Behörden machen keine Fehler, oder?!
Um es gleich vorwegzunehmen: Die Behörden (Gemeindeverwaltung Nottuln und Straßenverkehrsamt beim Kreis Coesfeld) haben die am 18. März entfernte ständige Durchfahrtsperre auf dem oberen Buckenkamp nicht wieder einsetzen lassen und somit den Buckenkamp weiterhin zu einer Durchfahrtsstraße gemacht - und das ohne jegliche Not!
Dabei wäre es so einfach gewesen, ein paar Minuten und der Buckenkamp wäre wieder viel sicherer gewesen. Schließlich gab und gibt es die als Grundlage dafür angeführte Sperrung des Uphovener Weges überhaupt nicht. Diese soll erst nach Ostern erfolgen; wann genau ist nicht bekannt.
Unsere Redaktion hat sich viel Mühe gemacht, allen Beteiligten die Fakten der Verkehrssituation mit den hier verstärkt wohnenden, besonders gefährdeten, älteren, bewegungseingeschränkten Menschen darzustellen. Untermauert haben wir die Fakten mit insgesamt 15 aussagekräftigen Fotografien, die größtenteils in dieser Zeit entstanden sind. Warum die verantwortlichen Beteiligten weiterhin an ihrer Entscheidung festhalten, bleibt unserer Redaktion auch nach der Stellungnahme des Straßenverkehrsamtes nicht erklärlich.
Doch suchen wir erst einmal die Schuld nicht bei den übergeordneten Behörden, sondern vielmehr bei der Gemeindeverwaltung Nottuln selbst. Denn entscheidend ist für diese Behörden bei der Beurteilung der tatsächlichen verkehrlichen Ortssituation, was Ihnen von der ortskundigen Gemeindeverwaltung präsentiert und an die Hand gegeben wird. Und da haben wir, aufgrund unserer bisherigen Erfahrungen mit der Gemeindeverwaltung Nottuln, große Bedenken.
Bereits bei der damaligen Entscheidung über die Einrichtung von ausgewiesenen, gekennzeichneten Parkplätzen auf dem Buckenkamp war die Gemeinde Nottuln sehr unkooperativ. Der Antrag fußte damals aufgrund einer verheerenden Verkehrssituation auf dem Buckenkamp, der täglich - trotz des Buckenkampparkplatzes mit 63 Stellplätzen - von oben bis unten, ohne jegliche Ausweichmöglichkeit bei Gegenverkehr, von Fremdparkern zugeparkt war. Um das Ganze abzukürzen (und Ihnen zu ersparen, was wir damals alles mit der Gemeindeverwaltung erlebt haben) beschränken wir uns auf die Anmerkung, dass erst nach Anweisung durch die übergeordnete Behörde eine positive Stellungnahme durch die Gemeindeverwaltung Nottuln an sie abgegeben wurde.
Der Antrag der Buckenkampanlieger wurde nach fast zwei Jahren dann vom Straßenverkehrsamt positiv entschieden. Davon zeugt nicht nur die vernünftige heutige Verkehrsregelung, sondern auch eine dicke Akte, allerdings nicht bei der Gemeindeverwaltung, denn die war bei Akteneinsicht ziemlich unvollständig.
Als die Durchfahrtsperre später immer wieder von Unbefugten geöffnet wurde, war die Gemeinde ebenfalls nicht gerade bemüht, herauszufinden, wer der Verursacher war. Wir haben dann feststellen können, wer dafür verantwortlich war, und mit denjenigen schriftlich Kontakt aufgenommen. Unter Hinweis unsererseits auf die dadurch verursachte besondere Gefährdungslage, haben sie sich entschuldigt und uns die zukünftige Unterlassung versichert - daran haben sie sich erfreulicherweise bis heute gehalten.
Was viele nicht wissen, dass es sich bei der unbefugten Entfernung der Durchfahrtsperre (Poller) keinesfalls um ein Kavaliers-, sondern um ein Offizialdelikt handelt. Das heißt, die Staatsanwaltschaft muss nach Kenntnisnahme des "Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr" von sich aus tätig werden - die Straftat gemäß § 315b STGB ist übrigens mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bedroht.
Doch zurück zur vorzeitigen Öffnung des Buckenkamps für den Durchgangsverkehr seit dem 18. März.
Unsere bisherigen Bemühungen galten, wie schon im Teil 1 unseres Artikels dargelegt, lediglich der Wiedereinsetzung der Durchfahrtsperre auf dem Buckenkamp durch die Gemeindeverwaltung Nottuln, nachdem sie diese vorzeitig am 18. März 2024 schon entfernt und somit den Buckenkamp bis heute (und wahrscheinlich sogar bis nach Ostern) zu einer Durchfahrtsstraße gemacht hat. Und das, obwohl die Vollsperrung des Uphovener Weges erst nach Ostern zum Tragen kommt.
Gegen die geplante Entfernung der Durchfahrtsperre nach Vollsperrung des Uphovener Weges, von der Uphovener Brücke an bis zur Hagenstraße, die nach Ostern erfolgen soll, hatten wir keine Einwendungen erhoben, denn gerade die Seniorinnen und Senioren der Wohnanlage am Uphovener Weg 27 müssen dann auf jeden Fall mit ihren Fahrzeugen ihr Zuhause erreichen können, und das geht vorübergehend nur über den Buckenkamp. Außerdem soll es dann eine Durchfahrtmöglichkeit über den Buckenkamp, wie sie leider seit dem 18. März stattfindet, nicht mehr geben.
Im Übrigen wird, wie durch die Gemeindeverwaltung Nottuln angekündigt, nach Aufhebung der Vollsperrung des Uphovener Weges, die Durchfahrtsperre wieder unmittelbar auf dem Buckenkamp eingesetzt.
Jetzt kann man nur hoffen, dass die Gemeindeverwaltung Nottuln sich an ihre Ankündigung hält.
Mit besten Ostergrüßen (weiterer bildlicher Ostergruß für unsere Leserinnen und Leser unter dem Button "Fotografie der Woche")
1. Nachtrag vom 2. April:
Wie wir heute erfahren haben, soll der Uphovener Weg nicht diese Woche, sondern erst am Montag, dem 8. April, voll gesperrt werden. Somit bleibt der Buckenkamp weiterhin für den Durchgangsverkehr geöffnet, dann insgesamt für 3 Wochen. Es bleibt unverständlich, warum diese Maßnahme überhaupt getroffen und nicht längst unmittelbar von der Gemeinde Nottuln in Absprache mit dem Straßenverkehrsamt Coesfeld beendet wurde/wird. Schließlich wird dadurch das Gefährdungspotential - wie bereits seit dem 18. März mehrfach angeführt, ohne eine ausreichende Begründung und ohne Not, insbesondere für die hier in den Sozialanlagen wohnenden, bewegungseingeschränkten Seniorinnen und Senioren, erheblich erhöht.
2. Nachtrag vom 4. April:
Es war vorauszusehen, jetzt soll der Uphovener Weg sogar erst am 22. April voll gesperrt werden. Und dafür hat die Gemeinde Nottuln schon mal eben vorsorglich einen Monat vorher die ständige Durchfahrtsperre auf dem Buckenkamp entfernt und damit in diesem sensiblen Bereich für die hier in den Sozialanlagen wohnenden bewegungseingeschränkten Seniorinnen und Senioren das Gefährdungspotential völlig unangemessen erhöht. Aufgrund der von uns bisher dargestellten Fakten in Text und Bild handelt hier die Gemeinde ohne das verantwortliche Feingefühl, das man für solche Entscheidungen benötigt und auch der vorhandenen, besonderen Situation schuldet. Wir fragen uns allmählich, wer denn wohl den Kopf hinhält, wenn aufgrund dieser unnötig herbeigeführten Verkehrssituation hier etwas passiert. Schließlich steht die Durchfahrtsperre in diesem sensiblen Verkehrsbereich des Buckenkamps seit 36 Jahren nicht ohne Grund. Übrigens steht sie dort sehr erfolgreich, denn Durchfahrtverkehr und die damit verbundenen Gefahren gab es hier bisher nicht, und deshalb ist es folgerichtig, dass es so bleibt.
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard