Unglaublich, aber wahr
Die "Thönnes - Passage", eine Landenge auf dem nördlichen Ende des Buckenkamps öffnete sich am Dienstag, dem 20. Mai 2025 für die Durchfahrt des großen Linienbusses C 25 und weiteren allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr. Die Durchfahrtssperre, die 38 Jahre für die Sicherheit von Kindern und Menschen, insbesondere vielen Behinderten auf dem Buckenkamp gesorgt hat, wurde beseitigt.
Das ist der Treppenwitz des Jahrhunderts, möchte man meinen, wenn die Sache nicht so ernst wäre. Es ist das krasse Gegenteil der bisher hier geltenden Verkehrsberuhigung. Schließlich liegen am Buckenkamp drei soziale Anlagen, das Krankenhaus St. Christopherus-Kliniken, das Altenheim St. Elisabeth und die Senioren-Wohnanlage mit 52 Wohnungen. Da ist es kein Wunder, dass hier viele behinderte alte Menschen wohnen, die bewegungseingeschränkt sind und mit ihren Gehilfen, Rollatoren, Rollstühlen und Elektromobilen den Buckenkamp auf dem Weg in den Dorfkern nutzen. Hinzu kommen viele Seniorinnen und Senioren, die unter massiven Seh- und Hörschäden leiden.
Auf der anderen Seite des Buckenkamps liegt übrigens ein Reines Wohngebiet, in dem viele Kinder wohnen und verkehren. Es gibt weitere Gefahren, die wir Ihnen auf einer Grafik des gesamten Buckenkamps und seinem Umfeld präsentieren möchten (momentan in Arbeit).
Aber was soll's, wichtig ist offensichtlich, dass hier der Verkehr fluppt, und nicht die Sicherheit; da kann es ruhig auch ein alter Bus sein, der über keine modernen Assistenzsysteme verfügt, wie Notbremsassistent, Notfall-Spurhalteassistent, Müdigkeitserkennung, intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA), Rückfahrassistent und Notbremslicht. Wie gleichgültig muss man eigentlich sein, so etwas hier, an dem empfindlichsten Ort in Nottuln überhaupt zu planen und durchzusetzen? Es muss den Verantwortlichen doch klar sein, dass hier eine Gefahr gegen eine noch wesentlich größere eingetauscht wird.
Der Bericht wird demnächst fortgesetzt.
Kleine Gefahr soll gegen große Gefahr getauscht werden?
Die Gemeinde Nottuln beabsichtigt, die gut funktionierende Durchfahrtssperre am oberen Buckenkamp zu beseitigen und eine Durchfahrtsstraße einzurichten. Und das, obwohl gerade die Durchfahrtssperre seit 38 Jahren die Verkehrssicherheit gewährleistet und somit kein Unfall auf dem Buckenkamp stattgefunden hat. Die Durchfahrt soll dann auf einer Einbahnstraße von Süden her, am Buckenkamp-Parkplatz vorbei in Richtung Vogelstange und hinter der Senioren-Wohnanlage rechts zum Uphovener Weg hin erfolgen, so die Pressemitteilung der Gemeinde und der Artikel der Westfälischen Nachrichten "Buckenkamp wird Einbahnstraße" vom Samstag.
Begründet wird diese Änderung damit, dass der bereits seit Januar von Montag bis Freitag eingesetzte große, 10 Meter lange Linien-Bus am großen Vorplatz an der Vogelstange nicht mehr wenden soll. Dieser soll anstatt dessen den Buckenkamp von Süden her befahren
Bei einer Nachfrage bei der Gemeindepressestelle, teilte Angela Weiper unserer Redaktion allerdings mit, das nicht der ganze Buckenkamp, sondern "nur" der obere nördlichste Teil des Buckenkamps, von der Stichstraße Am Bagno angefangen bis zum Ende des Buckenkamps zur Einbahnstraße umgewandelt werden soll. Das hat natürlich extreme, negative Auswirkungen bezüglich der Verkehrssicherheit auf den ganzen Buckenkamp. Denn dann dürfen alle Kraftfahrzeuge den Buckenkamp von Süden nach Norden komplett durchfahren, siehe nachfolgende Stellungnahme:
Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht gewahrt
Die Gemeinde Nottuln, der Kreis Coesfeld, die Kreispolizeibehörde und die Bezirksregierung befanden bereits bei einem Ortstermin im März, dass das Wendemanöver des Linienbusses angeblich zu gefährlich sei. Das ist für uns nicht nachvollziehbar, zu dieser Feststellung muss eigentlich jeder kommen, der das „Wendemanöver“ dort oben einmal beobachtet hat: Der große Bus fährt auf dem asphaltierten Weg vor, dann ein paar Meter in einer leichten Halbkurve zurück, und das war es auch schon. Das Ganze dauerte rund 10 Sekunden, dabei tangiert der Bus kaum den dortigen Aschevorplatz an der Vogelstange (Ein Video hierüber soll demnächst unter Youtube eingestellt werden). Wenn jetzt auch noch ein Bus mit einer Rückfahrkamera und einer Warneinrichtung beim Rückwärtsfahren eingesetzt werden sowie Hinweisschilder aufgestellt und eine Kennzeichnung des Wendeplatzes vorgenommen werden, ist das angebliche Problem angemessen und schnell beseitigt.
Mehr Verkehr plus Busverkehr, gleich mehr Gefahren auf dem Buckenkamp
Ansonsten wird durch die Einrichtung einer Durchfahrtsstraße am oberen, nördlichen Buckenkamp, wenn auch nur in einer Richtung, aus verschiedenen Gründen, der Verkehr erheblich anwachsen und zur erheblichen Gefahr insbesondere für die hier in den drei Sozialanlagen wohnenden behinderten und sich mit ihren mobilen Hilfseinrichtungen sich auf dem Buckenkamp bewegenden Menschen und den hier spielenden Kindern führen (siehe auch bisherige Berichterstattung unter https://www.nottuln-blickpunkt.de/730-der-kaiser-von-nottuln).
Alleine der große Bus würde schon 17 Mal am Tag den Buckenkamp mit seiner unübersichtlichen gefährlichen Doppelkurve im südlichen Teil durchfahren. Hier soll eine kleine Gefahr (die, wie geschildert, auf einfachem Wege beseitigt werden kann) gegen eine wesentlich größere Gefahr eingetauscht werden!
Schließlich benutzten den Buckenkamp (die Erschließungsstraße zum Reinen Wohngebiet Bagno) aufgrund des Durchfahrverbotes fast ausschließlich Anwohner und Anlieger, die um die Gefahren für die vielen den Buckenkamp nutzenden behinderten Menschen mit ihren Hilfsfahrzeugen wissen. Außerdem wohnen hier aufgrund der drei vorhandenen Sozialanlagen verstärkt Menschen, die nicht nur in ihrer Bewegung, sondern auch in ihrer Wahrnehmungsfähigkeit (Augen/Gehör) beeinträchtigt sind.
Das jetzige Handeln, und dafür ist alleine die Gemeindeverwaltung mit ihrer Planungshoheit verantwortlich (darüber hielt mir ihr Mobilitätsmanager kürzlich einen Vortrag) ist das Gegenteil einer Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit, die den Anwohnern der Sozialanlagen und des gesamten Wohngebietes Bagno durch die Durchfahrtssperre auf dem Buckenkamp schon 38 Jahre lang gewährleistet wird.
Und das will die Gemeindeverwaltung ändern. Wenn es denn überhaupt nicht anders geht, besteht ja auch die Möglichkeit bei Entfernung der Freiburger Kegel das Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge durch die bereits bestehenden Verkehrsschilder aufrechtzuerhalten, und durch ein dort angebrachtes Zusatzschild ("Linienbus frei") die Durchfahrt des Linienbusses zu ermöglichen. Es wäre das geringere Übel und würde gleichzeitig eine Einbahnstraße überflüssig machen, die nur weiteren gefährlichen Kraftfahrzeugverkehr in diesem überaus empfindlichen Bereich erzeugt. Zudem ist es das geringere Mittel im Sinne der Verhältnismäßigkeit der Mittel, das den gleichen Erfolg gewährleistet, nämlich den von der Gemeinde und den anderen Behörden angestrebten Linien-Busverkehr des C 85 in Richtung Norden auf dem Buckenkamp zu ermöglichen. Dadurch würde, wie bereits angeführt, ein über den Linienbusverkehr hinaus weiterer zusätzlich gefährdender Kraftfahrzeugverkehr an diesem besonders gefährdeten Engpass, direkt vor der Senioren-Wohnanlage mit 52 Wohnungen, ausgeschlossen. Für jede Behörde besteht übrigens die Pflicht, die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu wahren.
Für den Schützenfestaufmarsch und den Zeitraum des Martinifestes kann dann das Durchfahrtsverbot durch Zuhängen der Verkehrsschilder kurzfristig aufgehoben werden.
Keine Beteiligung und Information der betroffenen Bürger
Die Bürgerinnen und Bürger wurden vor vollendete Tatsachen gestellt, dadurch gewinnt man kein Vertrauen bei Ihnen, sondern das Gegenteil ist der Fall. Ist das etwa die zukünftige Handlungsweise des Bürgermeisters Dr. Thönnes, wenn es sich um bekanntlich heiße Eisen handelt? An der Zeit, die betroffenen Bürger zu informieren und zu beteiligen, kann es nicht gelegen haben, denn sie war reichlich vorhanden.
Resümee:
Das Gebot der Angemessenheit (Verhältnismäßigkeit der Mittel) verlangt, dass eine staatliche Maßnahme nicht außer Verhältnis zu dem verfolgten Zweck stehen darf. Das bedeutet auch, dass die von einer staatlichen Maßnahme Betroffenen nicht übermäßig oder unzumutbar belastet werden dürfen und daher nur das geringste Mittel zur Durchsetzung (hier die Vermeidung des angeblichen gefährlichen Wendens des Linienbusses) angewendet werden darf. Die Öffnung des Buckenkamps für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr, wenn auch nur in einer Richtung, gehört keinesfalls dazu. Diese Handlungsweise würde einem Verwaltungsprozess nicht standhalten.
Darüber hinaus ist es nach wie vor viel zu gefährlich, den großen Linienbus 17 Mal täglich über den Buckenkamp mit seiner unübersichtlichen gefährlichen Doppelkurve im Süden fahren zu lassen. Hier gilt übrigens auch der allgemeine Grundsatz: "Durch das Verwaltungshandeln einer Behörde darf eine Gefahr nicht gegen eine noch größere ausgetauscht werden."
Insofern sollte nun wirklich das allergeringste Mittel gewählt werden, nämlich der Einsatz eines Busses mit einer Rückfahrkamera und einer akustischen Warnsignaleinrichtung beim Rückwärtsfahren. Zudem sollte die Warnblinkanlage beim Wenden des Busses eingeschaltet sein. Eine entsprechende Ausschilderung und Kennzeichnung des Wendeplatzes wären optimal. Busse können übrigens auch nachgerüstet werden.
Wer den Linienbus 17 mal über den seit 38 Jahren verkehrsberuhigten Buckenkamp schickt, der nimmt billigend in Kauf, dass eine viel größere Gefahr entsteht. Denn es handelt sich hier um einen besonders empfindlichen Bereich, der ansonsten in ganz Nottuln so nicht wiederzufinden ist. In den drei anliegenden Sozialanlagen, St. Christopherus Krankenhaus, Altenheim St. Elisabethstift und Seniorenwohnanlage mit 52 Wohnungen wohnen viele behinderte Menschen, die zum einen körperlich (bewegungseingeschränkt), zum anderen in ihrer Wahrnehmungsfähigkeit (Sehen und Hören) beeinträchtigt sind.
Alle benutzen den Buckenkamp mit ihren Rollstühlen, Rollatoren und Elektromobilen. Gerade letztere, die versichert sind und auf der Straße fahren dürfen, werden immer mehr und sind unverzichtbar für diese Menschen geworden, um noch einigermaßen selbstständig ihren Alltag zu meistern und am öffentlichen Leben teilzunehmen. Besonders Sie würden durch einen entgegenkommenden großen Linienbus 17 Mal am Tag unnötig großen Gefahren ausgesetzt. Das gilt natürlich auch für die Kinder.
Zudem liegt auf dem Buckenkamp eine offizielle Fahrradroute, und auf seiner westlichen Seite, direkt vor der Senioren-Wohnanlage, im einspurigen Bereich, der dazugehörige, geförderte Rastplatz mit Tischen und Bänken. Dieser wird nicht nur von Radfahrern, sondern auch von Wandergruppen genutzt.
Ein Bürgermeister, der eine Behörde vertritt, die die Planungshoheit hat, sollte sich nicht hinter anderen Behörden verstecken, zumal sie ja nur festgestellt haben, dass das Wendemanöver des Linienbusses ohne Rückfahrkamera und Rückfahrwarneinrichtung an einem nicht ausgeschilderten und nicht gekennzeichneten Platz nicht sicher genug ist. Das ist, wie beschrieben, auf gute und einfache Art änderbar. Deswegen die seit 38 Jahren aktive Straßensperre am oberen Buckenkamp zu entfernen und ihn damit zu einer Durchfahrtsstraße, wenn auch nur in einer Richtung, für den Bus und auch für den Allgemeinverkehr zu machen, ist unangemessen und unverantwortbar.
Herr Dr. Dietmar Thönnes, Bürgermeister von Nottuln und Theologe, wir bitten und fordern auch Sie im Interesse aller Menschen, insbesondere der hier vielen wohnenden behinderten Menschen und der Kinder auf: "Stoppen Sie endlich das geplante, äußerst gefährliche Vorhaben!"
Der Artikel wurde auch an alle Fraktionsvorsitzenden mit Bitte, sich mit ihren Rats- und Parteimitgliedern hierfür einzusetzen, versandt.
Aktualisiert am 14.5.2025 und am 16.5.2025 um 09:49 Uhr
Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard
Bezaubernder Blumenladen im Haus Wübken eröffnet am Sonntag
Wer in den letzten Tagen am Haus Wübken vorbeiging, vernahm aus den Geschäftsräumen des ehemaligen Blumenladens Blickfang Geräusche, die auf umfangreiche Renovierungsarbeiten schließen ließen. Durch die mit Folie abgeklebten Fenster war leider nichts zu erkennen, so sehr man sich auch bemühte. Doch heute am Markttag lüftete sich ein wenig das große Geheimnis.
Aus dem Blickfang wird eine wunderhübsche "Dorfblume"! So soll es heißen, das Blumengeschäft am Kirchplatz 3, verrieten uns die neuen Inhaber Silke Brambring-Jürgens und Kerstin Lösing. Die beiden sind Geschwister und keine Unbekannten in Nottuln, denn auf der Dülmener Straße betreiben sie bereits seit einigen Jahren ebenfalls ein Blumengeschäft und das unter gleichen Namen. Vorher hatte Silke Brambrink-Jürgens 28 Jahre in einem Blumengeschäft in Lembeck gearbeitet, davon 8 Jahre als Unternehmerin.
Doch nun beginnt ein neuer Lebensabschnitt im blumenreichen Leben der Geschwister, und darauf freuen sich beide riesig. Es gibt beruflich nichts Schöneres, als mitten im historischen Ortskern von Nottuln, in einem so historischen Haus ein weiteres Blumengeschäft zu eröffnen, waren sich die beiden einig. Das geschichtsträchtige Haus gehört übrigens der 101 Jahre alten Frau Marietheres Wübken, die zusammen mit ihrer Nichte wiederum einmal mehr bemüht war, dieses Geschäft sinnvoll zu vermieten. Ziel war es, das Dorfleben in Nottuln zu bereichern - das ist ihnen wieder einmal ausgezeichnet gelungen, finden wir.
Zur weiteren Besichtigung führte uns Silke Brambrink-Jürgens durch das Geschäft in den romantischen Hinterhof, den Kunden in der Coronazeit nicht mehr betreten durften. Dieser präsentierte sich wieder in seiner romantischen Art mit dem Flair vergangener Zeiten, so wie wir ihn in unserem Bildband "Nottuln, ein starkes Stück Heimat" beschrieben und abgelichtet hatten. Doch heute zeigte er sich nach einer gründlichen Renovierung im hübschen neuen Kleid, geschmackvoll mit vielen Blumen und schönen Accessoires ausgestattet.
Im der weiteren Unterhaltung mit den Schwestern spürten wir die Begeisterung, wenn sie von ihrer Arbeit sprachen - an guten Ideen mangelt es ihnen wirklich nicht. Gerne wären wir noch geblieben, doch die Schwestern müssen sich zusammen mit ihren Eltern noch sputen, denn bis zum Sonntag muss alles an seinem vorgesehenen Platz sein. Es soll eine Überraschung für ihre künftigen Kunden werden, auf die sie sich riesig freuen. Am kommenden verkaufsoffenen Sonntag um 13:00 Uhr ist es dann so weit, dann öffnet die Dorfblume zum ersten Mal die Pforten ihres Geschäftes.
"Wir sind hoch motiviert und freuen uns bei einem Gläschen Sekt mit unseren künftigen Kundinnen und Kunden ins Gespräch zu kommen", gaben uns die neuen Inhaberinnen noch mit auf den Weg.
Unsere Redaktion wünscht ihren Leserinnen und Lesern bei einem Besuch der Dorfblume ebenfalls viel Freude und eine angenehme Zeit.
Karin und Jürgen Gerhard
... macht was er will ?
Was machen die da oben denn schon wieder, fragte mich heute Morgen verwundert eine ältere Dame, als sie die Bauarbeiten am oberen Buckenkamp (siehe Fotografie) erblickte. Ich gab das wieder, was ich dazu gerade erst von einem Mitarbeiter der ausführenden Firma erfahren habe: "Die sich am oberen Ende verjüngende Straße soll hier verbreitert werden, damit der Bus C85, der bisher über den Uphovener Weg zur Haltestelle vor der Seniorenwohnanlage fährt, über den verkehrsberuhigten Buckenkamp fahren kann. Angeblich soll er an der Vogelstange nicht mehr wenden dürfen, um über den Uphovener Weg zurückzufahren. Die Durchfahrtsverbotsschilder und die durchfahrtsverhindernden Freiburger Kegel sollen dann auch entfernt werden!" Der Mitarbeiter trug alles sehr sachlich und seriös vor, sodass wir davon ausgehen, dass seine Angaben korrekt sind. Das Thema ist auch viel zu ernst, als dass sich jemand einen Spaß damit erlauben dürfte.
Somit würde aus dem verkehrsberuhigten Buckenkamp eine Durchfahrtsstraße, und das würde insbesondere alle behinderten Menschen aus den hier anliegenden drei Sozialanlagen (Senioren-Wohnanlage mit 52 Wohnungen, das Altenheim und das Krankenhaus) treffen, die den Buckenkamp mit ihren Elektromobilen, Rollatoren, Gehilfen und Rollstühlen auf dem Weg ins Dorf und in das NSG Nonnenbachtal benutzen.
"Das kann doch nicht wahr sein", entgegnete die ältere Dame um Fassung ringend, "macht der Kaiser von Nottuln denn was er will", um dann kurz darauf zu ergänzen, "ein Bürgermeister macht so etwas doch nicht".
Auch für unsere Redaktion ist das nicht nachvollziehbar. Wir haben uns immer wieder in den vergangenen Jahrzehnten bis hin zum Ministerpräsidenten Hendrik Wüst und dem Verkehrsminister Oliver Krischer dafür eingesetzt, dass das seit 38 Jahren hier gültige Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge, das auch in zwei Bebauungspläne eingeflossen ist, weiterhin gültig bleibt. Nachdem hier kürzlich die Poller entfernt wurden und eine neu angebrachte Durchfahrtsverbotsregelung mittels Verkehrsschilder ständig missachtet wurde, haben wir uns nach erfolglosen Versuchen bei der Gemeinde- und der Kreisverwaltung, erneut an die Landesregierung gewandt, die uns mitteilte, das hier jetzt Freiburger Kegel durchfahrtsverhindernd aufgestellt werden, was dann auch durch die Gemeinde erfolgte. (Siehe auch unsere Berichterstattung: https://www.nottuln-blickpunkt.de/711-durchfahrt-endlich-wieder-gesperrt
Haben wir denn damit dem "Kaiser", wenn ich die Formulierung mal so aufnehmen darf, eine Zacke aus der Krone gebrochen? Anscheinend ist es so, denn in der Gemeindeverwaltung wurde wohl überlegt, wie man diese seit 38 Jahren funktionierende, vernünftige und rücksichtsvolle Regelung aushebeln kann. Leistete etwa die Kreisverwaltung bei der Begründung Hilfestellung oder wird sogar als Veranlasser genannt? So hörten wir es zumindest und es gab Anzeichen dafür.
Unsere Redaktion hat, nachdem an uns und offensichtlich auch nicht an die Anlieger des Buckenkamps eine Mitteilung über die heute schon begonnene bauliche Straßenerweiterung durch die Gemeinde erfolgt ist, und wir darüber hinaus auch nichts der Gemeindewebseite sowie der Tageszeitung entnehmen können, den Bürgermeister um Stellungnahme gebeten. Sollten hier etwa ziemlich schnell und geräuschlos vollendete Tatsachen geschaffen werden? Die Vermutung liegt nahe, ist doch ansonsten die Gemeinde mit Pressemitteilungen an die Tageszeitung recht schnell und auch nicht gerade sehr sparsam. Wo bleibt da die Bürgerbeteiligung durch den Bürgermeister?
Der Artikel wird, je nachdem, was unsere weiteren Recherchen ergeben, ergänzt. Beachten Sie bitte auch die in der anschließenden Bildergalerie eingestellten Fotografien, die die Problematiken auf dem Buckenkamp eindeutig darstellen und absolut gegen eine Durchfahrtsstraße sprechen, durch die obendrein auch noch mehrmals am Tag ein großer Bus hindurchfahren soll.
Stand: 6.5.2024, 19:45 Uhr
1. Nachtrag
Auch die Busfahrerinnen und Busfahrer sind sauer, schließlich haben sie mehrfach auf dem großen Vorplatz an der Vogelstange geparkt und dort ihre Pausen eingelegt. Und die haben sie bitter nötig, den Busfahren ist nun mal wahrhaftig kein Schreibtischjob. Dort oben, an der frischen Luft und in der freien Natur haben einige von ihnen ihre Gymnastikübungen durchgeführt, um im Sinne ihrer Fahrgäste fit und aufmerksam zu bleiben und sie sicher an ihre Zielorte zu bringen. Das darf man Ihnen nicht nehmen.
Sinnvolle Alternative
Warum wird also auf dem Vorplatz nicht ein Wendehammer angelegt, anstatt unnötigerweise akute Gefahren, insbesondere für die hier in den drei Sozialanlagen wohnenden behinderten Menschen zu erzeugen. Schließlich benutzen sie täglich den Buckenkamp mit ihren Elektromobilen, Rollatoren, Gehilfen und Rollstühlen auf dem Weg ins Dorf und in das NSG Nonnenbachtal. Die Schützenbrüder von St. Antonius und St. Martinus werden damit sicher zurechtkommen, schließlich benötigen sie tagsüber den Vorplatz vor der Vogelstange nur an zwei Sonntagen im Jahr für ihren großen Aufmarsch über den Buckenkamp und das gemeinsame Schützenfest. Wenn ein Freiburger Kegel auf dem oberen Buckenkamp für diese beiden Sonntage beiseite geschoben wird, passt auch die Bruderschafts-Kutsche gut hindurch. Zudem fährt an den Wochenenden, also auch sonntags, nur ein Kleinbus, der an diesen beiden Tagen den Vorplatz meiden kann.
Im Übrigen sind doch die Schützenbrüder alle sehr brüderlich und sozial eingestellt und haben hierfür bestimmt Verständnis. Schließlich werden wir alle mal "alt" und landen dann gegebenenfalls in den Sozialanlagen am Buckenkamp.
Außerdem werden die ausgewiesenen Parkplätze auf dem Buckenkamp tagsüber primär vom Krankenhauspersonal zugeparkt und der Großraumbus muss die 30-ger Zone komplett an einem Stück durchfahren. Obendrein muss der Großraumbus auch noch die beengte und unübersichtliche Doppelkurve am Buckenkamp-Parkplatz durchfahren, wodurch eine vollkommen neue extreme Gefahrenquelle geschaffen wird. Wer denkt sich eigentlich so etwas nur aus oder befürwortet es auch noch? Spätestens jetzt muss doch eingesehen werden, dass bei Beihaltung des offensichtlich geplanten Vorhabens extreme neue Gefahren, insbesondere für die hier wohnenden und sich bewegenden älteren behinderten Menschen, aber auch für unsere Kinder geschaffen werden.
Das kann doch wirklich niemand wollen.
Stand: 7.5.2025, 14:10 Uhr
Mit besten Grüßen
Die Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard
Bürgeranregung an den Bürgermeister und Gemeinderat
Das evangelische Kirchenzentrum in Nottuln, Dülmener Straße 24, mit seinem Gemeindehaus und der Kirche unter dem Kreuz auf einer rund 3.000 qm großen planungsrechtlich ausgewiesenen "Gemeinde-Bedarfsfläche mit kirchlicher Nutzung" ist ein öffentlicher Raum/Platz für alle Menschen, ob Polbürger, Zugezogene oder Flüchtlinge. Alle Menschen jeglichen Alters haben ein Anrecht, diesen öffentlichen Raum und Platz zu nutzen, schließlich bietet er Schutz, fördert soziales Verhalten und bietet Raum für gemeinsames Erleben.
Das Kirchenzentrum ist halt ein überaus wichtiger, unentbehrlicher Ort der Begegnungen von Menschen aus verschiedenen Kulturen. Deshalb müssen wir uns alle, und damit meinen wir alle Nottulner Bürgerinnen und Bürger - egal welcher Konfession sie angehören - mit Entschlossenheit für die langfristige Sicherung dieses unverzichtbaren öffentlichen Lebensraumes in Nottuln einsetzen.
Um das zu unterstützen, haben wir eine Bürgeranregung an den Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes und an die Gemeinderatsfraktionen gestellt. Sie hat den Zweck, dass die Gemeinde Nottuln durch den Erwerb der Kirchengebäude (Gemeinde- und Pfarrhaus sowie der Kirche unter dem Kreuz) im evangelischen Kirchenzentrum an der Dülmener Straße 24, den dauerhaften Erhalt der Gemeindebedarfsfläche mit dem aufstehenden Kirchenzentrum für die Allgemeinheit sichert. Der Verkaufspreis ist übrigens äußerst niedrig und somit zu vernachlässigen.
In dieser Bürgeranregung und in den Anlagen präsentieren wir konstruktiv auch neue Einnahmequellen für die Evangelische Kirche in Nottuln, die den Fortbestand des Kirchenzentrums langfristig sichern. Der Verkauf an ein gewerbliches Beerdigungs-Unternehmen ist keine realistische Alternative, sondern steht für eine sterbende evangelische Kirche in Nottuln. Außerdem bedarf es für den Betrieb eines gewerblichen Bestattungsunternehmens an diesem Ort einer planungsrechtlichen Änderung der jetzigen planungsrechtlich ausgewiesenen Gemeinde-Bedarfsfläche mit kirchlicher Sondernutzung zumindest in ein Allgemeines Wohngebiet (WA). Unseres Erachtens darf aber eine solche gravierende Änderung, die den Wegfall der Gemeindebedarfsfläche mit ausdrücklicher kirchlicher Sondernutzung bedeutet, nicht erfolgen, nur um einem einzelnen gewerblichen Unternehmer den Betrieb seines Unternehmens an diesem Ort zu ermöglichen. Dafür gibt es genügend andere Standorte.
Um den Verlauf des bisherigen, unglaublichen Verkaufsvorganges zu erfassen und zu begreifen, stellen wir Ihnen diesen zusammenfassend wie folgt vor:
Undemokratischer Beschluss eines von der Kirche bestimmten und nicht frei gewählten Bevollmächtigten-Ausschusses, der nicht einmal paritätisch besetzt war
Bedauerlicherweise wird von der evangelischen Kirchengemeinde in Nottuln immer noch ein Verkaufsbeschluss verfolgt, das Kirchenzentrum zu veräußern, obwohl der Beschluss von einem nicht demokratischen gewählten Presbyterium, sondern von der Kirche eingesetzten Bevollmächtigten-Ausschuss getroffen wurde.
Zudem wurde ein weiterer gravierender Fehler begangen: "Der Ausschuss wurde nicht paritätisch besetzt!". Neben der Pfarrerin Regine Vogtmann und Gudrun Janßen-Belter von der Kreiskirche bestand er aus vier weiteren Personen, doch davon kamen drei aus Appelhülsen und nur eine aus der Kerngemeinde Nottuln selbst, in der die Kirche steht. Somit war die Kerngemeinde Nottuln, um deren Kirche es letztendlich geht, im Bevollmächtigten-Ausschuss bei den Verhandlungen und vor allem bei der Entscheidung über ihren Verkauf vollkommen unterrepräsentiert.
Die Kreiskirche hielt sich einfach nicht an die demokratische, paritätische Regelung, die auch bei den Presbyterwahlen galt. Hiernach ist für die Besetzung die bisherige Anzahl der Kirchenmitglieder in den Ortsteilen entscheidend, die zu folgender Festlegung führte: vier Presbyter oder Presbyterinnen kommen aus der Kerngemeinde Nottuln, zwei aus Appelhülsen, eine/r aus Darup und eine/r aus Schapdetten. Die vorgenommene nicht paritätische Zusammensetzung des Presbyteriums beeinflusste natürlich maßgeblich alle Verhandlungen und Entscheidungen. (Übrigens existiert auch im Gemeinderat Nottuln eine demokratische, paritätische Grundordnung. So gibt es in der Kerngemeinde Nottuln mehr Wahlkreise und somit auch mehr Ratsmitglieder aus dieser im Gemeinderat als aus Appelhülsen, Darup oder Schapdetten.)
So einigten sich der Vorsitzende des Bevollmächtigten-Ausschusses Tobias Schleutker (ebenfalls aus Appelhülsen) Pfarrerin Regine Vogtmann und Superintendentin Susanne Falcke von der Kreiskirche ziemlich schnell darauf, das Appelhülsener Friedenshaus nicht zu veräußern, sondern anstatt dessen das Kirchenzentrum mit der einzigen Kirche in Nottuln zu verkaufen. Folgende Gründe wurden angeführt, die unsere Redaktion aber nach Rücksprache und Schriftverkehr mit dem Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL) eindeutig widerlegen konnte:
Beschluss unter falschen Voraussetzungen gefasst
So hat in der Kirchen-Mitgliederversammlung der Vorsitzende des Bevollmächtigten-Ausschusses Tobias Schleutker aus Appelhülsen u. a. Folgendes zum Verkauf des evangelischen Friedenshauses in Appelhülsen, das eigentlich gemäß Plan A verkauft werden sollte, angeführt: "Der Knackpunkt jedoch sei, dass das Grundstück, nämlich die Urzelle der Siedlung von Appelhülsen sei und ein Bodendenkmal darunter vermutet werde. Deshalb müsste vor einer Bebauung des Grundstückes ein Team von Archäologen das Grundstück untersuchen. Die Kosten dafür würden auf unseren Schultern lasten. Die Summe dafür sei unter Umständen sechsstellig." (Anmerkung der Redaktion: Also mindestens 100.000 Euro)
Richtigstellung unserer Redaktion nach Rücksprache und Schriftverkehr mit Dr. Sandra Peternek vom Landschaftsverband Westfalen Lippe -LWL- : Etwaige Untersuchungs- und Dokumentations-Kosten hat nicht der Veräußerer eines Grundstückes (also die ev. Kirchengemeinde) zu tragen, sondern der Käufer, falls dieser hier etwas verändern, beseitigen oder neu errichten will. Genauer gesagt, hat der Käufer und Rechtsnachfolger die vorherige wissenschaftliche Untersuchung, die Bergung von Funden und deren Dokumentation sicherzustellen und die dafür anfallenden Kosten im Rahmen des Zumutbaren zu tragen - doch was heißt eigentlich zumutbar?
In Anlehnung an die Rechtsprechung und Literatur zu den Grenzen von naturschutz- und bauordnungsrechtlichen Kosten hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Sachsen-Anhalt mit einem Urteil vom 16.6.2010 einen Korridor von 10 bis 20 % - in der Regel 15 % der Gesamtkosten eines Vorhabens, als zumutbar angesehen. Dies wurde auch vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) bestätigt. Also muss der Käufer nur einen ganz geringen Anteil der Untersuchungskosten tragen. Aber selbst der kann entfallen, wie nachfolgend erläutert.
Bauen sogar ohne wissenschaftliche Untersuchungen laut LWL möglich
Das höchste Gut sieht der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) bei den Bodendenkmälern in ihrer Erhaltung für künftige Generationen, wie wir in einem Gespräch mit der Leiterin der Außenstelle Münster, LWL-Archäologie für Westfalen, Dr. Sandra Peternek, erfahren haben. Trotzdem ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, auf Grundstücken mit Bodendenkmälern ohne vorherige wissenschaftliche Untersuchung zu bauen. So ist das Bauen ohne Kellergeschoss möglich, zum Beispiel mit einer Bodenplatte auf einer Aufschüttung. Aufgrund neuerer Methoden zur Erkundung von Bodendenkmälern wird ihre Erkundung und wissenschaftliche Beurteilung später auch einmal ohne aufwendige Grabungen möglich sein, so Dr. Sandra Peternek. Weitere Informationen unter: https://www.nottuln-blickpunkt.de/623-eine-kirche-verkauft-man-nicht-teil-2
Resümee:
Der Verkaufsbeschluss des nicht frei gewählten, sondern von der Kirche eingesetzten Bevollmächtigten-Ausschusses, das zentrale gelegene Kirchenzentrum mit der einzigen Kirche in Nottuln zu verkaufen, war somit nicht nur undemokratisch und wurde von einem nicht paritätisch besetzten Ausschuss getroffen, sondern dieser Beschluss wurde auch noch unter falschen Voraussetzungen gefasst!
Bedenkt man, dass die evangelische Kirche Nottuln nach unseren Recherchen, bevor der Verkaufsbeschluss gefasst wurde, keinen finanziellen Jahresabschluss getätigt haben soll und die Kirchengemeinde Nottuln ihren Kirchenmitgliedern die angebliche Schuldenlage nicht offen dargelegt hat, entbehrt der Verkaufsbeschluss auch aus dieser Sicht seiner Grundlage. Übrigens, alle weiteren Beschlüsse, die vom jetzigen Presbyterium gefasst wurden (und das ist äußerst wichtig) gründen sich auf diesen fehlerhaften, undemokratischen, unlauteren Verkaufsbeschluss des Bevollmächtigten-Ausschusses.
Momentan kann sich unserer Redaktion des Eindruckes nicht erwehren, dass das Presbyterium (wenn auch nicht geschlossen) unter maßgeblicher Beeinflussung der Superintendentin von der Kreiskirche Susanne Falcke, das evangelische Kirchenzentrum mit der einzigen Kirche in Nottuln an das Beerdigungsunternehmen Lösing verkaufen will, "koste es, was es wolle". Schließlich hat sich das Presbyterium mit seinem übereilten, nicht nachvollziehbaren Beschluss "nur noch an Lösing zu verkaufen", selbst in die Enge getrieben.
Es ist an der Zeit, dieses nicht demokratische, unlautere Verkaufsverfahren endlich aufzugeben und sich einer sozialen Regelung, wie in der Bürgeranregung konkret vorgeschlagen, zuzuwenden. Schließlich sichert sie nachhaltig den Fortbestand des Kirchenzentrums und stellt es auf zwei neue, gesunde, wirtschaftliche Beine. Das ist in erster Linie die Vermietung des Gemeindehauses an als eine in Nottuln so dringend benötigte Tagespflegestätte und später die Errichtung und Vermietung von 12 kleinen geförderten Sozialwohnungen. Und das kann auch nur das Ziel der Westfälischen Landeskirche sein, schließlich will sie nicht weitere Kirchenmitglieder verlieren, sondern ihre Kirchen wieder neu beleben. Äußerst positiv ist, dass offensichtlich die Bundesregierung und die Länder genau für solche sozialen Projekte wie in Nottuln Gelder zur Verfügung stellen wollen.
An den Ausschuss für Planen und Bauen und den Gemeinderat
Wir hoffen, das unsere Bürgeranregung im Ausschuss für Planen und Umwelt und im Gemeinderat auf Zustimmung stößt und das der Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Westlich der Dülmener Straße“ im beschleunigten Verfahren "Gemeindebedarfsfläche mit ausdrücklicher Kirchlicher Sondernutzung" in ein Allgemeines Wohngebiet (WA), nicht zugestimmt wird. Schließlich muss die kirchliche Nutzung erst einmal vollständig aufgegeben worden sein, insbesondere durch die Entweihung der Kirche. Erst dann kann überhaupt im Ausschuss für Planen und Bauen und im Gemeinderat über die Änderung des Bebauungsplanes verhandelt und abgestimmt werden. Zudem muss die Westfälische Landeskirche erst einmal den Kaufvertrag über das Kirchenzentrum in Nottuln grundsätzlich genehmigen. Ansonsten greift die Gemeinde Nottuln mit einem präjudizierenden politischen Beschluss dieser Entscheidung über die Genehmigung der Landeskirche vor und beeinflusst sie unzulässigerweise maßgeblich in ihrem Entscheidungsprozess.
An den Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes
Aufgrund des beschriebenen Sachverhaltes und somit des Nichtvorliegens der grundsätzlichen Voraussetzungen für die Änderung des Bebauungsplanes 36, bitten wir den Bürgermeister, seine öffentliche Beschlussvorlage Nr. 013/2025 zurückzuziehen bzw. zurückzustellen. Es liegt der Gemeindeverwaltung Nottuln kein Antrag und auch keine Zustimmung der Westfälischen Landeskirche zur Aufhebung der Gemeindebedarfsfläche mit kirchlicher Sondernutzung vor. Die kirchliche Sondernutzung wurde nicht aufgegeben und eine Profanierung der Kirche ist nicht beantragt. Der Zeitpunkt der Bürgeranregung durch das Bestattungsunternehmen, die einige Unbekannte enthält, ist viel zu früh gewählt. Es gibt, wie bereits gesagt, noch keinen durch die Landeskirche genehmigten Kaufvertrag. Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass dieser überhaupt nicht zustande kommt und wenn wider Erwarten doch, durch die Westfälische Landeskirche nicht genehmigt wird. Insofern kann nicht vorher, auf den bloßen Verdacht hin, dass ein privatrechtlicher Kaufvertrag schon zustande kommen wird, eine so weittragende politische Entscheidung getroffen werden.
Unsere abschließende Bitte an das Presbyterium: Begeben Sie sich bitte endlich auf den mehrfach angesprochenen und auch in der Bürgeranregung vorgeschlagenen, vernünftigen, sozialen Weg, sonst wird die einzige kleine evangelische Kirche in Nottuln untergehen, wenn auch in Raten. Es ist nicht wie in der Katholischen Kirche, wo vier wunderbare große Kirchen in Nottuln stehen. Unsere einzige kleine, aber ebenfalls wunderbare evangelische "Kirche unter dem Kreuz" in Nottuln passt - räumlich gesehen - in jede dieser Kirchen zweimal hinein; insofern ist insgesamt betrachtet, die Situation nicht vergleichbar, auch wenn die katholische Kirche in Zukunft vielleicht "Federn lassen" muss.
NACHTRAG vom 27.4.2025
Bürgermeister hat kein Geld für das evangelische Kirchenzentrum
Diese Anmerkung von Dr. Dietmar Thönnes in den Westfälischen Nachrichten ist nicht nachvollziehbar. Schließlich sind die langwierigen Verhandlungen der evangelischen Kirchengemeinde, die Gebäude an das Beerdigungsunternehmen Lösing zu verkaufen, längst in einer Sackgasse gelandet. Der gesamte Gebäudebestand, mit einem Wert von rund 800.000 €, sollte zu Beginn der Verhandlungen für nur 320.000 Euro veräußert werden - doch selbst das war gestern!
Mittlerweile ist man offensichtlich gerade dabei, die Heimat der evangelischen Christen in Nottuln nahezu zu verschenken. Doch wenn Ansprüche dahin gehend geltend gemacht werden können, dann von der Gemeinde Nottuln, denn sie hat damals den Bau des ev. Gemeindezentrums fast ausschließlich aus Steuergeldern ihrer Bürgerinnen und Bürger nachweislich finanziert. Insofern würde auch ihr Kapital verschenkt werden. Es liegt also im Interesse der Gemeinde Nottuln, die kirchlichen Gebäude zu erwerben.
Übrigens muss keinesfalls gleich auf dem Grundstück gebaut werden, und wenn gewünscht, dann werden sich mit Sicherheit Investoren dafür interessieren. Doch notwendig ist es nicht, denn die Vermietung des bestehenden Gemeindehauses als eine dringend benötigte Tagespflegestätte im Ortskern von Nottuln würde jährlich viel mehr Mieteinnahmen erwirtschaften als die Jahres-Erbpacht für das gesamte Grundstück.
Betrachtet man zurzeit die Aktivitäten des Bürgermeisters in seiner Heimatgemeinde Schapdetten, zusammen mit der katholischen Kirchengemeinde, deren Kosten wahrhaftig nicht aus der Portokasse bezahlt werden können, so ist seine Empfehlung an den Bau- und Planungsausschuss unsere Bürgeranregung abzulehnen, vollkommen unverständlich. Es ist sicherlich richtig, gerade auch als gelernter katholischer Theologe, etwas in seiner Heimatgemeinde für den Zusammenhalt der Bevölkerung zu tun, nur darf der Bürgermeister dabei die evangelischen Christen in der Kerngemeinde Nottuln nicht im Regen stehen lassen.
Es macht keinen Sinn, etwas Sinnvolles an einem Ort neu aufzubauen und etwas genauso Sinnvolles und Ähnliches andernorts zu vernichten. Abschließend bitten wir alle Menschen mitzuhelfen, das auch künftig im ev. Gemeindezentrum mit der Kirche unter dem Kreuz weiterhin und nachhaltig das kirchliche christliche Leben und nicht der Tod regiert. Dafür muss sich die Kirche, wie konkret vorgeschlagen, auf neue finanzielle Beine stellen, und das ist wie nachgewiesen absolut möglich.
Stand: 27.4.2025, 23.23 Uhr
Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion
Jürgen und Karin Gerhard
Zu kurz gedacht: Sterben in Raten
Der Versammlungsraum im Gemeindehaus (Johanneshaus), neben der Kirche am Kreuz, war bis auf den letzten Platz gefüllt, selbst der rückwärtige Raum zum Ausgang hin. Die evangelische Kirchengemeinde hatte Interessierte zur Projektvorstellung des Bestattungsunternehmers Lösing aus Nottuln, der seinen Gewerbebetrieb hier einrichten möchte, eingeladen. Der Versammlungsleiter Markus Wrobel begrüßte das Publikum mit den Worten: "Es ist noch nichts entschieden." Doch das stimmt nicht, denn vor einiger Zeit hat schon das Presbyterium mit Mehrheit die Grundsatzentscheidung getroffen, nur noch mit einem Bewerber/Investor zu verhandeln.
Vorheriger Ausschluß sozialer Projekte
"Die Projekte der anderen Investoren, die tatsächlich in die Verbesserung der sozialen Struktur des Kirchengemeinde-Zentrums investieren wollen, und das unter Erhalt der vorhandenen Gebäude, bedürfen übrigens keiner Änderung des Bebauungsplanes.Trotz dieser Voraussetzungen, waren sie bereits vorher vom Presbyterium aussortiert worden, bekamen wir auf eine mündliche Bemerkung unserer Redaktion in der Versammlung zu hören, obwohl gerade diese der evangelischen Kirchengemeinde neue und nachhaltige Einnahmen garantieren, wie von der westfälischen Landeskirche vorgesehen (siehe Artikel unter https://www.nottuln-blickpunkt.de/713-ein-bestattungsunternehmen-im-gemeindehaus-steht-fuer-eine-sterbende-kirche. Dort sind einige Planunterlagen über den Bau von 12 kleinen Wohnungen an diesem äußerst günstigen Standort für ältere Menschen eingestellt, die eine sinnvolle Ergänzung im sozialen Wohnungsbau darstellen, der in Nottuln so dringend benötigt wird.)
Die Aussortierung dieser sozialen Prokekte geschah übrigens ohne jegliche Information der Kirchengemeinde-Mitglieder bzw., ihrer Beteiligung, das hielt man nicht für nötig. Wir und viele andere finden, dass bei so einer maßgeblichen, richtungsbestimmenden Entscheidung, die rund 2.800 evangelische Kirchengemeinde-Mitglieder und deren Zukunft betrifft, sie zumindest vorher zu informieren und auch zu beteiligen sind. Ihr vollkommener Ausschluss ist äußerst bedenklich und undemokratisch und verstößt wahrscheinlich auch gegen den Geichbehandlungs-Grundsatz.
Somit hat gestern ausschließlich das Bestattungs-Unternehmen Lösing die Gelegenheit bekommen, ihr Konzept den Kirchengemeindemitgliedern vorzustellen. Schade, es wäre sicherlich sehr interessant gewesen, ob sich diese ebenfalls so entschieden hätten, wie das Presbyterium, das sich übrigens in ihrer Entscheidung auch nicht einig über die Ansiedlung dieses Gewerbeprojektes im Kirchenzentrum war und ist.
Somit bleibt bedauerlicherweise nur noch eine Variante, und zwar eine gewerbliche, die aber eine grundlegende Änderung des Bebauungs-Planes voraussetzt, die aber unseres Erachtens unzulässig ist.
Änderung des Bebauungsplanes möglich ???
Eines möchten wir bereits jetzt schon betonen: Nach dem gültigen Bebauungsplan ist die Fläche des Kirchenzentrums als "Gemeinde-Bedarfsfläche und ihre kirchliche Nutzung" festgelegt und das nicht ohne triftige Beweggründe. Das schließt von vorneherein aus, dass hier ein Gewerbebetrieb angesiedelt werden darf. Diesbezüglich hat eigenartigerweise schon ein Termin zwischen Kreis- und Gemeindeverwaltung sowie dem Ehepaar Lösing stattgefunden. Meine Frage an sie, ob Ihnen schon signalisiert wurde, dass hier trotzdem ihr Gewerbebetrieb angesiedelt werden darf, verneinten Lösings, allerdings haben sie, ihren Angaben zufolge, schon eine diesbezügliche Bürgeranregung an den Gemeinderat übersandt.
Befremdet hat uns in der Versammlung die offizielle, voreilige Mitteilung des Grünen-Ratsmitgliedes Paul Bergmann, dass seine Fraktion, die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion sowie die FDP keine Probleme bezüglich der Änderung des Bebauungsplanes sehen würden. Diese vorzeitige Aussage halten wir im derzeitigen Stadium für sehr leichtfertig, denn so eine Entscheidung, wenn sie denn überhaupt so gefällt wird (was wir aus juristischen Gründen bezweifeln), muss einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. Schließlich steht diese Gemeinde-Bedarfsfläche/Kirche 2.800 evangelischen Christen und vielen, vielen weiteren Bürgern Nottulns als öffentliche Nutzfläche zur Verfügung.
Nutzung des Gemeindehauses (459 qm)
Insofern drehte es sich im Verlauf der Versammlung hauptsächlich darum, welche Möglichkeiten noch den aktiven ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bleiben, um auch weiterhin ihrer sozialen wertvollen Arbeit nachzukommen. Frau und Herr Lösing hatten bei der Vorstellung bereits versichert, dass sich nicht viel ändern wird, man wird sich mit der Kirchengemeinde arrangieren. "Keine baulichen Veränderungen, Traditionen beibehalten" war von Ihnen zu hören. Besondere geplante Veranstaltungen der Kirchengemeinde sollen weiterhin möglich sein. Allerdings wird im Gemeindehaus ein Büro und eine Sargausstellung eingerichtet. Im Versammlungsraum sollen die Teilnehmer nach der Beerdigung bewirtet werden (Beerdigungskaffee).
Wie das allerdings alles funktionieren soll, ist fraglich und blieb erst einmal offen, denn schon jetzt wird an vier Nachmittagen in der Woche das Gemeindehaus von der Schülerhilfe genutzt. Frauengruppe und Stuhlgymnastik waren ebenfalls ein Thema. Die Kleiderkammer wurde bereits im Dezember geschlossen. Pfarrerin Regine Vogtmann gab zu bedenken, dass sich die tatsächliche Nutzung im Einzelnen erst in den Vertragsverhandlungen zwischen dem Presbyterium und der Firma Lösing entscheiden wird - massive Einschränkungen wird es hier offensichtlich geben.
Das Suchen anderer Räumlichkeiten hat schon begonnen
Das Suchen anderer Räume schloss Vogtmann nicht aus. In den Westfälischen Nachrichten war bereits tags vorher in Verbindung mit der Einladung der evangelischen Kirchengemeinde zum Kaffee-Tasting ins Ladenlokal des Stifts Tilbeck, zu lesen: "Ziel ist es, einen Ort der Begegnung außerhalb der evangelischen Kirche zu schaffen und die Gemeinde an einen Tisch zu bringen."
Betriebswirtschaftlich: Betrieb an einem Ort
Lösings verwiesen auf Anfrage, dass sie den bisherigen Betrieb im Gebäude des ehemaligen Kaffees Boer beibehalten wollen. Aus kaufmännischer und betriebswirtschaftlicher Sicht (Finanzen, Zeitfaktor, Vermeidung unnötiger Fahrten bzw. Transporte) ist es aber auf Dauer viel ungünstiger, zwei Betriebe, die nur ein paar hundert Meter auseinander liegen, zu betreiben, als zentral an einem Ort. Insofern wird es nur eine Frage der Zeit sein, dass der Bestattungs-Betrieb vollständig ins Kirchen-Gemeindezentrum einziehen wird. Schließlich lässt sich auf dem rund 3.000 qm großen Grundstück mit den aufstehenden Gebäuden alles unterbringen, was ein Bestatter so braucht: Ein Sarglager, Funktionsräume, Abschiedsräume, Büroräume, ein Beerdigungskaffee, etc. - das Kirchenzentrum bietet viele Möglichkeiten. Wer realistisch denkt, weiß, dass das Kirchenzentrum in Raten sterben wird, was sehr schnell erfolgen kann.
Nutzung des Pfarrhauses (157 qm)
Die rund 150 qm große Wohnung im Pfarrhaus, das direkt an das Gemeindehaus angebaut ist, wird weiterhin von der Pfarrerin bis zu ihrer zeitnahen Pension genutzt, danach soll sie laut Lösing vermietet werden. Die Frage, ob sie die rund 150 qm große, schön gelegene Wohnung nicht später einmal selbst nutzen wollen, wurde nicht gestellt.
Nutzung der Kirche unter dem Kreuz (137 qm)
Sollte der Vertrag mit der evangelischen Kirchengemeinde rechtswirksam geschlossen werden können (und von der Landeskirche genehmigt werden, Anm. der Redaktion) dann wird die Kirche entweiht und von Ihnen genutzt, so Lösings. Im Gegensatz zu katholischen Kirchen können in evangelischen Kirchen auch nach der Profanierung weiterhin Gottesdienste gefeiert werden. Laut Lösings können aus ihrer Sicht geplante Gottesdienste und Taufen in der Kirche stattfinden. Massive Einschränkungen wird es geben, denn der Kirchenraum eignet sich hervorragend als Trauerhalle für bis zu 100 Personen und wird dementsprechend umfunktioniert werden.
Nutzung des Außengeländes/Einzäunung (rund 3.000 qm)
Auf der Terrasse soll eine Sitzgruppe eingerichtet werden. Das Grundstück, auf dem das Kirchenzentrum steht, möchte das Bestattungsunternehmen Lösing ihren Angaben zufolge komplett einzäunen. Aus Sicht der Dülmener Straße haben wir das einmal grafisch mit einem hochwertigen Zaun optisch dargestellt. Der hintere Durchgang zwischen Kirche und Gemeindehaus (Durchstich von der Martin-Luther-Straße zur Pastor-Hoffmann-Straße) soll aber tagsüber geöffnet bleiben. Außerdem wird hier wohl der gesamte Fuhrpark für Bestattungs- und auch Pflegefahrzeuge eingerichtet, schließlich ist die Firma Lösing von der Katholischen Kirche mit der Pflege des gesamten Friedhofes, der direkt neben dem evangelischen Kirchenzentrum liegt, beauftragt.
Anmerkung der Redaktion:
In dieser Angelegenheit geht es uns nicht um Personen, sondern nur um die Sache, nämlich die dauerhafte Erhaltung unseres evangelischen Kirchenzentrums in seiner ganzen Funktion. Darüber hinaus hat die Entscheidung, die hier endgültig getroffen wird, wahrscheinlich auch eine präjudizierende Wirkung auf ähnlich gelagerte Fälle.
Als wir uns im Februar 2024 (auch auf Bitten anderer evangelischer Christen) erstmalig dafür einsetzten, da wussten wir überhaupt nicht, wer einmal als Interessent für den Kauf des Kirchenzentrums auftreten wird. Dass es ausgerechnet Alexander Lösing ist, den es jetzt trifft und den wir auch seit Jahren kennen, bedauern wir.
Wer Kirchen zerstört, der zerstört auch das religiöse Leben
Das gilt insbesondere dann, wenn es nur eine evangelische Kirche im Dorf gibt.
Abschließend möchten wir nochmals betonen, dass das gesamte Gemeindezentrum mit der Kirche unter dem Kreuz, mitten in Nottuln, neben jedem persönlichen Zuhause das gemeinschaftliche Zuhause aller evangelischen Christen in Nottuln ist - so soll es bleiben! Ob das endgültig gelingt, werden andere Institutionen entscheiden, zum einen die westfälische Landeskirche, zum anderen der Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes, der auch Theologe (katholisch) ist, sowie der Gemeinderat und letztendlich vielleicht sogar Gerichte.
Wir als Redaktion können uns nichts vorwerfen, wir haben alles dafür getan, auch gegenüber der Westfälischen Landeskirche und hoffen nun, dass die viele Zeit und die Nerven, die wir dabei geopfert haben, nicht umsonst waren und das Evangelische Kirchengemeindezentrum nicht stirbt, auch nicht in Raten.
Letztendlich wird es sich zeigen, ob soziale, christliche Projekte eine wirkliche Chance in Nottuln bekommen und ob insbesondere ein Bürgermeister, aber auch der Gemeinderat wirklich sozial verantwortungsvoll denken und vor allen Dingen handeln. Das gilt natürlich auch für die Westfälische Landeskirche, die ihrer hohen Verantwortung gerecht werden muss. Andernfalls wird das Moehlsche und gemeinsame dörfliche Erbe, nämlich das evangelische Kirchenzentrum, in das seinerzeit mehrere Millionen Gemeindegelder investiert wurden, von der Bildfläche verschwinden.
Die Auswirkungen wären katastrophal. Den Bürgern würde somit das Fundament für christliches, religiöses Denken und Leben in Nottuln genommen. Was zurück bleibt, wird eine völlig gespaltene Gesellschaft sein, der Nährboden für eine extrem negative Entwicklung in Nottuln.
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard
(Aktualisiert am 25.2.2025)