Es bleibt dabei:
Auch die aktuelle Mitteilung der Gemeinde auf unsere weitere Nachfrage, dieses Mal vom neuen Fachbereichsleiter des Amtes für Planen. Bauen, Umwelt, Herrn Christoph Bolle, ändert nichts an unserer bisherigen Aussage:
Es ist juristisch schon "mutig" und gleichzeitig höchst widersprüchlich, über die Aufhebung der Windvorrangzonen im Flächennutzungsplan den Gemeinderat abstimmen zu lassen und andererseits bei Entscheidungen über die Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens an den Landrat über die Vorbescheide für mehrere Windkraftanlagen den Gemeinderat auszuschließen und nicht desgleichen zu tun.
Schließlich handelt es sich gerade hierbei um eine wesentlich wichtigere Entscheidung mit ganz anderen, exorbitanten Folgen für die Bürger, die Natur und das Landschaftsbild, als die Aufhebung der Windvorrangzonen. Denn durch Ihre Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens und die darauf folgenden Vorbescheide, erteilt durch den Landrat, sind bereits die Standorte für die Windkraftwerke Nummer 1 bis 8 in Nottuln-Stockum festgelegt. Insofern ist unseres Erachtens die Genehmigungsbehörde und eben auch die Gemeinde, jetzt darauf angewiesen, dass die Antragstellerin freiwillig den jeweiligen einzelnen Standort nach hinten, von der Wohnbebauung weiter weg, verlegt.
Und dass so mancher siedlungsnaher Standort problematisch ist, liegt auch daran, dass er in Hauptwindrichtung zur Wohnbebauung liegt und der Wind Schallträger Nummer 1 ist (siehe auch Teil 1 und 2 unserer Berichterstattung). Auch deshalb war hierbei die Beteiligung des Gemeinderates mit abschließender gemeinsamer Abstimmung erforderlich, ja, sogar unentbehrlich.
Fazit:
Es bleibt dabei: Der Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes musste unseres Erachtens den Rat der Gemeinde Nottuln im Rahmen des Planungsrechts beteiligen, da der Rat die entscheidende Vertretung der Gemeinde ist und die Planungshoheit über die Bauleitplanung ausübt. Der Bürgermeister ist zwar die gesetzliche Vertretung der Gemeinde, aber der Rat der Gemeinde ist das beschlussfassende Organ in Angelegenheiten der Bauleitplanung.
Das heißt letztendlich im Klartext, dass er jedem einzelnen Ratsmitglied die jeweiligen Anträge für die Erteilung des Vorbescheides zur Kenntnis geben muss und der Gemeinderat gemeinsam darüber entscheidet, ob und inwieweit das Gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. Das scheint aber nicht der Fall gewesen zu sein. Der Bürgermeister kann sich unseres Erachtens nicht darauf zurückziehen, dass der Gemeinderat ihm, mit der Aufhebung der Windvorrangzonen eine Generalvollmacht für die jeweilige Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens für insgesamt 8 Windkraftanlagen in Nottuln-Stockum ausgestellt hat.
Somit stellt sich die Frage, ob es unter anderem nicht sinnvoll ist, durch aktiv legitimierte Personen (direkt Betroffene von den Auswirkungen der Windkraftanlagen) eine Dienstaufsichtsbeschwerde an die Bezirksregierung Münster zu stellen. Der Landrat ist hierfür wohl nicht der richtige Adressat, da er Genehmigungsbehörde für die Windkraftanlagen ist, die Vorbescheide bereits erteilt hat und somit sehr wahrscheinlich ein Interessenkonflikt vorliegt.
Zudem hat die Bezirksregierung Münster als regionale Planungsbehörde auch die Windenergiebereiche im neuen Regionalplanentwurf Münsterland ausgewiesen, der dann vom Regionalrat beschlossen wurde.
Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard


