Blickpunkt Nottuln
16.05.2024
Blickpunkt Nottuln
Der Buckenkamp gilkt als das Tor zum Nonnenbachtal und zu den Baumbergen und wird regelmäßig von Fahrradtouristen durchfahren
Blickpunkt Nottuln
Bewegungseingeschränkte Menschen mit elektrischen Fahrzeugen, und Rollatoren benutzen täglich auf ihrem Weg ins Dorf den Buckenkamp
Blickpunkt Nottuln
Wenn das Wetter es zulässt, werden regelmäßig Bewohner der genannten sozialen Einrichtungen in ihren Rollstühlen über den Buckenkamp geschoben
Blickpunkt Nottuln
Wei man sieht, ist der Uphovener Weg nicht gesperrt, sondern volkommen frei. Daran hat sich bis heute (Sonntag, dem 24. März) nichts geändert. Trotzdem wurde die Durchfahrtsperre am Buckenkamp bereits am 15. März durch die Gemeinde Nottuln entfernt und dieser damit für den Durchgangsverkehr freigegeben
Blickpunkt Nottuln
Hier ist die seit 36 Jahren installierte Durchfahrtsperre auf dem Buckenkamp vor der Fahrbahnverengung auf eine Fahrspur zu sehen

Zweifelhaftes Interesse der Gemeinde an Verkehrsberuhigung (Teil 1)

Entfernung der Durchfahrtsperre auf dem Buckenkamp

Die Gemeinde scheint offensichtlich ein gespaltenes Verhältnis zur Verkehrsberuhigung und der Sicherheit ihrer Bürger auf der Straße zu haben. Anlass hierzu gibt uns die vorsorgliche (?) Entfernung der Durchfahrtsperre am nördlichen Ende des Buckenkamps. Dort sind drei Poller in großem Abstand voneinander installiert, sodass ohne Schwierigkeiten Rollstühle, Lastenräder, elektrische Hilfsfahrzeuge diese Stelle passieren können, dahinter verengt sich die Fahrbahn auf eine Fahrspur. Ansonsten ist schon seit 36 Jahren für alle anderen Verkehrsteilnehmer (PKW/ LKW) die Durchfahrt gesperrt.

Drei soziale Eiinrichtungen am Buckenkamp
Auf der östlichen Seite des Buckenkamps befinden sich drei soziale Einrichtungen, die Seniorenwohnanlage am Bagno mit 52 Wohnungen, das Altenheim St. Elisabethstift und die Christophorus-Kliniken (Geriatrie), die alle einen eigenen Zugang zum Buckenkamp haben.
Die kontinuierliche Sperrung des Buckenkamps für den Durchgangsverkehr ist äußerst wichtig, denn er wird von vielen bewegungseingeschränkten Menschen mittels elektrischem Hilfsfahrzeug, Rollstuhl, Rollator, Gehilfen etc. (siehe Bilder links und in der Bildergalerie unten) benutzt. Hier befindet sich ein sehr empfindlicher Verkehrsbereich, insbesondere was die Sicherheit dieses Personenkreises betrifft.

Für Fahrradfahrer das Tor zu den Baumbergen
Hinzu kommen die Fahrradfahrer, die auch oft in Gruppen über den Buckenkamp fahren, denn er ist das Tor zum Nonnenbachtal und den Baumbergen. An den Wochentagen wird übrigens tagsüber der Buckenkamp-Parkplatz (eigentlich als Touristenparkplatz angelegt) mit 63 Stellplätzen und zusätzlich die 20 ausgewiesenen Stellplätze auf dem Buckenkamp zum großen Teil von den Beschäftigten der Christophorusklinik genutzt, da die von der Klinik für sie eingerichteten 16 Beschäftigtenparkplätze bei Weitem nicht ausreichen - auch das verschärft die Verkehrssituation, insbesondere außerhalb der Ferienzeit.

Einschaltung des Straßenverkehrsamtes
Auf diese Situation haben wir die Gemeinde Nottuln und das Straßenverkehrsamt - Verkehrssicherungsdienst - sofort schriftlich ausführlich  hingewiesen, nachdem am Montag, dem 15. März die Durchfahrtsperre, die übrigens auch im hiesigen Bebauungsplan rechtlich verankert ist, von der Gemeinde Nottuln entfernt wurde.
Unserer damit verbundenen Bitte, die Durchfahrtsperre wieder einzusetzen, ist sie bis heute nicht nachgekommen. Somit wird die Durchfahrtmöglichkeit durch den Buckenkamp wohl bis nach Ostern vorhanden sein. Die Gemeinde Nottuln begründet dies mit folgender Aussage: "Damit die Stellplätze Uphovener Weg auch über den Buckenkamp zu erreichen sind, wurden vorsorglich bereits die Poller entfernt."
Das ist in keiner Weise nachvollziehbar, da der Uphovener Weg bis zum heutigen Tage überhaupt nicht gesperrt wurde und es dort keinerlei Einschränkung gibt (siehe Bild links unten). Die Gemeinde gibt doch selbst weiterhin bekannt, dass die Öffnung des Buckenkamps für den Durchgangsverkehr erst nach Ostern von der Brücke an gesperrt wird.

Keine Einsicht bei der Gemeinde
Wenn die Gemeinde wirklich vorsorglich! gehandelt hätte, dann würde, mit Rücksichtnahme auf die bewegungseingeschränkten hier wohnenden Menschen der sozialen Einrichtungen und der hier bekannten Verkehrssituation, die Durchfahrtsperre zu ihrer Sicherheit dort immer noch stehen. Die von ihr vorgenommene Entfernung - 14 Tage vorher - bewirkt doch gerade das Gegenteil: Hierdurch wird vollkommen unnötig ein noch höheres Gefahrenpotential in einem ohnehin schon besonders gefährdeten Bereich geschaffen!
Der Nottulner Blickpunkt hat sich - da die Gemeinde Nottuln keine Einsicht zeigt - jetzt noch einmal an den Verkehrssicherungsdienst, angesiedelt beim Landrat Coesfeld (der zumindest fachlich zuständig und vermutlich auch weisungsbefugt ist), mit der Bitte um Stellungnahme gewandt.
Fakt ist, dass bereits seit einer Woche der Buckenkamp unnötigerweise durch die Nottulner Gemeindeverwaltung für den Durchgangsverkehr freigegeben wurde. Wie es weitergeht, liegt leider nicht in unseren Händen, das muss die Gemeindeverwaltung in Verbindung mit dem Verkehrssicherungsdienst der Kreisverwaltung Coesfeld entscheiden, schließlich tragen sie auch die Verantwortung dafür. Ob sie sich dessen bisher wirklich bewusst waren, darf aufgrund der hiesigen, geschilderten Sachlage zumindest angezweifelt werden.
Niemand wünscht sich hier einen Unfall, warum aber das Gefährdungspotential dafür an diesem ohnehin empfindlichen Ort durch die Entfernung der Durchfahrtsperre noch zusätzlich erhöht wurde und trotz Bitte bisher immer noch nicht von der Gemeindeverwaltung Nottuln korrigiert wurde, bleibt unverständlich. Es steht auch im krassen Gegensatz zum sonstigen Verhalten der Gemeinde, zum Beispiel der Ausweisung von Fahrradstraßen.

Bei Aufhebung der Vollsperrung Uphovener Weg gleichzeitig die Durchfahrtssperre am Buckenkamp wieder einsetzen
Im Übrigen teilte uns Daniel Krüger von der Gemeindeverwaltung mit, dass der Uphovener Weg bis zu Anfang der Sommerferien - also drei Monate - voll gesperrt bleibt und erst danach die Durchfahrtsperre auf dem Buckenkamp wieder eingesetzt wird. Wir vermuten, dass die Vollsperrung zwischenzeitlich wieder aufgehoben wird und das muss immer grundsätzlich zur Folge haben, dass hiermit gleichzeitig auch die Durchfahrtsperre auf dem Buckenkamp wieder eingesetzt wird - das ist ein Aufwand von ein paar Minuten und daher zumutbar.
Bemerkenswert ist auch, dass Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes unserer Bitte um ein diesbezügliches kurzfristiges Pressegespräch nicht nachkam. Seine Sekretärin teilte uns mit: "Er ist terminlich zurzeit stark gebunden und kann daher nicht kurzfristig für ein Gespräch zur Verfügung stehen." Ein späterer oder Ausweichtermin wurde nicht benannt, auf die Sache wurde auch nicht eingegangen. Betrachtet man die allwöchentliche Präsenz des Bürgermeisters in den Westfälischen Nachrichten, so ist das für uns als Redaktion in so einer ernsthaften Sache kaum nachvollziehbar.

In eigener Sache:
Sie, liebe Leserinnen und Leser, werden sich vielleicht fragen, warum wir uns für diese Personengruppe so einsetzen? Das liegt auch daran, dass wir und insbesondere ich, Karin Gerhard, mich fast 40 Jahre lang für den Schutz besonders schutzbedürftiger Personengruppen eingesetzt haben. Das waren Kinder und Jugendliche, die sich noch im Wachstum befanden und werdende Mütter, wobei es galt, sie vor Gefahren in der Ausbildung und in ihrem Arbeitsleben zu schützen. Bei werdenden Müttern waren es sogar zwei Leben, die es unverletzt zu bewahren galt.
Hierzu wurden ihre Arbeitsplätze in den unterschiedlichsten Branchen hinsichtlich des Gefahrenpotentials beurteilt und gegebenenfalls Beschäftigungsverbote ausgesprochen. Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind in den Vorschriften des Jugendarbeitsschutz- und des Mutterschutzgesetzes enthalten.

Nach meinem aktiven Berufsleben habe ich 15 Jahre ehrenamtlich im hiesigen Altersheim St. Elisabeth mit sehr viel Freude und Engagement gearbeitet, auch als ehrenamtliches Mitglied im dort angesiedelten Beirat. Hier gab und gibt es kein spezielles Gesetz zum Schutz von hilfsbedürftigen Seniorinnen und Senioren. Für mich stand immer das im Artikel 1 Grundgesetz verankerte Recht: "Die Würde des Menschen ist unantastbar" im Vordergrund. Das Schwierigste in den vielen Jahren war, dass ich mich immer wieder von mir lieb gewonnenen Menschen verabschieden musste. Corona hat dann meiner dortigen Tätigkeit ein jähes Ende bereitet.

Nachfolgend haben wir für unsere Leserinnen und Leser noch zusätzlich einige Bilder in die Galerie zur weiteren Beurteilung der hiesigen Verkehrssituation in diesem besonders gefährdeten Bereich eingestellt.
Bleiben Sie gesund und ein schönes Wochenende! Und passen Sie gut auf im Nottulner Straßenverkehr, der wahrhaftig nicht immer von gegenseitiger Rücksichtnahme geprägt ist.

Aktualisiert am 25. März 2024, 19:50 Uhr

Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard

Weitere Bilder mit Textlegende (zum Vergrößern bitte anklicken):