Blickpunkt Nottuln
12.10.2026
Blickpunkt Nottuln

Neuausrichtung der Baum- und Grünpflege dringend notwendig

Erst wurden völlig unnötig sechs große, kerngesunde, 50 Jahre alte Eiben im Ortskern gefällt, obwohl die Eibe in allen europäischen Ländern zu den geschützten Pflanzenarten gehört (wir berichteten). In Kürze wird die verdurstete Flatterulme geköpft und dann soll auch noch eine kerngesunde Platane folgen, usw. usw. Damit dieser Irrsinn endlich aufhört, brauchen wir endlich eine Neuausrichtung der Baum- und Grünpflege in Nottuln. Es muss sich vieles ändern! Peter Wermeling, ehemaliger Leiter des Grünflächenamtes, hatte eindrucksvoll damit begonnen. (Siehe auch: https://www.nottuln-blickpunkt.de/426-im-fruehjahr-soll-es-hier-summen-und-brummen.) Leider ist er gegangen. Offensichtlich hatte man ihn trotz seiner Kompetenz nicht mit den erforderlichen Vollmachten, die für eine erfolgreiche Arbeit in seinem Fachgebiet notwendig waren, ausgestattet, so unser Eindruck.

Übrigens hat sich unsere Redaktion auch die offenliegenden Baumwurzeln der Platane und die durch sie verursachten Stolperstellen angesehen. Sollte die Gemeindeverwaltung (an vorderster Front steht übrigens der Bürgermeister) und die Mehrheit der Ratsmitglieder bei ihrer anstehenden Entscheidung sich auf die bisher genannten Gründe zur Fällung der Platane zurückziehen, dann müsste auch fast die ganze Lindenallee am stark frequentierten Stiftsplatz, zumindest auf der Kurienseite, gefällt werden. Dort sind weitaus mehr Stolperstellen, verursacht durch das Wurzelwerk, schon seit Jahren vorhanden (siehe Fotografien in der Bildergalerie). 
Das kann niemand wirklich wollen, Stolperstellen können auch auf andere Weise beseitigt werden.

Es geht hier nicht „nur“ um einen Baum, sondern um viele Bäume im gesamten von Personen stark frequentierten Ortskern und eine grundsätzliche Neuausrichtung der Baum- und Grünpflege in Nottuln: „Nicht fällen, sondern erhalten“. Das gebietet uns der Umweltschutz, genauer gesagt, der Klima- und Naturschutz, insbesondere im Ortskern.

 Zur Ulme
Bei der Ulme handelt es sich höchstwahrscheinlich um eine heimische Flatterulme (Ulmus laevis), die ausgesprochen feuchtigkeitsliebend ist und ein wasserbezogenes und extrem weitreichendes Wurzelsystem hat. Sie gilt daher als Wasserbegleiter und ist perfekt an nasse Böden angepasst. Und genau deshalb müssen Flatterulmen während solcher extremen Trockenphasen, wie wir sie in den letzten Jahren hatten, ausreichend mit Wasser versorgt werden. Das ist offensichtlich nicht geschehen.
Doch nicht nur zu wenig Wasser, sondern speziell die Abgrabungen im Wurzelbereich der Ulme zur Anlegung der Pflanzenbeete im Jahre 2026 haben offensichtlich zu ihrem Absterben geführt. Doch leitende Angestellte der Gemeindeverwaltung und seiner Betriebe sollten so etwas wissen, und entsprechend handeln, zumal auch sichtbare Trockenschäden an anderen Bäumen, die lange nicht so viel Wasser bedürfen, in Nottuln aufgetreten sind.
Jetzt ist der Baum, der 2025 noch ganz gut ausschaute (siehe Fotografie), dem Tode geweiht. Immerhin können Flatterulmen bis zu 250 Jahre und bei günstigen Bodenbedingungen bis zu 500 Jahre alt werden.

Zur Platane
Kaum ist das Todesurteil über die Ulme beschlossen, soll ganz in der Nähe eine 48 Jahre alte kerngesunde Platane gefällt werden. Das Pflaster wird durch die Wurzeln angehoben und es entstehen Stolperfallen, so die sich immer wiederholenden Begründungen, als ob es in der heutigen Zeit keine sinnvollen Alternativen zur Beseitigung der Stolperstellen gäbe, als das Fällen. Schließlich macht diese Erfahrung doch fast jeder Hausbesitzer in seinem Garten, beispielsweise im Zuwegungsbereich oder an den Sitzplätzen (Terrasse).

Wir selbst haben eine stark wachsende, fast 40 Jahre alte Süßkirsche, die rund 12 bis 14 Meter hoch und deren Baumkrone sehr ausladend ist. Ihr Stamm ist mindestens doppelt so dick wie bei der Platane und Ihre starken Wurzeln haben das Pflaster hochgedrückt und reichten bis an unser Haus heran. Wir haben das Pflaster aufgenommen und die Wurzeln entsprechend eingekürzt, beziehungsweise den oberen Teil entfernt: Das ist ja nun wirklich nicht die Welt!
Dafür unseren Kirschbaum, den Passanten immer wieder in seiner Blüte oder leuchtenden Herbstfärbung bewundern, einfach zu fällen, käme uns nicht in den Sinn. Zumal er uns aufgrund seiner großen Krone viel Schatten spendet und für ein wunderbar angenehmes Klima sorgt. Im Frühjahr tummeln sich auf den schneeweißen Blüten ganze Bienenvölker und laben sich an ihrem Nektar. Die Süßkirschen selbst landen allerdings fast ausschließlich in den Mägen unserer Gartenvögel, aber der liebe Gott hat ja nicht nur für uns den Tisch gedeckt.

Die machen ja nur Dreck
Höchst bedauerlich ist auch das immer wieder in der Öffentlichkeit zu hörende Argument: „Die (damit sind die Bäume gemeint) machen ja nur Dreck!“ Natürlich müssen wir die Kirschkerne, und das sind Tausende (die Vögel fressen sie leider nicht mit), öfter zusammenkehren und im Herbst fast jeden zweiten bis dritten Tag den Rasen und die Wege sowie den Bürgersteig von den Blättern des Kirschbaumes befreien. Und es gibt weitere große laubabwerfende Bäume in unserem Garten. Das fällt uns gerade jetzt im Alter nicht immer leicht, zumal wir dafür nur Laubbesen benutzen, um nicht, wie beim Einsatz von Laubbläsern, die Insekten durch den starken Luftstrom zu töten. Schließlich werden sie von vielen Vögeln als Nahrung gebraucht, um über den Winter zu kommen.
Wenn Sie mehr über den Kirschbaum erfahren möchten, der das ganze Jahr über Mensch und Tier begleitet, dann lesen Sie bitte auch den Artikel: https://www.nottuln-blickpunkt.de/420-der-herr-der-blaetter.

Juristische Auswirkungen
Über eines müssen sich alle Beteiligten im Klaren sein: "Die Entscheidung des Gemeinderates hat letztlich eine präjudizierende Wirkung". Das heißt, dass diese Entscheidung als Beispiel oder Vorbild für die Zukunft dient und in ähnlichen oder gleichgelagerten Fällen dazu verpflichtet, es genauso zu machen. Das gebietet zudem auch der Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Ratsmitglieder können also eine weitreichende Entscheidung fällen, die gegebenenfalls fatale Auswirkungen hat. Bei einer Zustimmung zur Fällung der Platane würde das sarkastisch gesagt bedeuten: "Die Bäume auf der Lindenallee bekommen auch ein "Recht" auf Fällung, beziehungsweise ihr Todesurteil.
Das kann niemand wirklich wollen.

Artikel am 11.10.2026 um 21:30 Uhr redaktionell überarbeitet und ergänzt.

Anmerkung der Redaktion in eigener Sache:
Der ehrenamtlich betriebene Nottulner Blickpunkt -NB- (eine Online-Zeitung, ohne jeglichen kommerziellen Hintergrund und damit unabhängig) setzt sich u. a. schon seit Jahren intensiv für den Umwelt- und Naturschutz ein. Davon zeugen viele Artikel, die sie größtenteils unter dem Button „Natur und Umwelt“, aber auch unter dem Button „Gemeinde“ finden.

Mit besten Grüßen

Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard

Rabenvögel demonstrieren auf geschädigter Riesenulme vor dem Rathaus

Dass die Ulme nicht sehr gesund aussieht, wird jedem, der sie sich vor Ort anschaut, deutlich. Wie die Westfälischen Nachrichten (WN) allerdings dazu kommen, in ihrem heutigen Artikel zu schreiben, dass die Ulme kahl und dürr dasteht und nicht ein einziges Blatt hat, ist nicht nachvollziehbar.
Erstens ist die Ulme nicht dürr, sondern hat einen beachtlichen Stamm, und zweitens hat sie noch mehrere tausend grüne Blätter an ihrem Astwerk, ganz zu schweigen von der überaus beachtlichen Höhe des Baums; so die Fakten (siehe auch Fotos in der Bildergalerie).
Die Ulme lebt also noch, sie ist nicht abgestorben, nur weil ihre Baumkrone lichter geworden ist. Ihre grünen Blätter zeugen davon, wenn auch die WN weiterhin in der Themenbezeichnung über Leserbriefen konstant von der abgestorbenen Ulme spricht.

Unterscheidungsmerkmale der drei europäischen Ulmenarten
Ulmen zählen übrigens zu den gefährdetsten Baumarten Mitteleuropas. In einigen Regionen sind sie sogar unter Schutz gestellt. Hierzu gehören die Bergulme, die Feldulme und die Flatterulme, die voneinander nicht so ganz einfach zu unterscheiden sind, insbesondere jetzt, Anfang August, wo sie keine Blüten oder Fruchtstände mehr tragen. Doch gibt es auch in der jetzigen Jahreszeit besonders typische Merkmale, die bei den drei Arten wie folgt aussehen: 

Bergulme: Gegenüber der Feld- oder der Flatterulme hat sie flügelartige Verwachsungen an den Ästen, sogenannte Korkleisten. Zudem hat sie sehr kurze Blattstiele. Ihre Blattnerven gabeln sich und ihre Blattspitze zeigt mehrere Nebenspitzen. Die Blattoberfläche selbst ist rau.

Feldulme: Hingegen hat die Feldulme keinen Blattstiel und nur eine einzige Spitze. Zwar gabeln sich ihre Blattnerven ebenfalls, ihre Blattoberfläche ist aber glatt.

Flatterulme: Hingegen hat die Flatterulme wieder einen Blattstiel. Ihre Blattoberfläche ist wie bei der Bergulme rau und sie hat auch nur eine Blattspitze, aber ihre Blattnerven gabeln sich in der Regel nicht. Die vom Hauptnerv abzweigenden Seitennerven, verlaufen meist gerade und ungeteilt, bis an die Blattränder, im Gegensatz zu den anderen beiden Ulmenarten.

Um welche heimische Ulme handelt es sich?
Da bisher von der hiesigen Presse die Ulme nur ganz allgemein angesprochen wurde, werden sich unsere Redakteure die hiesige Ulme genauer anschauen, um ihre Art zu bestimmen. Die Unterscheidung ist wichtig, weil das Ulmensterben (Holländische Ulmenkrankheit) durch den Pilz Ophiostoma novo-ulmi auf unterschiedliche Resistenzen der drei hiesigen Ulmenarten trifft. So zeigt sich die einheimische Flatterulme (Ulmus laevis) deutlich widerstandsfähiger und wird daher von den Ulmensplint-Käfern, die diese Pilzkrankheit übertragen, viel seltener befallen. Leider verstopft der Pilz die Wasserleitungsbahnen und der Baum verdurstet.

Aufgrund der angeführten Blattstruktur und der Stammstruktur eingangs in die Erde, vermuten wir, dass es  sich bei der Rathausulme um die widerstandsfähige Flatterulme handelt (siehe auch erstes Bild in der anschließenden Bildergalerie)! Sie ist das einzige heimische Gehölz, das in Ansätzen Brettwurzeln ausbilden kann. Eine genaue Überprüfung wird Sicherheit geben.
Eines kann aber auch schon jetzt gesagt werden: Die kürzlich maschinell durchgeführten Abgrabungen für die Anlegung eines Staudenbeetes, fast direkt neben dem Ulmenstamm, waren der um ihr Überleben kämpfenden Ulme absolut nicht dienlich, auch wenn sie ein Tiefwurzler ist.

Erkennen des Pilzbefalls/Wasserbedarf
Übrigens werden die ersten Anzeichen des Pilzbefalls an einer Ulme sichtbar, wenn im Sommer ihre Blätter welken, sich vergilben, einrollen und am Ast verbleiben. Später gibt es weitere Anzeichen.
Allerdings haben Ulmen gerade in der jetzigen, lang anhaltenden, heißen Trockenzeit einen erhöhten Wasserbedarf, insbesondere ältere Bäume, wie die vor dem Rathaus stehende Ulme. Obdem die Gemeinde-Verwaltung bisher nachgekommen ist, bleibt zumindest fraglich. Einige andere, ältere Bäume in der Gemeinde zeigen ebenfalls Trockenschäden.

Ergänzung folgt!

Mit besten Grüßen

Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard

 

 

 

 

Digitales Schuldenbarometer gehört auf die Nottulner Start-Webseite

Nun haben sich die Westfälischen Nachrichten (WN) auch mit den Schulden der Gemeinden beschäftigt. Und siehe da: Die Nottulner haben die meisten Schulden! Auch unsere Redaktion hat sich bereits im September 2025 mit den Schulden der Baumbergegemeinden Nottuln, Billerbeck, Havixbeck und Senden befasst, siehe auch Artikel: https://www.nottuln-blickpunkt.de/768-zur-buergermeisterwahl-thema-finanzen-haushalt-hohe-pro-kopf-verschuldung.

Doch das reicht bei weitem nicht aus, schließlich leben wir im digitalen Zeitalter: Nottulner Bürgerinnen und Bürger müssen sich jederzeit und ohne Umwege über ihre aktuellen Schulden auf der Gemeinde-Webseite Nottuln informieren können. Dazu gehört ein Schuldenbarometer auf der Startseite des gemeindlichen Internetauftritts. Ein direkter Zugriff muss von dort aus für jede und jeden, jederzeit möglich sein. Dort müssen natürlich die bisherigen Schulden und neue Schulden, die aufgrund von Ratsbeschlüssen oder von der Gemeindeverwaltung von sich aus gemacht werden,  projektbezogen und zeitnah ersichtlich sein, natürlich in Abgrenzung zu den erhaltenen Förderbeiträgen. Hierbei muss auch deutlich werden, ob die Förderbeiträge nur in Aussicht gestellt oder bereits ein Bewilligungsbescheid bei der Gemeinde vorliegt, beziehungsweise schon geflossen sind. Alle Angaben müssen nachvollziehbar und plausibel sein.

Stufenplan
Insofern wäre es sinnvoll, nach einem Stufenplan zu verfahren, der in der ersten Stufe erst einmal ein Schuldenbarometer vorsieht, welches die aktuellen Schulden anzeigt und monatlich aktualisiert wird. In einem zweiten Schritt sind dann die angesprochenen Parameter projektbezogen darzustellen. Wir brauchen umgehend so ein klares, übersichtliches Instrument, das die Finanzpolitik von Nottuln für alle Bürgerinnen und Bürger transparent und leicht verständlich darstellt.
 
Bürgerinnen und Bürger zahlen für die Politik vor Ort
Nach den Prokopfschulden von rund 500 Euro, die sich seit dem Amtsantritt von Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes (Ende 2020) bis heute mehr als verdreifacht haben (1745 Euro), ist diese Maßnahme mehr als erforderlich, zumal mit den bereits geplanten Großprojekten mehrere Millionen Euro an Schulden dazukommen. So soll ein Bürgerforum nach jetzigen, nicht nachvollziehbaren Berechnungen, 5,2 Millionen Euro kosten. Offensichtlich hat Bürgermeister Thönnes ein flottes Händchen beim Schuldenmachen, aber diese werden um jedes weitere Mal auf den Buckeln der Bürgerinnen und Bürger abgeladen: siehe die zweimal hintereinander erfolgten, exorbitanten Erhöhungen der Grundsteuer B für Hausbesitzer! Darin ist Thönnes wiederum absolute Spitze, vergleicht man ihn mit den Bürgermeistern anderer Baumbergegemeinden, die da wesentlich zurückhaltender waren.
Das probate Mittel von Thönnes ist es, immer wieder den Gemeinderat mit der Förderung von öffentlichen Mitteln für seine Projekte zu locken, und leider scheint es, immer wieder zu funktionieren. Dabei scheut er seit Neuestem nicht, für sein Prestigeobjekt alle Vereine vor seinen Karren zu spannen.

Rathaus durch die Hintertür
Dafür muss man nur den richtigen Namen finden: "Bürgerforum"! Handelt es sich nicht eher um den verdeckten Neubau eines Rathauses, was er offensichtlich schon lange anstrebt? Wenn die Ausnutzung des neuen Gebäudes dann geringer sein sollte, als vorgesehen, könnten die Räumlichkeiten im Untergeschoss wahrscheinlich ohne große Probleme wie die im Obergeschoss genutzt werden, nämlich von der Gemeindeverwaltung.

Die Bürgerinnen und Bürger Nottulns, haben aufgrund der hohen Verschuldung ihrer Gemeinde Nottuln, deren Konsequenzen sie vor kurzem gleich zweimal hintereinander, enorm zu spüren bekamen, ein Recht darauf, sich jederzeit über den aktuellen Gesamtschuldenstand der Gemeinde und die daraus für sie resultierende Prokopfverschuldung zu informieren. Ein aktualisiertes Schuldenbarometer (in grafisch, aussagekräftiger Form, siehe oben links) auf der Start-Webseite ist ein demokratisches Instrument, das sie ohne Umschweife sofort und rechtzeitig informiert, damit sie überhaupt ihre demokratischen Möglichkeiten wahrnehmen können. 

Öffentlicher Antrag gem. GO NRW an den Bürgermeister 
Unsere Redaktion, bzw. wir als Nottulner Bürger, werden daher einen Antrag gem. § 24 Gemeindeordnung NRW an den Bürgermeister und die Verwaltung Nottulns stellen und sie bitten, diesen Antrag dem zuständigen Ausschuss und dem Gemeinderat zur Diskussion und Abstimmung vorzulegen. Die Ausschuss- und  Gemeinderatsmitglieder bitten wir für die Realisierung dieses demokratischen Instruments um Zustimmung. Es ist ein wertvoller Beitrag für alle Bürgerinnen und Bürger Nottulns, die von den Ratsmitgliedern und den sachkundigen Bürgern im Gemeinderat vertreten werden, aber auch für letzgenannte selbst.

Viel Macht in einer Person gebündelt
Letztendlich ist Thönnes politischer Repräsentant der Gemeinde, Vorsitzender des Gemeinderates  sowie Chef der gesamten Gemeindeverwaltung. Da ist ganz viel Macht in einer Person gebündelt. Damit muss ein Bürgermeister sehr vorsichtig und verantwortlich umgehen, schließlich gibt er nicht sein eigenes Geld, sondern das der Bürgerinnen und Bürger Nottulns aus. Ob ihm das jeden Tag bewusst ist, scheint fraglich – das wird auch durch die Leserbriefe in den Westfälischen Nachrichten (WN) deutlich.
Deshalb bedarf es einer sehr kritischen Haltung des Gemeinderates, der inhaltlich und gewissenhaft alles nachprüft, bevor er sich entscheidet, gerade bei einem so davon galoppierenden Bürgermeister. Natürlich müssen ihm dazu nachprüfbare, nachvollziehbare Unterlagen vorliegen, insbesondere was die Finanzierung des Projektes betrifft! Mit der Begründung, es könnten öffentliche Mittel verfallen, wenn sie nicht schnell beantragt werden, sollte der Rat sich nicht unter Druck setzen lassen und voreilige Entscheidungen fällen. Übrigens: Auch die Rolle rückwärts ist Bestandteil von Gemeindepolitik. 

Mit besten Grüßen

Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard

(Artikel ergänzt am 25.7.2026)

 

 

 

 

Beurteilung des Vorhabens aus der Sicht des Immissionsschutzes (Lärm)

Rechtsgrundlagen: 
1. Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG).
2. Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutz-Verordnung). Im Allgemeinen wird der Freizeitlärm wie auch der Sportlärm nach dieser Verordnung beurteilt. Sie ist wohl die geeignetste, verbindliche und anerkannte gesetzliche Regelung hierfür.
In diesem Zusammenhang ist auch die "Geräuschprognose" des Ingenieurbüros vom 23.02.2026 Grundlage dieser Stellungnahme.

Sportanlagen und Freizeitanlagen sind in der Regel nicht genehmigungsbedürftige Anlagen im Sinne des BImSchG. Neben den baurechtlichen Voraussetzungen besteht aber die allgemeine Grundpflicht aus § 22 Abs. 1 des BImSchG, wonach schädliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden oder zu vermindern sind, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist.  Unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen sind auf ein Mindestmaß zu beschränken.
Schädliche Umwelteinwirkungen liegen übrigens dann vor, wenn die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit erheblich belästigt werden. Die Erheblichkeit einer Lärmbelästigung hängt nicht nur von der Lautstärke der Geräusche ab, sondern auch wesentlich von der Nutzung des Gebietes, auf das sie einwirken, von der Art der Geräusche und der Geräuschquellen sowie dem Zeitpunkt (Tages- oder Nachtzeit, bei Sportanlagen auch in der Ruhezeit) oder der Zeitdauer der Einwirkungen. So können beispielsweise die Abstände von einer Sportanlage zu einer Wohnbebauung in einem Gewerbegebiet oder auch Mischgebiet aufgrund der dort zulässigen höheren Lärmrichtwerte geringer sein, als zu einem Allgemeinen oder gar Reinen Wohngebiet, für das wesentlich niedrigere Lärmrichtwerte gelten.

Bei der Skateranlage in Nottuln finden aber aufgrund der Standort-Planung durch die Gemeindeverwaltung die Immissionsrichtwerte für ein nahliegendes Allgemeines Wohngebiet Anwendung. Dort gelten folgende Grenzwerte (Beurteilungspegel) außerhalb von Gebäuden:
Tags (außerhalb der Ruhezeiten, 06:00 – 20:00 Uhr): 55 dB(A) Nachts (22:00 – 06:00 Uhr): 40 dB(A). Innerhalb der Ruhezeiten, tagsüber an Sonn- und Feiertagen (07:00 - 09:00, 13:00 - 15:00 Uhr) sowie werktags (06:00 - 08:00, 20:00 - 22:00 Uhr) gelten strengere Regelungen. Das heißt, dass in diesen Zeiten der Immissionsrichtwert um 5 dB(A) niedriger sein muss. 
Doch das war einmal! Leider hat man bei der Novellierung der 18. BImSchV im Jahre 2017 diese vernünftige Regelung insoweit geändert, dass der niedrigere Immissionswert nur noch werktags in den Morgenstunden von 06:00 - 08:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 07:00 - 09:00 Uhr gilt. Alle anderen Ruhezeiten finden keine Berücksichtigung mehr, obwohl sie in der Verordnung immer noch aufgeführt sind. 
Somit wurden die Immissionsrichtwerte für die abendlichen Ruhezeiten von 20 - 22 Uhr sowie die Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 15 Uhr an die tagsüber geltenden Werte außerhalb der Ruhezeit angepasst. Natürlich mit fatalen Folgen für die Anlieger, die jetzt die um 5 dB(A) höher liegenden Werte, auch in den jetzt nicht mehr berücksichtigten Ruhezeiten, ertragen müssen. Nur mal zum Vergleich: Die Erhöhung des Lärmpegels um 10 dB(A) bedeutet empfindungsgemäß, die Verdopplung der Lautstärke.

Gemäß weiterer Regelungen dürfen kurzzeitige Geräuschspitzen tagsüber den Richtwert um nicht mehr als 30 dB(A) und nachts um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten. Und bei seltenen Ereignissen dürfen bis zu 18 Kalendertage im Jahr höhere Pegel - tagsüber bis zu 70 dB(A) - zulässig sein.

Trendsportarten
Gerade die Trendsportart Skaten bringt aufgrund der speziellen Geräuschentwicklung Konfliktpotenzial mit sich, denn Skateranlagen erzeugen Lärm, der in der Nachbarschaft, insbesondere in Wohngebieten, als sehr störend empfunden wird. Die Hauptgeräusche sind Rollgeräusche auf Beton, Aufschläge bei Sprüngen (Ollies) oder Beton-Coping in Rampen. Anwohnerproteste hiergegen führen oft zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, besonders, wenn Skateranlagen in der Nähe von Wohngebieten entstehen.

Deswegen gibt es aus Gründen des Immissionsschutzes, aber auch der Kosteneinsparung, eine sinnvolle Reihenfolge der Maßnahmen, um von vornherein dieses Konfliktpotenzial und auch dadurch entstehende Folgekosten zu vermeiden. Das sind:

1. Die Standortplanung
Der Standort muss äußerst sorgfältig gewählt werden. Die direkte Nähe zu Wohngebieten sollte vermieden werden.

2. Die Abstandswahrung
Ist die Nähe zu einem Wohngebiet absolut unvermeidbar, sollte ein Abstand von mindestens 160 Metern zu Allgemeinen Wohngebieten eingehalten werden (Empfehlung der Landesumweltämter).

3. Die Errichtung von Lärmschutzwällen/Lärmschutzwänden
Aufgrund der hohen Podeste einer Skateranlage und der physikalischen Tatsache, dass sich Schall kugelförmig ausbreitet, müssen die Lärmschutzwälle/-wände natürlich eine bestimmte Höhe haben und sie müssen so nahe wie möglich an der Schallquelle errichtet werden, um ihre Wirksamkeit zu entfalten. Das führt natürlich zu weiteren, nicht unerheblichen Kosten, die aber bereits bei der Planung der Anlage mit eingerechnet werden müssen. Aufgrund des geringen Abstandes zur Wohnbebauung (bei der geplanten Nottulner Skateranlage nur rund 90 Meter) und des in der Immissionsprognose angegebenen Beurteilungspegels am nächstgelegenen Wohnhaus von 54,8 dB(A), der nur 0,2 dB(A) unter dem zulässigen Immissionsrichtwert von 55 dB(A) liegt, wird die Installierung von Lärmschutzwällen oder Lärmschutzwänden sicherlich unvermeidlich sein.

4. Nutzungsregeln/Betriebszeitregelungen
Es sind die schlechtesten aller Maßnahmen, da sie vom täglichen Verhalten der Nutzer abhängig sind. Solche Maßnahmen sind nur dann wirksam, wenn sie regelmäßig, also täglich über die gesamte Betriebszeit, kontrolliert werden, was in der Regel nicht möglich und viel zu kostspielig ist. Beispiel Skateranlage in Nottuln: Diese Anlage darf nur von fünf Benutzern gleichzeitig genutzt werden. Darauf stützt sich die ganze Immissionsprognose (Hochrechnung), weil sonst die Immissionsrichtwerte offensichtlich nicht eingehalten werden können. Aller Wahrscheinlichkeit nach reicht nur ein Benutzer mehr aus, um den in der Immissionsprognose genannten Beurteilungspegel von 54,8 dB(A) so zu überschreiten, dass der zulässige Immissionsrichtwert von 55 dB(A), tagsüber nicht mehr eingehalten werden kann.

Fazit:
Um das beschriebene erhebliche Konfliktpotential und dadurch entstehende Kosten und gerichtliche Auseinandersetzungen von vorneherein zu vermeiden, sollte im Interesse der Gemeinde, der Politik, und der Finanzen sowie natürlich mit Rücksichtnahme auf die betroffenen naheliegenden Anwohner die Reihenfolge der geschilderten Maßnahmen 1 bis 3 unbedingt eingehalten werden. Es darf von vornherein erst gar nicht möglich sein, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte überschritten werden können! Das muss 1. durch die Auswahl eines geeigneten Standortes, 2. durch die Abstandswahrung, und 3. durch die Errichtung von Lärmschutzwällen oder Lärmschutzwänden geschehen.
Betriebliche Vereinbarungen, wie die Anzahl der gleichzeitigen Nutzer festzulegen, helfen da nicht weiter, sondern sind der falsche Weg, will man auf der sicheren Seite stehen. Das zeigt auch schon die Aussage des Verfassers der Immissionsprognose in seiner Zusammenfassung auf Seite 14 auf: … bei einer bestimmungsgemäßen Nutzung sind keine höheren Geräuschimmissionen im Bereich der relevanten schutzbedürftigen Nutzungen zu erwarten.

Das sogenannte, Schönrechnen, auch das finanzielle, um ein Vorhaben schnell durch die Politik zu bringen, endet letztendlich im bösen Erwachen. Diese Erfahrung mussten der Bürgermeister, die Gemeinde und die Politiker erst wieder kürzlich machen, als für die Errichtung des Auszubildenden-Wohnhauses am Appelhülsener Bahnhof rund zwei Drittel der Gesamtkosten (rund 800.000 Euro) nachfinanziert werden mussten. Von weiteren Erfahrungen dieser Art ist aufgrund der desolaten Haushaltslage von Nottuln, deren Haushalt gerade innerhalb der letzten Wochen mit weiteren Schulden belastet wurde, dringend abzuraten.
Was sagte uns letztens noch ein Nottulner Bürger: "Mir zittern schon langsam die Hände, wenn ich in der Tageszeitung den Nottulner Ortsteil aufschlage: Wieviel Schulden kommen denn heute wieder dazu?"

P.S. Beide Artikel (Teil 1 und 2) wurden an die Fraktionsvorsitzenden des Gemeinderates Nottuln per E-Mail versendet, mit der Bitte, sie umgehend an die Fraktionsmitglieder weiterzuleiten.

Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion

Billerbeck hat gute Ideen und vor allem zwei ausgezeichnete Kaffees

Billerbecker haben wirklich gute Ideen! Wir kamen selbst gerade vom Kaffeetrinken, denn Billerbeck hat gleich zwei ausgezeichnete Kaffees, Nottuln nicht mal mehr eines. Und trotzdem haben die Billerbecker in einem gemütlichen Eckchen auf dem Johannikirchplatz ein Plauderbänkchen aufgestellt.

Und das wird gerne angenommen, wie wir gestern feststellen konnten. Zwei „Plaudertaschen“ hatten sich darauf niedergelassen und ihre ersten Eindrücke ausgetauscht, die sie bei der Besichtigung des Billerbecker Stadtkerns gewonnen hatten. Die beiden freundlichen Damen kamen aus Neunkirchen (bei Köln) und waren von so vielen Sehenswürdigkeiten und netten Billerbeckern offensichtlich begeistert. Kaffee trinken waren sie übrigens auch schon, das gehört absolut dazu, wie sie uns versicherten.

Natürlich haben wir die beiden Damen auch in unser historisches Dorf nach Nottuln eingeladen, aber vorgeschlagen, es sich doch besser erst im Sommer anzusehen. Leider sieht der historische Teil, gerade jetzt  zu Ostern, eher wie eine Baustelle aus. Das haben uns die beiden auch versprochen.
Vielleicht gibt es bis dahin auch schon wieder ein gemütliches Kaffee, denn das fehlt in Nottuln mehr als vieles andere! Eine breite Öffentlichkeit würde sich sicherlich sehr darüber freuen und eben auch die Touristen! Ein Kaffee, in dem man bei schlechtem Wetter drinnen und bei gutem Wetter draußen sitzen und eine gute Auswahl von Obstkuchen und Torten genießen kann, darf in so einem historisch wertvollen Städtchen kein Traum bleiben.

Übrigens: Wenn Sie mehr über das wunderschöne historische Nottuln erfahren möchten, dann schauen Sie doch einfach mal oben unter dem Button "Denkmalschutz" nach. Dort finden sie viele bebilderte Artikel wie beispielsweise https://www.nottuln-blickpunkt.de/461-denkmalschutz-im-historischen-ortskern-teil-3.

Unsere Redaktion wünscht allen Nottulnesen, aber auch allen Familien in den Nachbargemeinden Billerbeck, Havixbeck und Senden (alles sehr sehenswerte Orte) ein friedliches, erholsames Osterfest mit hoffentlich viel Sonnenschein. Einen hübschen Osterhasen haben wir auch für Sie eingestellt.

Ihre Redaktion

Karin und Jürgen Gerhard

Jugend muss an die Politik herangeführt werden

Das ist keine Frage, sondern eine Feststellung! Insofern wurde von Politikern und der Gemeinde fast alles richtig gemacht! Einige Wünsche der Jugendlichen wurden durch die Gemeinde bereits erfüllt, wie beispielsweise die Anschaffung eines Containers, in dem sie sich alleine und unbeaufsichtigt von den "lästigen" Erwachsenen entfalten können (Haushaltsansatz 50.000 Euro). Zum geplanten Basketballcourt steuert die Gemeinde ebenfalls einen Betrag von 35.000 Euro bei. Es waren und sind allerdings Wünsche, die von der Gemeinde bei ihrer derzeit hohen Verschuldung noch finanzierbar waren.
Nun steht der Wunsch einer Gruppe Jugendlicher im Raum, eine Skateranlage zu bauen und zu finanzieren, die mit rund einer halben Million Euro zu Buche schlägt. Abzüglich der Förderung verbleibt nach Auskunft des Kämmerers Dominik Bomholt gegenüber unserer Redaktion, ein Eigenanteil von 279.000 Euro bei der Gemeinde Nottuln. Aufgrund der derzeit immensen Kostensteigerungen auf dem Bausektor ist es wohl realistisch, bis zum Baubeginn mit einer Verteuerung von mindestens 20 % der veranschlagten Kosten zu rechnen. Außerdem können in der Regel weitere, momentan nicht kalkulierbare Kosten anfallen. Das weiß ein Jeder, der ein Haus gebaut hat. Die derzeitige politische Weltlage lässt weitere Kostensteigerungen befürchten.

Wenn ich mich an meine Jugend zurückerinnere, so hatten wir auch so unsere Wünsche, diese waren aber kleiner dimensioniert. Damals war ich Mitglied im Leichtathletikverein und wir liefen unsere Kurzstrecken noch auf einer Aschenbahn. Um einigermaßen vernünftig starten zu können, wünschten wir uns ganz normale Startblöcke. Nach geraumer Zeit des Wartens bekamen wir sie dann auch, da wir bis dato ohne, oder aus selbst gegrabenen Startlöchern, starten mussten. Mit dem Fußball pölten wir übrigens auf Ascheplätzen, das bezeugen noch immer unsere Kniee, Gott sei Dank nur optisch.

Doch die Zeit bleibt nicht stehen. Wenn wir uns heute die sportliche und freizeitliche Infrastruktur in Nottuln anschauen, und das mitten im Ortskern, dann bleibt einem erst einmal die Luft weg: Kunstrasenplätze und Tartanbahnen, soweit das Auge reicht, und sogar ein Wellenfreibad. Allein 15 Sportarten können in Nottuln ausgeführt werden, in Schapdetten sogar das Bogenschießen. Wir haben das in unserem "Bildband Nottuln, ein starkes Stück Heimat" entsprechend gewürdigt. Da müsste man eigentlich wunschlos glücklich sein, aber ein Wunsch bleibt bekanntlich immer, und der heißt offensichtlich "Verwirklichung einer Skateranlage".

Doch diese muss erstens finanzierbar sein und zweitens muss die immissionsträchtige Anlage an einem Standort errichtet werden, an dem sie nicht dauernd zu berechtigten Nachbarbeschwerden führt. So einen Standort meinen wir, in unserer Nachbargemeinde Senden gefunden zu haben. Dort wurde in diesem Jahr der Bau einer modernen Skateranlage abgeschlossen. Wir haben sie als Beispiel ausgewählt, damit Sie nachvollziehen können, wie eine vernünftige Planung und Ausführung solch einer immissionsträchtigen Anlage mit Rücksichtnahme auf die Anlieger ausgeführt werden kann. Dabei hat man sich unseres Erachtens, so unser erster Eindruck, einen Standort mit vernünftigen Abständen zur Wohnbebauung gewählt, und  trotzdem bauliche Schallschutz-Maßnahmen (Lärmschutzwälle mit zusätzlicher Erhöhung durch Palisadenwände) umgesetzt. Standort- und Imissionsschutzmäßig mäßig wurde hier wahrscheinlich alles richtig gemacht, siehe Bilder links. 

Durch die Verfahrensweise bei der Planung und Ausführung der Anlage wird deutlich, dass sich die Gemeinde Senden den sonst zu erwartenden Ärger sowie berechtigte Nachbarbeschwerden und sicherlich auch langwierige, kostenträchtige Gerichtsprozesse ersparen möchte. Sie setzt offensichtlich mehr auf ein friedliches, konstruktives Miteinander mit ihren Bürgern und beteiligt sie rechtzeitig. In Nottuln hört man seitens der Verwaltung immer öfter den Hinweis auf das Verwaltungsgericht. 

Bleibt die Frage der Finanzierbarkeit für diese Anlage. Doch diese hat sich in der vergleichbaren Nachbargemeinde Senden mit ebenfalls rund 20.000 Einwohnern wahrscheinlich erst gar nicht gestellt, bzw. konnte sie positiv beantwortet werden. Mit einer Pro-Kopf-Verschuldung in 2024 von gerade einmal 82 Euro ist sie natürlich keinesfalls vergleichbar mit Nottuln. Hier hat sich die Pro-Kopf-Verschuldung von 2020 bis 2025 vervierfacht und beträgt immerhin fast 2000 Euro, das ist rund das 25-fache von Senden.
Die Gemeinderatsmitglieder in Nottuln stehen gegenüber den Nottulner Bürgerinnen und Bürgern vor einer verantwortungsvollen Entscheidung, die sie demnächst, vielleicht schon am 28. April, treffen können. Doch Politik ist kein Wunschkonzert, sie muss sich im Rahmen des gesetzlich Zulässigen, Machbaren und Finanzierbaren bewegen, das müssen wir alle, auch unsere Jugendlichen, begreifen und akzeptieren.

Unsere Redaktion wird sich bis dahin mit der Lärm-Immissionsprognose und deren Vereinbarkeit mit der 18. BImschV am vorgeschlagenen Nottulner Standort auseinandersetzen. Unserem ersten Eindruck nach, scheint hier nicht alles plausibel zu sein. Vor allem macht uns der geringe Abstand zur naheliegenden Wohnbebauung Sorgen. Umweltämter empfehlen bei Skater-Neuanlagen grundsätzlich eine Entfernung von 160 Metern zu Allgemeinen Wohngebieten, um die gesetzlichen Lärm-Grenzwerte in vollem Umfang von vornherein einzuhalten. Die Gemeinde Nottuln sieht das offensichtlich anders und sieht bei wesentlich geringerem Abstand nicht einmal Lärmschutzwälle/-wände vor, die natürlich die Investitionskosten weiter in die Höhe treiben. Doch das alles bleibt einer endgültigen Prüfung und ggf. einer Rücksprache und Abklärung mit dem Ersteller der Immissionsprognose vorbehalten. 

Wir haben bereits vor Jahren, aufgrund der Bitte einer Ratsfraktion, ein Lärmgutachten einer Plausibilitätsprüfung unterzogen. Damals ging es um die "alte" Sportanlage im Nottulner Ortskern und die Frage, ob sie aus immissionsrechtlichen Gesichtspunkten am jetzigen Standort verbleiben kann. Der Gutachter sagte Nein! Bei unserer Prüfung stellten wir aber fest, dass der Gutachter unter anderem vergessen hatte, den Altanlagenbonus mit einzubeziehen. Um es abzukürzen: Es hieß letztendlich, die Anlage kann jetzt doch bleiben. Später wurde noch eine Lärmschutzmauer errichtet, was natürlich sinnvoll ist. Denn selbst bei Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Lärmrichtwerte sind und bleiben die Lärmeinwirkungen von Sportanlagen am Wohnort für die Anlieger störend. Das gilt insbesondere für die impulshaltigen, kurzen Lärmspitzen, die typischerweise auch bei Skateranlagen auftreten. Auch das sollten die Ratsmitglieder in ihre Entscheidung einfließen lassen, auch wenn sie selbst nicht an einer solchen Anlage wohnen.
Jahrzehntelange Erfahrungen diesseits mit den Nottulner Sportanlagen im Ortskern, sind ausreichend bekannt und sollten sich nicht an anderer Stelle wiederholen.

Was vornehmlich Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes - angesichts der akuten Bedrohung durch das Haushaltssicherungskonzept - dringend zur Kenntnis nehmen muss, ist, dass nur solche Vorschläge in den Gemeinderat eingebracht werden, die ohne weitere hohe Verschuldung der Gemeinde finanzierbar sind. Und das trotz Zuwendungen aus Förderungsprogrammen, die natürlich auch Senden für seine Skateranlage bekommen hat. Ausgerechnet unter seiner Führung der Amtsgeschäfte seit 2020 hat sich die desolate Haushaltslage in Nottuln ergeben, und das trotz seiner zweimaligen eklatanten Erhöhungen der Grundsteuer B für Eigenheimbesitzer in den letzten beiden Jahren.

Die anderen Baumbergegemeinden haben trotz wesentlich niedrigerer Grundsteuererhöhungen viel geringere Schulden, siehe hierzu auch unseren veröffentlichten Artikel https://www.nottuln-blickpunkt.de/768-zur-buergermeisterwahl-thema-finanzen-haushalt-hohe-pro-kopf-verschuldung.

Das Ergebnis unserer Plausibilitätsprüfung, dieses Mal einer Lärmimmissionsprognose, die übrigens erst vom 23.2.2026 stammt und um die wir wiederum gebeten wurden, wird vor dem Ratsbeschluss veröffentlicht. Abschließend möchten wir noch anmerken, dass unsere Redaktion in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Mobilität schon den Eindruck hatte, dass niemand den Jugendlichen von vorneherein etwas verwehren wollte, das wollen wir auch nicht. Doch sind die Ausschussmitglieder verpflichtet, nicht nach Sympathie zu entscheiden, sondern nach der Sachlage und den Fakten. Deshalb haben neben denen, die erst einmal zugestimmt haben, doch einige ihre erheblichen Bedenken aus Gründen der Finanzierung und des Immissionsschutzes angemeldet. Das ist richtig und bleibt aus Sicht der geschilderten Sachlage absolut verständlich und nachvollziehbar.

Fortsetzung (Teil 2) folgt.

Mit besten Grüßen

Ihre Redaktion

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