natürlich auch das naheliegende Evangelische Familienzentrum (EFZ) mit der Marien- und der Magdalenen-Kita.
Auch die zentrale Lage des Kirchenensembles direkt neben dem katholischen Friedhof, der von beiden Konfessionen genutzt wird und ebenfalls ein Ort der der Erinnerung, aber auch der Trauer und Kultur ist, erwies sich als sehr günstig.

Die bemerkenswerte Ausstrahlung des Kirchenensembles wird auch auf der Fotografie (siehe links) deutlich, die aus dem Sommer 2012 stammt. Das gesamte Ensemble hat eine interessante Geschichte, die 33 Jahre lang vom Pastoren-Ehepaar Ingrid und Manfred Stübecke mitgeprägt wurde, das jetzt seinen Lebensabend in einem Häuschen in Wiesmoor verbringt. Die Erlebnisse und Erinnerungen aus der Zeit von 1983 bis 2018 haben Sie und zahlreiche Mitautorinnen und Mitautoren in einem Buch festgehalten.

Das lesenswerte Erzählbuch "Evangelische Christinnen und Christen in Nottuln" ist im Selbstverlag erschienen und kann bei Stübeckes kostenlos bezogen werden, solange der Vorrat reicht. Wenn Sie also teilhaben möchten an den Geschichten über die Entstehung, die besonderen Ereignisse und die Höhepunkte der evangelischen Kirche in Nottuln, die in dem Buch wieder lebendig werden, dann wenden Sie sich bitte an:
Ingrid und Manfred Stübecke, Sperberweg 10 in 26339 Wiesmoor, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Denn nur, wer die Vergangenheit kennt, versteht die Gegenwart und kann die Zukunft mitgestalten.

Die Redaktion wünscht unserem Pastor im "Ruhestand" Manfred Stübecke zu seinem 70. Geburtstag, am Montag, dem 4. November, den er zusammen mit seiner Familie feiern will, alles Gute, Gesundheit und Gottes Segen.

Mit besten Grüßen von Nottuln nach Wiesmoor, denen sich viele Gemeindemitglieder anschließen,

Karin und Jürgen Gerhard

 

Konsequenzen sind offensichtlich nicht zu erwarten!

Auf dem Buckenkamp in Nottuln wird das Durchfahrtsverbot mittels Beschilderung, das nach Meinung der Gemeindeverwaltung das seit 36 Jahren erfolgreiche Durchfahrtsverbot mittels Durchfahrtsperre (drei Poller) ersetzen soll, einfach ignoriert. Täglich rauschen hier PKW und LKW durch die 20 m lange Durchfahrt-Verbotszone (siehe Bild links und Bilder in der Bildergalerie unten).

Anlass zur Umgestaltung ist ein Erlass des grünen Verkehrsministers Oliver Krischer, lesen Sie bitte hierzu unsere Berichterstattung in fünf Artikeln im NB. Trotz unserer Bitte in dieser Berichterstattung, jetzt zumindest die Beschilderung durch eine Fahrbahnverengung zu ergänzen, die so angeordnet ist, dass sie nicht durch Autos umfahren werden kann, wurde bisher nicht nachgekommen. Im Übrigen stehen aufgrund unserer Anfragen noch schriftliche Stellungnahmen des  Ministerpräsidenten Hendrick Wüst und des Verkehrsministers Oliver Krischer aus.

Hintergrund
Seit 36 Jahren garantiert die Durchfahrtsperre (drei Poller) auf dem Buckenkamp, dass hier kein Durchfahrt-Verkehr stattfindet. Sie wurde installiert, um insbesondere die Sicherheit der vielen behinderten Menschen der hier drei anliegenden sozialen Einrichtungen Krankenhaus, Altenheim und Seniorenwohnanlage sowie auch der Anwohner (insbesondere der Kinder) des Reinen Wohngebietes Bagno sicherzustellen. Es handelt sich in Nottuln deshalb um einen äußerst sensiblen Verkehrsbereich. Die in den sozialen Einrichtungen wohnenden bewegungseingeschränkten Menschen benutzen mit ihren Hilfsmitteln (Rollatoren, Rollstühlen und kleinen angemeldeten Elektrofahrzeugen) den Buckenkamp auf dem Wege ins Dorf oder ins Naturschutzgebiet Nonnenbachtal. Das hat unter den bisherigen Voraussetzungen auch gut funktioniert.

Nun soll ein Verkehrsschild "Durchfahrt verboten" die gleiche Funktion wahrnehmen. Hierzu erhielten wir auf unsere letzte Anfrage an den Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes folgende Antwort seines Mitarbeiters Daniel Krüger: "Wie Ihnen bereits durch Frau Frieling (Straßenverkehrs-Behörde) und durch Herrn Dreier (Büro des Landrats) mitgeteilt wurde, werden die Poller nicht wieder aufgestellt. Das die Poller für ca. 2 Wochen wieder standen, ist einem Irrtum durch das ausführende Unternehmen zu schulden. Dieses wurde am gestrigen Tag korrigiert. Zeitnah werden noch die angeordneten Schilder aufgestellt."
Man muss kein Prophet sein, um zu wissen, dass ein Verkehrsschild nicht so funktionieren wird, wie eine Durchfahrtsperre, die den Verkehrsteilnehmer gar nicht erst in Versuchung führt, sondern die Durchfahrt von vorneherein verhindert.
Diese Erfahrung machen wir indessen schon seit Wochen!

Menschliche Schutzschilde
Kürzlich traf ich im Nonnenbachtal zwei bewegungseingeschränkte Menschen mit ihren kleinen Elektromobilen, die ihnen überhaupt erst solche Ausflüge ermöglichen. Sie wollten natürlich wissen, ob sich denn diesbezüglich etwas getan hat, wo sie doch gestern zum wiederholten Male direkt mit einem durchfahrenden Auto konfrontiert wurden. Sie haben dieses Mal nicht nachgegeben und sind mit ihren kleinen Elektromobilen nicht beiseite gefahren. Schließlich ist der Fahrer mit seinem Auto umgedreht, berichteten sie.
Doch so kann es auf keinen Fall weitergehen, dass sich lebende Schutzschilde in den Weg von Personen- und Lastkraftwagen stellen. Insofern wären wir alle sehr froh, wenn diesem unhaltbaren gefährlichen Zustand endlich ein Ende bereitet wird.
Bis heute ist es unserer Redaktion unerklärlich, warum ein Landrat und ein Bürgermeister das schon vor Wochen offensichtlich zugelassen und bedauerlicherweise bisher nichts daran geändert haben.

Anfang Oktober haben wir ein Ratsmitglied angeschrieben, das sich auf unsere Bitte hin dankenswerterweise für eine Durchfahrtverengung - erst einmal der Dringlichkeit wegen - durch die Aufstellung eines "Münsteraners Kegels" offensichtlich erfolgversprechend einsetzt.  

Die Gemeindeverwaltung misst hier mit zweierlei Maß
Vor einigen Tagen teilte uns ein Bekannter mit, dass es auf dem Grünen Weg eine fast identische Verkehrssituation gibt, wir sollten uns das doch einmal ansehen. Das taten wir dann auch und waren baff! Auch hier gibt es eine Durchfahrtsperre mit drei Pollern, und die Durchfahrtsbreiten zwischen den Pollern und zwischen den Pollern und den Bürgersteigrandsteinen sind sogar wesentlich geringer.
Die Möglichkeit, dass hier ein Radfahrer durch die Poller zu Fall gebracht werden kann, ist also weitaus höher, als am Buckenkamp! Und das Unwahrscheinliche daran ist, die Poller stehen noch immer hier! Und hier gibt es keine Sozialanlagen, kein Altenheim, keine Seniorenwohnanlage mit 52 Wohnungen und auch kein Krankenhaus. Eine Gefährdung mit einer so hohen Konzentration von älteren, behinderten Menschen wie auf dem Buckenkamp ist hier überhaupt nicht gegeben und trotzdem stehen die Poller immer noch hier, unglaublich!

Im Rathaus scheint wohl jemand die Übersicht verloren zu haben und das bei einer Führungsspitze mit einem Rechtsrat, den sich offensichtlich andere Gemeinden nicht leisten wollen. Warum auch - bei tatsächlichen Problemen holt sich auch die Gemeinde Nottuln ohnehin Unterstützung von einem externen Juristen.

Durchfahrtsperre in Bebauungsplänen eingetragen
Übrigens ist die Durchfahrtsperre auf dem Buckenkamp im Bebauungsplan" Bagno" und im Bebauungsplan "Nördlich Buckenkamp" eingetragen worden (siehe auch zwei Artikel der Nottulner Lokalredaktion in der Bildergalerie). Insofern hätten logischerweise vor der Entfernung der Durchfahrtsperre erst die Bebauungspläne geändert werden müssen und darüber muss auch erst der Gemeinderat abstimmen, das ist nicht geschehen.

Resümee
Jetzt wurde durch die Entfernung der Durchfahrtsperre und nur durch die ausschließliche Aufstellung von Verkehrsschildern aus einer latenten Gefahr eine konkrete Gefahr gemacht, und das ist wahrhaftig nicht im Sinne des sogenannten "Poller-Runderlasses", der dafür als verwaltungsrechtliche Grundlage angeführt wird.

Nachtrag
Heute, am 6.11.2024, wurde der Münsteraner Kegel vom Bauhof aufgestellt. Leider wurde er nicht so wie in unseren Artikeln beschrieben, im schmalen Teil der Straße aufgestellt, sondern davor, sodass er prima umfahren werden kann und keine Durchfahrten von PKW verhindert. Um seine Wirkung zu entfalten und seinen Zweck zu erfüllen, nämlich die Durchfahrt von Personenkraftwagen zu verhindern, muss er drei Meter weiter nördlich im schmalen Teil der Straße und mittig aufgestellt werden. Dann steht er auch direkt in Höhe der Altstadt-Straßenlaterne und ist nachts gut beleuchtet und sichtbar. Somit wird ein weiterer Sicherheitsaspekt, auch des Runderlasses erfüllt.
Eine dahingehende Korrektur ist daher umgehend erforderlich. Bitte den vorhandenen Münsteraner Kegel drei Meter weiter in Richtung Norden schieben und mittig auf der einspurigen Fahrbahn in Höhe der letzten Laterne positionieren und die Verkehrssicherheit ist wieder hergestellt.

Ergänzung
Zudem kann dann der Poller auf dem Fußweg entfernt werden. Eine Durchfahrt von PKW wird dann durch den Münsteraner Kegel gleich mit verhindert. Dann können auch die kleinen Dötze (bis 9 Jahre), die den Fußweg mit ihren Fahrrädern täglich befahren, sich sicher fühlen, denn eine Kollision mit dem jetzt noch stehenden Poller ist dann ausgeschlossen. Somit wird ein weitere Gefahrenquelle im Sinne des Runderlasses beseitigt. Nicht nur die behinderten Menschen, sondern auch unsere Kinder habern es verdient, den nötigen Schutz im Verkehr zu bekommen. Da stehen wir alle in der Verantwortung, insbesondere die Entscheider (siehe auch nebenanstehende Fotografik).

Aktualisiert am 8.11.2024

Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion

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