Blickpunkt Nottuln
16.03.2026
Blickpunkt Nottuln

Gemeinde führt radikalen Heckenschnitt in der Schonzeit durch

Doch radikale Heckenschnitte in der Schonzeit (Setz- und Brutzeit) zwischen dem 1. März und dem 30. September stellen einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dar und sind eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro oder mehr geahndet werden kann. Geschützt werden sollen hierdurch primär brütende Vögel. Deshalb sind nur schonende Pflege- und Formschnitte erlaubt.

Tatort
Übrigens blieb der erste Pflege-Heckenschnitt im Juni durch die Gemeinde vollkommen aus. Dieser erfolgte erst Mitte August (am 14.8.2025 von 07:14 bis 09:05 Uhr), wo eigentlich schon der Zweite erfolgen sollte. Tatort ist übrigens die Rotbuchen-Hecke auf dem Buckenkamp, die die Grundstücke der Anlieger vom öffentlichen Bürgersteig trennt. Die Hecke wurde damals von der Gemeinde Nottuln auf dem ihr gehörenden Randstreifen gepflanzt. Mit den Anliegern wurde im notariellen Grundstückskaufvertrag vereinbart, dass die Gemeinde ihre Hecke von der Bürgersteigseite aus und von oben schneidet. Die Anlieger müssen die ihren Grundstücken zugewandte Seite beschneiden. Insofern gab und gibt es eine klare Regelung! Doch schon zu Beginn funktionierte diese Regelung vonseiten der Gemeinde mehr schlecht als recht, sodass sich die Anlieger des Buckenkamps entschlossen, die gemeindeeigene Rotbuchenhecke komplett selbst zu schneiden. Wir waren damals noch recht jung und kräftig.

Selbst ist der Mann oder die Frau
Die Hecken sahen nach kleinen Anfangsschwierigkeiten top aus, obwohl sie von Laien geschnitten worden waren. Nach oben hin wurden sie sogar verjüngend geschnitten, damit sie nicht im unteren Bereich verkahlen. Die Trapezform sorgt für genügend Licht und eine geringe Schneelast. Schließlich muss eine Hecke nach allgemein handwerklicher fachlicher Praxis beschnitten werden. Das heißt, nach einer Auskunft von Klaus Krohme, Leiter des Kreislehrgartens Steinfurt (bekannt aus Funk und Fernsehen), dass zwei Pflege-Heckenschnitte, der erste im Juni und der zweite im August, üblich und sinnvoll sind. Das bestätigten uns schriftlich auch der Leiter der Gemeindewerke, Peter Scheunemann und im Jahre 2023 nochmals Peter Wermeling vom Grünflächenamt. So ist es übrigens auch in jeglicher Fachliteratur nachzulesen.
Rund 35 Jahre lang haben die Anlieger die gemeindeeigene Rotbuchenhecke nunmehr komplett in diesem Sinne geschnitten!

Bürgermeister Dr. Thönnes sieht das anders
Doch die Zeit schreitet fort und irgendwann erreicht man ein Alter, in dem alles schwieriger wird. Verletzungen, zum Beispiel durch einen Unfall, tun ihr Übriges, sodass wir uns in Absprache mit anderen Anliegern des Buckenkamps, denen es ähnlich geht, an Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes wandten und ihm, wie hier beschrieben, den Vorgang noch einmal schriftlich schilderten. Wir baten ihn, nach 35 Jahren doch endlich seiner Verpflichtung aus dem Kaufvertrag nachzukommen. Dabei wiesen wir auch darauf hin, dass die Gemeinde durch unsere (Anlieger Buckenkamp) rund 35 Jahre andauernde Tätigkeit eine Menge Geld gespart hat. Sparsam gerechnet sind das ungefähr 150.000 €.

Der Bürgermeister sieht das anders und teilte uns Folgendes wörtlich mit (Auszug): "Gegenstand der Regelung im Kaufvertrag ist eine Verpflichtung Ihrerseits, die Hecke auf Ihrer Seite zu pflegen. Diese von Ihnen übernommene Pflicht lässt sich nicht in eine Pflicht der Gemeinde umdeuten, die Hecke regelmäßig in der zweiten Junihälfte und der Nachschnitt in der zweiten Augusthälfte entweder durch den Bauhof oder durch Fachpersonal eines von Ihnen beauftragten Unternehmens mit gewöhnlichen Motor-Heckenscheren nach allgemeiner fachlicher Praxis zu pflegen.
Seien Sie versichert, dass die Pflege des öffentlichen Grüns nach wie vor einen hohen Stellenwert genießt und auch die Hecke am jüdischen Friedhof gepflegt wird. In der Sache betrachte ich diese Angelegenheit nunmehr als abgeschlossen."

Was daraus geworden ist, haben wir dann am 14. August erfahren. Es gipfelte in einem radikalen Heckenschnitt durch die Gemeindebetriebe mit einem dazu völlig ungeeigneten maschinellen Gerät, das eigentlich zum Grasschneiden an den Straßenböschungen eingesetzt wird. Es schneidet nicht, sondern reißt die Rotbuchen-Hecke herunter, das können Sie deutlich auf den Bildern sehen. Somit wurde der eigentlich vorgesehene Heckenformschnitt zu einem zweifelhaften, radikalen Erziehungsschnitt, der nur außerhalb der Schonzeit durchgeführt werden darf. Die Zweige wurden hierbei zersplissen. Auf der Bürgersteigseite wurde die Rotbuchenhecke vollkommen entblättert, zudem wurden regelrechte Löcher hineingeschnitten. Das versteht also Bürgermeister Thönnes darunter, wenn er schreibt: "Die Pflege des öffentlichen Grüns genießt nach wie vor einen hohen Stellenwert:"

Da der eine oder andere Anlieger diesbezüglich schon eine gewisse Vorahnung hatte (auch im Vorjahr war bereits das beschriebene ungeeignete Gerät eingesetzt worden, es handelt sich also um einen Wiederholungsfall), haben sie die Hecke vorher lieber wieder selbst geschnitten oder schneiden lassen. Übrigens zweimal im Jahr, wie nach allgemein anerkannter fachlicher Praxis üblich, zuerst im Juni und den Nachschnitt im August.

Konsequenz
Das Verhalten der Gemeinde Nottuln ist rechtswidrig und überhaupt nicht notwendig. Will man vorhandene, motorbetriebene Heckenscheren nicht einsetzen, so gibt es entsprechend große Heckenscheren-Treckeraufsätze, mit denen die Pflegeschnitte sehr zeitsparend und vor allen Dingen dem Bundesnaturschutzgesetz entsprechend schonend durchgeführt werden können. Aufgrund der oben angeführten Einsparungen von 150.000 € wäre es doch ein Klacks für die Gemeinde, so ein Vorsatzgerät anzuschaffen, schließlich kosten sie nur rund 5.000 €. Wir hatten die Gemeindeverwaltung bereits in der Vergangenheit gründlich darüber informiert.

Da die Angelegenheit gemäß der schriftlichen Aussage von Bürgermeister Thönnes bereits seit dem Jahre 2023 für ihn abgeschlossen ist, bleibt uns wohl leider nichts anderes übrig, als gegen ihn eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Landrat und eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die Vorschriften des  Bundesnaturschutzgesetzes bei der unteren Naturschutzbehörde zu stellen. Wir tun das nur sehr ungern, aber letztendlich ist er hierfür verantwortlich, besitzt er doch lange genug Kenntnis über diesen Vorgang, ist der Chef der Gemeindeverwaltung und ist überhaupt nicht bereit, die erforderlichen Änderungen herbeizuführen. Letztendlich sehen wir nach mehrfachen, jahrelangen, erfolglosen Versuchen, über den Bürgermeister diese Probleme zu lösen, keine Alternative mehr.

Was seine weisungsgebundenen Mitarbeiter (wir suchen keinesfalls die Schuld bei Ihnen) auch anders können, beweisen sie seit Jahrzehnten an einem Heckenteilstück vor einem privaten Grundstück am oberen nördlichen Teil des Buckenkamps, das noch nicht bebaut ist. Dort wird eigenartigerweise der Pflegeschnitt an derselben Rotbuchenhecke durch die Gemeinde zur gleichen Zeit mit einer motorbetriebenen Handheckenschere - nach allgemeiner handwerklicher Praxis - schon seit Jahrzehnten durchgeführt.
Das entspricht auch dem Bundesnaturschutzgesetz. Warum geschieht das seit Jahrzehnten nicht ebenso bei den übrigen Anliegern des Buckenkamps, auch wenn nicht jede dieser Anliegerfamilien am Buckenkamp bereits seit Generationen in Nottuln wohnt? Von einer Gleichbehandlung der Nottulner Bürgerinnen und Bürger kann hier wahrhaftig nicht gesprochen werden.

Resümee:
Hier wird wieder einmal deutlich, wie der Bürgermeister mit seinen Bürgerinnen und Bürgern verfährt: Er würgt den Vorgang einfach ab, indem er den Betroffenen mitteilt, dass die Angelegenheit für ihn abgeschlossen ist. Und das, obwohl die Probleme in keiner Weise von ihm gelöst wurden und somit nach wie vor bestehen, wie hier wieder einmal nachgewiesen wird. Da nimmt er sogar in Kauf, dass durch ihn wiederholt gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen wird. Dass hierbei das Vertrauen, das die Nottulner Bürgerinnen und Bürger in ihn bei seiner Wahl zum Bürgermeister gesetzt haben, zerstört wird, scheint ihn offensichtlich nicht zu beeindrucken.

Trotzdem will er am 14. September wiedergewählt werden. Ein Bürgermeister der großen Konzerne und Großinvestoren und offensichtlich nicht der Nottulner Bürgerinnen und Bürger. Das zeigt sich auch wieder bei den acht riesigen Windkrafträdern, die ein Unternehmen aus Münster in der Parklandschaft von Nottuln und nicht suf dem Gebiet von Münster errichten will. Hier verspricht sich das Unternehmen wahrscheinlich viel weniger Gegenwind als in Münster, zumal Bürgermeister Thönnes ja schon sein "Gemeindliches Einvernehmen" gemäß § 36 Baugesetzbuch für diese massiven Großanlagen erteilt hat. Ob seine Verfahrensweise überhaupt korrekt war und hier nicht ein Verfahrensfehler vorliegt, der das ganze Vorhaben juristisch kippt, wird sich demnächst zeigen (siehe auch Artikel "St. Martinus bekommt gigantische Konkurrenz" - Windkrafträder stellen Kirche in den Schatten) unter: https://www.nottuln-blickpunkt.de/751-st-martinus-bekommt-gigantische-konkurrenz

Nachtrag: Hecke am jüdischen Friedhof
Was die Pflegeschnitte der Hecke am jüdischen Friedhof betrifft, Bürgermeister Thönnes hatte das in seinem Antwortschreiben angesprochen (siehe oben), so wurde dieser noch später durchgeführt. Teilweise ragten die Äste bereits über einen Meter in die anliegende Straße hinein. Der erste Pflegeschnitt im Juni fand ebenfalls nicht statt. Es ist leider auch ein Problem, welches sich schon über Jahre hinzieht.

Mit besten Grüßen

Ihre Redaktion

Serie Wiederwahl? Hier: Grundsätzliches 

Am 14. September kann auch der Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes in Nottuln wiedergewählt werden. Ein anderer Kandidat hat sich bisher leider nicht gefunden. Trotzdem haben Sie die Wahl: Sie können auf dem Wahlzettel mit dem Ankreuzen unter Ja oder Nein zum Ausdruck bringen, ob Sie ihn wiederhaben wollen oder nicht.
Bleibt er im Ergebnis unter 50 %, so findet eine zweite Wahl statt.

In vielen Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern und unserer Redaktion wurde die Arbeit und die Entscheidungen unseres jetzigen Bürgermeisters in seiner bisherigen Amtszeit mehrfach kritisiert. Oft war zu hören, dass er kein Bürgermeister der Nottulner Bürgerinnen und Bürger und ihrer Probleme ist, sondern der Konzerne und Großinvestoren.
Insbesondere die mangelnde rechtzeitige Information und die mangelnde frühzeitige Bürgerbeteiligung, die oft erst dann stattfand, wenn schon alles entschieden war, wurden wiederholt angesprochen. Auch die "Einsamen Entscheidungen" des Bürgermeisters unter dem Deckmantel des "Verwaltungsinternen Handelns", ohne Beteiligung des Gemeinderates, waren ein Thema. Das deckt sich auch mit unseren Erfahrungen, die wir mit Thönnes in den letzten fünf Jahren leider machen mussten.

Unsere Redaktion hat sich daher entschlossen, über die Probleme, die mit dem Bürgermeister und seiner Gemeindeverwaltung in Nottuln entstanden sind und die größtenteils auch weiterhin bestehen, in einer Serie zu berichten. Bei bestimmten Vorfällen haben wir das ganz aktuell auch schon vorher getan; diese Artikel können unter den verschiedenen Buttons, primär unter "Gemeinde" aufgerufen werden. 

Das erste Thema wird beispielsweise die "Grünpflege" -auch unter dem Gesichtspunkt des Naturschutzes"- sein, der in Kürze von uns eingestellt und veröffentlicht wird. Weitere Themen werden folgen.

Mit besten Grüßen

Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard

 

Das hat schon ein Geschmäckle (Teil 1)

Kaum zu glauben, aber zwischen diesen beiden Fotografien liegen nur ein paar Stunden. Vorgestern fotografierte ich noch diese lustige Gesellschaft aus Emsbüren auf dem Fahrradrastplatz am Buckenkamp und heute Morgen traute ich meinen Augen kaum. Ein Unternehmen entfernte dort die vier Sitzbänke und die dazugehörigen zwei Tische. "Die  kommen nach Schapdetten" hörte ich auf meine Frage. Aha, also in das Dorf, in dem Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes sein Zuhause hat.

Heute hier, morgen dort
Einst wurde das Gelände am oberen Buckenkamp gerodet, um dort Bänke und Tische für die Radfahrer zu installieren, und jetzt werden sie schon wieder abgerissen. Und das, obwohl die beiden Sitzgruppen im Rahmen und mit Förderung aus dem Leaderprogramm an diesem Ort errichtet wurden.
Schließlich führt über den Buckenkamp eine bekannte Fahrradroute, und die wurde als Begründung von der Gemeindeverwaltung für diese Maßnahme und auch die Förderung angeführt. Wir können als Anlieger nur bestätigen, dass viele Fahrrad-Touristen diese Fahrradroute nutzen. Insofern war und ist es sicherlich sinnvoll, an diesem Ort den Rastplatz für die Fahrrad-Touristen einzurichten. Natürlich wurde dieser Rastplatz auch von Wanderern genutzt, denn direkt dahinter liegt das Naturschutzgebiet Nonnenbachtal/Baumberge.

Wird der Buckenkamp zum Spielball des Bürgermeisters oder ist er das nicht schon längst?
Beobachtet man die letzten Ereignisse an und auf dem Buckenkamp, so kann man sich dieses Eindruckes nicht erwehren. Wir berichteten mehrfach: "Erst Entfernung der seit 37 Jahren gut funktionierenden, der Verkehrssicherheit dienenden Durchfahrtssperre, ohne Rücksicht auf die vielen hier wohnenden behinderten Menschen, dann wieder Einrichtung der Durchfahrtssperre und dann wieder Entfernung der Durchfahrtssperre. Obendrein auch noch die Erzeugung weiterer Gefährdungen durch den Einsatz eines großen öffentlichen Busses, der angeblich nur kurzfristig bis ins nächste Frühjahr den Buckenkamp befahren soll usw."
Was wird das nächste sein, heißt es dann auch wieder Hü und Hott?

Mit besten Grüßen

Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard

 

Unser (noch) so schönes Dorf

Eine lustige Fahrradgruppe aus Emsdetten legte eine Pause auf dem Fahrrad- und Wanderparkplatz am Buckenkamp ein, der direkt an einer offiziellen Fahrradroute liegt. Nach einer Fahrradtour von Emsbüren und Übernachtung in Coesfeld kamen sie Samstagvormittag in Nottuln an. Wir kamen ins Gespräch und ich erzählte ihnen etwas von unserem historischen, wunderschönen, vom westfälischen Architekten Johann Conrad Schlaun geprägten Ortskern mit seinen Kurien und der spätgotischen Hallenkirche St. Martinus. Eigentlich verlief ihre Route etwas anders, aber ich hatte den Eindruck, dass ich sie überzeugen konnte, sich unser Dorf doch etwas näher anzuschauen.

Mit besten Grüßen und guter Fahrt für alle Radfahrer

Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard

Windkrafträder stellen Kirche in den Schatten (mit Nachtrag vom30.8.2025)

Der höchste Arbeitsplatz in Nottuln war bei einer Reparatur der Kirchturm von St. Martinus, der immerhin 62,5 Meter hoch ist. Doch solche Höhen verblassen ganz schnell, sollten in naher Zukunft 19 gigantische Windmühlen bis zu einer Höhe von sage und schreibe 266 Metern aufgestellt werden - Gigantismus pur! Der Eiffelturm lässt grüßen, er ist ohne Antenne nur 46 Meter höher. Allerdings hält er die "Klappe", hat keinen sich ständig ändernden Schlagschatten und verschandelt nicht die Landschaft, denn er prägt bis heute, ähnlich wie St. Martinus in Nottuln, als höchstes historisches Bauwerk das Stadtbild in Paris.
Übrigens sollen bereits acht Standorte in Nottuln für solche Anlagen auf eine bedenkliche Art und Weise genehmigt worden sein. 

Mit Bürgermeister Dietmar Thönnes hat in Nottuln der Gigantismus Fuß gefasst. Erst die Firma Agravis, zwar nicht in der Höhe, aber in der Fläche, dann die Firma Gautzsch, welche noch mehr landwirtschaftliche Fläche verschlingen soll. War Thönnes davon noch angetan und machte von seinem Planungsrecht Gebrauch, so verweist er kurz vor den Wahlen darauf, dass für Windkraftanlagen (WKA) doch die Kreisverwaltung zuständige Genehmigungsbehörde ist. Eigenartig, denn auch bei den vorgenannten Betrieben war sie das und wegen des Gefahrstofflagers bei Agravis natürlich die Bezirksregierung Münster.

Übrigens bauten in Nord-Italien die vorherrschenden Angehörigen der städtischen "Adelsschicht" hohe Geschlechtertürme, um ihren Einfluss und ihre Macht zu demonstrieren. Vielleicht könnte man in luftiger Höhe einer Windkraftanlage auch ein Büro für Thönnes einrichten, denn offensichtlich will er ganz hoch hinaus! Dann aber bitte ohne Aufzug, denn manch einer bekommt offenbar nur so ein Gefühl für gigantische Höhen und die immensen Auswirkungen auf Natur, Mensch und Landschaft. Außerdem wäre er dort oben dem Himmel viel näher und könnte als studierter Theologe vielleicht geläutert werden. 
Die vernünftigen Nottulnesen begeben sich lieber auf den Longinusturm, sie haben ein wertschätzendes Gefühl für historische Gebäude und für eine herrliche Aussicht auf eine (noch) wunderbare Münsterländer Parklandschaft.

Damit das so bleibt, muss stark zurückgerudert werden. Diesbezüglich sollten sich auch die Bezirksregierung Münster, der Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL) und die Landesregierung wirksam einschalten. Ohnehin ist hier die Politik, natürlich auch die Kommunalpolitik gefragt! Schließlich kann man sich in der letzten Legislaturperiode des Eindruckes nicht erwehren, dass Bürgermeister Thönnes und sein Oberrechtsrat Kohaus ganz eigenwillige selbstherrliche Wege gehen, und das ohne Beteiligung des Gemeinderates und der betroffenen Bürger. Das Wort Machtmissbrauch ist immer öfter zu hören.

So geht man nicht mit Bürgerinnen und Bürgern um, die mit ihren Steuergeldern (z. B. die Grundsteuer B, die Thönnes im Gegensatz zu den anderen Baumberge-Gemeinden in den letzten beiden Jahren gleich zweimal gewaltig erhöht hat) ihre nicht gerade bescheidenen Gehälter und vieles mehr in der Gemeindeverwaltung finanzieren.

Welche Auswirkungen haben Windkrafträder
Nach unseren Recherchen gibt es heute nicht mehr viele Bürgerinnen und Bürger, die Windkraftanlagen von vorneherein grundsätzlich ablehnen. Die entscheidende Frage ist nur das wo und wie, hören wir immer wieder. Folgende Parameter spielen hierbei offenbar eine entscheidende Rolle:
1. Besonders lebenswerte Landschaftsregionen dürfen nicht zerstört oder verunstaltet werden. Die Parklandschaft und die Naherholungsgebiete in der Baumbergeregion gehören dazu.
2. Der Naturschutz ist zu berücksichtigen, somit ist auch ein entsprechend großer Abstand zu Naturschutzgebieten zu wahren. Aber auch in Stockum sind noch Feldlerchen, Rotmilane und Fledermäuse zu beobachten. Für sie entsteht durch die Ansiedlung von Windkraftanlagen erheblicher Lebensraumverlust.
3. Um die Anwohner vor Lärm und Schlagschatten zu schützen, muss ein entsprechender Abstand zu Wohnsiedlungen, aber auch zu Wohnhäusern im Außenbereich, je nach Art und Größe der Windkraftanlagen bestimmt, eingehalten werden. Daraus folgt unter anderem, dass Windkraftanlagen nur in bestimmten Bereichen aufgestellt werden sollten. Ihre Anzahl sowie ihre Höhe und Leistung spielen hierbei eine erhebliche Rolle. Schließlich breitet sich Schall kugelförmig aus, und das funktioniert in entsprechender Höhe natürlich hervorragend, eine freie Schallausbreitung ist garantiert.

Entscheidend ist bei der Betroffenheit natürlich auch der Wind, dieser ist Schallträger Nummer 1. Die häufigste Windrichtung im Münsterland ist Südwestwind (225° = 24,1 %), gefolgt von Westwind (270° = 19,8 %)). Oftmals tritt auch eine Kombination des Windes aus beiden Richtungen auf (Siehe auch die Verteilung des Windes anhand einer Windrose unter: https://world-weather.com/archive/germany/munster_1/ .
Das heißt, Anwohner, die im Verlauf dieser Windrichtungen liegen und das ist hier offensichtlich gegeben, werden besonders oft betroffen sein, auch wenn die gesetzlich festgelegten Grenzwerte tags und nachts eingehalten werden, denn Schall ist auch unterhalb der Grenzwerte störend. Hierbei spielen auch die Schallfrequenz und die Dauer der Einwirkung eine entscheidende Rolle.

Resümee
Abschließend kann festgehalten werden, dass die Errichtung von 19 gigantischen Windkraftanlagen in Nottuln aus den genannten Gründen unangemessen und keinesfalls akzeptabel ist. Das alte Sprichwort "Lasst die Kirche im Dorf", das auch durch die ev. Kirche unter dem Kreuz ganz neue Aktualität in Nottuln bekommen hat, trifft auch hier zu. Wahrscheinlich wird es mittlerweile wie fast überall sein: Man geht mit einem Überangebot an die Öffentlichkeit, um dann das Maximum in gering abgespeckter Form zu erreichen, was man ohnehin wollte. Ehrlichkeit wird immer mehr zu einem Fremdwort, Winkelzüge sind an der Tagesordnung - und die Politik macht immer öfter fleißig mit oder ist sogar initiativ tätig. 

Gemeindliches Einvernehmen (Ergänzung vom 30.8.2025)
Es stellt sich die entscheidende Frage: Hat Bürgermeister Dr. Thönnes bei der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens an die Genehmigungsbehörde, die den Vorbescheid für die acht Windkraftanlagen erteilt hat (Landrat Coesfeld), den Gemeinderat beteiligt? Unseres Wissens ist das nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) grundsätzlich erforderlich. Schließlich existiert auf der vorgesehenen Fläche kein qualifizierter Bebauungsplan, sondern es handelt sich um den Außenbereich. 
Im Übrigen geht es hier nicht um die Errichtung eines kleinen Einfamilienhauses, sondern um die Errichtung von acht massiven Windkraftanlagen mit einer Höhe von bis zu 266 Metern auf einer riesigen Fläche mit erheblichen Auswirkungen auf die Landschaft, die Natur und die Menschen. Wenn nicht hier, wo soll dann der Gemeinderat beteiligt werden? Bei der Aufhebung der Windvorrangzonen wurde er doch auch durch Abstimmung beteiligt. Aber gerade die Entscheidung über das "Gemeindliche Einvernehmen" bei so einem gigantischen Vorhaben hat im Gegensatz zur Aufhebung der Windvorrangzonen, exorbitante drastische Folgen.
Insofern kann so ein außergewöhnliches, bedeutsames Vorhaben, das die Gemeinde in den nächsten Jahrzehnten so massiv prägt und beeinflusst, doch nicht einfach als laufendes Geschäft der Gemeindeverwaltung durch den Bürgermeister behandelt werden. Das scheint aber nach unseren bisherigen Recherchen offensichtlich so geschehen zu sein und ist unseres Erachtens rechtswidrig. Folglich stellt sich dann wiederum die Frage: Wenn hier ein Verfahrensfehler begangen wurde, ist dann nicht auch der durch den Landrat Coesfeld erlassene Vorbescheid für die acht Windkraftanlagen hinfällig?!

Aufgabe der Presse
Eigentlich ist es Aufgabe der Presse, dieses aufzudecken und anzuprangern, doch diese ergeht sich leider immer mehr in "Friede-Freude-Eierkuchen-Artikeln". Ist ja auch praktisch, es wird kaum jemand weh getan und die Zeitung wird weiter gut gekauft, was natürlich aus wirtschaftlichen Gründen für den Verlag äußerst wichtig ist. "Geschickterweise" werden gewisse Gesichtspunkte ausgeklammert und die Probleme werden nicht immer von allen Seiten beleuchtet. Diese Problematik ergibt sich insbesondere in Regionen, in denen nur noch eine einzige lokale Tages-Zeitung in Printform erscheint, so auch in Nottuln. Trotzdem sind wir persönlich froh, dass es sie hier noch gibt. Wir wünschen uns aber eine kritischere Berichterstattung.

Wir schreiben, was die ganze Wahrheit braucht?
Zeitungsartikel müssen heute viel kritischer gelesen werden als noch vor vielen Jahren, wo durch das Erscheinen mehrerer Tages-Zeitungen noch eine Meinungsvielfalt garantiert war. Das gilt auch, wenn in einer Tages-Zeitung über Jahre hinweg immer wieder zu lesen ist: "Wir schreiben, was die ganze Wahrheit braucht!" Unsere Redaktion findet das unangemessen, denn das kann ernsthaft niemand von sich behaupten. 

Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard

Freiburger Kegel fallen nicht unter den sogenannten Pollererlass

Das geht nicht nur eindeutig aus dem sogenannten Pollererlass des Verkehrsministers Oliver Krischer hervor, sondern auch aus einem Schreiben, das unsere Redaktion vom Verkehrsministerium bereits im Dezember 2024 erhielt. Dort heißt es:
"Sehr geehrter Herr Gerhard, haben Sie Dank für Ihre Mail vom 08.09.2024 an Herrn Ministerpräsident Hendrik Wüst und an Herrn Minister Krischer, mit dem Sie sich gegen die Entfernung der Durchfahrtsperre auf der Buckenkamp-Straße Nottuln wenden. Ich wurde gebeten, Ihnen zu antworten.
Der Buckenkamp ist Teil einer Radroute. Aufgrund dessen findet dort Radverkehr statt. Es hat sich herausgestellt, dass Poller, wie sie bisher auch auf dem Buckenkamp standen, eine erhebliche Gefahr für den Radverkehr darstellen. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu schweren Unfällen von Radfahrern mit Pollern. Dabei kam es auch schon mehrfach zu tödlichen Unfällen. Daher wurde von mir Anfang des Jahres 2024 der Erlass "Verkehrseinrichtungen und Verkehrshindernisse auf Verkehrsflächen, auf denen Radverkehr zugelassen ist" herausgegeben. Dort ist festgelegt, dass Poller auf Flächen, auf denen Radverkehr zugelassen ist, nur im Ausnahmefall stehen dürfen.
Gründe für einen solchen Ausnahmefall liegen auf dem Buckenkamp nicht vor. Es hat sich leider gezeigt, dass das Durchfahrtsverbot auf dem Buckenkamp durch einige Verkehrsteilnehmer ignoriert wird. Um dies zukünftig zu unterbinden, wird die Durchfahrt durch sogenannte Freiburger Kegel verengt."

Im Übrigen ergibt sich das auch aus der Bauweise der Freiburger Kegel, die wesentlich niedriger als Absperrpfosten sind und somit das Risiko dort hängenzubleiben, zum Beispiel mit Packtaschen am Gepäckträger, nicht gegeben ist. Auch ihre runde Bauweise und ihre auffällig farbliche, reflektierende Ausstattung sind von erheblichem Vorteil.

Als einzige Einrichtung stellen sie sicher, dass auf dem Buckenkamp kein Durchfahrtsverkehr stattfindet und sorgten somit für die Sicherheit der hier wohnenden vielen behinderten Menschen aus den drei Sozialanlagen: 

1. Geriatrisches Krankenhaus Christophorus-Klinik,
2. Altenheim St. Elisabeth,
3. Seniorenwohnanlage mit 52 Wohnungen

und natürlich auch für die Sicherheit der Kinder aus dem anliegenden Wohngebiet Bagno sowie für die Sicherheit der Kinder aus dem benachbarten Neubau-Wohngebiet Nord auf ihrem alltäglichen Weg zu ihren Schulen und zurück nach Hause (Siehe auch beiliegende Grafik der Gemeinde Nottuln, die unsere Redaktion ergänzt hat).

Die Gemeinde Nottuln,  hatte auf eine Anfrage der Enkelin unseres ehemaligen Gemeindedirektors Joseph Moehlen Folgendes mitgeteilt:
"Umsetzung „Pollererlass: Die Münsteraner Kegel am Buckenkamp hätten aufgrund eines Erlasses des Verkehrsministeriums NRW ohnehin entfernt werden müssen, insbesondere um Gefahrenquellen für Rad- und Scooterfahrende zu beseitigen – das hat eine Bewertung durch die Straßenverkehrsbehörde und Kreispolizeibehörde ergeben." 

Die Freiburger Kegel, hier Münsteraner Kegel genannt,  fallen aber keinesfalls, wie bereits beschrieben, unter den Pollererlass. Sonst hätte es die o. a. Aussage des Verkehrsministers im Dezember 2024 überhaupt nicht gegeben. Außerdem sind Freiburger Kegel zurzeit das einzige probate Mittel, ein Durchfahrtsverbot, wie hier dringend geboten, sicherzustellen. Deshalb findet man sie auch auf vielen, etwas breiteren Fußgänger- und Radfahrwegen. Einige wurden erst vor Kurzem in Nottuln aufgestellt.

Zweierlei Maß
Schaut man sich in Nottuln um, so drängt sich einem förmlich die Auffassung auf, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Dort, wo die Poller eigentlich unentbehrlich zur Vermeidung von Unfällen mit Kraftfahrzeugen sind, wie hier in einem besonders sensiblen Bereich auf dem Buckenkamp, konnte die Gemeinde Nottuln sie gar nicht schnell genug entfernen. An anderen Stellen, an denen man sich fragt, was sie hier eigentlich zu suchen haben, stehen sie immer noch, unverändert, fast anderthalb Jahre nach Veröffentlichung des Erlasses.

Was sagte mir dort ein Anwohner "Sie müssen schauen, wer dort wohnt, dann verstehen sie auch die Handlungsweise der Gemeinde!" Und ich hatte, zumindest noch vor einigen Jahren geglaubt, dass so etwas sachlich, fachlich, zum Wohle der Allgemeinheit und wie hier auf dem Buckenkamp, zum Wohle und der Sicherheit der hier verkehrenden vielen behinderten Menschen und Kinder entschieden wird, doch da muss ich mich wahrhaftig geirrt haben, oder?

Um Wiederholungen zu vermeiden, weisen wir auf unseren letzten Artikel unter folgendem Link hin: https://www.nottuln-blickpunkt.de/740-die-taeter-sitzen-hinter-den-schreibtischen

Nachtrag: Ortstermin mit der CDU
Am gestrigen Dienstag, dem 17. Juni, um 17 Uhr hatte die CDU zu einem Ortstermin auf dem Buckenkamp, vor der Senioren-Wohnanlage geladen, die FDP war ebenfalls vor Ort. Zahlreiche Anwohner des Buckenkamps, des Baugebietes Bagno und der Seniorenwohnanlage waren erschienen. Die Sprechstunde vor Ort wurde von der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU, Dr. Andrea Quad-Hallmann, moderiert, die auch die vielen Anregungen der Anwohner bezüglich der Verbesserungen, betreffend die Wiedereinrichtung des 38 Jahre gültigen Durchfahrtsverbotes, die Beleuchtung in den Abendstunden, die Bürgersteiggestaltung und die Fahrbahnreparatur, protokollierte.
Anmerkung der Redaktion: Der Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes hatte es nicht für nötig gehalten, die Anwohner vor Beginn der Bauarbeiten zu unterrichten, geschweige denn, sie zu beteiligen. Auch die Politiker wurden nicht beteiligt, obwohl die Durchfahrtssperre Bestandteil des Bebauungsplanes ist.

Was die Wiedereinrichtung des Durchfahrverbotes betraf, war man sich sehr schnell einig, und es bestand absoluter Konsens darüber, dass gerade hier - am sensibelsten Ort überhaupt - keine Sicherheit ohne diese Einrichtung möglich ist. Das haben die vergangenen 38 Jahre gezeigt, in denen es aufgrund dessen keine Unfälle gegeben hat. Auch bei einer anschließenden Begehung des Wendeplatzes am Schießstand war schnell klar, dass hier der 10 m lange Linienbus - ohne rückwärtszufahren - wenden kann. Zur Verbesserung des Wendemanövers sollte der dortige Telefonkabelmast etwas nach hinten versetzt werden. Anwesend war hierbei auch ein Straßenbau-/Vermessungsingenieur, der konstruktive Vorschläge unterbreitete.

Übrigens dauerte es nicht lange, bis zwei Kraftfahrzeuge erschienen, die offensichtlich die nur 50 m kurze Einbahnstraße von der falschen Seite durchfahren wollten, wir waren wohl das einzige Hindernis für sie. So geht es uns täglich, war die einhellige Antwort der Anwohner, und der Durchfahrtsverkehr von der anderen Seite gefährdet uns ebenfalls. 

Resümee:
Der Buckenkamp wurde durch den Bürgermeister von einem 38 Jahre lang sehr sicheren Ort für die vielen hier wohnenden, behinderten Menschen und Kinder zu einem sehr gefährlichen Ort gemacht und das nur, weil hier täglich 17 mal ein Linienbus durchfahren soll.
Die verwaltungsrechtlichen Grundsätze "Eine Gefahr darf nicht durch eine größere ersetzt werden" und die Wahrung der "Verhältnismäßigkeit der Mittel" wurden offensichtlich nicht beachtet. Wir haben eine Alternative vorgestellt, die diese Anforderungen erfüllt.

Mit besten Grüßen

Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard

 

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