Blickpunkt Nottuln
05.12.2025
Blickpunkt Nottuln
Natur/Umwelt

Trauer und Freude liegen oft nah beieinander

Es war einmal ein schwarzes Schwanenpaar, das lebte glücklich und zufrieden in einer wunderschönen Landschaft im Münsterland. Sie war geprägt von grünen, saftigen Wiesen und umliegenden Wäldern. Mittendurch verlief ein Flüsschen, auf dem sie fast das ganze Jahr herumschwammen und die leckere Entengrütze verspeisten. Alle Menschen, die vorbeikamen, bewunderten das edle, sich äußerst zugetane Schwanenpaar und erfreuten sich seines Anblicks. 
Doch ihr großes Glück war leider nur von kurzer Dauer. Einer der beiden verendete vollkommen unerwartet.

Von nun an trauerte der allein zurückgebliebene Schwan und mit ihm alle Mitglieder des Angelvereins, die fast jede Woche das glückliche Paar zu Gesicht bekamen. Sie waren tief erschüttert über das Unglück und wollten dem trauernden Schwan helfen. Schnellstens einigten sie sich darauf, ihm einen neuen Partner zu besorgen. Das war aber einfacher gedacht als getan, denn sie kannten das Geschlecht des verstorbenen Schwans nicht: War es ein Männchen oder ein Weibchen? Schnell sammelten sie von ihm ein paar Federn ein und ließen sie gentechnisch untersuchen. Es stellte sich heraus, dass der Verstorbene männlichen Geschlechts war. 

Endlich konnte die Suche nach einem neuen Partner für die Trauerschwänin beginnen! Doch auch das gestaltete sich schwierig. In ganz Deutschland suchte man einige Monate vergeblich. Erst im Oktober 2024 wurde man in einem östlich von Nordrhein-Westfalen gelegenen Bundesland fündig, und jetzt ging alles äußerst schnell! Mit dem Auto fuhr man nach Sachsen-Anhalt. Zum sicheren Transport brachte man den großen Schwan in einem ebenso großen Hundekäfig unter. Um den befürchteten Reisestress zu reduzieren, wurde der Käfig mit einem Tuch zugedeckt. Nun konnte die für den Schwan doch ziemlich lange Reise in seine neue Heimat beginnen. 

Liebe auf den ersten Blick
In seinem neuen Zuhause angekommen, wurde der Käfig nahe seiner künftigen Gattin abgeladen und vorsichtig geöffnet. Der mächtige Schwan verhielt sich zögerlich, war hier doch alles furchtbar neu und ungewohnt für ihn. Als er jedoch seine hübsche Partnerin im Wasser schwimmend erblickte, war es vorbei mit seiner Zurückhaltung. Eilig spazierte er aus dem Käfig und gesellte sich zu ihr. Intensiv musterte er seine Braut und es entstand sofort der Eindruck: Das ist Liebe auf den ersten Blick!
Und wahrhaftig, es dauerte nicht lange, und die beiden vereinigten sich. Dann war die Schwänin für einige Zeit verschwunden, vermutlich brütete sie an einem sicheren Ort. Bereits Ende Oktober war die Überraschung perfekt: Vier silbergraue, flauschige Küken schwammen mit ihren Eltern auf dem Wasser. Einige Tage später konnte man sie bereits auf der Wiese grasen sehen, ein bezaubernder Anblick!

Nun wünschen sich alle Beteiligten, dass wenigstens die drei noch verbliebenen Küken den Winter überleben. Mit rund sechs bis acht Monaten werden sie flügge, aber das liegt noch in weiter Ferne. Ursprünglich kommen die Schwarzschwäne aus Australien, und dort ist der Winter generell viel milder als in Deutschland, die Tage sind meist sonnig.
Im Gespräch mit Mitgliedern des Angelvereins erfuhr unsere Redaktion, dass sie sich weiter um das Wohlergehen der Schwanenfamilie kümmern wollen. Auch wir werden dort so oft wie möglich vorbeischauen.

Hoffentlich hat Ihnen die Schwanengeschichte gefallen und Sie berührt, denn sie ist eine wahre Geschichte! Sie erklärt übrigens wieder einmal, warum die schwarzen Schwäne, abgesehen von der schwarzen Farbe, auch Trauerschwäne genannt werden. Den Wohnort der Schwanenfamilie verraten wir mit Rücksicht auf ihren Nachwuchs nicht, da sind wir uns mit dem Angelverein vollkommen einig. Die drei noch lebenden Küken sollen möglichst ungestört von ihren Eltern großgezogen werden können. Unsere Leser haben hierfür sicherlich Verständnis.

Damit Sie an diesem Erlebnis trotzdem teilhaben können, stellen wir Ihnen die Schwanengeschichte in Wort und 16 Bildern vor. Diese wurden übrigens aus gleichem Grund aus großer Entfernung mit einem Supertele-Objektiv aufgenommen. Dabei wurde darauf geachtet, dass die Örtlichkeiten nicht erkennbar und zuzuordnen sind.

Unten folgt eine Bildergalerie, deren Bilder Sie bildschirmgroß, wie in einer Diashow betrachten können. Viel Freude beim Lesen und Schauen.

Mit besten Grüßen

Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard

Gemeinde

NABU bestätigt Verstoß gegen das Bundesnaturschutz-Gesetz

Unsere Redaktion hatte den NABU NRW eingeschaltet, nachdem Bodo Dreier vom Büro des Landrates Coesfeld unserer Redaktion mitgeteilt hatte, dass sie kein Bußgeldverfahren gegen die Gemeinde Nottuln einleiten werden und eine kommunalaufsichtliche Weiterverfolgung nicht vorgesehen ist. Das finden wir skandalös, die Gemeinde Nottuln kann offensichtlich machen, was sie will, ohne Folgen für ihr fehlerhaftes Handeln befürchten zu müssen. Sie erhält dafür sozusagen auch noch einen Freibrief für die Zukunft.

Hier liegt aber eindeutig ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutz-Gesetz vor, der die Einleitung eines Bußgeldverfahrens und auch die Festsetzung eines dem eklatanten Verstoßes angemessenen Bußgeldes unumgänglich macht.
Zudem hat die Gemeinde Nottuln ein vollkommen ungeeignetes maschinelles Gerät eingesetzt, mit dem ein schonender Heckenpflegeschnitt nach dem Bundesnaturschutzgesetz von vorneherein ausgeschlossen ist. Es handelt sich hier um einen sogenannten „Schlegelmulcher“, der eigentlich dafür da ist, schwere Vegetation zu verkleinern und der hier absolut zweckentfremdet eingesetzt wurde. Diese Auffassung teilt auch der NABU NRW. Insofern ist im Ordnungwidrigskeits-Verfahren auch der Vorsatz gegeben.
Das wird zusätzlich dadurch erhärtet, dass wir bereits mit E-Mail vom 24.7.2023 den Bürgermeister Dr. Thönnes persönlich auf eine geeignete Maschine für den Heckenpflegeschnitt mit folgendem Link hingewiesen haben: https://franzkasinger.at/wp-content/uploads/2018/08/Prospekt.pdf
Allerdings ohne jeden Erfolg, obwohl diese Heckenschneidemaschine mit den verschiedenen Ankopplungssystemen variabel eingesetzt werden und an alle Trägerfahrzeuge wie Teleskoplader, Hoftrac, Frontlader sowie weitere Systeme angebaut werden kann. Außerdem entlastet es seine Mitarbeiter bei der Durchführung von Heckenpflegeschnitten, die ansonsten mit motorgetriebenen Handheckenscheeren durchgeführt werden müssen.

Übrigens ist über einen Bußgeldbescheid hinaus, der nur den bereits begangenen Tatbestand ahndet, durch ordnungsrechtliche Maßnahmen (z. B. Ordungsverfügung mit Androhung von Zwangsgeld) sicherzustellen, dass sich dieser Tatbestand in Zukunft nicht wiederholt. Da dies alles vom Büro des Landrates Landrat Coesfeld und seiner Unteren Naturschutzbehörde abgelehnt wird, werden weitere Schritte durch unsere Redaktion eingeleitet werden müssen.

Das geschieht natürlich alles im Sinne des Naturschutzes, der uns eigentlich allen am Herzen liegen muss, insbesondere aber den Naturschutzbehörden, denn es ist ihre ureigenste Aufgabe, die Natur zu schützen! Das gilt in unserer Region für die Untere Naturschutzbehörde beim Landrat Coesfeld sowie die Höhere Naturschutzbehörde bei der Bezirksregierung Münster. 

Und wenn der Bürgermeister von Nottuln wiederholte Verstöße durch seine eigene Verwaltung gegen das Bundesnaturschutz-Gesetz duldet, dann muss er auch durch diese Behörden zur Rechenschaft gezogen werden, denn allein er hat als Chef der Nottulner Verwaltung die Möglichkeit, solche Verstöße zu verhindern. Gerade in einer Zeit, in der der Insekten- und Vogelbestand so massiv zurückgeht, darf so ein Verhalten auf keinen Fall geduldet werden.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgende Artikel hin, die in Sachen Naturschutz ebenfalls die Gemeindeverwaltung Nottuln betreffen:

https://www.nottuln-blickpunkt.de/762-verstoss-gegen-das-bundesnaturschutz-gesetz-teil-1

https://www.nottuln-blickpunkt.de/775-verstoss-gegen-das-bundesnaturschutz-gesetz-teil-2

https://www.nottuln-blickpunkt.de/672-gilt-fuer-behoerden-das-bundesnaturschutzgesetz-nicht

https://www.nottuln-blickpunkt.de/767-zur-buergermeisterwahl-thema-gruenpflege-artenschutz-buerger-pflanzeninseln-beseitigt

Mit besten Grüßen

Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard

 

Gemeinde

Es bleibt dabei:
Auch die aktuelle Mitteilung der Gemeinde auf unsere weitere Nachfrage, dieses Mal vom neuen Fachbereichsleiter des Amtes für Planen. Bauen, Umwelt, Herrn Christoph Bolle, ändert nichts an unserer bisherigen Aussage:

Es ist juristisch schon "mutig" und gleichzeitig höchst widersprüchlich, über die Aufhebung der Windvorrangzonen im Flächennutzungsplan den Gemeinderat abstimmen zu lassen und andererseits bei Entscheidungen über die Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens an den Landrat über die Vorbescheide für mehrere Windkraftanlagen den Gemeinderat auszuschließen und nicht desgleichen zu tun.
Schließlich handelt es sich gerade hierbei um eine wesentlich wichtigere Entscheidung mit ganz anderen, exorbitanten Folgen für die Bürger, die Natur und das Landschaftsbild, als die Aufhebung der Windvorrangzonen. Denn durch Ihre Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens und die darauf folgenden Vorbescheide, erteilt durch den Landrat, sind bereits die Standorte für die Windkraftwerke Nummer 1 bis 8 in Nottuln-Stockum festgelegt. Insofern ist unseres Erachtens die Genehmigungsbehörde und eben auch die Gemeinde, jetzt darauf angewiesen, dass die Antragstellerin freiwillig den jeweiligen einzelnen Standort nach hinten, von der Wohnbebauung weiter weg, verlegt.

Und dass so mancher siedlungsnaher Standort problematisch ist, liegt insbesondere auch daran, dass er in Hauptwindrichtung zur Wohnbebauung liegt und der Wind Schallträger Nummer 1 ist (siehe auch Teil 1 und 2 unserer Berichterstattung). Auch deshalb war hierbei die Beteiligung des Gemeinderates mit abschließender gemeinsamer Abstimmung erforderlich, ja, sogar unentbehrlich.

Fazit:
Es bleibt dabei: Der Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes musste unseres Erachtens den Rat der Gemeinde Nottuln im Rahmen des Planungsrechts beteiligen, da der Rat die entscheidende Vertretung der Gemeinde ist und die Planungshoheit über die Bauleitplanung ausübt. Der Bürgermeister ist zwar die gesetzliche Vertretung der Gemeinde, aber der Rat der Gemeinde ist das beschlussfassende Organ in Angelegenheiten der Bauleitplanung.

Das heißt letztendlich im Klartext, dass er jedem einzelnen Ratsmitglied die jeweiligen Anträge für die Erteilung des Vorbescheides zur Kenntnis geben musste und der Gemeinderat gemeinsam darüber entscheidet, ob und inwieweit das Gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. Das scheint aber nicht der Fall gewesen zu sein. Der Bürgermeister kann sich unseres Erachtens nicht darauf zurückziehen, dass der Gemeinderat ihm, mit der Aufhebung der Windvorrangzonen eine Generalvollmacht für die jeweilige Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens für insgesamt 8 Windkraftanlagen in Nottuln-Stockum ausgestellt hat.

Demokratischer Prozess wichtiger als Durchwinken von Windkraftstandorten
Seitdem Bürgermeister Dr. Thönnes im Amt ist, können wir uns des Eindrucks nicht erwehren, dass er ein anderes Demokratieverständnis hat, als der normale Bürger vor Ort. Bedenklich kann es aber bei Personen werden, denen kraft ihres Amtes eine gewisse Macht zugestanden wird. Damit hier möglichst kein Machtmissbrauch passieren kann, gibt es in jeder Gemeinde einen Gemeinderat, der demokratisch gewählt wurde und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vertritt. Zudem ist er auch das Kontrollorgan bei Handlungen des Bürgermeisters und der Gemeindeverwaltung. Die gewählten Ratsmitglieder stammen fast ausschließlich aus den vor Ort vertretenen Parteien. Der in der Regionalpresse Nottulns oft angewandte Ausdruck "Bürgermeisterparteien" ist daher vollkommen fehl am Platz. Damit nicht der Eindruck entsteht, wir behaupten das ohne jeglichen Hintergrund, möchten wir unsere Äußerungen mit folgenden Fakten und Informationen hinterlegen: 

1. Bürgermeister schafft Redemöglichkeit in den Ausschüssen ab
Es war ein Schlag gegen die Demokratie, als die jahrzehntelang erfolgreich praktizierte Redemöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger in den Ausschüssen abgeschafft wurde. Dafür sorgte der neu gewählte Bürgermeister Thönnes bereits ein paar Monate nach seinem Amtsantritt. Da wurde sogar ein Gutachten erstellt, um festzustellen, dass in der Gemeindeordnung (GO) NRW kein Rederecht verankert ist. Das ist es auch nicht, aber genauso wenig steht in der GO, dass es keine Redemöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger gibt oder sie nicht zulässig ist. Also war und ist es aus unserer Sicht weiterhin in das Ermessen des Ausschussvorsitzenden gestellt, davon Gebrauch zu machen - es traut sich aber keiner mehr.
Mehr unter: https://www.nottuln-blickpunkt.de/769-zur-buergermeisterwahl-thema-maulkoerbe-fuer-nottulner-buerger

2. Mangelhafte Transparenz, fehlende Informationen und Machtdemonstration durch den Bürgermeister
In der Vergangenheit ist es immer wieder passiert, dass die Betroffenen erst durch die Umsetzung von Maßnahmen vor vollendete Tatsachen gestellt wurden, hier ein Beispiel: So wurde der Buckenkamp, der 37 Jahre nur von einer Seite zu befahren war, plötzlich zu einer Durchfahrtsstraße, obwohl die Durchfahrtssperre im Bebauungsplan verankert ist, und das nicht umsonst: Den Buckenkamp nutzen täglich viele behinderte Menschen, der drei anliegenden sozialen Anlagen (Krankenhaus, Altenheim und seniorengerechtes Wohnen) mit ihren Rollatoren und Krankenfahrstühlen. Mit Unterstützung des Ministerpräsidenten und Verkehrsministers konnte unsere Redaktion aber erreichen, dass dieses wieder geändert wurde und durch die Aufstellung von Freiburger Kegeln eine Durchfahrt nicht mehr möglich war.
Doch die Freude der behinderten Menschen währte nicht lange, denn kurze Zeit darauf wurden die Freiburger Kegel wieder entfernt und circa 50 Meter des oberen Buckenkamps als Einbahnstraße erklärt, um dann auch noch einen großen Linienbus 17 Mal je Wochentag durch den Buckenkamp zu schicken. Mehr unter: https://www.nottuln-blickpunkt.de/731-verkehrsberuhigter-buckenkamp-soll-zur-durchfahrtsstrasse-werden

3. Selbstherrliches Handeln durch den Bürgermeister
Wer so bei der Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens für die Standorte von acht Mega-Windkraftanlagen verfährt, handelt unseres Erachtens gegenüber Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Nottulns nicht verantwortungsvoll. Wir vermuten sogar, was die angesprochenen Nichtbeteiligung und Nichtabstimmung des Gemeinderates betrifft (die gerade hier zur Entscheidungsfindung so wichtig und unentbehrlich war) dass ein nicht rechtskonformes Verhalten des Bürgermeisters hier vorliegt. 
Um textliche Wiederholungen zu vermeiden, verweisen wir auch auf die Teile 1 und 2 unserer Artikelreihe "St. Martinus bekommt gigantische Konkurrenz". 

Somit stellt sich unter anderem die Frage, ob es nicht sinnvoll ist, durch aktiv legitimierte Personen (direkt Betroffene von den Auswirkungen der Windkraftanlagen) eine Dienstaufsichtsbeschwerde an die Bezirksregierung Münster stellen zu lassen. Der Landrat ist wohl in diesem speziellen Fall nicht der richtige Adressat, da er Genehmigungsbehörde für die Windkraftanlagen ist, die Vorbescheide bereits erteilt hat und daher wahrscheinlich ein Interessenkonflikt vorliegt.
Zudem hat die Bezirksregierung Münster als regionale Planungsbehörde auch die Windenergiebereiche im neuen Regionalplanentwurf Münsterland ausgewiesen, der anschließend vom Regionalrat beschlossen wurde.

Mit besten Grüßen

Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard

Gemeinde

Landrat will den Verstoß nicht ahnden

Am 30.9.2025 teilte uns Bodo Dreier vom Büro des Landrats für den Kreis Coesfeld mit, dass der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit aus diesem Heckenschnitt der Gemeinde Nottuln nicht abzuleiten ist. Ein solcher Tatbestand läge nur dann vor, wenn die Schnittmaßnahmen derart ausgeführt worden wären, dass die Heckenpflanzen im kommenden Jahr nicht mehr austreiben würden – die Hecke somit zerstört worden wäre. Hiervon ist nach aktueller Prüfung aber nicht auszugehen.
Fazit nach Dreier: Vom Landrat wird kein Bußgeldverfahren gegen die Gemeinde Nottuln eingeleitet. Eine kommunalaufsichtliche Weiterverfolgung ist nicht vorgesehen.

Der Schutzraum der Tiere wurde zerstört
Das ist schon eine erschütternde und überhaupt nicht nachvollziehbare Beurteilung des Landrates, zumal Dreier im gleichen Schreiben selbst das Bundesnaturschutzgesetz wie folgt zitiert: "... zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen“. Hierbei sind selbstverständlich die artenschutzrechtlichen Vorgaben des § 44 (1) Bundesnaturschutzgesetz zu beachten.
Doch genau das ist bei diesem radikalen Heckenschnitt nicht passiert: Die artenschutzrechtlichen Bedingungen wurden nicht beachtet, der Schutzraum für die Tiere, insbesondere der Vögel und Insekten, wurde durch den radikalen Rückschnitt zerstört.
Die in unserem Artikel, Teil 1, vorliegenden Fotografien beweisen diesen Tatbestand! Der hier vorliegende Heckenschnitt hat mit einem schonenden Form- und Pflegeschnitt zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen nichts zu tun, wie man auf den Beweisfotografien deutlich sehen kann. Der ist mit so einem Gerät (siehe Bild oben links) auch gar nicht möglich, ohne den Schutzraum der Tiere zu zerstören! Wir werden noch einmal die Fakten nachfolgend vorstellen, denn diese sind maßgeblich bei einer Beurteilung des Heckenschnittes nach den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes.  

Fakten:
1 Der radikale Rückschnitt erfolgte während der Schonzeit, am 14.8.2025 in der Zeit von 07:14 bis 09:05 Uhr.

2. Das von der Gemeinde benutzte Gerät ist vollkommen ungeeignet für einen schonenden Form- und Pflegeschnitt. Die Äste werden nur abgeschlagen und pilzen auf, wie auf den Bildern deutlich zu sehen ist. Die großen, klaffenden, aufgerissenen Wunden im Geäst sind jetzt schutzlos der Witterung und Krankheitserregern ausgesetzt. Ein sauberer, schonender  Schnitt, wie mit einem Messerbalken, hätte das verhindert.

3. Wie auf den Fotografien deutlich zu sehen ist, wurde radikal so tief in die Hecke hineingeschnitten, dass auf der Bürgersteigseite und nach oben hin die Hecke vollkommen entlaubt wurde. Der erforderliche Sichtschutz für die Vögel und ihre Nester (Artenschutz nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz) ist nicht mehr gegeben.

4. Das ungeeignete Gerät entwickelt im Betrieb eine Sogwirkung und zerstört zusätzlich die Vogelnester. Außerdem werden die in der Hecke vorhandenen Insekten getötet.

5. Insgesamt betrachtet wurde somit der nach Bundesnaturschutzgesetz erforderliche Schutzraum für die Vögel und Insekten zerstört.

Fazit:
Diese Fakten wurden durch den Landrat bei der Beurteilung des Heckenschnittes offensichtlich nicht herangezogen, obwohl sie vorhanden und bewiesen sind! (Der Artikel "Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz - Teil 1 - mit den Beweisbildern, lag dem Landrat und dem Leiter der unteren Naturschutzbehörde bei der Beurteilung vor.)

Unsere Redaktion behält sich weitere Schritte vor, ein derartiges Verhalten des Landrates und seiner "Unteren Naturschutzbehörde" ist nicht akzeptabel und fordert in Zukunft andere Personen beim Heckenschnitt geradezu heraus, seinesgleichen zu tun. Der Schutz der Tiere, insbesondere der Vögel und Insekten, hat aber nach dem Bundesnaturschutzgesetz absoluten Vorrang. Eigentlich müsste eine Gemeinde, die sich den Naturschutz auf die Fahne schreibt, so etwas absolut unterlassen und mit gutem Beispiel vorangehen. Das ist, wie hier in Nottuln wiederrum einmal deutlich wurde, nicht der Fall.

Wer sich dieses Jahr in der Natur oder auch im Garten mit offenen Augen bewegt hat, kam und kommt nicht umhin, festzustellen, dass die Schmetterlinge und auch die anderen Insekten, aber in der Folge auch die Singvögel rapide abgenommen haben. In diesem Zusammenhang weisen wir auf unseren Artikel "Schmetterlingsalarm" hin, den Sie sich gerne unter folgendem Link ansehen können: https://www.nottuln-blickpunkt.de/667-schmetterlingsalarm.

Im weiteren Zusammenhang sind unter dem Thema "Artenschutz und Grünpflege in Nottuln" zwei weiterere Artikel lesenswert, einmal unter: https://www.nottuln-blickpunkt.de/672-gilt-fuer-behoerden-das-bundesnaturschutzgesetz-nicht, und unter: https://www.nottuln-blickpunkt.de/767-zur-buergermeisterwahl-thema-gruenpflege-artenschutz-buerger-pflanzeninseln-beseitigt

Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Abschließend fügen wir in der nachfolgenden Bildergalerie weitere Beweisbilder zur Ansicht ein, die bis auf die beiden letzten auch schon im Teil 1 des oben angeführten Artikels veröffentlicht wurden.

Mit besten Grüßen

Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard

Gemeinde

Wie hat Bürgermeister Thönnes sein Gemeindliches Einvernehmen zum Vorbescheid erteilt, ist das rechtskonform?

Was für eine immense Bedeutung die Planungshoheit der Gemeinden in der juristischen Bewertung hat, wird dadurch deutlich, dass dieses unumstößliche Recht sogar im Grundgesetz, Artikel 28 Absatz 2 S. 1, verankert ist. Es basiert auf der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie und garantiert den Gemeinden, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln, was sich in der kommunalen Bauleitplanung zeigt.

Es sichert somit den Gemeinden zu, eigenverantwortlich über die bauliche und sonstige Nutzung des Bodens zu entscheiden und sich an übergeordneten Planungen zu beteiligen, sofern diese ihre Gemeinde betreffen.

Beteiligung bei übergeordneten Planungen:
Auch wenn höhere Behörden Genehmigungen oder Vorbescheide  nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz -BImSchG- (genauer "Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge") erteilen, muss die betroffene Gemeinde gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) vorher in das Verfahren eingebunden werden, wenn die Planung Auswirkungen auf die Gemeinde hat. Schließlich ist die Planungshoheit ein zentraler Ausdruck dieser Selbstverwaltungsgarantie. Und dass bei der Planung von mehreren 266 Meter hohen Windkraftanlagen erhebliche Auswirkungen zu befürchten sind, einmal für die Anwohner der benachbarten Wohnsiedlungen, aber auch für die Natur und die Landschaftsstruktur, wird wohl niemand bestreiten. 

Im vorliegenden Fall ist das sogar viel eher zu bejahen, da die Wohnsiedlungen in Hauptwindrichtung zu den Windkrafträdern liegen. Der Wind ist Schallträger Nummer 1 und eine freie Schallausbreitung ist aufgrund der Höhe der Windkrafträder ebenfalls gegeben! Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Teil 1 unseres Artikels: https://www.nottuln-blickpunkt.de/751-st-martinus-bekommt-gigantische-konkurrenz.
Schließlich, und das ist die Crux an der ganzen Geschichte, werden unseres Erachtens mit dem Vorbescheid die Standorte der acht Windkraftanlagen in Nottuln-Stockum juristisch verfestigt bzw. festgelegt.

Auswirkungen auf die Vorbescheide für neun Windkraft-Anlagen auf dem Gemeindegebiet Nottuln
Die Stadtwerke Münster haben Vorbescheide nach § 9 Absatz 1a Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImschG - beantragt. In diesem Verfahren muss der Landrat Coesfeld (siehe oben) die Gemeinde beteiligen, um das Gemeindliche Einvernehmen herzustellen.
Davon entbindet ihn auch nicht die vorherige Entscheidung des Bürgermeisters und des Gemeinderats, die Windvorrangzonen im Flächennutzungsplan aufzuheben (übrigens wurde somit für Antragsteller solcher Windkraftanlagen Tür und Tor geöffnet, da der neue Regionalplan noch nicht in Kraft getreten war). Das gemeindliche Einvernehmen muss auf jeden Fall trotzdem hergestellt werden!

Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten und unsere Redaktion will wissen, welche der Bürgermeister wahrgenommen hat:

1. Der Bürgermeister erteilt schriftlich das Gemeindliche Einvernehmen dem Landrat Coesfeld.

2. Der Bürgermeister wartet zwei Monate ab und erteilt somit stillschweigend dem Landrat das Gemeindliche Einvernehmen.

(Übrigens kann der Bürgermeister das Gemeindliche Einvernehmen dann versagen, wenn öffentliche Belange gemäß § 35 Abs. 3 BauGB dem Vorhaben entgegenstehen. Das wären beispielsweise Belange des Natur- und Landschaftsschutzes, der Immissionsschutz oder Ziele der Raumordnung)

Mit E-Mail vom 26.9.2025 wurde unserer Redaktion bereits mitgeteilt, dass die Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens in Nottuln als laufendes Verwaltungsgeschäft gehandhabt wird und der Rat der Gemeinde Nottuln im Rahmen der Ausschusssitzungen für Planen und Bauen über den Eingang der einzelnen Anträge informiert wurde. Danach wurde der Gemeinderat offiziell nicht informiert und auch nicht beteiligt; zumindest erfolgte keine Abstimmung über die Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens im Gemeinderat. Daraus ist zu schließen, dass der Bürgermeister im Rahmen des laufenden Verwaltungsgeschäftes darüber alleine entschieden hat.

Es ist juristisch schon "mutig" und gleichzeitig widersprüchlich, über die Aufhebung der Windvorrangzonen im Flächennutzungsplan den Gemeinderat abstimmen zu lassen und andererseits bei Entscheidungen über die Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens den Gemeinderat auszuschließen und nicht desgleichen zu tun. Schließlich handelt es sich gerade hierbei um eine wesentlich wichtigere Entscheidung mit ganz anderen, exorbitanten Folgen für die Bürger, die Natur und das Landschaftsbild, als die Aufhebung der Windvorrangzonen. Denn durch Ihre Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens und daraus folgenden Vorbescheiden, erteilt durch den Landrat, sind bereits die Standorte für die Windkraftwerke Nummer 1 bis 8 festgelegt. Insofern ist unseres Erachtens die Genehmigungsbehörde jetzt darauf angewiesen, dass der Antragsteller freiwillig den jeweiligen einzelnen Standort nach hinten, von der Wohnbebauung weg verlegt. 

Man kann es nicht oft genug sagen: "All diese Windkraftwerke in Nottuln-Stockum liegen in Hauptwindrichtung zu den vorhandenen Wohngebieten, was alleine für den Immissionsschutz von eklatanter Bedeutung ist!" Wir vermuten, was die angesprochenen Nichtbeteiligung des Gemeinderates betrifft (die gerade hier zur Entscheidungsfindung so wichtig und unentbehrlich ist) dass sogar ein nicht rechtskonformes Verhalten des Bürgermeisters vorliegt. Wir haben deshalb bereits am 6.10.2025 nochmals eine Presseanfrage an den Bürgermeister gestellt mit der Bitte, um eine konkretisierte Stellungnahme.
Denn unseres Erachtens muss der Bürgermeister den Rat im Rahmen des Planungsrechts beteiligen, da der Rat die entscheidende Vertretung der Gemeinde ist und die Planungshoheit über die Bauleitplanung ausübt. Der Bürgermeister ist die gesetzliche Vertretung der Gemeinde, aber der Rat der Gemeinde  ist das beschlussfassende Organ in Angelegenheiten der Bauleitplanung.

Unser Fazit:
"Der Bürgermeister muss also die Planungsvorhaben zur Beschlussfassung dem Rat vorlegen!"

Sowie sie unserer Redaktion die erbetene Stellungnahme des Bürgermeisters der Gemeinde Nottuln vorliegt, werden wir Sie informieren.

Mit besten Grüßen

Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard

Gemeinde

Von 77 % der Wählerstimmen 2020 auf 64 % 2025 gefallen, es geht auch anders

Die Freude über sein Wahlergebnis kann beim amtierenden Bürgermeister wahrhaftig nicht groß gewesen sein. Hatte Dr. Dietmar Thönnes 2020 als unbekannter Neuling bei seiner Erstwahl fast 77 % der Wählerstimmen bekommen, so waren es 2025 nur noch rund 64 %. Und das ohne jeden Gegenkandidaten, im Gegensatz zur Wahl 2020, bei der eine Gegenkandidatin und ein weiterer Gegenkandidat antraten, die ihm fast 24 % der Stimmen abgenommen haben.

Vor diesem Hintergrund erscheint der Fall von Dr. Thönnes in der Wählergunst natürlich in einem ganz anderen Licht, das ist nicht schönzureden! Bedenkt man, dass über ein Drittel der Wahlberechtigten, also über 5800 Personen, überhaupt nicht gewählt haben, so wird's noch schattiger. Es ist nämlich allgemein bekannt, dass der größte Teil dieser Bürgerinnen und Bürger in der Regel mit derzeitigen Entscheidungen der Politiker und Bürgermeister nicht mehr einverstanden sind.
Die Unzufriedenheit hat sich längst auch in Nottuln breitgemacht. Menschen haben kein Interesse mehr an der Politik und dem Geschehen, sie fühlen sich nicht gehört und benachteiligt; mangelnde rechtzeitige Bürgerbeteiligung ist auch hier das Schlagwort! Da spielt auch die durch Thönnes auf den Weg gebrachte Abschaffung der Redemöglichkeit in den Ausschüssen eine große Rolle, Widerworte oder gegenteilige Ansichten  mag er offensichtlich nicht.

Weitere Ursachen sind die hohe Pro-Kopf-Verschuldung, allein für 2024 eine Steigerung von 70 % auf 1.739 € (siehe Artikel: https://www.nottuln-blickpunkt.de/768-zur-buergermeisterwahl-thema-finanzen-haushalt-hohe-pro-kopf-verschuldung). Und das trotz einer saftigen Erhöhung der Grundsteuer B noch im selben Jahr, die auch alle Hausbesitzer traf.
Für das Folgejahr 2025 langte Bürgermeister Thönnes noch viel kräftiger zu (siehe Artikel: https://www.nottuln-blickpunkt.de/699-zwei-saftige-grundsteuererhoehungen-in-2024-beschlossen).
Jetzt ist Nottuln Spitzenreiter in der Pro-Kopf-Verschuldung und in der Grundsteuer (B) Belastung, mit weitem Abstand zu den umliegenden Gemeinden.

Die Alleingänge von Bürgermeister Thönnes ohne Beteiligung (Abstimmung) des Gemeinderates finden ebenfalls kein positives Echo in der Bürgerschaft. 

Es geht auch anders
Dass es auch anders geht, bewies Bürgermeister Tom Tenostendarp in Vreden. Wurde er 2020 bei gleich drei Gegenkandidaten mit 67,51 % der abgegebenen Stimmen zum ersten Mal zum Bürgermeister gewählt, so bekam er jetzt zur Wiederwahl ohne Gegenkandidaten gleich sagenhafte 92,28 % der Stimmen! Das mag auch an seiner fachlichen Eignung (Jurist mit Dissertation Verwaltungsrecht) liegen, aber sicherlich insbesondere an der nötigen Transparenz und der Bürgerbeteiligung seiner Politik in Vreden. Nur so lässt sich ein so hoher Zuspruch aus der Bürgerschaft erklären.

Und auch das muss endlich einmal gesagt werden, denn unsere Redaktion wird immer wieder damit konfrontiert
Gute Politik und Arbeit erfordert nicht das fast tägliche Erscheinen des eigenen Konterfeis in der Tageszeitung. Das haben schon damals der erfolgreiche Gemeindedirektor Joseph Moehlen in Nottuln und auch die jetzt scheidende, erfolgreiche Bürgermeisterin von Billerbeck, Marion Dirks, bewiesen. Dazu muss niemand das "Fototopmodel" einer Tageszeitung werden oder sein. Die Nottulnesen wissen mittlerweile, wie Bürgermeister Thönnes aussieht, schaffte er es doch bisher bis zu dreimal in einer einzigen Tagesausgabe zu erscheinen.
Schließlich gibt es auch noch erste und zweite ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, von denen in den letzten fünf Jahren fast gar nichts mehr zu sehen war. Die dadurch gewonnene Zeit könnte durch den hauptamtlichen Bürgermeister für die oft fehlende rechtzeitige Bürgerbeteiligung genutzt werden. 

Mit besten Grüßen und in der Hoffnung, dass alles besser wird ...

Ihre Redakion
Karin und Jürgen Gerhard

Aktualisiert am 6.10.2025

 

Gemeinde

Ein Schlag gegen die Demokratie in den Ausschüssen: Redemöglichkeit der Bürger abgeschafft

Der ehemalige Bundeskanzler Willy Brandt sagte schon vor Jahrzehnten: "Wir wollen mehr Demokratie wagen". In Nottuln hatte man sich diese Aussage schon vorher zu Herzen genommen. In den Ausschüssen des Gemeinderates Nottuln bestand grundsätzlich die Möglichkeit, dass aktiv legitimierte, also persönlich betroffene Bürgerinnen und Bürger, Fragen stellen oder auch ihre Bedenken beziehungsweise Anregungen mündlich vorstellen durften. 

Es war und ist eine Win-Win-Situation
Anstatt sich im Nachhinein mit Widerspruchsverfahren heumzuschlagen oder sich vor dem Oberverwaltungsgericht zu treffen, konnten vorher Regelungen oder Kompromisse geschlossen werden, die beide Seiten zufriedenstellten: die Politik und die Bürger! Schließlich werden in den Fachausschüssen Beschlüsse gefasst, die dann als Empfehlung an den Gemeinderat gehen, der in der Regel diese Beschlüsse endgültig absegnet oder gegebenenfalls ergänzt bzw. ändert.

Das Gute und Praktikable daran war, dass man den Ausschuss-Vorsitzenden und alle Ausschuss-Mitglieder sowie sachkundige Bürgerinnen und Bürger direkt vor sich hatte und sie somit zusammen ansprechen konnte! Sicherlich wurden dort auch Argumente ausgetauscht, aber davon lebt doch eine Demokratie , wenn nicht ausschließlich nur die da oben was sagen dürfen. Letztendlich war es eine ausgezeichnete Einrichtung, die über Jahrzehnte auch von mehreren Bürgermeistern erfolgreich eingesetzt und akzeptiert wurde. Schließlich wollten auch Sie in Bürgernähe leben.
Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass auch mir die Redemöglichkeit hin und wider eingeräumt wurde. So bekam auch ich die Gelegenheit, mein berufliches Fachwissen aus den jahrelangen Erfahrungen, zum Beispiel im Immissionsschutz (Luftreinhaltung/Lärm) einzubringen und auch Fragen zu beantworten.

Bürgermeister Dr. Thönnes, kaum im Amt, schafft das Rederecht ab
Bereits ein paar Monate nach dem Dienstantritt des neuen Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes, wurde die Redemöglichkeit in den Ausschüssen abgeschafft. Da wurde sogar ein Gutachten erstellt, um festzustellen, dass in der Gemeindeordnung (GO) NRW kein Rederecht verankert ist. Das ist es auch nicht, aber genauso wenig steht in der GO, dass es keine Redemöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger gibt oder sie nicht zulässig ist. Bisher hatten sie, natürlich nur nach Anfrage und Erteilung der Redemöglichkeit durch den Ausschussvorsitzenden, hiervon Gebrauch gemacht. Eine seit vielen Jahrzehnten ausgeübte, gepflegte, sinnvolle Bürgerbeteiligung. Das ausgerechnst ein studierter Theologe sich die Abschaffung dieser Redmöglichkeit auf seine Fahne schreibt, empfinden wir als unverantwortlich.

Juristisch ist es aber in das Ermessen des Ausschussvorsitzenden gestellt, den aktiv legitimierten Bürgerinnen und Bürgern eine Redemöglichkeit in dem jeweiligen Ausschuss zu erteilen. Natürlich kann so eine Redemöglichkeit auch grundsätzlich in die Hauptsatzung einer Gemeinde aufgenommen werden, aber das wird offensichtlich Bürgermeister Thönnes versuchen, zu verhindern.

Kommenden Sonntag ist auch Bürgermeister-Wahl
Unsere Redaktion hat in den letzten Wochen in mehreren Beiträgen aufgezeigt, was uns gerade in Verbindung mit Bürgermeister Dr. Thönnes negativ aufgefallen ist. Sie, geehrte Leserinnen und Leser, haben am kommenden Sonntag, dem 14. September, die Gelegenheit, Ihren Unmut über die Handlungsweise des Bürgermeisters auszudrücken, indem Sie da Kreuzchen an der richtigen Stelle machen. Sollten viele das Kreuzchen beim NEIN machen und Thönnes bekommt weniger als 50 % der Stimmen, so ist er nicht gewählt. Es wird eine Neuwahl geben.
Wenn Sie ihn trotzdem wählen möchten, steht Ihnen am kommenden Sonntag natürlich auch diese Möglichkeit zur Verfügung. Wir leben in einer Demokratie: Mehrheiten entscheiden. 

Und denken Sie bitte daran: 
"Demokratie ist nämlich ganz schön, man muss aber schon hingehen, mindestens das" (Aus dem Beitrag von Fritz Eckenga zur Kommunalwahl im WDR 5)

Mit besten Grüßen

Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard

 

Gemeinde

Nottuln ist wiederum der absolute Spitzenreiter! 

Im Nottulner Gemeindehaushalt sitzt das Geld offenbar sehr locker. Zu dieser Auffassung muss man kommen, wenn man die Kernhaushalte zum Ende des Jahres 2024 der umliegenden Gemeinden mit dem Kernhaushalt von Nottuln vergleicht.

Nottuln ist also nicht nur bei der Erhebung der Grundsteuer B der absolute Spitzenreiter, sondern auch bei der Pro-Kopf-Verschuldung der Kernhaushalte und das, obwohl Nottuln im Gegensatz zu unseren Nachbargemeinden die Grundsteuer B schon im Jahre 2024 massiv erhöhte, also ein Jahr bevor die neue Steuerreform angewandt wurde. Im Jahre 2025 hat Nottuln noch einmal kräftig zugeschlagen: Der Hebesatz wurde auf Vorschlag von Bürgermeister Dr. Thönnes von 590 % auf 923 % angehoben! Somit ist Nottuln wiederum mit Abstand Spitzenreiter.

Die Nachbargemeinden, so meine Erfahrungen bei der Rücksprache mit Ihnen, wollten erst einmal das Inkrafttreten der neuen Steuerreform abwarten, und das haben sie dann auch getan (siehe Artikel im Nottulner Blickpunkt unter: https://www.nottuln-blickpunkt.de/607-steuererhoehungen-auf-2025-verschieben

Und hier ein Überblick über die Pro-Kopf-Verschuldung Ende 2024, aus der amtlichen Statistik NRW:

SENDEN:              82 €, ein Plus von 31 € gegenüber dem Vorjahr

BILLERBECK:    262 €, ein Minus von 31 € gegenüber dem Vorjahr 

HAVIXBECK:   1.040 €, ein Plus von 373 € gegenüber dem Vorjahr 

NOTTULN:       1.739 €, ein Plus von 703 € gegenüber dem Vorjahr

Auch in diesem realistischen Vergleich ist Nottuln wiederum Spitzenreiter! Wenn das so weitergeht, wird Nottuln wohl ins Haushaltssicherungskonzept fallen. Billerbeck hingegen kann bei seiner Pro-Kopf-Verschuldung von 262 € sogar ein Minus von 31 € verzeichnen. Frau Marion Dirks, seit über 20 Jahren Bürgermeisterin von Billerbeck, ist zu bewundern. Bei einer umfassenden Innenstadtsanierung so ein niedriger Schuldenstand, "Chapeau"! Nach unsereren Gesprächen mit den Menschen in Billerbeck, hat sie dort in großer Verbundenheit mit ihnen gewirkt. Und Senden, mit gerade einmal einer Pro-Kopf-Verschuldung von 82 €, kaum zu glauben, aber wahr.

Wir lassen die tatsächlichen Zahlen einfach mal so stehen. Sie können am Sonntag selbst darüber entscheiden, ob es so weitergehen soll. Wir haben aufgrund einiger bereits jetzt schon angekündigter hoher Ausgaben der Gemeinde Nottuln den Eindruck, dass es so kommen wird. Die nächste Grundsteuererhöhung wird nicht lange auf sich warten lassen, dann könnte der Hebesatz der Grundsteuer B von 923 % auf über unglaubliche 1000 % steigen. Gigantismus ist man ja in Nottuln gewohnt, oder?

Am kommenden Sonntag, dem 14. September, haben Sie als Nottulner Bürgerin und Bürger die Gelegenheit, den Unmut über diese Amtsführung gegenüber dem Bürgermeister Thönnes zum Ausdruck zu bringen: Sie können ihn wiederwählen oder mit einem klaren Nein abwählen. Es ist eine seltene Gelegenheit, in der die Bürgerinnen und Bürger Nottulns Ihrem Unmut einmal richtig Ausdruck verleihen können.

Vorankündigung der Redaktion
Ein weiterer Artikel zur Bürgermeisterwahl wird folgen, Thema: Demokratieverständnis/Bürgerbeteiligung.

Mit besten Grüßen

Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard

Gemeinde

Bürgermeister schützt nicht die von Bürgerinnen und Bürgern und ihm selbst angelegten Pflanzeninseln

Im Frühjahr 2023 sollte es rund um den Sportplatz an der neuen Sporthalle gegenüber dem Freibad summen und brummen. Deshalb haben Eltern und Kinder am 12. November 2022 insgesamt 15 Pflanzeninseln für Insekten und Vögel angelegt. Peter Wermeling, Leiter des Grünflächenamtes und unsere Redaktion, hatten das gesamte Projekt geplant. Für die Finanzierung der rund 360 Sträucher hatte unsere Redaktion entsprechende Spenden von Sponsoren gesammelt und zum Teil das Projekt mitfinanziert.

Gepflanzt wurden übrigens Kornelkirsche, Holunder, Weißdorn, Haselnuss, Eberesche und Wildrosen, alles insektenfreundliche und blühfreudige Sträucher, deren Wildfrüchte auch noch im Herbst und Winter den Vögeln und anderen Tieren als wertvolle Nahrung zur Verfügung stehen.

Unsere Redaktion erinnert sich gerne an diesen wunderbaren Tag. Strahlender Sonnenschein und ein blauer Himmel empfingen uns damals, so blieb es den ganzen Tag über. Das waren natürlich ideale Voraussetzungen, um 360 Sträucher (Setzlinge) in die Erde einzubringen. Kinder, Jugendliche und Erwachsene arbeiteten in einem gut funktionierenden Team und das über Generationen hinweg an der Umsetzung dieses sinnvollen Projekts. Die künftige Pflege und das Gießen der frisch gepflanzten Sträucher, damit sie auch gut anwachsen, übernahm damals der Bauhof.

Wie auf dem oberen Bild zu sehen ist, existieren die beiden größten Pflanzeninseln vor der Sporthalle nicht mehr, sie wurden beseitigt. Auf den unteren beiden Bildern hatte unsere Redaktion damals festgehalten, wie Kinder, Eltern und andere Erwachsene, sowie Bürgermeister Dr. Thönnes die zwei Pflanzeninseln an diesem Standort anlegten. 

Da sich selbst Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes daran beteiligte, wähnten wir einen guten Partner an unserer Seite, insbesondere was die Pflege und den Erhalt der Pflanzeninseln betrifft. Das hat sich leider nicht bestätigt, müssen wir aus heutiger Sicht feststellen: Die beiden größten Pflanzeninseln existieren nicht mehr.

Heute können wir uns des Eindrucks nicht erwehren, dass der Teilnahmegrund von Bürgermeister Thönnes wohl mehr der eigenen Publicity diente als dem Artenschutz. Darin sehen wir uns auch bestätigt durch das jüngste Ereignis, nämlich den Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz durch den radikalen Rückschnitt der Rotbuchenhecke durch die Gemeinde zum wiederholten Mal am Buckenkamp (siehe auch Artikel im NB unter: https://www.nottuln-blickpunkt.de/762-verstoss-gegen-das-bundesnaturschutzgesetz)

Es ist schon bedauerlich, wenn ein Bürgermeister nicht in der Lage ist, dafür Sorge zu tragen, dass die von seinen eigenen Bürgerinnen und Bürgern auf gemeideeigenem Gebiet angelegten Pflanzeninseln nicht beseitigt werden. Und das nicht einmal unter dem Aspekt, dass er selbst bei der Pflanzung mitgewirkt hat. Übrigens wurden nicht nur die zwei größten Pflanzeninseln beseitigt, sondern auch drei weitere in Höhe der St. Martini-Grundschule. Schaut man sich die Flächen an, so wurden offensichtlich die Sträucher nicht einfach herausgerissen, sondern gezielt ausgegraben und die Flächen wieder eingeebnet.
Was sollen die Kinder und Jugendlichen bloß darüber denken, die bei den Pflanzungen fleißig und begeistert mitgewirkt haben?

Sie haben die Wahl, liebe Leserinnen und Leser: Ja oder Nein
Sie, sehr geehrte Leserinnen und Leser, können und sollten am kommenden Sonntag, dem 14. September, darüber entscheiden, ob Sie Bürgermeister Thönnes wiederhaben wollen oder nicht. Es ist wichtig: Setzen Sie das Kreuzchen an der richtigen Stelle, entweder beim Ja oder beim Nein.
Bei der damaligen Wahl wussten Sie nicht, wen Sie genau vor sich haben, heute sieht das ganz anders aus. Sie haben jetzt auch die Möglichkeit, zum Ausdruck zu bringen, dass Sie mit einigen oder vielen seiner Entscheidungen oder auch mit seiner Amtsführung nicht einverstanden sind. Sollte der Bürgermeister weiniger als 50 % der abgegebenen Stimmen bekommen, so wird es eine Neuwahl geben.

Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard