Blickpunkt Nottuln
20.01.2026
Blickpunkt Nottuln
Natur/Umwelt

Doch der kleine Vogel gilt auch als Symbol für den Besuch verstorbener Angehöriger 

Das kann ich durchaus bestätigen, denn kurz vor Weihnachten begegnete mir ein wunderschönes Rotkehlchen an der Grabstätte unserer Mutter auf dem Nottulner Friedhof. Ich war gerade mit Pflanzarbeiten beschäftigt und habe sie natürlich sofort unterbrochen. Das Rotkehlchen schaute mich prüfend an und untersuchte ganz nebenbei den von mir aufgewühlten Boden nach Nahrung. Kaum war es damit fertig, setzte es sich direkt vor mir auf die Grablaterne und genoss die von unten aufsteigende Wärme der dort brennenden Kerze; ganz schön clever.

Es war ein schöner gemeinsamer Moment des Vertrauens und des Innehaltens. Später begegnete mir ein weiteres, ebenfalls sehr hübsches Exemplar im Naturschutzgebiet Nonnenbachtal.
Rotkehlchen singen übrigens fast das ganze Jahr über und vertreiben Eindringlinge in ihr Territorium - trotz ihres niedlichen Aussehens - sehr nachhaltig. Sie scheinen auch Überlebenskünstler zu sein, denn man sieht sie gegenüber anderen Singvögeln noch relativ oft.

Wir hoffen, auch Sie haben ein bisschen Freude an ihnen und vielleicht auch ein eigenes Rotkehlchen im Garten. Und wenn nicht, dann sollten Sie die Vögel zumindest über die kalte Jahreszeit füttern und einige Nistkästen (für Rotkehlchen sogenannte Halbhöhlen) an geeigneten Orten anbringen. Das Einflugloch oder der Einflugbereich muss zum Schutz vor der Wetterseite (Westen) und praller Mittagssonne (Süden) jeweils nach Osten oder Südosten zeigen.
Sie werden schon nach kurzer Zeit feststellen, dass hierdurch viel mehr Leben in Ihrem Garten entsteht und Sie einen sinnvollen Beitrag zur Artenschutzerhaltung leisten, siehe auch https://www.nottuln-blickpunkt.de/316-ueber-60-prozent-der-vogelarten-haben-stark-abgenommen.

Mit besten Grüßen 

Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard

Natur/Umwelt

Die kleinen Piepmätze brauchen uns dringend

Schauen wir uns in den Gärten unserer Siedlung um, dann müssen wir leider feststellen, dass kaum noch Vogelhäuschen aufgestellt werden. Sicher, wir sind alle älter geworden, oft schon längst pensioniert, und so manchem ist es vielleicht zu viel Arbeit, die Vögel regelmäßig zu füttern. Doch wenn wir die neuesten Zahlen des IUCN (International Union for Conservation of Nature) hören, dann ist es dringend erforderlich, den noch vorhandenen Vogelbestand mit gezielter Zufütterung durch den Winter zu bringen. Ansonsten wird sich die derzeitige Entwicklung noch weiter verschlimmern. 

Deshalb unsere dringende Bitte: Stellen Sie an geeigneten Stellen Vogelfutterhäuser auf und befüllen Sie diese täglich. Wecken Sie dadurch auch das Interesse für Ihre Kinder. Denn es macht Freude, die unterschiedlichen Vogelarten beim Fressen durch ein Fenster beobachten zu können. Sei es ein Rotkehlchen, eine Meise, ein Zaunkönig oder auch "nur" eine Horde von Spatzen. Alle ermuntern uns mit ihrem fröhlichen Gezwitscher, wenn sie sich nicht weit vom Futterhaus tummeln und warten, dass ein Platz für sie frei wird. Und das geht meistens sehr schnell, denn es herrscht viel Leben in diesem Haus. Manchmal müssen sich die Gäste jedoch gedulden, dann hat sich wieder mal ein Eichhörnchen im Vogelhaus breitgemacht, und es dauert ein wenig länger. Doch zu guter Letzt werden alle satt!

Was das Futter betrifft, ist es besser, dieses selbst zu mischen. Man kann es auch so handhaben, dass man dem gemischten Streufutter weitere Sonnenblumenkerne zugibt, denn ihr Anteil ist meist zu gering, sie sind wohl etwas teurer. Zusätzlich mischen wir noch etwas Fettfutter für die "Weichfresser" darunter.

Natürlich befüllen wir jeden Abend das Futterhaus erneut, sonst haben wir am nächsten Morgen eine Reihe von Spatzen dort sitzen, die protestvoll durchs Küchenfenster hereinschauen. Manche fliegen sogar in den Blumenkasten und verleihen dem Protest massiven Nachdruck. Da heißt es, das Frühstück zu unterbrechen und erst einmal die Piepmätze versorgen. Mitunter ist ein kleiner Zaunkönig dabei, den man aufgrund seiner zwergenhaften Gestalt leicht unterschätzt. Doch dieser kleine Kerl weiß sich durchaus zu behaupten. Selbst die für ihn riesengroßen Amseln scheinen ihn nicht sehr zu beeindrucken, mutig erkämpft er sich seinen Platz im Futterhäuschen.

Und sind wir doch einmal ehrlich: Neben dem tristen Grau und Braun, den zurzeit vorherrschenden "Farben" im winterlichen Münsterland, sind es doch gerade jetzt, die farbenfrohen und lustig zwitschernden Vögel, die jeden Tag wie ein kleiner Lichtblick in unser Haus einfallen. Das ist allemal das Füttern dieser liebenswerten kleinen Geister wert. Einige Vogelarten, wie den farbenfrohen Gimpel, die Grünfinken oder die Stiglitze, haben wir in diesem Winter noch nicht in unserem Vogelfutterhaus gesehen, was angesichts der neuen Zahlen des IUCN nicht erstaunlich ist. Die primäre Ursache hierfür ist der starke Insektenrückgang um 75 % in den letzten Jahrzehnten. Die Vögel benötigen aber die Insekten (Eiweiß) als Nahrung für die Aufzucht ihres Nachwuchses.

Deshalb möchten wir noch einmal betonen, dass es angesichts dieser alarmierenden Entwicklung umso wichtiger ist, den noch vorhandenen jetzigen Bestand an Wildvögeln durch Zufütterung über den Winter zu bringen.

Und nun folgt eine kleine Reise durch die farbenfrohe Vogelwelt mit Fotografien aus vergangener Zeit in unserem Garten. 

Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard

Gemeinde

Liebe Leserinnen und Leser des Nottulner Blickpunktes (NB)

Die besinnliche Weihnachtszeit und die Zeit bis zum Jahreswechsel werden von den meisten Menschen genutzt, um auf das vergangene Jahr zurückzublicken. Was gab es Gutes, was gab es Schlechtes und was ist einem besonders in Erinnerung geblieben? Zugegebenermaßen ist es nach vielen Jahrzehnten des friedlichen Miteinanders in Europa nicht gerade das erfreulichste Jahr, das wir erleben durften.

Wir wollen gar nicht näher darauf eingehen, denn durch die Medien prasseln tagtäglich die Nachrichten von Krieg, Geißelnahmen und Anschlägen mit vielen Toten auf uns nieder, doch wir dürfen uns dadurch nicht abstumpfen lassen!
Schade ist, dass immer mehr Menschen mit ihrer Macht, nicht rücksichtsvoll und vorsichtig umgehen, sondern sie missbrauchen. Und sie sind nicht mehr weit weg, in Russland, Amerika oder in Afrika. Nein, sie befinden sich leider schon direkt unter uns. Deshalb müssen wir wehrhaft sein und unsere Demokratie schützen, ehe es zu spät ist. 

Das heißt auch, dass wir die Macht nicht mehr ausschließlich unseren Politikern oder politischen Beamten überlassen dürfen. Ein gutes Beispiel dazu findet sich in der Schweiz, in der längst auch die "Direkte Demokratie" stattfindet, insbesondere im regionalen Bereich. Das heißt, Schweizer Bürgerinnen und Bürger stimmen in einem Volksentscheid über bestimmte wichtige Vorhaben oder Regelungen ab. Auch bei uns ist längst die Zeit gekommen, dieses Verfahren anzuwenden.

Die Zeit der repräsentativen Demokratie, in der die politischen Entscheidungen in jedem Fall allein den gewählten Vertretern (sprich dem Bürgermeister und dem Gemeinderat) überlassen werden, ist unseres Erachtens vorbei. Der Volkswille sollte möglichst unverfälscht in politische Entscheidungen übersetzt werden. In verschiedenen Bundesländern und Gemeinden sind direktdemokratische Verfahren wie Volksbegehren, Volks- oder Bürgerentscheide bereits möglich, so auch in nordrhein-westfälischen Gemeinden. Im Vorfeld muss aber erst ein Bürgerbegehren erfolgreich sein, dann folgt der Bürgerentscheid, bei dem die Bürger ebenfalls mit Ja oder Nein abstimmen können. 
Übrigens kann der Rat auch selbst einen Bürgerentscheid anstoßen.

Wie man sieht, ist es in NRW ein recht beschwerlicher Weg, denn der Gesetzgeber hat einige Hürden eingebaut und es ist ein äußerst formaler Weg einzuhalten. Mehr können Sie unter folgendem Link erfahren: 
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=2&menu=1&bes_id=6784&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=701431

In diesem Sinne wünschen wir ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest voller schöner Augenblicke und ein gesundes, glückliches neues Jahr voller weiser Entscheidungen.

Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard

 

Gemeinde

Alter Regionalplan gilt bis zum Inkrafttreten des neuen Regionalplans

Manchmal haben Adventsfeiern auch etwas über die Wiedersehensfreude mit alten Kolleginnen und Kollegen hinaus. So kürzlich geschehen auf der Adventsfeier der Bezirksregierung Münster im Freiherr-von-Vincke-Haus am Domplatz. Geladen hatten dazu der Regierungspräsident Andreas Bothe und die Personalratsvorsitzende Gudrun Hüttermann. Ersterer gesellte sich etwas später dazu, der immense Verkehr auf der Rückfahrt nach einem Termin im Ministerium in Düsseldorf hatte ihn aufgehalten.

So kam ich ins Gespräch mit dem Regierungsvizepräsidenten Dr. Ansgar Scheipers, nachdem ich mich noch einmal kurz als Redakteur der ehrenamtlich betriebenen Online-Zeitung "Nottulner Blickpunkt" vorgestellt hatte. Dieser erinnerte sich aber aus vorher stattgefundenen Gesprächen an mich. Aufgrund der verfahrenen Situation der Windkraft in Nottuln stellte ich die Frage, ob nicht der alte Regionalplan, wie beim Landschaftsschutzplan auch, solange fortgilt, bis der neue Regionalplan in Kraft tritt. Das wurde von Dr. Scheipers bestätigt. Schließlich soll kein rechtsfreier Raum entstehen.

Das heißt letztlich, dass Windkraftanlagen nur in den dort ausgewiesenen Windvorrangzonen im Außenbereich zulässig sind. Dann stellt sich uns aber die Frage: Wie konnte Bürgermeister Dr. Thönnes der Gemeinde Nottuln dann einen Ratsbeschluss erwirken, der genau diese Windvorrangzonen aufhebt? Unseres Erachtens ist das aufgrund des Fortbestandes des alten Regionalplanes nicht zulässig. Somit müssten wohl auch die Erteilung der Vorbescheide hinfällig sein.

Erteilen des gemeindlichen Einvernehmens zu den Vorbescheiden ohne Zustimmung des Gemeinderates
Was unabhängig vom Regionalplan weiterhin unverständlich bleibt, ist: Wie konnte Thönnes das Gemeindliche Einvernehmen ohne offizielle Zustimmung des Gemeinderats erteilen?

Unseres Erachtens musste Thönnes den Rat der Gemeinde Nottuln im Rahmen des Planungsrechts beteiligen, da der Rat die entscheidende Vertretung der Gemeinde ist und die Planungshoheit über die Bauleitplanung ausübt. Der Bürgermeister ist zwar die gesetzliche Vertretung der Gemeinde, aber der Rat der Gemeinde ist das beschlussfassende Organ in Angelegenheiten der Bauleitplanung. Das heißt letztendlich im Klartext, dass er jedem einzelnen Ratsmitglied die jeweiligen Anträge für die Erteilung des Vorbescheides zur Kenntnis geben musste und der Gemeinderat gemeinsam darüber entscheidet, ob und inwieweit das Gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. Das ist aber offensichtlich nicht der Fall gewesen.
Der Bürgermeister kann sich unseres Erachtens nicht darauf zurückziehen, dass der Gemeinderat ihm, mit der Aufhebung der Windvorrangzonen eine Generalvollmacht für die jeweilige Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens für insgesamt 8 Windkraftanlagen in Nottuln-Stockum ausgestellt hat, zumal die Aufhebung der Windkraft-Vorrangzonen höchstwahrscheinlich nicht einmal rechtkonform ist (siehe oben).

Abschließend möchten wir nochmals klarstellen, dass kaum jemand mehr grundsätzlich gegen die Windkraft ist, es müssen aber aus Umwelt- und Nachbarschaftsgründen gewisse Voraussetzungen eingehalten werden. Die nicht vertretbaren Auswirkungen der Windkraftanlagen grundsätzlich und speziell in Nottuln-Stockum können nachgelesen werden in unserem Artikel: https://www.nottuln-blickpunkt.de/751-st-martinus-bekommt-gigantische-konkurrenz-teil-1. Schließlich verbleiben die Windkraftanlagen nach heutigen Erkenntnissen mindestens 30 Jahre an ihrem Standort.

Der Landrat Dr. Schulze-Pellengahr wird nicht nur aus juristischen Gründen gut daran tun, die erteilten Vorbescheide aufzuheben. Nicht nur das Vertrauen der Bürgerrinnen und Bürger in den Rechtsstaat, sondern auch in die eigene Verwaltung würde wieder gestärkt werden.
Für Neuanlagen im Außenbereich gelten dann die Windvorrangzonen des neuen Regionalplanes.

Kein Windkrafträder-Tourismus von Münster nach Nottuln
Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes aus Nottuln scheint seine Liebe für Münster entdeckt zu haben. Oder besser gesagt: Alles, was in Münster offensichtlich nicht gewollt oder schlecht unterzubringen ist, empfängt er mit offenen Armen. Erst das Agravis-Distributionszentrum, das mit einer großen Verkehrsbelastung einhergeht, eine Genossenschaft ist und ein riesengroßes Gewerbegrundstück in Beschlag genommen hat. Dann die Firma H. Gautzsch, deren Zentrallager ebenfalls ein riesengroßes Gewerbegrundstück (90. 000 qm) verschlingen wird. Große landwirtschaftlich genutzte Flächen gingen und gehen dadurch verloren, und jetzt beabsichtigen auch noch die Stadtwerke Münster, zig exorbitante Windkrafträder mit einer Höhe von 266 Metern im Landschaftsschutzgebiet von Nottuln, nahe und in Hauptwindrichtung von großflächigen Wohnbaugebieten, aufzustellen. Bei wem will sich Thönnes dadurch eigentlich beliebt machen - etwa bei der Bezirksregierung oder der Stadt Münster?

Verständlich bleibt sein Verhalten für die Nottulner Bürgerinnen und Bürger wahrhaftig nicht und schon gar nicht für diejenigen, die noch Gemeindedirektor Joseph Moehlen erleben durften. Der stand, wenn es sein musste, mit Münster oder auch Coesfeld auf "Kriegsfuß", wenn es um sein Nottuln ging. Nottuln und das Wohlergehen seiner Bürgerinnen und Bürger standen für ihn immer an erster Stelle, und das war gut so! Trotzdem hat er Nottuln prächtig erhalten und weiterentwickelt. Dabei lagen die Gemeindeschulden an unterster Stelle aller Gemeinden in ganz Nordrhein-Westfalen.
Das ist wahrhaftig nicht mehr so: Unter Bürgermeister Thönnes stieg allein im Jahr 2024 - trotz eklatanter Grundsteuererhöhung - die Pro-Kopf-Verschuldung um 700 auf 1.700 Euro. 2025 sorgte er für eine weitere, noch weitaus größere Grundsteuererhöhung. Trotzdem ist sein übertriebener Aktionismus ungebrochen, wie man fast täglich erfährt.

Flächenpotenzial zum Bau neuer Windräder im Stadtgebiet Münster keinesfalls ausgeschöpft
Noch viel unverständlicher wird das große Vorhaben der Stadtwerke Münster durch die Worte von Münsters Ex-Stadtbaurat Gerhard Joksch, der in einer Stellungnahme darauf hinweist, dass von den elf im Regionalplan ausgewiesenen Windenergiegebieten für das Stadtgebiet Münster zwei noch komplett frei seien. Laut Unterlagen seien dies die Zonen „Münster 7“ (Grenzgebiet zwischen Münster und Senden nahe der A43) und „Münster 8“ (Flächen nördlich von Amelsbüren und westlich von Hiltrup nahe der Eisenbahnlinie Münster-Dortmund).
Darüber hinaus sieht Joksch an vielen Stellen in Münster die Möglichkeit, bestehende Windräder perspektivisch durch größere Anlagen in der „heute üblichen 5-MW-Klasse“ zu ersetzen. Die sieben Windräder der Stadtwerke Münster im Stadtgebiet verfügen nach seinen Angaben über eine Leistungsfähigkeit, die zwischen zwei und 3,2 Megawatt liegt.

Ganz unabhängig von der juristischen Beurteilung: Wer das unter diesen Voraussetzungen zulässt, erweist der Gemeinde Nottuln und ihren Bürgerinnen und Bürgern einen Bärendienst mit immens negativen nachhaltigen Folgen für Sie!

Der Bürgermeister und alle Ratsmitglieder haben einen Amtseid abgelegt, der beinhaltet, dass sie ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und alle übrigen Rechtsvorschriften beachten und ihre Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen. Es wird für die Ratsmitglieder nicht immer einfach sein, sich gegen Vorschläge des Bürgermeisters und seiner Verwaltung zu entscheiden, aber hier war und bleibt es dringend weiter erforderlich. 

Mit besten Grüßen

Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard

 

 

 

Kultur

"Ausstellung in der Überwasserkirche Münster"

Unter der Überschrift "Das Böse wird nicht siegen" findet noch bis zum 21. Dezember 2025 in der Überwasserkirche eine Ausstellung statt. Sie ist täglich von 11 bis 19 Uhr geöffnet, samstags sogar bis 21 Uhr. Wie Sie auf den Bildern sehen können, herrscht wie jedes Jahr zum Cityadvent eine ganz besondere Atmosphäre in der Überwasserkirche. Sie regt dazu an, innezuhalten und über die eigene Haltung zur Welt, zu den Menschen, zur Natur und zum Glauben, nachzudenken.

Nehmen Sie diese Möglichkeit zum Cityadvent 2025 wahr und entdecken Sie die unterschiedlichen Installationen. Begeben Sie sich auf den Weg durch einen „Dornwald“ aus schwarzen Gerüststangen, der für eine Welt voller Konflikte, Umweltzerstörung und Ungerechtigkeit steht.
Erfreuen Sie sich an hinter stählernen Dornen installierten 1.000 weißen Papierrosen im Mittelschiff - Sinnbildern des Trostes und der Zuversicht.
In der Apsis strahlt eine große Sonnenscheibe, sie symbolisiert den brennenden Dornbusch aus der Bibel .....

Das Ziel der Ausstellung fasst der Veranstalter so zusammen: „Der Cityadvent 2025 stellt sich der dornigen Wirklichkeit, in der wir leben, will aber vor allem darauf verweisen, dass Advent heißt, auf Gott zu hoffen und zu vertrauen: Wir dürfen Weihnachten feiern, dass er in Jesus Christus gekommen ist und auch jetzt machtvoll wirkt: Und eben deshalb, wird das Böse nicht siegen.“

Übrigens, laut Veranstalter wird die Ausstellung jeden Freitag um 20 Uhr durch ein Konzert ergänzt. 
Wir wünschen Ihnen viel Freude und Momente des Innehaltens in einer wunderbaren Atmosphäre, etwas außerhalb der da draußen so unruhigen Welt.

Mit vorweihnachtlichen Grüßen

Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard

Natur/Umwelt

Trauer und Freude liegen oft nah beieinander

Es war einmal ein schwarzes Schwanenpaar, das lebte glücklich und zufrieden in einer wunderschönen Landschaft im Münsterland. Sie war geprägt von grünen, saftigen Wiesen und umliegenden Wäldern. Mittendurch verlief ein Flüsschen, auf dem sie fast das ganze Jahr herumschwammen und die leckere Entengrütze verspeisten. Alle Menschen, die vorbeikamen, bewunderten das edle, sich äußerst zugetane Schwanenpaar und erfreuten sich seines Anblicks. 
Doch ihr großes Glück war leider nur von kurzer Dauer. Vollkommen unerwartet verendete einer der beiden.

Von nun an trauerte der allein zurückgebliebene Schwan und mit ihm alle Mitglieder des Angelvereins, die fast jede Woche das glückliche Paar zu Gesicht bekamen. Sie waren tief erschüttert über das Unglück und wollten dem trauernden Schwan helfen. Schnellstens einigten sie sich darauf, ihm einen neuen Partner zu besorgen. Das war aber einfacher gedacht als getan, denn sie kannten das Geschlecht des verstorbenen Schwans nicht: War es ein Männchen oder ein Weibchen? Schnell sammelten sie ein paar Federn von ihm ein und ließen sie untersuchen: Der Verstorbene war männlichen Geschlechts. 

Endlich konnte die Suche nach einem neuen Partner für die Trauerschwänin beginnen! Doch auch das gestaltete sich schwierig. In ganz Deutschland suchte man einige Monate vergeblich. Erst im Oktober 2024 wurde man in Sachsen-Anhalt fündig, und jetzt ging alles äußerst schnell! Mit dem Auto fuhr man nach Quedlinburg. Zum sicheren Transport brachte man den großen Schwan in einem ebenso großen Hundekäfig unter. Um den Reisestress zu reduzieren, wurde er mit einem Tuch zugedeckt. Nun konnte die für den Schwan doch ziemlich lange Reise in seine neue Heimat beginnen. 

Liebe auf den ersten Blick
Im neuen Zuhause angekommen, wurde der Käfig nahe seiner künftigen Gattin abgeladen und vorsichtig geöffnet. Der mächtige Schwan verhielt sich zögerlich, war hier doch alles furchtbar neu und ungewohnt. Als er jedoch seine hübsche Partnerin im Wasser schwimmend erblickte, war es mit seiner Zurückhaltung vorbei. Eilig spazierte er aus dem Käfig und gesellte sich zu ihr. Intensiv musterte er seine Braut und es entstand sofort der Eindruck: Das ist Liebe auf den ersten Blick!
Und wahrhaftig, es dauerte nicht lange, und die beiden vereinigten sich. Dann war die Schwänin für einige Zeit verschwunden, vermutlich brütete sie an einem sicheren Ort. Bereits Ende Oktober war die Überraschung perfekt: Vier silbergraue, flauschige Küken schwammen mit ihren Eltern auf dem Wasser. Einige Tage später konnte man sie bereits auf der Wiese grasen sehen, ein bezaubernder Anblick!

Nun wünschen sich alle Beteiligten, dass wenigstens die drei noch verbliebenen Küken den Winter überleben. Mit rund sechs bis acht Monaten werden sie flügge, aber das liegt noch in weiter Ferne. Ursprünglich kommen die Schwarzschwäne aus Australien, und dort ist der Winter viel milder als in Deutschland, die Tage sind meist sonnig.
Im Gespräch mit dem Angelverein erfuhr unsere Redaktion, dass sich seine MItglieder weiter um das Wohlergehen der Schwanenfamilie kümmern wollen. Auch wir werden dort so oft wie möglich vorbeischauen.

Hoffentlich hat Ihnen die Schwanengeschichte gefallen und Sie berührt, denn sie ist eine wahre Geschichte! Sie erklärt übrigens wieder einmal, warum die schwarzen Schwäne, abgesehen von der schwarzen Farbe, auch Trauerschwäne genannt werden. Den Wohnort der Schwanenfamilie verraten wir mit Rücksicht auf ihren Nachwuchs nicht, da sind wir uns mit dem Angelverein vollkommen einig. Die drei noch lebenden Küken sollen möglichst ungestört von ihren Eltern großgezogen werden können. Unsere Leser haben hierfür sicherlich Verständnis.

Damit Sie an diesem Erlebnis trotzdem teilhaben können, stellen wir Ihnen die Schwanengeschichte in Wort und 16 Bildern vor. Diese wurden übrigens aus gleichem Grund aus großer Entfernung mit einem Supertele-Objektiv aufgenommen. Dabei wurde darauf geachtet, dass die Örtlichkeiten nicht erkennbar und zuzuordnen sind.

Unten folgt eine Bildergalerie, deren Bilder Sie bildschirmgroß, wie in einer Diashow, betrachten können. Viel Freude beim Lesen und Schauen.

Mit besten Grüßen

Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard

Gemeinde

NABU bestätigt Verstoß gegen das Bundesnaturschutz-Gesetz

Unsere Redaktion hatte den NABU NRW eingeschaltet, nachdem Bodo Dreier vom Büro des Landrates Coesfeld unserer Redaktion mitgeteilt hatte, dass sie kein Bußgeldverfahren gegen die Gemeinde Nottuln einleiten werden und eine kommunalaufsichtliche Weiterverfolgung nicht vorgesehen ist. Das finden wir skandalös, die Gemeinde Nottuln kann offensichtlich machen, was sie will, ohne Folgen für ihr fehlerhaftes Handeln befürchten zu müssen. Sie erhält dafür sozusagen auch noch einen Freibrief für die Zukunft.

Hier liegt aber eindeutig ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutz-Gesetz vor, der die Einleitung eines Bußgeldverfahrens und auch die Festsetzung eines dem eklatanten Verstoßes angemessenen Bußgeldes unumgänglich macht.
Zudem hat die Gemeinde Nottuln ein vollkommen ungeeignetes maschinelles Gerät eingesetzt, mit dem ein schonender Heckenpflegeschnitt nach dem Bundesnaturschutzgesetz von vorneherein ausgeschlossen ist. Es handelt sich hier um einen sogenannten „Schlegelmulcher“, der eigentlich dafür da ist, schwere Vegetation zu verkleinern und der hier absolut zweckentfremdet eingesetzt wurde. Diese Auffassung teilt auch der NABU NRW. Insofern ist im Ordnungwidrigskeits-Verfahren auch der Vorsatz gegeben.
Das wird zusätzlich dadurch erhärtet, dass wir bereits mit E-Mail vom 24.7.2023 den Bürgermeister Dr. Thönnes persönlich auf eine geeignete Maschine für den Heckenpflegeschnitt mit folgendem Link hingewiesen haben: https://franzkasinger.at/wp-content/uploads/2018/08/Prospekt.pdf
Allerdings ohne jeden Erfolg, obwohl diese Heckenschneidemaschine mit den verschiedenen Ankopplungssystemen variabel eingesetzt werden und an alle Trägerfahrzeuge wie Teleskoplader, Hoftrac, Frontlader sowie weitere Systeme angebaut werden kann. Außerdem entlastet es seine Mitarbeiter bei der Durchführung von Heckenpflegeschnitten, die ansonsten mit motorgetriebenen Handheckenscheeren durchgeführt werden müssen.

Übrigens ist über einen Bußgeldbescheid hinaus, der nur den bereits begangenen Tatbestand ahndet, durch ordnungsrechtliche Maßnahmen (z. B. Ordungsverfügung mit Androhung von Zwangsgeld) sicherzustellen, dass sich dieser Tatbestand in Zukunft nicht wiederholt. Da dies alles vom Büro des Landrates Landrat Coesfeld und seiner Unteren Naturschutzbehörde abgelehnt wird, werden weitere Schritte durch unsere Redaktion eingeleitet werden müssen.

Das geschieht natürlich alles im Sinne des Naturschutzes, der uns eigentlich allen am Herzen liegen muss, insbesondere aber den Naturschutzbehörden, denn es ist ihre ureigenste Aufgabe, die Natur zu schützen! Das gilt in unserer Region für die Untere Naturschutzbehörde beim Landrat Coesfeld sowie die Höhere Naturschutzbehörde bei der Bezirksregierung Münster. 

Und wenn der Bürgermeister von Nottuln wiederholte Verstöße durch seine eigene Verwaltung gegen das Bundesnaturschutz-Gesetz duldet, dann muss er auch durch diese Behörden zur Rechenschaft gezogen werden, denn allein er hat als Chef der Nottulner Verwaltung die Möglichkeit, solche Verstöße zu verhindern. Gerade in einer Zeit, in der der Insekten- und Vogelbestand so massiv zurückgeht, darf so ein Verhalten auf keinen Fall geduldet werden.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgende Artikel hin, die in Sachen Naturschutz ebenfalls die Gemeindeverwaltung Nottuln betreffen:

https://www.nottuln-blickpunkt.de/762-verstoss-gegen-das-bundesnaturschutz-gesetz-teil-1

https://www.nottuln-blickpunkt.de/775-verstoss-gegen-das-bundesnaturschutz-gesetz-teil-2

https://www.nottuln-blickpunkt.de/672-gilt-fuer-behoerden-das-bundesnaturschutzgesetz-nicht

https://www.nottuln-blickpunkt.de/767-zur-buergermeisterwahl-thema-gruenpflege-artenschutz-buerger-pflanzeninseln-beseitigt

Mit besten Grüßen

Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard

 

Gemeinde

Es bleibt dabei:
Auch die aktuelle Mitteilung der Gemeinde auf unsere weitere Nachfrage, dieses Mal vom neuen Fachbereichsleiter des Amtes für Planen. Bauen, Umwelt, Herrn Christoph Bolle, ändert nichts an unserer bisherigen Aussage:

Es ist juristisch schon "mutig" und gleichzeitig höchst widersprüchlich, über die Aufhebung der Windvorrangzonen im Flächennutzungsplan den Gemeinderat abstimmen zu lassen und andererseits bei Entscheidungen über die Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens an den Landrat über die Vorbescheide für mehrere Windkraftanlagen den Gemeinderat auszuschließen und nicht desgleichen zu tun.
Schließlich handelt es sich gerade hierbei um eine wesentlich wichtigere Entscheidung mit ganz anderen, exorbitanten Folgen für die Bürger, die Natur und das Landschaftsbild, als die Aufhebung der Windvorrangzonen. Denn durch Ihre Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens und die darauf folgenden Vorbescheide, erteilt durch den Landrat, sind bereits die Standorte für die Windkraftwerke Nummer 1 bis 8 in Nottuln-Stockum festgelegt. Insofern ist unseres Erachtens die Genehmigungsbehörde und eben auch die Gemeinde, jetzt darauf angewiesen, dass die Antragstellerin freiwillig den jeweiligen einzelnen Standort nach hinten, von der Wohnbebauung weiter weg, verlegt.

Und dass so mancher siedlungsnaher Standort problematisch ist, liegt insbesondere auch daran, dass er in Hauptwindrichtung zur Wohnbebauung liegt und der Wind Schallträger Nummer 1 ist (siehe auch Teil 1 und 2 unserer Berichterstattung). Auch deshalb war hierbei die Beteiligung des Gemeinderates mit abschließender gemeinsamer Abstimmung erforderlich, ja, sogar unentbehrlich.

Fazit:
Es bleibt dabei: Der Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes musste unseres Erachtens den Rat der Gemeinde Nottuln im Rahmen des Planungsrechts beteiligen, da der Rat die entscheidende Vertretung der Gemeinde ist und die Planungshoheit über die Bauleitplanung ausübt. Der Bürgermeister ist zwar die gesetzliche Vertretung der Gemeinde, aber der Rat der Gemeinde ist das beschlussfassende Organ in Angelegenheiten der Bauleitplanung.

Das heißt letztendlich im Klartext, dass er jedem einzelnen Ratsmitglied die jeweiligen Anträge für die Erteilung des Vorbescheides zur Kenntnis geben musste und der Gemeinderat gemeinsam darüber entscheidet, ob und inwieweit das Gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. Das scheint aber nicht der Fall gewesen zu sein. Der Bürgermeister kann sich unseres Erachtens nicht darauf zurückziehen, dass der Gemeinderat ihm, mit der Aufhebung der Windvorrangzonen eine Generalvollmacht für die jeweilige Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens für insgesamt 8 Windkraftanlagen in Nottuln-Stockum ausgestellt hat.

Demokratischer Prozess wichtiger als Durchwinken von Windkraftstandorten
Seitdem Bürgermeister Dr. Thönnes im Amt ist, können wir uns des Eindrucks nicht erwehren, dass er ein anderes Demokratieverständnis hat, als der normale Bürger vor Ort. Bedenklich kann es aber bei Personen werden, denen kraft ihres Amtes eine gewisse Macht zugestanden wird. Damit hier möglichst kein Machtmissbrauch passieren kann, gibt es in jeder Gemeinde einen Gemeinderat, der demokratisch gewählt wurde und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vertritt. Zudem ist er auch das Kontrollorgan bei Handlungen des Bürgermeisters und der Gemeindeverwaltung. Die gewählten Ratsmitglieder stammen fast ausschließlich aus den vor Ort vertretenen Parteien. Der in der Regionalpresse Nottulns oft angewandte Ausdruck "Bürgermeisterparteien" ist daher vollkommen fehl am Platz. Damit nicht der Eindruck entsteht, wir behaupten das ohne jeglichen Hintergrund, möchten wir unsere Äußerungen mit folgenden Fakten und Informationen hinterlegen: 

1. Bürgermeister schafft Redemöglichkeit in den Ausschüssen ab
Es war ein Schlag gegen die Demokratie, als die jahrzehntelang erfolgreich praktizierte Redemöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger in den Ausschüssen abgeschafft wurde. Dafür sorgte der neu gewählte Bürgermeister Thönnes bereits ein paar Monate nach seinem Amtsantritt. Da wurde sogar ein Gutachten erstellt, um festzustellen, dass in der Gemeindeordnung (GO) NRW kein Rederecht verankert ist. Das ist es auch nicht, aber genauso wenig steht in der GO, dass es keine Redemöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger gibt oder sie nicht zulässig ist. Also war und ist es aus unserer Sicht weiterhin in das Ermessen des Ausschussvorsitzenden gestellt, davon Gebrauch zu machen - es traut sich aber keiner mehr.
Mehr unter: https://www.nottuln-blickpunkt.de/769-zur-buergermeisterwahl-thema-maulkoerbe-fuer-nottulner-buerger

2. Mangelhafte Transparenz, fehlende Informationen und Machtdemonstration durch den Bürgermeister
In der Vergangenheit ist es immer wieder passiert, dass die Betroffenen erst durch die Umsetzung von Maßnahmen vor vollendete Tatsachen gestellt wurden, hier ein Beispiel: So wurde der Buckenkamp, der 37 Jahre nur von einer Seite zu befahren war, plötzlich zu einer Durchfahrtsstraße, obwohl die Durchfahrtssperre im Bebauungsplan verankert ist, und das nicht umsonst: Den Buckenkamp nutzen täglich viele behinderte Menschen, der drei anliegenden sozialen Anlagen (Krankenhaus, Altenheim und seniorengerechtes Wohnen) mit ihren Rollatoren und Krankenfahrstühlen. Mit Unterstützung des Ministerpräsidenten und Verkehrsministers konnte unsere Redaktion aber erreichen, dass dieses wieder geändert wurde und durch die Aufstellung von Freiburger Kegeln eine Durchfahrt nicht mehr möglich war.
Doch die Freude der behinderten Menschen währte nicht lange, denn kurze Zeit darauf wurden die Freiburger Kegel wieder entfernt und circa 50 Meter des oberen Buckenkamps als Einbahnstraße erklärt, um dann auch noch einen großen Linienbus 17 Mal je Wochentag durch den Buckenkamp zu schicken. Mehr unter: https://www.nottuln-blickpunkt.de/731-verkehrsberuhigter-buckenkamp-soll-zur-durchfahrtsstrasse-werden

3. Selbstherrliches Handeln durch den Bürgermeister
Wer so bei der Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens für die Standorte von acht Mega-Windkraftanlagen verfährt, handelt unseres Erachtens gegenüber Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Nottulns nicht verantwortungsvoll. Wir vermuten sogar, was die angesprochenen Nichtbeteiligung und Nichtabstimmung des Gemeinderates betrifft (die gerade hier zur Entscheidungsfindung so wichtig und unentbehrlich war) dass ein nicht rechtskonformes Verhalten des Bürgermeisters hier vorliegt. 
Um textliche Wiederholungen zu vermeiden, verweisen wir auch auf die Teile 1 und 2 unserer Artikelreihe "St. Martinus bekommt gigantische Konkurrenz". 

Somit stellt sich unter anderem die Frage, ob es nicht sinnvoll ist, durch aktiv legitimierte Personen (direkt Betroffene von den Auswirkungen der Windkraftanlagen) eine Dienstaufsichtsbeschwerde an die Bezirksregierung Münster stellen zu lassen. Der Landrat ist wohl in diesem speziellen Fall nicht der richtige Adressat, da er Genehmigungsbehörde für die Windkraftanlagen ist, die Vorbescheide bereits erteilt hat und daher wahrscheinlich ein Interessenkonflikt vorliegt.
Zudem hat die Bezirksregierung Münster als regionale Planungsbehörde auch die Windenergiebereiche im neuen Regionalplanentwurf Münsterland ausgewiesen, der anschließend vom Regionalrat beschlossen wurde.

Mit besten Grüßen

Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard

Gemeinde

Landrat will den Verstoß nicht ahnden

Am 30.9.2025 teilte uns Bodo Dreier vom Büro des Landrats für den Kreis Coesfeld mit, dass der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit aus diesem Heckenschnitt der Gemeinde Nottuln nicht abzuleiten ist. Ein solcher Tatbestand läge nur dann vor, wenn die Schnittmaßnahmen derart ausgeführt worden wären, dass die Heckenpflanzen im kommenden Jahr nicht mehr austreiben würden – die Hecke somit zerstört worden wäre. Hiervon ist nach aktueller Prüfung aber nicht auszugehen.
Fazit nach Dreier: Vom Landrat wird kein Bußgeldverfahren gegen die Gemeinde Nottuln eingeleitet. Eine kommunalaufsichtliche Weiterverfolgung ist nicht vorgesehen.

Der Schutzraum der Tiere wurde zerstört
Das ist schon eine erschütternde und überhaupt nicht nachvollziehbare Beurteilung des Landrates, zumal Dreier im gleichen Schreiben selbst das Bundesnaturschutzgesetz wie folgt zitiert: "... zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen“. Hierbei sind selbstverständlich die artenschutzrechtlichen Vorgaben des § 44 (1) Bundesnaturschutzgesetz zu beachten.
Doch genau das ist bei diesem radikalen Heckenschnitt nicht passiert: Die artenschutzrechtlichen Bedingungen wurden nicht beachtet, der Schutzraum für die Tiere, insbesondere der Vögel und Insekten, wurde durch den radikalen Rückschnitt zerstört.
Die in unserem Artikel, Teil 1, vorliegenden Fotografien beweisen diesen Tatbestand! Der hier vorliegende Heckenschnitt hat mit einem schonenden Form- und Pflegeschnitt zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen nichts zu tun, wie man auf den Beweisfotografien deutlich sehen kann. Der ist mit so einem Gerät (siehe Bild oben links) auch gar nicht möglich, ohne den Schutzraum der Tiere zu zerstören! Wir werden noch einmal die Fakten nachfolgend vorstellen, denn diese sind maßgeblich bei einer Beurteilung des Heckenschnittes nach den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes.  

Fakten:
1 Der radikale Rückschnitt erfolgte während der Schonzeit, am 14.8.2025 in der Zeit von 07:14 bis 09:05 Uhr.

2. Das von der Gemeinde benutzte Gerät ist vollkommen ungeeignet für einen schonenden Form- und Pflegeschnitt. Die Äste werden nur abgeschlagen und pilzen auf, wie auf den Bildern deutlich zu sehen ist. Die großen, klaffenden, aufgerissenen Wunden im Geäst sind jetzt schutzlos der Witterung und Krankheitserregern ausgesetzt. Ein sauberer, schonender  Schnitt, wie mit einem Messerbalken, hätte das verhindert.

3. Wie auf den Fotografien deutlich zu sehen ist, wurde radikal so tief in die Hecke hineingeschnitten, dass auf der Bürgersteigseite und nach oben hin die Hecke vollkommen entlaubt wurde. Der erforderliche Sichtschutz für die Vögel und ihre Nester (Artenschutz nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz) ist nicht mehr gegeben.

4. Das ungeeignete Gerät entwickelt im Betrieb eine Sogwirkung und zerstört zusätzlich die Vogelnester. Außerdem werden die in der Hecke vorhandenen Insekten getötet.

5. Insgesamt betrachtet wurde somit der nach Bundesnaturschutzgesetz erforderliche Schutzraum für die Vögel und Insekten zerstört.

Fazit:
Diese Fakten wurden durch den Landrat bei der Beurteilung des Heckenschnittes offensichtlich nicht herangezogen, obwohl sie vorhanden und bewiesen sind! (Der Artikel "Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz - Teil 1 - mit den Beweisbildern, lag dem Landrat und dem Leiter der unteren Naturschutzbehörde bei der Beurteilung vor.)

Unsere Redaktion behält sich weitere Schritte vor, ein derartiges Verhalten des Landrates und seiner "Unteren Naturschutzbehörde" ist nicht akzeptabel und fordert in Zukunft andere Personen beim Heckenschnitt geradezu heraus, seinesgleichen zu tun. Der Schutz der Tiere, insbesondere der Vögel und Insekten, hat aber nach dem Bundesnaturschutzgesetz absoluten Vorrang. Eigentlich müsste eine Gemeinde, die sich den Naturschutz auf die Fahne schreibt, so etwas absolut unterlassen und mit gutem Beispiel vorangehen. Das ist, wie hier in Nottuln wiederrum einmal deutlich wurde, nicht der Fall.

Wer sich dieses Jahr in der Natur oder auch im Garten mit offenen Augen bewegt hat, kam und kommt nicht umhin, festzustellen, dass die Schmetterlinge und auch die anderen Insekten, aber in der Folge auch die Singvögel rapide abgenommen haben. In diesem Zusammenhang weisen wir auf unseren Artikel "Schmetterlingsalarm" hin, den Sie sich gerne unter folgendem Link ansehen können: https://www.nottuln-blickpunkt.de/667-schmetterlingsalarm.

Im weiteren Zusammenhang sind unter dem Thema "Artenschutz und Grünpflege in Nottuln" zwei weiterere Artikel lesenswert, einmal unter: https://www.nottuln-blickpunkt.de/672-gilt-fuer-behoerden-das-bundesnaturschutzgesetz-nicht, und unter: https://www.nottuln-blickpunkt.de/767-zur-buergermeisterwahl-thema-gruenpflege-artenschutz-buerger-pflanzeninseln-beseitigt

Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Abschließend fügen wir in der nachfolgenden Bildergalerie weitere Beweisbilder zur Ansicht ein, die bis auf die beiden letzten auch schon im Teil 1 des oben angeführten Artikels veröffentlicht wurden.

Mit besten Grüßen

Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard