Landrat will den Verstoß nicht ahnden
Am 30.9.2025 teilte uns Bodo Dreier vom Büro des Landrats für den Kreis Coesfeld mit, dass der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit aus diesem Heckenschnitt der Gemeinde Nottuln nicht abzuleiten ist. Ein solcher Tatbestand läge nur dann vor, wenn die Schnittmaßnahmen derart ausgeführt worden wären, dass die Heckenpflanzen im kommenden Jahr nicht mehr austreiben würden – die Hecke somit zerstört worden wäre. Hiervon ist nach aktueller Prüfung aber nicht auszugehen.
Fazit nach Dreier: Vom Landrat wird kein Bußgeldverfahren gegen die Gemeinde Nottuln eingeleitet. Eine kommunalaufsichtliche Weiterverfolgung ist nicht vorgesehen.
Der Schutzraum der Tiere wurde zerstört
Das ist schon eine erschütternde und überhaupt nicht nachvollziehbare Beurteilung des Landrates, zumal Dreier im gleichen Schreiben selbst das Bundesnaturschutzgesetz wie folgt zitiert: "... zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen“. Hierbei sind selbstverständlich die artenschutzrechtlichen Vorgaben des § 44 (1) Bundesnaturschutzgesetz zu beachten.
Doch genau das ist bei diesem radikalen Heckenschnitt nicht passiert: Die artenschutzrechtlichen Bedingungen wurden nicht beachtet, der Schutzraum für die Tiere, insbesondere der Vögel und Insekten, wurde durch den radikalen Rückschnitt zerstört.
Die in unserem Artikel, Teil 1, vorliegenden Fotografien beweisen diesen Tatbestand! Der hier vorliegende Heckenschnitt hat mit einem schonenden Form- und Pflegeschnitt zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen nichts zu tun, wie man auf den Beweisfotografien deutlich sehen kann. Der ist mit so einem Gerät (siehe Bild oben links) auch gar nicht möglich, ohne den Schutzraum der Tiere zu zerstören! Wir werden noch einmal die Fakten nachfolgend vorstellen, denn diese sind maßgeblich bei einer Beurteilung des Heckenschnittes nach den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes.
Fakten:
1 Der radikale Rückschnitt erfolgte während der Schonzeit, am 14.8.2025 in der Zeit von 07:14 bis 09:05 Uhr.
2. Das von der Gemeinde benutzte Gerät ist vollkommen ungeeignet für einen schonenden Form- und Pflegeschnitt. Die Äste werden nur abgeschlagen und pilzen auf, wie auf den Bildern deutlich zu sehen ist. Die großen, klaffenden, aufgerissenen Wunden im Geäst sind jetzt schutzlos der Witterung und Krankheitserregern ausgesetzt. Ein sauberer, schonender Schnitt, wie mit einem Messerbalken, hätte das verhindert.
3. Wie auf den Fotografien deutlich zu sehen ist, wurde radikal so tief in die Hecke hineingeschnitten, dass auf der Bürgersteigseite und nach oben hin die Hecke vollkommen entlaubt wurde. Der erforderliche Sichtschutz für die Vögel und ihre Nester (Artenschutz nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz) ist nicht mehr gegeben.
4. Das ungeeignete Gerät entwickelt im Betrieb eine Sogwirkung und zerstört zusätzlich die Vogelnester. Außerdem werden die in der Hecke vorhandenen Insekten getötet.
5. Insgesamt betrachtet wurde somit der nach Bundesnaturschutzgesetz erforderliche Schutzraum für die Vögel und Insekten zerstört.
Fazit:
Diese Fakten wurden durch den Landrat bei der Beurteilung des Heckenschnittes offensichtlich nicht herangezogen, obwohl sie vorhanden und bewiesen sind! (Der Artikel "Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz - Teil 1 - mit den Beweisbildern, lag dem Landrat und dem Leiter der unteren Naturschutzbehörde bei der Beurteilung vor.)
Unsere Redaktion behält sich weitere Schritte vor, ein derartiges Verhalten des Landrates und seiner "Unteren Naturschutzbehörde" ist nicht akzeptabel und fordert in Zukunft andere Personen beim Heckenschnitt geradezu heraus, seinesgleichen zu tun. Der Schutz der Tiere, insbesondere der Vögel und Insekten, hat aber nach dem Bundesnaturschutzgesetz absoluten Vorrang. Eigentlich müsste eine Gemeinde, die sich den Naturschutz auf die Fahne schreibt, so etwas absolut unterlassen und mit gutem Beispiel vorangehen. Das ist, wie hier in Nottuln wiederrum einmal deutlich wurde, nicht der Fall.
Wer sich dieses Jahr in der Natur oder auch im Garten mit offenen Augen bewegt hat, kam und kommt nicht umhin, festzustellen, dass die Schmetterlinge und auch die anderen Insekten, aber in der Folge auch die Singvögel rapide abgenommen haben. In diesem Zusammenhang weisen wir auf unseren Artikel "Schmetterlingsalarm" hin, den Sie sich gerne unter folgendem Link ansehen können: https://www.nottuln-blickpunkt.de/667-schmetterlingsalarm.
Im weiteren Zusammenhang sind unter dem Thema "Artenschutz und Grünpflege in Nottuln" zwei weiterere Artikel lesenswert, einmal unter: https://www.nottuln-blickpunkt.de/672-gilt-fuer-behoerden-das-bundesnaturschutzgesetz-nicht, und unter: https://www.nottuln-blickpunkt.de/767-zur-buergermeisterwahl-thema-gruenpflege-artenschutz-buerger-pflanzeninseln-beseitigt
Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Abschließend fügen wir in der nachfolgenden Bildergalerie weitere Beweisbilder zur Ansicht ein, die bis auf die beiden letzten auch schon im Teil 1 des oben angeführten Artikels veröffentlicht wurden.
Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard
Wie hat Bürgermeister Thönnes sein Gemeindliches Einvernehmen zum Vorbescheid erteilt, ist das rechtskonform?
Was für eine immense Bedeutung die Planungshoheit der Gemeinden in der juristischen Bewertung hat, wird dadurch deutlich, dass dieses unumstößliche Recht sogar im Grundgesetz, Artikel 28 Absatz 2 S. 1, verankert ist. Es basiert auf der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie und garantiert den Gemeinden, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln, was sich in der kommunalen Bauleitplanung zeigt.
Es sichert somit den Gemeinden zu, eigenverantwortlich über die bauliche und sonstige Nutzung des Bodens zu entscheiden und sich an übergeordneten Planungen zu beteiligen, sofern diese ihre Gemeinde betreffen.
Beteiligung bei übergeordneten Planungen:
Auch wenn höhere Behörden Genehmigungen oder Vorbescheide nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz -BImSchG- (genauer "Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge") erteilen, muss die betroffene Gemeinde gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) vorher in das Verfahren eingebunden werden, wenn die Planung Auswirkungen auf die Gemeinde hat. Schließlich ist die Planungshoheit ein zentraler Ausdruck dieser Selbstverwaltungsgarantie. Und dass bei der Planung von mehreren 266 Meter hohen Windkraftanlagen erhebliche Auswirkungen zu befürchten sind, einmal für die Anwohner der benachbarten Wohnsiedlungen, aber auch für die Natur und die Landschaftsstruktur, wird wohl niemand bestreiten.
Im vorliegenden Fall ist das sogar viel eher zu bejahen, da die Wohnsiedlungen in Hauptwindrichtung zu den Windkrafträdern liegen. Der Wind ist Schallträger Nummer 1 und eine freie Schallausbreitung ist aufgrund der Höhe der Windkrafträder ebenfalls gegeben! Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Teil 1 unseres Artikels: https://www.nottuln-blickpunkt.de/751-st-martinus-bekommt-gigantische-konkurrenz.
Schließlich, und das ist die Crux an der ganzen Geschichte, werden unseres Erachtens mit dem Vorbescheid die Standorte der acht Windkraftanlagen in Nottuln-Stockum juristisch verfestigt bzw. festgelegt.
Auswirkungen auf die Vorbescheide für neun Windkraft-Anlagen auf dem Gemeindegebiet Nottuln
Die Stadtwerke Münster haben Vorbescheide nach § 9 Absatz 1a Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImschG - beantragt. In diesem Verfahren muss der Landrat Coesfeld (siehe oben) die Gemeinde beteiligen, um das Gemeindliche Einvernehmen herzustellen. Davon entbindet ihn auch nicht die vorherige Entscheidung des Bürgermeisters und des Gemeinderats, die Windvorrangzonen im Flächennutzungsplan aufzuheben (übrigens wurde somit für Antragsteller solcher Windkraftanlagen Tür und Tor geöffnet, da der neue Regionalplan noch nicht in Kraft getreten war). Das gemeindliche Einvernehmen muss auf jeden Fall trotzdem hergestellt werden!
Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten und unsere Redaktion will wissen, welche der Bürgermeister wahrgenommen hat:
1. Der Bürgermeister erteilt schriftlich das Gemeindliche Einvernehmen dem Landrat Coesfeld.
2. Der Bürgermeister wartet zwei Monate ab und erteilt somit stillschweigend dem Landrat das Gemeindliche Einvernehmen.
(Übrigens kann der Bürgermeister das Gemeindliche Einvernehmen dann versagen, wenn öffentliche Belange gemäß § 35 Abs. 3 BauGB dem Vorhaben entgegenstehen. Das wären beispielsweise Belange des Natur- und Landschaftsschutzes, der Immissionsschutz oder Ziele der Raumordnung)
Mit E-Mail vom 26.9.2025 wurde unserer Redaktion bereits mitgeteilt, dass die Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens in Nottuln als laufendes Verwaltungsgeschäft gehandhabt wird und der Rat der Gemeinde Nottuln im Rahmen der Ausschusssitzungen für Planen und Bauen über den Eingang der einzelnen Anträge informiert wurde. Danach wurde der Gemeinderat offiziell nicht informiert und auch nicht beteiligt; zumindest erfolgte keine Abstimmung über die Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens im Gemeinderat. Daraus ist zu schließen, dass der Bürgermeister im Rahmen des laufenden Verwaltungsgeschäftes darüber alleine entschieden hat.
Es ist schon "mutig" und gleichzeitig widersprüchlich, über die Aufhebung der Windvorrangzonen im Flächennutzungsplan den Gemeinderat abstimmen zu lassen und andererseits bei Entscheidungen über die Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens den Gemeinderat auszuschließen und nicht desgleichen zu tun. Schließlich handelt es sich gerade hierbei um eine wesentlich wichtigere Entscheidung mit ganz anderen, exorbitanten Folgen für die Bürger, die Natur und das Landschaftsbild, als die Aufhebung der Windvorrangzonen. Denn durch Ihre Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens und daraus folgenden Vorbescheiden, erteilt durch den Landrat, sind bereits die Standorte für die Windkraftwerke Nummer 1 bis 8 festgelegt. Insofern ist unseres Erachtens die Genehmigungsbehörde jetzt darauf angewiesen, dass der Antragsteller freiwillig den jeweiligen einzelnen Standort nach hinten, von der Wohnbebauung weg verlegt.
Man kann es nicht oft genug sagen: "All diese Windkraftwerke in Nottuln-Stockum liegen in Hauptwindrichtung zu den vorhandenen Wohngebieten, was alleine für den Immissionsschutz von eklatanter Bedeutung ist!" Wir vermuten, was die angesprochenen Nichtbeteiligung des Gemeinderates betrifft (die gerade hier zur Entscheidungsfindung so wichtig und unentbehrlich ist) dass sogar ein nicht rechtskonformes Verhalten des Bürgermeisters vorliegt. Wir haben deshalb bereits am 6.10.2025 nochmals eine Presseanfrage an den Bürgermeister gestellt mit der Bitte, um eine konkretisierte Stellungnahme.
Denn unseres Erachtens muss der Bürgermeister den Rat im Rahmen des Planungsrechts beteiligen, da der Rat die entscheidende Vertretung der Gemeinde ist und die Planungshoheit über die Bauleitplanung ausübt. Der Bürgermeister ist die gesetzliche Vertretung der Gemeinde, aber der Rat der Gemeinde ist das beschlussfassende Organ in Angelegenheiten der Bauleitplanung.
Unser Fazit:
"Der Bürgermeister muss also die Planungsvorhaben zur Beschlussfassung dem Rat vorlegen!"
Sowie sie unserer Redaktion die erbetene Stellungnahme des Bürgermeisters der Gemeinde Nottuln vorliegt, werden wir Sie informieren.
Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard
Von 77 % der Wählerstimmen 2020 auf 64 % 2025 gefallen, es geht auch anders
Die Freude über sein Wahlergebnis kann beim amtierenden Bürgermeister wahrhaftig nicht groß gewesen sein. Hatte Dr. Dietmar Thönnes 2020 als unbekannter Neuling bei seiner Erstwahl fast 77 % der Wählerstimmen bekommen, so waren es 2025 nur noch rund 64 %. Und das ohne jeden Gegenkandidaten, im Gegensatz zur Wahl 2020, bei der eine Gegenkandidatin und ein weiterer Gegenkandidat antraten, die ihm fast 24 % der Stimmen abgenommen haben.
Vor diesem Hintergrund erscheint der Fall von Dr. Thönnes in der Wählergunst natürlich in einem ganz anderen Licht, das ist nicht schönzureden! Bedenkt man, dass über ein Drittel der Wahlberechtigten, also über 5800 Personen, überhaupt nicht gewählt haben, so wird's noch schattiger. Es ist nämlich allgemein bekannt, dass der größte Teil dieser Bürgerinnen und Bürger in der Regel mit derzeitigen Entscheidungen der Politiker und Bürgermeister nicht mehr einverstanden sind.
Die Unzufriedenheit hat sich längst auch in Nottuln breitgemacht. Menschen haben kein Interesse mehr an der Politik und dem Geschehen, sie fühlen sich nicht gehört und benachteiligt; mangelnde rechtzeitige Bürgerbeteiligung ist auch hier das Schlagwort! Da spielt auch die durch Thönnes auf den Weg gebrachte Abschaffung der Redemöglichkeit in den Ausschüssen eine große Rolle, Widerworte oder gegenteilige Ansichten mag er offensichtlich nicht.
Weitere Ursachen sind die hohe Pro-Kopf-Verschuldung, allein für 2024 eine Steigerung von 70 % auf 1.739 € (siehe Artikel: https://www.nottuln-blickpunkt.de/768-zur-buergermeisterwahl-thema-finanzen-haushalt-hohe-pro-kopf-verschuldung). Und das trotz einer saftigen Erhöhung der Grundsteuer B noch im selben Jahr, die auch alle Hausbesitzer traf.
Für das Folgejahr 2025 langte Bürgermeister Thönnes noch viel kräftiger zu (siehe Artikel: https://www.nottuln-blickpunkt.de/699-zwei-saftige-grundsteuererhoehungen-in-2024-beschlossen).
Jetzt ist Nottuln Spitzenreiter in der Pro-Kopf-Verschuldung und in der Grundsteuer (B) Belastung, mit weitem Abstand zu den umliegenden Gemeinden.
Die Alleingänge von Bürgermeister Thönnes ohne Beteiligung (Abstimmung) des Gemeinderates finden ebenfalls kein positives Echo in der Bürgerschaft.
Es geht auch anders
Dass es auch anders geht, bewies Bürgermeister Tom Tenostendarp in Vreden. Wurde er 1920 bei gleich drei Gegenkandidaten mit 67,51 % der abgegebenen Stimmen zum ersten Mal zum Bürgermeister gewählt, so bekam er jetzt zur Wiederwahl ohne Gegenkandidaten gleich sagenhafte 92,28 % der Stimmen! Das mag auch an seiner fachlichen Eignung (Jurist mit Dissertation Verwaltungsrecht) liegen, aber sicherlich insbesondere an der nötigen Transparenz und der Bürgerbeteiligung seiner Politik in Vreden. Nur so lässt sich ein so hoher Zuspruch aus der Bürgerschaft erklären.
Und auch das muss endlich einmal gesagt werden, denn unsere Redaktion wird immer wieder damit konfrontiert
Gute Politik und Arbeit erfordert nicht das fast tägliche Erscheinen des eigenen Konterfeis in der Tageszeitung. Das haben schon damals der erfolgreiche Gemeindedirektor Joseph Moehlen in Nottuln und auch die jetzt scheidende, erfolgreiche Bürgermeisterin von Billerbeck, Marion Dirks, bewiesen. Dazu muss niemand das "Fototopmodel" einer Tageszeitung werden oder sein. Die Nottulnesen wissen mittlerweile, wie Bürgermeister Thönnes aussieht, schaffte er es doch bisher bis zu dreimal in einer einzigen Tagesausgabe zu erscheinen.
Schließlich gibt es auch noch erste und zweite ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, von denen in den letzten fünf Jahren fast gar nichts mehr zu sehen war. Die dadurch gewonnene Zeit könnte durch den hauptamtlichen Bürgermeister für die oft fehlende rechtzeitige Bürgerbeteiligung genutzt werden.
Mit besten Grüßen und in der Hoffnung, dass alles besser wird ...
Ihre Redakion
Karin und Jürgen Gerhard
Aktualisiert am 6.10.2025
Ein Schlag gegen die Demokratie in den Ausschüüsen: Redemöglichkeit der Bürger aggeschafft
Der ehemalige Bundeskanzler Willy Brandt sagte schon vor Jahrzehnten: "Wir wollen mehr Demokratie wagen". In Nottuln hatte man sich diese Aussage schon vorher zu Herzen genommen. In den Ausschüssen des Gemeinderates Nottuln bestand grundsätzlich die Möglichkeit, dass aktiv legitimierte, also persönlich betroffene Bürgerinnen und Bürger, Fragen stellen oder auch ihre Bedenken beziehungsweise Anregungen mündlich vorstellen durften.
Es war und ist eine Win-Win-Situation
Anstatt sich im Nachhinein mit Widerspruchsverfahren heumzuschlagen oder sich vor dem Oberverwaltungsgericht zu treffen, konnten vorher Regelungen oder Kompromisse geschlossen werden, die beide Seiten zufriedenstellten: die Politik und die Bürger! Schließlich werden in den Fachausschüssen Beschlüsse gefasst, die dann als Empfehlung an den Gemeinderat gehen, der in der Regel diese Beschlüsse endgültig absegnet oder gegebenenfalls ergänzt bzw. ändert.
Das Gute und Praktikable daran war, dass man den Ausschuss-Vorsitzenden und alle Ausschuss-Mitglieder sowie sachkundige Bürgerinnen und Bürger direkt vor sich hatte und sie somit zusammen ansprechen konnte! Sicherlich wurden dort auch Argumente ausgetauscht, aber davon lebt doch eine Demokratie , wenn nicht ausschließlich nur die da oben was sagen dürfen. Letztendlich war es eine ausgezeichnete Einrichtung, die über Jahrzehnte auch von mehreren Bürgermeistern erfolgreich eingesetzt und akzeptiert wurde. Schließlich wollten auch Sie in Bürgernähe leben.
Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass auch mir die Redemöglichkeit hin und wider eingeräumt wurde. So bekam auch ich die Gelegenheit, mein berufliches Fachwissen aus den jahrelangen Erfahrungen, zum Beispiel im Immissionsschutz (Luftreinhaltung/Lärm) einzubringen und auch Fragen zu beantworten.
Bürgermeister Dr. Thönnes, kaum im Amt, schafft das Rederecht ab
Bereits ein paar Monate nach dem Dienstantritt des neuen Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes, wurde die Redemöglichkeit in den Ausschüssen abgeschafft. Da wurde sogar ein Gutachten erstellt, um festzustellen, dass in der Gemeindeordnung (GO) NRW kein Rederecht verankert ist. Das ist es auch nicht, aber genauso wenig steht in der GO, dass es keine Redemöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger gibt oder sie nicht zulässig ist. Bisher hatten sie, natürlich nur nach Anfrage und Erteilung der Redemöglichkeit durch den Ausschussvorsitzenden, hiervon Gebrauch gemacht. Eine seit vielen Jahzehnten ausgeübte, gepflegte, sinnvolle Bürgerbeteiligung. Das ausgerechnst ein studierter Theologe sich die Abschaffung dieser Redmöglichkeit auf seine Fahne schreibt, empfinden wir als unverantwortlich.
Juristisch ist es aber in das Ermessen des Ausschussvorsitzenden gestellt, den aktiv legitimierten Bürgerinnen und Bürgern eine Redemöglichkeit in dem jeweiligen Ausschuss zu erteilen. Natürlich kann so eine Redemöglichkeit auch grundsätzlich in die Hauptsatzung einer Gemeinde aufgenommen werden, aber das wird offensichtlich Bürgermeister Thönnes versuchen, zu verhindern.
Kommenden Sonntag ist auch Bürgermeister-Wahl
Unsere Redaktion hat in den letzten Wochen in mehreren Beiträgen aufgezeigt, was uns gerade in Verbindung mit Bürgermeister Dr. Thönnes negativ aufgefallen ist. Sie, geehrte Leserinnen und Leser, haben am kommenden Sonntag, dem 14. September, die Gelegenheit, Ihren Unmut über die Handlungsweise des Bürgermeisters auszudrücken, indem Sie da Kreuzchen an der richtigen Stelle machen. Sollten viele das Kreuzchen beim NEIN machen und Thönnes bekommt weniger als 50 % der Stimmen, so ist er nicht gewählt. Es wird eine Neuwahl geben.
Wenn Sie ihn trotzdem wählen möchten, steht Ihnen am kommenden Sonntag natürlich auch diese Möglichkeit zur Verfügung. Wir leben in einer Demokratie: Mehrheiten entscheiden.
Und denken Sie bitte daran:
"Demokratie ist nämlich ganz schön, man muss aber schon hingehen, mindestens das" (Aus dem Beitrag von Fritz Eckenga zur Kommunalwahl im WDR 5)
Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard
Nottuln ist wiederum der absolute Spitzenreiter!
Im Nottulner Gemeindehaushalt sitzt das Geld offenbar sehr locker. Zu dieser Auffassung muss man kommen, wenn man die Kernhaushalte zum Ende des Jahres 2024 der umliegenden Gemeinden mit dem Kernhaushalt von Nottuln vergleicht.
Nottuln ist also nicht nur bei der Erhebung der Grundsteuer B der absolute Spitzenreiter, sondern auch bei der Pro-Kopf-Verschuldung der Kernhaushalte und das, obwohl Nottuln im Gegensatz zu unseren Nachbargemeinden die Grundsteuer B schon im Jahre 2024 massiv erhöhte, also ein Jahr bevor die neue Steuerreform angewandt wurde. Im Jahre 2025 hat Nottuln noch einmal kräftig zugeschlagen: Der Hebesatz wurde auf Vorschlag von Bürgermeister Dr. Thönnes von 590 % auf 923 % angehoben! Somit ist Nottuln wiederum mit Abstand Spitzenreiter.
Die Nachbargemeinden, so meine Erfahrungen bei der Rücksprache mit Ihnen, wollten erst einmal das Inkrafttreten der neuen Steuerreform abwarten, und das haben sie dann auch getan (siehe Artikel im Nottulner Blickpunkt unter: https://www.nottuln-blickpunkt.de/607-steuererhoehungen-auf-2025-verschieben
Und hier ein Überblick über die Pro-Kopf-Verschuldung Ende 2024, aus der amtlichen Statistik NRW:
SENDEN: 82 €, ein Plus von 31 € gegenüber dem Vorjahr
BILLERBECK: 262 €, ein Minus von 31 € gegenüber dem Vorjahr
HAVIXBECK: 1.040 €, ein Plus von 373 € gegenüber dem Vorjahr
NOTTULN: 1.739 €, ein Plus von 703 € gegenüber dem Vorjahr
Auch in diesem realistischen Vergleich ist Nottuln wiederum Spitzenreiter! Wenn das so weitergeht, wird Nottuln wohl ins Haushaltssicherungskonzept fallen. Billerbeck hingegen kann bei seiner Pro-Kopf-Verschuldung von 262 € sogar ein Minus von 31 € verzeichnen. Frau Marion Dirks, seit über 20 Jahren Bürgermeisterin von Billerbeck, ist zu bewundern. Bei einer umfassenden Innenstadtsanierung so ein niedriger Schuldenstand, "Chapeau"! Nach unsereren Gesprächen mit den Menschen in Billerbeck, hat sie dort in großer Verbundenheit mit ihnen gewirkt. Und Senden, mit gerade einmal einer Pro-Kopf-Verschuldung von 82 €, kaum zu glauben, aber wahr.
Wir lassen die tatsächlichen Zahlen einfach mal so stehen. Sie können am Sonntag selbst darüber entscheiden, ob es so weitergehen soll. Wir haben aufgrund einiger bereits jetzt schon angekündigter hoher Ausgaben der Gemeinde Nottuln den Eindruck, dass es so kommen wird. Die nächste Grundsteuererhöhung wird nicht lange auf sich warten lassen, dann könnte der Hebesatz der Grundsteuer B von 923 % auf über unglaubliche 1000 % steigen. Gigantismus ist man ja in Nottuln gewohnt, oder?
Am kommenden Sonntag, dem 14. September, haben Sie als Nottulner Bürgerin und Bürger die Gelegenheit, den Unmut über diese Amtsführung gegenüber dem Bürgermeister Thönnes zum Ausdruck zu bringen: Sie können ihn wiederwählen oder mit einem klaren Nein abwählen. Es ist eine seltene Gelegenheit, in der die Bürgerinnen und Bürger Nottulns Ihrem Unmut einmal richtig Ausdruck verleihen können.
Vorankündigung der Redaktion
Ein weiterer Artikel zur Bürgermeisterwahl wird folgen, Thema: Demokratieverständnis/Bürgerbeteiligung.
Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard
Bürgermeister schützt nicht die von Bürgerinnen und Bürgern und ihm selbst angelegten Pflanzeninseln
Im Frühjahr 2023 sollte es rund um den Sportplatz an der neuen Sporthalle gegenüber dem Freibad summen und brummen. Deshalb haben Eltern und Kinder am 12. November 2022 insgesamt 15 Pflanzeninseln für Insekten und Vögel angelegt. Peter Wermeling, Leiter des Grünflächenamtes und unsere Redaktion, hatten das gesamte Projekt geplant. Für die Finanzierung der rund 360 Sträucher hatte unsere Redaktion entsprechende Spenden von Sponsoren gesammelt und zum Teil das Projekt mitfinanziert.
Gepflanzt wurden übrigens Kornelkirsche, Holunder, Weißdorn, Haselnuss, Eberesche und Wildrosen, alles insektenfreundliche und blühfreudige Sträucher, deren Wildfrüchte auch noch im Herbst und Winter den Vögeln und anderen Tieren als wertvolle Nahrung zur Verfügung stehen.
Unsere Redaktion erinnert sich gerne an diesen wunderbaren Tag. Strahlender Sonnenschein und ein blauer Himmel empfingen uns damals, so blieb es den ganzen Tag über. Das waren natürlich ideale Voraussetzungen, um 360 Sträucher (Setzlinge) in die Erde einzubringen. Kinder, Jugendliche und Erwachsene arbeiteten in einem gut funktionierenden Team und das über Generationen hinweg an der Umsetzung dieses sinnvollen Projekts. Die künftige Pflege und das Gießen der frisch gepflanzten Sträucher, damit sie auch gut anwachsen, übernahm damals der Bauhof.
Wie auf dem oberen Bild zu sehen ist, existieren die beiden größten Pflanzeninseln vor der Sporthalle nicht mehr, sie wurden beseitigt. Auf den unteren beiden Bildern hatte unsere Redaktion damals festgehalten, wie Kinder, Eltern und andere Erwachsene, sowie Bürgermeister Dr. Thönnes die zwei Pflanzeninseln an diesem Standort anlegten.
Da sich selbst Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes daran beteiligte, wähnten wir einen guten Partner an unserer Seite, insbesondere was die Pflege und den Erhalt der Pflanzeninseln betrifft. Das hat sich leider nicht bestätigt, müssen wir aus heutiger Sicht feststellen: Die beiden größten Pflanzeninseln existieren nicht mehr.
Heute können wir uns des Eindrucks nicht erwehren, dass der Teilnahmegrund von Bürgermeister Thönnes wohl mehr der eigenen Publicity diente als dem Artenschutz. Darin sehen wir uns auch bestätigt durch das jüngste Ereignis, nämlich den Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz durch den radikalen Rückschnitt der Rotbuchenhecke durch die Gemeinde zum wiederholten Mal am Buckenkamp (siehe auch Artikel im NB unter: https://www.nottuln-blickpunkt.de/762-verstoss-gegen-das-bundesnaturschutzgesetz)
Es ist schon bedauerlich, wenn ein Bürgermeister nicht in der Lage ist, dafür Sorge zu tragen, dass die von seinen eigenen Bürgerinnen und Bürgern auf gemeideeigenem Gebiet angelegten Pflanzeninseln nicht beseitigt werden. Und das nicht einmal unter dem Aspekt, dass er selbst bei der Pflanzung mitgewirkt hat. Übrigens wurden nicht nur die zwei größten Pflanzeninseln beseitigt, sondern auch drei weitere in Höhe der St. Martini-Grundschule. Schaut man sich die Flächen an, so wurden offensichtlich die Sträucher nicht einfach herausgerissen, sondern gezielt ausgegraben und die Flächen wieder eingeebnet.
Was sollen die Kinder und Jugendlichen bloß darüber denken, die bei den Pflanzungen fleißig und begeistert mitgewirkt haben?
Sie haben die Wahl, liebe Leserinnen und Leser: Ja oder Nein
Sie, sehr geehrte Leserinnen und Leser, können und sollten am kommenden Sonntag, dem 14. September, darüber entscheiden, ob Sie Bürgermeister Thönnes wiederhaben wollen oder nicht. Es ist wichtig: Setzen Sie das Kreuzchen an der richtigen Stelle, entweder beim Ja oder beim Nein.
Bei der damaligen Wahl wussten Sie nicht, wen Sie genau vor sich haben, heute sieht das ganz anders aus. Sie haben jetzt auch die Möglichkeit, zum Ausdruck zu bringen, dass Sie mit einigen oder vielen seiner Entscheidungen oder auch mit seiner Amtsführung nicht einverstanden sind. Sollte der Bürgermeister weiniger als 50 % der abgegebenen Stimmen bekommen, so wird es eine Neuwahl geben.
Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard
Wir gratulieren herzlich
Frau Marietheres Wübken wird heute 102 Jahre alt, ein biblisches Alter. Und mit der Bibel und der Kirche hatte sie es schon immer. Trotz ihres hohen Alters ist sie eine treue Kirchgängerin.
Oft haben wir uns mit Frau Wübken über die Kirche, die Bibel und den Glauben unterhalten und diskutiert. Geschickt flocht sie das eine oder andere Döneken mit ein, ihren Humor hat sie nie verloren. Gerne hören wir Ihren spannenden Geschichten aus längst vergangenen Zeiten zu, und es wird uns immer wieder bewusst, wie wertvoll Ihre Erzählungen sind und dass sie für die Zukunft festgehalten werden müssen.
An eines erinnern wir uns immer wieder gerne zurück: Als wir sie aufgrund der Corona-Pandemie baten, gut auf sich aufzupassen, sagte sie mit ihrem bekannten schelmischen Lächeln im Gesicht zu uns gewandt:
„Ich tue, was ich kann, aber der da oben, der kann viel mehr!“
So soll es bleiben: Möge der da oben ihr noch einige lebenswerte Jahre schenken in ihrem historisch bemerkenswerten Geschäftshaus, das seit 1844 seine Pforten für die Bürgerinnen und Bürger Nottulns und darüber hinaus öffnet. Schließlich zählt das Geschäftshaus Wübken zu den ältesten in Nottuln. Bereits mit Konzessionsurkunde vom 6. Mai 1844 erteilte der Landrat in Münster dem Urgroßvater von Marietheres, Johannes Wübken, die Erlaubnis für die Einrichtung und den Betrieb eines Geschäftes.
Wir, Karin und Jürgen Gerhard, liebe Frau Wübken und bestimmt auch viele unserer Leserinnen und Leser freuen uns auf weitere Begegnungen und gute Gespräche mit Ihnen. Bis dahin und ganz weit darüber hinaus lassen Sie es sich bitte, wie man im Münsterland zu pflegen sagt, Guet gaon!
Hinweis: Abschließend möchten wir unsere Leserinnen und Leser noch auf ein sehenswertes Video des Journalisten und Videografen Jörn Schuhmacher aus Nottuln über Marietheres Wübken hinweisen, das er unserer Redaktion einst zugesandt hat. Herzlichen Dank dafür. Sie können es unter folgendem Link einsehen: https://youtu.be/YQzolm0cHDU
Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard
Gemeinde führt radikalen Heckenschnitt in der Schonzeit durch
Doch radikale Heckenschnitte in der Schonzeit (Setz- und Brutzeit) zwischen dem 1. März und dem 30. September stellen einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dar und sind eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro oder mehr geahndet werden kann. Geschützt werden sollen hierdurch primär brütende Vögel. Deshalb sind nur schonende Pflege- und Formschnitte erlaubt.
Tatort
Übrigens blieb der erste Pflege-Heckenschnitt im Juni durch die Gemeinde vollkommen aus. Dieser erfolgte erst Mitte August (am 14.8.2025 von 07:14 bis 09:05 Uhr), wo eigentlich schon der Zweite erfolgen sollte. Tatort ist übrigens die Rotbuchen-Hecke auf dem Buckenkamp, die die Grundstücke der Anlieger vom öffentlichen Bürgersteig trennt. Die Hecke wurde damals von der Gemeinde Nottuln auf dem ihr gehörenden Randstreifen gepflanzt. Mit den Anliegern wurde im notariellen Grundstückskaufvertrag vereinbart, dass die Gemeinde ihre Hecke von der Bürgersteigseite aus und von oben schneidet. Die Anlieger müssen die ihren Grundstücken zugewandte Seite beschneiden. Insofern gab und gibt es eine klare Regelung! Doch schon zu Beginn funktionierte diese Regelung vonseiten der Gemeinde mehr schlecht als recht, sodass sich die Anlieger des Buckenkamps entschlossen, die gemeindeeigene Rotbuchenhecke komplett selbst zu schneiden. Wir waren damals noch recht jung und kräftig.
Selbst ist der Mann oder die Frau
Die Hecken sahen nach kleinen Anfangsschwierigkeiten top aus, obwohl sie von Laien geschnitten worden waren. Nach oben hin wurden sie sogar verjüngend geschnitten, damit sie nicht im unteren Bereich verkahlen. Die Trapezform sorgt für genügend Licht und eine geringe Schneelast. Schließlich muss eine Hecke nach allgemein handwerklicher fachlicher Praxis beschnitten werden. Das heißt, nach einer Auskunft von Klaus Krohme, Leiter des Kreislehrgartens Steinfurt (bekannt aus Funk und Fernsehen), dass zwei Pflege-Heckenschnitte, der erste im Juni und der zweite im August, üblich und sinnvoll sind. Das bestätigten uns schriftlich auch der Leiter der Gemeindewerke, Peter Scheunemann und im Jahre 2023 nochmals Peter Wermeling vom Grünflächenamt. So ist es übrigens auch in jeglicher Fachliteratur nachzulesen.
Rund 35 Jahre lang haben die Anlieger die gemeindeeigene Rotbuchenhecke nunmehr komplett in diesem Sinne geschnitten!
Bürgermeister Dr. Thönnes sieht das anders
Doch die Zeit schreitet fort und irgendwann erreicht man ein Alter, in dem alles schwieriger wird. Verletzungen, zum Beispiel durch einen Unfall, tun ihr Übriges, sodass wir uns in Absprache mit anderen Anliegern des Buckenkamps, denen es ähnlich geht, an Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes wandten und ihm, wie hier beschrieben, den Vorgang noch einmal schriftlich schilderten. Wir baten ihn, nach 35 Jahren doch endlich seiner Verpflichtung aus dem Kaufvertrag nachzukommen. Dabei wiesen wir auch darauf hin, dass die Gemeinde durch unsere (Anlieger Buckenkamp) rund 35 Jahre andauernde Tätigkeit eine Menge Geld gespart hat. Sparsam gerechnet sind das ungefähr 150.000 €.
Der Bürgermeister sieht das anders und teilte uns Folgendes wörtlich mit (Auszug): "Gegenstand der Regelung im Kaufvertrag ist eine Verpflichtung Ihrerseits, die Hecke auf Ihrer Seite zu pflegen. Diese von Ihnen übernommene Pflicht lässt sich nicht in eine Pflicht der Gemeinde umdeuten, die Hecke regelmäßig in der zweiten Junihälfte und der Nachschnitt in der zweiten Augusthälfte entweder durch den Bauhof oder durch Fachpersonal eines von Ihnen beauftragten Unternehmens mit gewöhnlichen Motor-Heckenscheren nach allgemeiner fachlicher Praxis zu pflegen.
Seien Sie versichert, dass die Pflege des öffentlichen Grüns nach wie vor einen hohen Stellenwert genießt und auch die Hecke am jüdischen Friedhof gepflegt wird. In der Sache betrachte ich diese Angelegenheit nunmehr als abgeschlossen."
Was daraus geworden ist, haben wir dann am 14. August erfahren. Es gipfelte in einem radikalen Heckenschnitt durch die Gemeindebetriebe mit einem dazu völlig ungeeigneten maschinellen Gerät, das eigentlich zum Grasschneiden an den Straßenböschungen eingesetzt wird. Es schneidet nicht, sondern reißt die Rotbuchen-Hecke herunter, das können Sie deutlich auf den Bildern sehen. Somit wurde der eigentlich vorgesehene Heckenformschnitt zu einem zweifelhaften, radikalen Erziehungsschnitt, der nur außerhalb der Schonzeit durchgeführt werden darf. Die Zweige wurden hierbei zersplissen. Auf der Bürgersteigseite wurde die Rotbuchenhecke vollkommen entblättert, zudem wurden regelrechte Löcher hineingeschnitten. Das versteht also Bürgermeister Thönnes darunter, wenn er schreibt: "Die Pflege des öffentlichen Grüns genießt nach wie vor einen hohen Stellenwert:"
Da der eine oder andere Anlieger diesbezüglich schon eine gewisse Vorahnung hatte (auch im Vorjahr war bereits das beschriebene ungeeignete Gerät eingesetzt worden, es handelt sich also um einen Wiederholungsfall), haben sie die Hecke vorher lieber wieder selbst geschnitten oder schneiden lassen. Übrigens zweimal im Jahr, wie nach allgemein anerkannter fachlicher Praxis üblich, zuerst im Juni und den Nachschnitt im August.
Konsequenz
Das Verhalten der Gemeinde Nottuln ist rechtswidrig und überhaupt nicht notwendig. Will man vorhandene, motorbetriebene Heckenscheren nicht einsetzen, so gibt es entsprechend große Heckenscheren-Treckeraufsätze, mit denen die Pflegeschnitte sehr zeitsparend und vor allen Dingen dem Bundesnaturschutzgesetz entsprechend schonend durchgeführt werden können. Aufgrund der oben angeführten Einsparungen von 150.000 € wäre es doch ein Klacks für die Gemeinde, so ein Vorsatzgerät anzuschaffen, schließlich kosten sie nur rund 5.000 €. Wir hatten die Gemeindeverwaltung bereits in der Vergangenheit gründlich darüber informiert.
Da die Angelegenheit gemäß der schriftlichen Aussage von Bürgermeister Thönnes bereits seit dem Jahre 2023 für ihn abgeschlossen ist, bleibt uns wohl leider nichts anderes übrig, als gegen ihn eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Landrat und eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes bei der unteren Naturschutzbehörde zu stellen. Wir tun das nur sehr ungern, aber letztendlich ist er hierfür verantwortlich, besitzt er doch lange genug Kenntnis über diesen Vorgang, ist der Chef der Gemeindeverwaltung und ist überhaupt nicht bereit, die erforderlichen Änderungen herbeizuführen. Letztendlich sehen wir nach mehrfachen, jahrelangen, erfolglosen Versuchen, über den Bürgermeister diese Probleme zu lösen, keine Alternative mehr.
Was seine weisungsgebundenen Mitarbeiter (wir suchen keinesfalls die Schuld bei Ihnen) auch anders können, beweisen sie seit Jahrzehnten an einem Heckenteilstück vor einem privaten Grundstück am oberen nördlichen Teil des Buckenkamps, das noch nicht bebaut ist. Dort wird eigenartigerweise der Pflegeschnitt an derselben Rotbuchenhecke durch die Gemeinde zur gleichen Zeit mit einer motorbetriebenen Handheckenschere - nach allgemeiner handwerklicher Praxis - schon seit Jahrzehnten durchgeführt.
Das entspricht auch dem Bundesnaturschutzgesetz. Warum geschieht das seit Jahrzehnten nicht ebenso bei den übrigen Anliegern des Buckenkamps, auch wenn nicht jede dieser Anliegerfamilien am Buckenkamp bereits seit Generationen in Nottuln wohnt? Von einer Gleichbehandlung der Nottulner Bürgerinnen und Bürger kann hier wahrhaftig nicht gesprochen werden.
Resümee:
Hier wird wieder einmal deutlich, wie der Bürgermeister mit seinen Bürgerinnen und Bürgern verfährt: Er würgt den Vorgang einfach ab, indem er den Betroffenen mitteilt, dass die Angelegenheit für ihn abgeschlossen ist. Und das, obwohl die Probleme in keiner Weise von ihm gelöst wurden und somit nach wie vor bestehen, wie hier wieder einmal nachgewiesen wird. Da nimmt er sogar in Kauf, dass durch ihn wiederholt gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen wird. Dass hierbei das Vertrauen, das die Nottulner Bürgerinnen und Bürger in ihn bei seiner Wahl zum Bürgermeister gesetzt haben, zerstört wird, scheint ihn offensichtlich nicht zu beeindrucken.
Trotzdem will er am 14. September wiedergewählt werden. Ein Bürgermeister der großen Konzerne und Großinvestoren und offensichtlich nicht der Nottulner Bürgerinnen und Bürger. Das zeigt sich auch wieder bei den acht riesigen Windkrafträdern, die ein Unternehmen aus Münster in der Parklandschaft von Nottuln und nicht suf dem Gebiet von Münster errichten will. Hier verspricht sich das Unternehmen wahrscheinlich viel weniger Gegenwind als in Münster, zumal Bürgermeister Thönnes ja schon sein "Gemeindliches Einvernehmen" gemäß § 36 Baugesetzbuch für diese massiven Großanlagen erteilt hat. Ob seine Verfahrensweise überhaupt korrekt war und hier nicht ein Verfahrensfehler vorliegt, der das ganze Vorhaben juristisch kippt, wird sich demnächst zeigen (siehe auch Artikel "St. Martinus bekommt gigantische Konkurrenz" - Windkrafträder stellen Kirche in den Schatten) unter: https://www.nottuln-blickpunkt.de/751-st-martinus-bekommt-gigantische-konkurrenz
Nachtrag: Hecke am jüdischen Friedhof
Was die Pflegeschnitte der Hecke am jüdischen Friedhof betrifft, Bürgermeister Thönnes hatte das in seinem Antwortschreiben angesprochen (siehe oben), so wurde dieser noch später durchgeführt. Teilweise ragten die Äste bereits über einen Meter in die anliegende Straße hinein. Der erste Pflegeschnitt im Juni fand ebenfalls nicht statt. Es ist leider auch ein Problem, welches sich schon über Jahre hinzieht.
Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion
Serie Wiederwahl? Hier: Grundsätzliches
Am 14. September kann auch der Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes in Nottuln wiedergewählt werden. Ein anderer Kandidat hat sich bisher leider nicht gefunden. Trotzdem haben Sie die Wahl: Sie können auf dem Wahlzettel mit dem Ankreuzen unter Ja oder Nein zum Ausdruck bringen, ob Sie ihn wiederhaben wollen oder nicht.
Bleibt er im Ergebnis unter 50 %, so findet eine zweite Wahl statt.
In vielen Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern und unserer Redaktion wurde die Arbeit und die Entscheidungen unseres jetzigen Bürgermeisters in seiner bisherigen Amtszeit mehrfach kritisiert. Oft war zu hören, dass er kein Bürgermeister der Nottulner Bürgerinnen und Bürger und ihrer Probleme ist, sondern der Konzerne und Großinvestoren.
Insbesondere die mangelnde rechtzeitige Information und die mangelnde frühzeitige Bürgerbeteiligung, die oft erst dann stattfand, wenn schon alles entschieden war, wurden wiederholt angesprochen. Auch die "Einsamen Entscheidungen" des Bürgermeisters unter dem Deckmantel des "Verwaltungsinternen Handelns", ohne Beteiligung des Gemeinderates, waren ein Thema. Das deckt sich auch mit unseren Erfahrungen, die wir mit Thönnes in den letzten fünf Jahren leider machen mussten.
Unsere Redaktion hat sich daher entschlossen, über die Probleme, die mit dem Bürgermeister und seiner Gemeindeverwaltung in Nottuln entstanden sind und die größtenteils auch weiterhin bestehen, in einer Serie zu berichten. Bei bestimmten Vorfällen haben wir das ganz aktuell auch schon vorher getan; diese Artikel können unter den verschiedenen Buttons, primär unter "Gemeinde" aufgerufen werden.
Das erste Thema wird beispielsweise die "Grünpflege" -auch unter dem Gesichtspunkt des Naturschutzes"- sein, der in Kürze von uns eingestellt und veröffentlicht wird. Weitere Themen werden folgen.
Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard