NABU bestätigt Verstoß gegen das Bundesnaturschutz-Gesetz
Unsere Redaktion hatte den NABU NRW eingeschaltet, nachdem Bodo Dreier vom Büro des Landrates Coesfeld unserer Redaktion mitgeteilt hatte, dass sie kein Bußgeldverfahren gegen die Gemeinde Nottuln einleiten werden und eine kommunalaufsichtliche Weiterverfolgung nicht vorgesehen ist. Das finden wir skandalös, die Gemeinde Nottuln kann offensichtlich machen, was sie will, ohne Folgen für ihr fehlerhaftes Handeln befürchten zu müssen. Sie erhält dafür sozusagen auch noch einen Freibrief für die Zukunft.
Hier liegt aber eindeutig ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutz-Gesetz vor, der die Einleitung eines Bußgeldverfahrens und auch die Festsetzung eines dem eklatanten Verstoßes angemessenen Bußgeldes unumgänglich macht.
Zudem hat die Gemeinde Nottuln ein vollkommen ungeeignetes maschinelles Gerät eingesetzt, mit dem ein schonender Heckenpflegeschnitt nach dem Bundesnaturschutzgesetz von vorneherein ausgeschlossen ist. Es handelt sich hier um einen sogenannten „Schlegelmulcher“, der eigentlich dafür da ist, schwere Vegetation zu verkleinern und der hier absolut zweckentfremdet eingesetzt wurde. Diese Auffassung teilt auch der NABU NRW. Insofern ist im Ordnungwidrigskeits-Verfahren auch der Vorsatz gegeben.
Das wird zusätzlich dadurch erhärtet, dass wir bereits mit E-Mail vom 24.7.2023 den Bürgermeister Dr. Thönnes persönlich auf eine geeignete Maschine für den Heckenpflegeschnitt mit folgendem Link hingewiesen haben: https://franzkasinger.at/wp-content/uploads/2018/08/Prospekt.pdf.
Allerdings ohne jeden Erfolg, obwohl diese Heckenschneidemaschine mit den verschiedenen Ankopplungssystemen variabel eingesetzt werden und an alle Trägerfahrzeuge wie Teleskoplader, Hoftrac, Frontlader sowie weitere Systeme angebaut werden kann. Außerdem entlastet es seine Mitarbeiter bei der Durchführung von Heckenpflegeschnitten, die ansonsten mit motorgetriebenen Handheckenscheeren durchgeführt werden müssen.
Übrigens ist über einen Bußgeldbescheid hinaus, der nur den bereits begangenen Tatbestand ahndet, durch ordnungsrechtliche Maßnahmen (z. B. Ordungsverfügung mit Androhung von Zwangsgeld) sicherzustellen, dass sich dieser Tatbestand in Zukunft nicht wiederholt. Da dies alles vom Büro des Landrates Landrat Coesfeld und seiner Unteren Naturschutzbehörde abgelehnt wird, werden weitere Schritte durch unsere Redaktion eingeleitet werden müssen.
Das geschieht natürlich alles im Sinne des Naturschutzes, der uns eigentlich allen am Herzen liegen muss, insbesondere aber den Naturschutzbehörden, denn es ist ihre ureigenste Aufgabe, die Natur zu schützen! Das gilt in unserer Region für die Untere Naturschutzbehörde beim Landrat Coesfeld sowie die Höhere Naturschutzbehörde bei der Bezirksregierung Münster.
Und wenn der Bürgermeister von Nottuln wiederholte Verstöße durch seine eigene Verwaltung gegen das Bundesnaturschutz-Gesetz duldet, dann muss er auch durch diese Behörden zur Rechenschaft gezogen werden, denn allein er hat als Chef der Nottulner Verwaltung die Möglichkeit, solche Verstöße zu verhindern. Gerade in einer Zeit, in der der Insekten- und Vogelbestand so massiv zurückgeht, darf so ein Verhalten auf keinen Fall geduldet werden.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgende Artikel hin, die in Sachen Naturschutz ebenfalls die Gemeindeverwaltung Nottuln betreffen:
https://www.nottuln-blickpunkt.de/762-verstoss-gegen-das-bundesnaturschutz-gesetz-teil-1
https://www.nottuln-blickpunkt.de/775-verstoss-gegen-das-bundesnaturschutz-gesetz-teil-2
https://www.nottuln-blickpunkt.de/672-gilt-fuer-behoerden-das-bundesnaturschutzgesetz-nicht
Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard



