Zwei Bilder sagen mehr als tausend Worte
Unsere Redaktion hat sich jahrelang bemüht, zu verhindern, dass die Eiben vor den drei Kurien auf dem Stiftsplatz abgeholzt werden. Noch am 15.2.2026 haben wir den Gemeinderat schriftlich gebeten, ihren alten Beschluss so abzuändern, dass bei gleichzeitiger Anlegung der Staudenbeete, die Eiben schonend zurückzuschneiden und zu erhalten sind. Wir haben daraufhin leider keine Reaktion vom Gemeinderat erhalten. Gestern, am 23.2.2026, wurden sie dann gnadenlos abgeholzt.
Wir verweisen noch einmal auf unseren letzten Artikel unter folgendem Link: https://www.nottuln-blickpunkt.de/798-krachende-niederlage-des-buergermeisters-mit-nachtrag-kompromiss.
Weitere Artikel hierzu finden Sie unter dem Button: "Gemeinde". In allen Artikeln haben wir mit Fakten auf die wertvollen, vielseitigen ökologischen Eigenschaften der Eiben hingewiesen. Auch ihre historische Bedeutung, im Zusammenhang mit den von Johann Conrad Schlaun geplanten und erstellten Gebäuden, haben wir dargestellt und nicht zuletzt mit entsprechenden Fotografien untermauert.
Besonders bemerkenswert fanden wir, dass, nachdem die Bezirksregierung Münster den Förderantrag auf finanzielle Mittel der Gemeinde Nottuln abgelehnt hatte, der gleiche Antrag von der KfW genehmigt wurde. Nachfragen blieben ergebnislos, die KfW lehnte Auskünfte an die Presse mit dem Hinweis auf ihr Bankgeheimnis ab. Näheres hierzu finden Sie ebenfalls in den bisher eingestellten Artikeln.
Es ist schon erstaunlich, wie heute mit den Bürgerinnen und Bürgern von der Gemeinde Nottuln umgegangen wird. Aber ihren Zweck erreicht sie offensichtlich doch: Ihre Handlungsweise hat mittlerweile eine abschreckende Wirkung! Verwunderlich ist nur, dass unsere Volksvertreter im Gemeinderat das mehrheitlich fast alles sanktionieren (gutheißen, zustimmen). Eine gravierende Folge dessen ist, dass sich die Menschen mit dem Argument: "Die da oben machen ja sowieso, was sie wollen" immer mehr hinter ihren Gartenzaun zurückziehen. Die Demokratie bleibt auf der Strecke und mit ihr das Volk, das ihre Volksvertreter brav wiederwählt. Dabei wundern sich diese doch tatsächlich, dass seit vielen Jahren die Wahlbeteiligung immer geringer wird.
Was hat sich doch Nottuln seit der Zeit, als noch Gemeindedirektor Joseph Moehlen hier so positiv wirkte, verändert! Eine alteingesessene Landwirtsfamilie sagte einmal zu uns gewandt: "Manchmal bauen ja auch andere Gemeinden Mist, aber Nottuln weiß immer noch eins oben drauf zu setzen."
Wie wahr, wie wahr das leider ist! Das sieht man im Vergleich zu den Nachbargemeinden allein an dem exorbitanten Schuldenzuwachs der Gemeinde Nottuln, der in den letzten beiden Jahren um fast das Doppelte gestiegen ist. Lag die Pro-Kopf-Verschuldung Ende 2023 noch bei 1000 €, so liegt sie jetzt schon bei 1900 €.
Aber es ist unser Geld, das Geld jeder einzelnen Bürgerin und jedes einzelnen Bürgers, das die Gemeinde ausgibt, und es ist auch unser aller Nottuln.
Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard
Nur 9 von 20.000 Bürgern interessierten sich für die Anlegung der Staudenbeete vor den Kurien
Eigentlich war es zu erwarten, nur 9 Interessierte erschienen zu dem Termin in der alten Amtmannei, Begeisterung sieht anders aus! Das zeigt deutlich, dass die Bürgerinnen und Bürger schon längst nicht mehr mit der Verfahrens- und der Handlungsweise des Bürgermeisters einverstanden sind! Schon im Vorfeld stieß die von Thönnes favorisierte Idee immer wieder auf starken Widerstand in der Bevölkerung. Trotzdem hält er wie so oft in seiner bisherigen Amtszeit starrsinnig am Projekt fest. Die Meinung der Bürger interessiert ihn offensichtlich wenig.
Schließlich gibt es ja einen Ratsbeschluss. Wir können unseren Leserinnen und Lesern nur empfehlen, sich mal den Wust von Themen anzusehen, den Thönnes jeweils in eine Ratssitzung packt. Da wird dann schnell mal was entschieden. Für zielführende Debatten bleibt da oft keine Zeit, zumal in einigen Ratssitzungen auch noch Externe vortragen.
Die Bürgerinnen und Bürger waren Thönnes in den Ausschusssitzungen ohnehin lästig. Ihre seit Jahrzehnten vom Ausschussvorsitzenden jeweils gewährte direkte Wortbeteiligung hat er schon kurz nach seinem Amtsantritt abgeschafft.
Vermeintliche Führungsstärke des amtierenden Bürgermeisters ist Führungsschwäche
Die Bürger werden meist erst dann beteiligt, wenn alles entschieden ist, selbst bei so augenfälliger Thematik im historischen Ortskern. Viele Bürger hatten noch bei seiner Erstwahl an den neuen Bürgermeister geglaubt, waren sogar euphorisch, verfügte er doch über eine gute Rhetorik und eine freundliche Art; für jeden hatte er ein Lächeln übrig. Mittlerweile sind sie oft genug mit seiner nicht bürgerfreundlichen Verfahrensweise und seiner selbstherrlichen Art konfrontiert worden. Ihren Glauben an ihn haben sie längst verloren.
Stur und starr hält er an seinen bisherigen Aussagen und Entscheidungen fest, auch, wenn diese durch schlüssige Argumente und Fakten längst widerlegt sind. In den über fünf Jahren seiner Amtszeit haben wir noch nicht ein einziges Mal erlebt, dass er deshalb, selbst nach lange währendem sinnvollen Widerstand, einsieht, dass er sich auf dem falschen Weg befindet.
Diese starre, unnachgiebige Haltung ist keine Führungsstärke, sondern Führungsschwäche. Die über ein halbes Jahrhundert alten Eiben, die Wächter der Kurien, die unverkennbar zum historischen Ortsbild gehören, sind das beste Beispiel dafür. Thönnes betreibt leider eine Politik gegen und nicht mit den Bürgern.
(Seine unverständliche Bürgerferne und selbstherrliche Handlungsweise setzt sich derzeit auch beim Thema der völlig überdimensionierten Windkraftwerke im Landschaftsschutzgebiet mit massiven, unerträglichen Folgen für das Landschaftsbild, die Natur und die Bürgerinnen und Bürger der nahen Wohnbebauung, fort.)
Hier die Fakten:
1. Die Eiben vor allen Kurien und der Alten Amtmannei sind ökologisch wertvoll und dürfen nicht entfernt werden
Eiben stehen auf der Liste der gefährdeten Arten und gehören in ganz Europa zu den geschützten Pflanzenarten. Bereits gepflanzte und alte Exemplare dieser immer seltener werdenden Art sind auf jeden Fall zu erhalten. Übrigens hat die Taxus baccata, auch Heimische Eibe oder Europäische Eibe genannt, bereits 1994 in Deutschland und 2013 in Österreich die Auszeichnung als Baum des Jahres erhalten. In allen europäischen Ländern gehört die Eibe zu den geschützten Pflanzenarten.
Doch ist die heimische Eibe nicht nur was fürs Auge, denn aufgrund ihrer Vieltriebigkeit ist sie sehr blickdicht und dient deshalb vielen Vögeln als Brut- und Nistplatz und als immergrüner Baum das ganze Jahr über als geschützter Rückzugsort. Zudem ist die einheimische Pflanze bei herbstlicher Beerenreife mit den für alle Eiben typisch roten, becherartigen, leuchtenden Scheinbeeren eine stets willkommene Nahrungsquelle für viele Vogelarten, wie Kernbeißer, Kleiber, Drosseln und Amseln. Die Blüten der männlichen Eiben werden gerne von Insekten angeflogen.
2. Klimaschutz:
Außerdem bleiben Nadelbäume auch den Herbst und Winter über grün und können somit im Gegensatz zu Laubbäumen, die in diesem Zeitraum kahl sind, das ganze Jahr über CO₂ speichern. Studien zeigen übrigens, dass sie bis zu siebenmal mehr Feinstaub aus der Luft filtern, als vergleichbare Laubbäume, während sie gleichzeitig Stickoxide binden. Die spärlichen Spalierlinden (die anstatt ihrer dort gepflanzt werden sollen) haben demgegenüber eine schlechtere Umwelt- und Klimabilanz. Zudem ist die Taxus baccata (Eibe) schattenverträglich, langlebig und als zukunftsfähiger Klimabaum eingestuft.
Abschließend ist festzuhalten, dass eine gleichmäßige Mischpflanzung aus Laub- und Laubbäumen immer zu bevorzugen ist, und großkronige Linden haben wir im Ortskern wahrhaftig genug, vor dem Nonnenbach und den Kurien sogar eine ganze Allee. Sie befinden sich dort in weitaus größerer Anzahl als die wenigen Eiben. Auch aus diesen Gründen sind die Eiben auf jeden Fall zu erhalten. Falls sie zu wuchtig geworden sind, können sie problemlos zurückgeschnitten werden, da sie zuverlässig wieder ausschlagen.
3. Die Eiben, die Wächter der Kurien, haben historischen Wert
Eiben sind geschichtsträchtige Bäume. Doch nicht nur in Nottuln ist die Taxus baccata zu finden, denn sie ist die alleinige europäische Art ihrer Gattung und seit 150 Millionen Jahren ein wertvoller Teil unserer Geschichte. Aufgrund ihrer einzigartigen Charakteristik wurde sie bereits von den Ägyptern, Römern und Germanen hochgeschätzt. Vom Barock bis hin zur Renaissance wurden sie in Städten und Schlössern gepflanzt und zeugen noch heute von ihrer historischen Geschichte, gerade im Münsterland, auch wenn der Bürgermeister von Nottuln, Dr. Dietmar Thönnes, in der Ratssitzung offensichtlich unwissend das Gegenteil behauptete.
Insbesondere bei fast allen Bauwerken aus der Barockzeit vom westf. Baumeister Johann Conrad Schlaun, sind sie beispielsweise auch vorm Schloss Nordkirchen und auch in Nottuln vor besonders bedeutsamen historischen Gebäuden platziert worden (siehe Bilder, auch in der nachfolgenden Bildergalerie). Aufgrund ihrer äußerst guten Schnittverträglichkeit reichen die Gestaltungsmöglichkeiten im Formschnitt von geometrischen bis hin zu figürlichen Gestalten und erfreuen mit ihrer Eleganz die Einheimischen und Touristen.
Wichtig: Abschließend ist anzumerken, dass die grünen Wächter vor allen bedeutsamen historischen Gebäuden Nottulns stehen und sie kennzeichnen Das darf nicht auseinandergerissen werden, auch nicht von einem Bürgermeister Thönnes.
4. Versorgungs- und Sicherheitszone muss für Schausteller und Verkaufsstände frei bleiben
Wer beim jährlichen Martinifest einmal hinter die Kulissen geschaut hat, dem ist klar geworden, dass der Bereich vor den Kurien am Nonnenbach auch aus Sicherheitsgründen frei bleiben muss. Hier erfolgt die Versorgung der Schausteller und der Verkaufsstände mit Starkstrom, den sie für den Betrieb ihrer Karussells benötigen. Und damit die erforderliche Hygiene auf den Verkaufswagen und gastronomischen Ständen gewährleistet wird, ist Frischwasser vonnöten, und auch das kommt aus der Versorgungszone. Die Bilder unten, in der sich anschließenden Bildergalerie, zeigen Ihnen die tatsächliche Situation. Von der rückwärtigen Seite werden die Starkstromanlagen durch den Nonnenbach sicher abgeschirmt. Auf der entgegengesetzten Seite schirmen die Eiben sowie Rückseiten der Karussells bzw. Verkaufswagen die Starkstromanlagen ab. Das gilt übrigens für alle anderen großartigen Festivitäten.
5. Die finanzielle Förderung dieses Projektes wurde einmal abgelehnt und danach wohl unter falschen Voraussetzungen erteilt
Aber lesen Sie bitte selbst und bilden Sie sich Ihr eigenes Urteil:
Unsere Redaktion hatte recherchiert und nachgefragt. Vorgelegen hat der Antrag der Gemeinde Nottuln mit einer Gesamt-Investitionssumme von 340.000 € bei der Bezirksregierung Münster. Er teilt sich wie folgt auf:
1. Bepflanzung des Stiftsplatzes im Ortskern mit Stauden und Spalier-Linden
2. Baumanpflanzungen im Neubaugebiet Nottuln Nord.
3. Naturnahe Gestaltung des Kinderspielplatzes Olympiastraße
Der gesamte Antrag (alle drei Projekte) wurde von der Bezirksregierung Münster abgelehnt, weil er nicht den Richtlinien „Grüne Infrastruktur“ entsprach. Zudem konnten wir in Erfahrung bringen, dass aus den Antrags- und Planunterlagen für die Verwirklichung des Teilprojektes „Bepflanzung des Stiftsplatzes im Ortskern mit Stauden und Spalierlinden“ nicht hervorging, dass sechs wertvolle, klimafördernde, ökologisch wertvolle, 50 Jahre alte, in Form geschnittene Eiben dafür gefällt werden sollen. Das hat die Bezirksregierung aber nach dem Vergleich mit einem Luftbild festgestellt, wie wir von dort aus erfuhren.
Offensichtlich wurde danach der gleiche Antrag von der Gemeinde Nottuln an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt. Dort gibt es das Programm 444 "Natürlicher Klimaschutz in Kommunen". Zumindest der Teilantrag 1. Stiftsplatzbepflanzung im Ortskern, vor den Kurien, wie auch in den Westfälischen Nachrichten nachlesbar, wurde von dort aus genehmigt. Die Investitionssumme beträgt hier 140.000 €, wobei 80 % (112.000 €) gefördert werden. Bei der Gemeinde Nottuln bleibt somit ein Eigenanteil von 28.000 €.
Da wir vermuten, dass beim Teilantrag "Bepflanzung des Stiftplatzes im Ortskern mit Stauden und Spalierlinden" auch hier die Angabe, nämlich die Beseitigung der ökologisch wertvollen Eiben für die Anpflanzung, fehlt und trotzdem die Bewilligung erteilt wurde, haben wir uns diesbezüglich auch an die KFW gewandt. Als wir jedoch konkret nachfragten, warum der gleiche von der Bezirksregierung Münster abgelehnte Antrag Ihrerseits befürwortet wurde, fiel der Vorhang.
Die Pressereferentin im Wortlaut: "Wir bedauern den Ärger der Bewohnerinnen und Bewohner Ihrer Gemeinde. Jedoch weise ich darauf hin, dass die KfW nicht die geeignete Ansprechpartnerin für Ihr Anliegen ist. Für Rückfragen zu konkreten Umsetzungen empfehlen wir, sich direkt an die zuständige Gemeindeverwaltung zu wenden. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis."
Das hatten wir aber nicht und haben noch einmal nachgehakt und erhielten folgende Antwort: "Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich kann Ihnen allerdings keine weitere Auskunft geben. Das Bankgeheimnis erlaubt uns nicht, zu einzelnen Vertragsbeziehungen Stellung zu nehmen."
Das hat weitaus mehr als ein Geschmäckle
Bedenkt man, dass es bei beiden Förderungsprogrammen, ob beim Land NRW oder bei der KfW, um die Verbesserung des Klimas und/oder der Biodiversität geht, dann steht die Bewilligung von öffentlichen Steuergeldern über 100.000 € für die Verwirklichung so eines Projektes, bei dem sechs gesunde, ökologisch wertvolle, ein halbes Jahrhundert alte Eiben gefällt werden sollen, im starken Widerspruch. Die Klimaförderung und Biodiversität sind aufgrund der geschilderten Situation nicht gegeben. Das hatten wir auch der KfW bei unserer weiteren Nachfrage deutlich gemacht und ihren Förderungsbescheid infrage gestellt. Schließlich hatte die Bezirksregierung Münster den Antrag der Gemeinde Nottuln abgelehnt, was absolut nachvollziehbar ist.
Übrigens gibt es für solche Anpflanzungen weitaus bessere ökologische Bedingungen, sehr nahe am Dorfkern, beispielsweise im Rhodepark.
Abschließende Bitte an alle Bürgerinnen und Bürger, insbesondere an die verantwortlichen Entscheider
Bitte stellen Sie die Zerstörung unseres wertvollen Ortes ein. Er ist das einzige grundlegende, wertvolle historische Kapital, das wir als Nottulner Bürgerinnen und Bürger haben. Macht aus einem lebenswerten Ort nicht das Gegenteil. Noch ist es nicht zu spät, aber es muss sofort etwas passieren, denn die Gemeinde hat bereits in der WN angekündigt, die Eiben bis zum Monatsende zu fällen. Das darf auf keinen Fall passieren!
An seine frühere Entscheidung ist der Gemeinderat übrigens nicht gebunden. Er kann einen gefassten Beschluss wieder kurzfristig aufheben und durch einen neuen Beschluss ersetzen oder ihn anpassen. Wir finden, das ist aufgrund der Vorgeschichte und des gut erkennbaren Bürgerwillens erforderlich, sinnvoll und absolut vertretbar.
Nachtrag vom 15.2.2026: Kompromisslösung
Zumindest sollte der Gemeinderatsbeschluss wie folgt angepasst werden: "Die Staudenbeete werden angelegt. Die über ein halbes Jahrhundert alten Eiben, die vor allen historisch besonders wertvollen Gebäuden im Ortskern (Kurien, Alte Amtmannei) stehen, bleiben erhalten und werden in ihrer Form schonend zurückgeschnitten".
Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard
Liebe Leserinnen und Leser des Nottulner Blickpunktes (NB)
Die besinnliche Weihnachtszeit und die Zeit bis zum Jahreswechsel werden von den meisten Menschen genutzt, um auf das vergangene Jahr zurückzublicken. Was gab es Gutes, was gab es Schlechtes und was ist einem besonders in Erinnerung geblieben? Zugegebenermaßen ist es nach vielen Jahrzehnten des friedlichen Miteinanders in Europa nicht gerade das erfreulichste Jahr, das wir erleben durften.
Wir wollen gar nicht näher darauf eingehen, denn durch die Medien prasseln tagtäglich die Nachrichten von Krieg, Geißelnahmen und Anschlägen mit vielen Toten auf uns nieder, doch wir dürfen uns dadurch nicht abstumpfen lassen!
Schade ist, dass immer mehr Menschen mit ihrer Macht, nicht rücksichtsvoll und vorsichtig umgehen, sondern sie missbrauchen. Und sie sind nicht mehr weit weg, in Russland, Amerika oder in Afrika. Nein, sie befinden sich leider schon direkt unter uns. Deshalb müssen wir wehrhaft sein und unsere Demokratie schützen, ehe es zu spät ist.
Das heißt auch, dass wir die Macht nicht mehr ausschließlich unseren Politikern oder politischen Beamten überlassen dürfen. Ein gutes Beispiel dazu findet sich in der Schweiz, in der längst auch die "Direkte Demokratie" stattfindet, insbesondere im regionalen Bereich. Das heißt, Schweizer Bürgerinnen und Bürger stimmen in einem Volksentscheid über bestimmte wichtige Vorhaben oder Regelungen ab. Auch bei uns ist längst die Zeit gekommen, dieses Verfahren anzuwenden.
Die Zeit der repräsentativen Demokratie, in der die politischen Entscheidungen in jedem Fall allein den gewählten Vertretern (sprich dem Bürgermeister und dem Gemeinderat) überlassen werden, ist unseres Erachtens vorbei. Der Volkswille sollte möglichst unverfälscht in politische Entscheidungen übersetzt werden. In verschiedenen Bundesländern und Gemeinden sind direktdemokratische Verfahren wie Volksbegehren, Volks- oder Bürgerentscheide bereits möglich, so auch in nordrhein-westfälischen Gemeinden. Im Vorfeld muss aber erst ein Bürgerbegehren erfolgreich sein, dann folgt der Bürgerentscheid, bei dem die Bürger ebenfalls mit Ja oder Nein abstimmen können.
Übrigens kann der Rat auch selbst einen Bürgerentscheid anstoßen.
Wie man sieht, ist es in NRW ein recht beschwerlicher Weg, denn der Gesetzgeber hat einige Hürden eingebaut und es ist ein äußerst formaler Weg einzuhalten. Mehr können Sie unter folgendem Link erfahren:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=2&menu=1&bes_id=6784&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=701431
In diesem Sinne wünschen wir ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest voller schöner Augenblicke und ein gesundes, glückliches neues Jahr voller weiser Entscheidungen.
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard
Alter Regionalplan gilt bis zum Inkrafttreten des neuen Regionalplans
Manchmal haben Adventsfeiern auch etwas über die Wiedersehensfreude mit alten Kolleginnen und Kollegen hinaus. So kürzlich geschehen auf der Adventsfeier der Bezirksregierung Münster im Freiherr-von-Vincke-Haus am Domplatz. Geladen hatten dazu der Regierungspräsident Andreas Bothe und die Personalratsvorsitzende Gudrun Hüttermann. Ersterer gesellte sich etwas später dazu, der immense Verkehr auf der Rückfahrt nach einem Termin im Ministerium in Düsseldorf hatte ihn aufgehalten.
So kam ich ins Gespräch mit dem Regierungsvizepräsidenten Dr. Ansgar Scheipers, nachdem ich mich noch einmal kurz als Redakteur der ehrenamtlich betriebenen Online-Zeitung "Nottulner Blickpunkt" vorgestellt hatte. Dieser erinnerte sich aber aus vorher stattgefundenen Gesprächen an mich. Aufgrund der verfahrenen Situation der Windkraft in Nottuln stellte ich die Frage, ob nicht der alte Regionalplan, wie beim Landschaftsschutzplan auch, solange fortgilt, bis der neue Regionalplan in Kraft tritt. Das wurde von Dr. Scheipers bestätigt. Schließlich soll kein rechtsfreier Raum entstehen.
Das heißt letztlich, dass Windkraftanlagen nur in den dort ausgewiesenen Windvorrangzonen im Außenbereich zulässig sind. Dann stellt sich uns aber die Frage: Wie konnte Bürgermeister Dr. Thönnes der Gemeinde Nottuln dann einen Ratsbeschluss erwirken, der diese Windvorrangzonen aus dem Flächennutzungsplan aufhebt? Unseres Erachtens ist das aufgrund des Fortbestandes des alten Regionalplanes nicht zulässig. Somit müssten wohl auch die Erteilung der Vorbescheide hinfällig sein.
Erteilen des gemeindlichen Einvernehmens zu den Vorbescheiden ohne Zustimmung des Gemeinderates
Was unabhängig vom Regionalplan weiterhin unverständlich bleibt, ist: Wie konnte Thönnes das Gemeindliche Einvernehmen ohne offizielle Zustimmung des Gemeinderats erteilen?
Unseres Erachtens musste Thönnes den Rat der Gemeinde Nottuln im Rahmen des Planungsrechts beteiligen, da der Rat die entscheidende Vertretung der Gemeinde ist und die Planungshoheit über die Bauleitplanung ausübt. Der Bürgermeister ist zwar die gesetzliche Vertretung der Gemeinde, aber der Rat der Gemeinde ist das beschlussfassende Organ in Angelegenheiten der Bauleitplanung. Das heißt letztendlich im Klartext, dass er jedem einzelnen Ratsmitglied die jeweiligen Anträge für die Erteilung des Vorbescheides zur Kenntnis geben musste und der Gemeinderat gemeinsam darüber entscheidet, ob und inwieweit das Gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. Das ist aber offensichtlich nicht der Fall gewesen.
Der Bürgermeister kann sich unseres Erachtens nicht darauf zurückziehen, dass der Gemeinderat ihm, mit der Aufhebung der Windvorrangzonen eine Generalvollmacht für die jeweilige Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens für insgesamt 8 Windkraftanlagen in Nottuln-Stockum ausgestellt hat, zumal die Aufhebung der Windkraft-Vorrangzonen höchstwahrscheinlich nicht einmal rechtkonform ist (siehe oben).
Abschließend möchten wir nochmals klarstellen, dass kaum jemand mehr grundsätzlich gegen die Windkraft ist, es müssen aber aus Umwelt- und Nachbarschaftsgründen gewisse Voraussetzungen eingehalten werden. Die nicht vertretbaren Auswirkungen der Windkraftanlagen grundsätzlich und speziell in Nottuln-Stockum können nachgelesen werden in unserem Artikel: https://www.nottuln-blickpunkt.de/751-st-martinus-bekommt-gigantische-konkurrenz-teil-1. Schließlich verbleiben die Windkraftanlagen nach heutigen Erkenntnissen mindestens 30 Jahre an ihrem Standort.
Der Landrat Dr. Schulze-Pellengahr wird nicht nur aus juristischen Gründen gut daran tun, die erteilten Vorbescheide aufzuheben. Nicht nur das Vertrauen der Bürgerrinnen und Bürger in den Rechtsstaat, sondern auch in die eigene Verwaltung würde wieder gestärkt werden.
Für Neuanlagen im Außenbereich gelten dann die Windvorrangzonen des neuen Regionalplanes.
Kein Windkrafträder-Tourismus von Münster nach Nottuln
Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes aus Nottuln scheint seine Liebe für Münster entdeckt zu haben. Oder besser gesagt: Alles, was in Münster offensichtlich nicht gewollt oder schlecht unterzubringen ist, empfängt er mit offenen Armen. Erst das Agravis-Distributionszentrum, das mit einer großen Verkehrsbelastung einhergeht, eine Genossenschaft ist und ein riesengroßes Gewerbegrundstück in Beschlag genommen hat. Dann die Firma H. Gautzsch, deren Zentrallager ebenfalls ein riesengroßes Gewerbegrundstück (90. 000 qm) verschlingen wird. Große landwirtschaftlich genutzte Flächen gingen und gehen dadurch verloren, und jetzt beabsichtigen auch noch die Stadtwerke Münster, zig exorbitante Windkrafträder mit einer Höhe von 266 Metern im Landschaftsschutzgebiet von Nottuln, nahe und in Hauptwindrichtung von großflächigen Wohnbaugebieten, aufzustellen. Bei wem will sich Thönnes dadurch eigentlich beliebt machen - etwa bei der Bezirksregierung oder der Stadt Münster?
Verständlich bleibt sein Verhalten für die Nottulner Bürgerinnen und Bürger wahrhaftig nicht und schon gar nicht für diejenigen, die noch Gemeindedirektor Joseph Moehlen erleben durften. Der stand, wenn es sein musste, mit Münster oder auch Coesfeld auf "Kriegsfuß", wenn es um sein Nottuln ging. Nottuln und das Wohlergehen seiner Bürgerinnen und Bürger standen für ihn immer an erster Stelle, und das war gut so! Trotzdem hat er Nottuln prächtig erhalten und weiterentwickelt. Dabei lagen die Gemeindeschulden an unterster Stelle aller Gemeinden in ganz Nordrhein-Westfalen.
Das ist wahrhaftig nicht mehr so: Unter Bürgermeister Thönnes stieg allein im Jahr 2024 - trotz eklatanter Grundsteuererhöhung - die Pro-Kopf-Verschuldung um 700 auf 1.700 Euro. 2025 sorgte er für eine weitere, noch weitaus größere Grundsteuererhöhung. Trotzdem ist sein übertriebener Aktionismus ungebrochen, wie man fast täglich erfährt.
Flächenpotenzial zum Bau neuer Windräder im Stadtgebiet Münster keinesfalls ausgeschöpft
Noch viel unverständlicher wird das große Vorhaben der Stadtwerke Münster durch die Worte von Münsters Ex-Stadtbaurat Gerhard Joksch, der in einer Stellungnahme darauf hinweist, dass von den elf im Regionalplan ausgewiesenen Windenergiegebieten für das Stadtgebiet Münster zwei noch komplett frei seien. Laut Unterlagen seien dies die Zonen „Münster 7“ (Grenzgebiet zwischen Münster und Senden nahe der A43) und „Münster 8“ (Flächen nördlich von Amelsbüren und westlich von Hiltrup nahe der Eisenbahnlinie Münster-Dortmund).
Darüber hinaus sieht Joksch an vielen Stellen in Münster die Möglichkeit, bestehende Windräder perspektivisch durch größere Anlagen in der „heute üblichen 5-MW-Klasse“ zu ersetzen. Die sieben Windräder der Stadtwerke Münster im Stadtgebiet verfügen nach seinen Angaben über eine Leistungsfähigkeit, die zwischen zwei und 3,2 Megawatt liegt.
Ganz unabhängig von der juristischen Beurteilung: Wer das unter diesen Voraussetzungen zulässt, erweist der Gemeinde Nottuln und ihren Bürgerinnen und Bürgern einen Bärendienst mit immens negativen nachhaltigen Folgen für Sie!
Der Bürgermeister und alle Ratsmitglieder haben einen Amtseid abgelegt, der beinhaltet, dass sie ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und alle übrigen Rechtsvorschriften beachten und ihre Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen. Es wird für die Ratsmitglieder nicht immer einfach sein, sich gegen Vorschläge des Bürgermeisters und seiner Verwaltung zu entscheiden, aber hier war und bleibt es dringend weiter erforderlich.
Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard
NABU bestätigt Verstoß gegen das Bundesnaturschutz-Gesetz
Unsere Redaktion hatte den NABU NRW eingeschaltet, nachdem Bodo Dreier vom Büro des Landrates Coesfeld unserer Redaktion mitgeteilt hatte, dass sie kein Bußgeldverfahren gegen die Gemeinde Nottuln einleiten werden und eine kommunalaufsichtliche Weiterverfolgung nicht vorgesehen ist. Das finden wir skandalös, die Gemeinde Nottuln kann offensichtlich machen, was sie will, ohne Folgen für ihr fehlerhaftes Handeln befürchten zu müssen. Sie erhält dafür sozusagen auch noch einen Freibrief für die Zukunft.
Hier liegt aber eindeutig ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutz-Gesetz vor, der die Einleitung eines Bußgeldverfahrens und auch die Festsetzung eines dem eklatanten Verstoßes angemessenen Bußgeldes unumgänglich macht.
Zudem hat die Gemeinde Nottuln ein vollkommen ungeeignetes maschinelles Gerät eingesetzt, mit dem ein schonender Heckenpflegeschnitt nach dem Bundesnaturschutzgesetz von vorneherein ausgeschlossen ist. Es handelt sich hier um einen sogenannten „Schlegelmulcher“, der eigentlich dafür da ist, schwere Vegetation zu verkleinern und der hier absolut zweckentfremdet eingesetzt wurde. Diese Auffassung teilt auch der NABU NRW. Insofern ist im Ordnungwidrigskeits-Verfahren auch der Vorsatz gegeben.
Das wird zusätzlich dadurch erhärtet, dass wir bereits mit E-Mail vom 24.7.2023 den Bürgermeister Dr. Thönnes persönlich auf eine geeignete Maschine für den Heckenpflegeschnitt mit folgendem Link hingewiesen haben: https://franzkasinger.at/wp-content/uploads/2018/08/Prospekt.pdf.
Allerdings ohne jeden Erfolg, obwohl diese Heckenschneidemaschine mit den verschiedenen Ankopplungssystemen variabel eingesetzt werden und an alle Trägerfahrzeuge wie Teleskoplader, Hoftrac, Frontlader sowie weitere Systeme angebaut werden kann. Außerdem entlastet es seine Mitarbeiter bei der Durchführung von Heckenpflegeschnitten, die ansonsten mit motorgetriebenen Handheckenscheeren durchgeführt werden müssen.
Übrigens ist über einen Bußgeldbescheid hinaus, der nur den bereits begangenen Tatbestand ahndet, durch ordnungsrechtliche Maßnahmen (z. B. Ordungsverfügung mit Androhung von Zwangsgeld) sicherzustellen, dass sich dieser Tatbestand in Zukunft nicht wiederholt. Da dies alles vom Büro des Landrates Landrat Coesfeld und seiner Unteren Naturschutzbehörde abgelehnt wird, werden weitere Schritte durch unsere Redaktion eingeleitet werden müssen.
Das geschieht natürlich alles im Sinne des Naturschutzes, der uns eigentlich allen am Herzen liegen muss, insbesondere aber den Naturschutzbehörden, denn es ist ihre ureigenste Aufgabe, die Natur zu schützen! Das gilt in unserer Region für die Untere Naturschutzbehörde beim Landrat Coesfeld sowie die Höhere Naturschutzbehörde bei der Bezirksregierung Münster.
Und wenn der Bürgermeister von Nottuln wiederholte Verstöße durch seine eigene Verwaltung gegen das Bundesnaturschutz-Gesetz duldet, dann muss er auch durch diese Behörden zur Rechenschaft gezogen werden, denn allein er hat als Chef der Nottulner Verwaltung die Möglichkeit, solche Verstöße zu verhindern. Gerade in einer Zeit, in der der Insekten- und Vogelbestand so massiv zurückgeht, darf so ein Verhalten auf keinen Fall geduldet werden.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgende Artikel hin, die in Sachen Naturschutz ebenfalls die Gemeindeverwaltung Nottuln betreffen:
https://www.nottuln-blickpunkt.de/762-verstoss-gegen-das-bundesnaturschutz-gesetz-teil-1
https://www.nottuln-blickpunkt.de/775-verstoss-gegen-das-bundesnaturschutz-gesetz-teil-2
https://www.nottuln-blickpunkt.de/672-gilt-fuer-behoerden-das-bundesnaturschutzgesetz-nicht
Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard
Es bleibt dabei:
Auch die aktuelle Mitteilung der Gemeinde auf unsere weitere Nachfrage, dieses Mal vom neuen Fachbereichsleiter des Amtes für Planen. Bauen, Umwelt, Herrn Christoph Bolle, ändert nichts an unserer bisherigen Aussage:
Es ist juristisch schon "mutig" und gleichzeitig höchst widersprüchlich, über die Aufhebung der Windvorrangzonen im Flächennutzungsplan den Gemeinderat abstimmen zu lassen und andererseits bei Entscheidungen über die Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens an den Landrat über die Vorbescheide für mehrere Windkraftanlagen den Gemeinderat auszuschließen und nicht desgleichen zu tun.
Schließlich handelt es sich gerade hierbei um eine wesentlich wichtigere Entscheidung mit ganz anderen, exorbitanten Folgen für die Bürger, die Natur und das Landschaftsbild, als die Aufhebung der Windvorrangzonen. Denn durch Ihre Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens und die darauf folgenden Vorbescheide, erteilt durch den Landrat, sind bereits die Standorte für die Windkraftwerke Nummer 1 bis 8 in Nottuln-Stockum festgelegt. Insofern ist unseres Erachtens die Genehmigungsbehörde und eben auch die Gemeinde, jetzt darauf angewiesen, dass die Antragstellerin freiwillig den jeweiligen einzelnen Standort nach hinten, von der Wohnbebauung weiter weg, verlegt.
Und dass so mancher siedlungsnaher Standort problematisch ist, liegt insbesondere auch daran, dass er in Hauptwindrichtung zur Wohnbebauung liegt und der Wind Schallträger Nummer 1 ist (siehe auch Teil 1 und 2 unserer Berichterstattung). Auch deshalb war hierbei die Beteiligung des Gemeinderates mit abschließender gemeinsamer Abstimmung erforderlich, ja, sogar unentbehrlich.
Fazit:
Es bleibt dabei: Der Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes musste unseres Erachtens den Rat der Gemeinde Nottuln im Rahmen des Planungsrechts beteiligen, da der Rat die entscheidende Vertretung der Gemeinde ist und die Planungshoheit über die Bauleitplanung ausübt. Der Bürgermeister ist zwar die gesetzliche Vertretung der Gemeinde, aber der Rat der Gemeinde ist das beschlussfassende Organ in Angelegenheiten der Bauleitplanung.
Das heißt letztendlich im Klartext, dass er jedem einzelnen Ratsmitglied die jeweiligen Anträge für die Erteilung des Vorbescheides zur Kenntnis geben musste und der Gemeinderat gemeinsam darüber entscheidet, ob und inwieweit das Gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. Das scheint aber nicht der Fall gewesen zu sein. Der Bürgermeister kann sich unseres Erachtens nicht darauf zurückziehen, dass der Gemeinderat ihm, mit der Aufhebung der Windvorrangzonen eine Generalvollmacht für die jeweilige Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens für insgesamt 8 Windkraftanlagen in Nottuln-Stockum ausgestellt hat.
Demokratischer Prozess wichtiger als Durchwinken von Windkraftstandorten
Seitdem Bürgermeister Dr. Thönnes im Amt ist, können wir uns des Eindrucks nicht erwehren, dass er ein anderes Demokratieverständnis hat, als der normale Bürger vor Ort. Bedenklich kann es aber bei Personen werden, denen kraft ihres Amtes eine gewisse Macht zugestanden wird. Damit hier möglichst kein Machtmissbrauch passieren kann, gibt es in jeder Gemeinde einen Gemeinderat, der demokratisch gewählt wurde und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vertritt. Zudem ist er auch das Kontrollorgan bei Handlungen des Bürgermeisters und der Gemeindeverwaltung. Die gewählten Ratsmitglieder stammen fast ausschließlich aus den vor Ort vertretenen Parteien. Der in der Regionalpresse Nottulns oft angewandte Ausdruck "Bürgermeisterparteien" ist daher vollkommen fehl am Platz. Damit nicht der Eindruck entsteht, wir behaupten das ohne jeglichen Hintergrund, möchten wir unsere Äußerungen mit folgenden Fakten und Informationen hinterlegen:
1. Bürgermeister schafft Redemöglichkeit in den Ausschüssen ab
Es war ein Schlag gegen die Demokratie, als die jahrzehntelang erfolgreich praktizierte Redemöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger in den Ausschüssen abgeschafft wurde. Dafür sorgte der neu gewählte Bürgermeister Thönnes bereits ein paar Monate nach seinem Amtsantritt. Da wurde sogar ein Gutachten erstellt, um festzustellen, dass in der Gemeindeordnung (GO) NRW kein Rederecht verankert ist. Das ist es auch nicht, aber genauso wenig steht in der GO, dass es keine Redemöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger gibt oder sie nicht zulässig ist. Also war und ist es aus unserer Sicht weiterhin in das Ermessen des Ausschussvorsitzenden gestellt, davon Gebrauch zu machen - es traut sich aber keiner mehr.
Mehr unter: https://www.nottuln-blickpunkt.de/769-zur-buergermeisterwahl-thema-maulkoerbe-fuer-nottulner-buerger
2. Mangelhafte Transparenz, fehlende Informationen und Machtdemonstration durch den Bürgermeister
In der Vergangenheit ist es immer wieder passiert, dass die Betroffenen erst durch die Umsetzung von Maßnahmen vor vollendete Tatsachen gestellt wurden, hier ein Beispiel: So wurde der Buckenkamp, der 37 Jahre nur von einer Seite zu befahren war, plötzlich zu einer Durchfahrtsstraße, obwohl die Durchfahrtssperre im Bebauungsplan verankert ist, und das nicht umsonst: Den Buckenkamp nutzen täglich viele behinderte Menschen, der drei anliegenden sozialen Anlagen (Krankenhaus, Altenheim und seniorengerechtes Wohnen) mit ihren Rollatoren und Krankenfahrstühlen. Mit Unterstützung des Ministerpräsidenten und Verkehrsministers konnte unsere Redaktion aber erreichen, dass dieses wieder geändert wurde und durch die Aufstellung von Freiburger Kegeln eine Durchfahrt nicht mehr möglich war.
Doch die Freude der behinderten Menschen währte nicht lange, denn kurze Zeit darauf wurden die Freiburger Kegel wieder entfernt und circa 50 Meter des oberen Buckenkamps als Einbahnstraße erklärt, um dann auch noch einen großen Linienbus 17 Mal je Wochentag durch den Buckenkamp zu schicken. Mehr unter: https://www.nottuln-blickpunkt.de/731-verkehrsberuhigter-buckenkamp-soll-zur-durchfahrtsstrasse-werden
3. Selbstherrliches Handeln durch den Bürgermeister
Wer so bei der Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens für die Standorte von acht Mega-Windkraftanlagen verfährt, handelt unseres Erachtens gegenüber Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Nottulns nicht verantwortungsvoll. Wir vermuten sogar, was die angesprochenen Nichtbeteiligung und Nichtabstimmung des Gemeinderates betrifft (die gerade hier zur Entscheidungsfindung so wichtig und unentbehrlich war) dass ein nicht rechtskonformes Verhalten des Bürgermeisters hier vorliegt.
Um textliche Wiederholungen zu vermeiden, verweisen wir auch auf die Teile 1 und 2 unserer Artikelreihe "St. Martinus bekommt gigantische Konkurrenz".
Somit stellt sich unter anderem die Frage, ob es nicht sinnvoll ist, durch aktiv legitimierte Personen (direkt Betroffene von den Auswirkungen der Windkraftanlagen) eine Dienstaufsichtsbeschwerde an die Bezirksregierung Münster stellen zu lassen. Der Landrat ist wohl in diesem speziellen Fall nicht der richtige Adressat, da er Genehmigungsbehörde für die Windkraftanlagen ist, die Vorbescheide bereits erteilt hat und daher wahrscheinlich ein Interessenkonflikt vorliegt.
Zudem hat die Bezirksregierung Münster als regionale Planungsbehörde auch die Windenergiebereiche im neuen Regionalplanentwurf Münsterland ausgewiesen, der anschließend vom Regionalrat beschlossen wurde.
Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard

