Aufstellung von Durchfahr-Verbotsschildern reicht nicht
Um die Sicherheit der in den drei anliegenden Sozialanlagen (Christopherus-Klinik -Geriatrie; Seniorenheim Elisabethstift, Senioren-Wohnanlage mit 52 Wohnungen) wohnenden oder sich aufhaltenden Menschen, die täglich den Buckenkamp mit ihren angemeldeten Elektromobilen, Rollstühlen, Rollatoren und sonstigen Gehilfen nutzen, zu gewährleisten, haben wir einen umfangreichen Schriftverkehr mit den zuständigen Behörden geführt und mehrere Artikel in den NB eingestellt. Das gilt natürlich auch für die Sicherheit der hier wohnenden Kinder im Reinen Wohngebiet Bagno.
Bisher wurde die Sicherheit durch eine Durchfahrsperre mit drei Pollern am nördlichen Ende des Buckenkampes gewährleistet. Diese wurden aufgrund des Poller-Erlasses des Verkehrsministeriums NRW entfernt. In Halle hatte es einen tödlichen Fahrrad-Unfall mit einem Poller auf einem kombinierten Rad-Fußweg gegeben.
Die Poller auf dem Buckenkamp stehen allerdings schon seit 36 Jahren dort, ohne jeglichen Unfall mit einem Fahrradfahrer. Das liegt offensichtlich daran, dass hier zwischen den Pollern zweimal eine Durchfahrtbreite von jeweils rund 1,40 m vorhanden war, diie Durchfahrtsperre schon von weitem gesehen werden konnte und nachts durch Straßenlaternen gut beleuchtet war.
Trotzdem wurden sie jetzt aufgrund des Poller-Runderlasses entfernt. Anstatt dessen wurden jetzt zwei Durchfahrt-Verbotsschilder aufgestellt, die natürlich die Durchfahrt nicht verhindern, sondern lediglich auf das Verbot hinweisen. Doch die Schilder selbst und nicht einmal der Rollstuhlverkehr, wie wir selbst erlebt haben, halten Verkehrsteilnehmer von der Durchfahrt ab.
Unsere Redaktion sieht deshalb nach wie vor die Durchfahrtsperre als sicherste Lösung an. Doch halten wir auch die Beschilderung für eine gute Lösung, aber nur dann, wenn sie innerhalb der verbotenen Durchfahrzone durch eine Fahrbahnverengung umgehend ergänzt wird. Diese muss gewährleisten, dass kein Pkw hier mehr durchfahren kann. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bereits ein VW Golf heute schon eine Breite von 1,78 m (mit Außenspiegel 2 m) hat.
Das war übrigens, wie uns mitgeteilt wurde, auch schon vom Straßenverkehrsamt der Kreisverwaltung angedacht.
Wir hatten uns schon in einem Artikel vom 12. September im NB dahingehend geäußert.
Leider hat sich bezüglich der Fahrbahnverengung seitdem nichts getan und die konkrete Unfallgefahr besteht weiterhin. Die Bemühungen unserer Redaktion, das bei den zuständigen Behörden - wie in unseren Artikeln beschrieben - zu ändern, waren bisher nicht gerade von Erfolg gekrönt. Bedauerlicherweise machten diese nicht einmal den Versuch, die vielen vorgebrachten Argumente zu entkräften, was unseres Erachtens aber auch kaum möglich ist, weil sie auf Tatsachen beruhen.
Die hier betroffenen Menschen, insbesondere die vielen behinderten, aber auch die nicht behinderten, können sich einfach nicht vorstellen, dass die Landesregierung so einen Exzess, wie hier geschehen, mit ihrem Poller-Runderlass herbeiführen wollte. Für sie, die sie den Buckenkamp täglich mit ihren Elektromobilen, Rollstühlen, Rollatoren und sonstigen Gehilfen benutzen, aber auch für die Kinder ist die Gefahr viel größer, als vorher geworden. Das trifft jetzt auch für die Radfahrer zu, denn durch die Poller wurden auch die Radfahrer vor durchfahrenden Personenkraftwagen und Lieferfahrzeugen geschützt, das ist jetzt nicht mehr der Fall.
Wir haben daher im Namen der Betroffenen und der Redaktion unseren Landesvater und Ministerpräsidenten Hendrik Wüst und seinen Verkehrsminister Oliver Krischer um ihre Unterstützung in dieser Angelegenheit gebeten.
Voller Hoffnung und mit besten Grüßen verbleiben wir
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard
Befürchtungen wurden leider sehr schnell wahr!
Wie bereits im vorausgegangenen Artikeln beschrieben und befürchtet, wurden die heute Mittag installierten Durchfahrverbot-Schilder (siehe Bild) bereits am Nachmittag ignoriert. Mit Zeugen konnte ich selbst beobachten, wie ein Auto von Norden kommend erst einmal vor dem Verkehrsschild anhielt, die Fahrerin kurz zögerte und dann doch unter Missachtung des Verbotsschildes in Richtung Dorf hindurchfuhr.
Die Versuchung ist halt groß, denn es sind nur ein paar Meter - die Verbotszone ist hier viel zu kurz - und schon befinden sie die wieder auf sicherem Terrain. Und wer soll das regelmäßig überwachen? Zuständig wäre unseres Erachtens die Polizei (fließender Verkehr), hat sie dafür noch Kapazitäten frei?
Aber warum soll es uns in Nottuln anders gehen als den Betroffenen in der Stadt Halle. Dort hat die Gemeinde wohlgemerkt auf Fahrradwegen Poller entfernt und am nächsten Tag hagelte es schon Beschwerden, weil Autofahrer die Fahrradwege als Abkürzung nutzten.
Wir sind nach wie vor der Auffassung, wie auch in mehreren Artikeln im Nottulner Blickpunkt (NB) ausführlich begründet, dass der „Poller-Runderlass“ nur auf Radwegen und nicht auf Straßen anwendbar ist, wo eine Durchfahrt von Lkw und Pkw verhindert werden soll. Bestärkt werden wir auch durch die vielen Artikel verschiedener Medien im Internet, die ebenfalls nur von Pollern auf Radwegen sprechen und natürlich maßgeblich vom diesbezüglichen Internetauftritt des Verkehrsministers NRW selbst, siehe: https://www.umwelt.nrw.de/mehr-sicherheit-auf-radwegen. Dort spricht der Verkehrsminister eindeutig von einem Erlass, der die Sicherheit auf Radwegen erhöhen soll!
Und selbst wenn der Poller-Erlass hier irrtümlicherweise angewandt wurde, was offensichtlich passiert ist, verbietet die Sicherheit der hier in den drei sozialen Einrichtungen verstärkt wohnenden physisch und psychisch behinderten Menschen (die sich mit ihren Gehilfen, Rollatoren, Rollstühlen sowie angemeldeten elektrischen Kleinfahrzeugen auf dem Buckenkamp bewegen) die Entfernung der aus drei Pollern bestehenden Durchfahrtsperre.
Hier ist eben ein ganz besonders sensibler Bereich vorhanden, der so wohl in Nottuln einzigartig ist und eine Entfernung der Durchfahrtsperre ausschließt. Wenn nicht hier, wo denn sonst!
Nur diese verhindert seit 36 Jahren erfolgreich die Durchfahrt auf dem Buckenkamp und garantiert in diesem besonders sensiblen Bereich die erforderliche Sicherheit und körperliche Unversehrtheit und das ohne jeglichen Fahrradunfall. Das kann ein Verkehrsschild, das im Gegensatz zu einer Durchfahrsperre einem Kraftfahrzeugführer nur die Durchfahrt verbietet, aber nicht verhindert, niemals leisten. Das war voraussehbar, wie es sich auch jetzt schon zeigt!
Im Übrigen hat der Verkehrsminister NRW bei der Herausgabe seines Erlasses mit Sicherheit nicht beabsichtigt, und da wiederholen wir uns gerne, dass dieser Erlass in einem so sensiblen Verkehrsbereich wie hier zulasten behinderter Menschen und Kinder Anwendung findet. Denn man kann nicht eine Gefahr durch eine andere ersetzen, und schon gar nicht, wenn, wie hier, eine größere an ihre Stelle tritt!
Aus unserer Sicht gibt es nur zwei Lösungen, um die Sicherheit und den Schutz der körperlichen Unversehrtheit des angesprochenen, sich hier aufhaltenden und wohnenden Personenkreises, zu gewährleisten:
1. Es bleibt bei der sich seit 36 Jahren bewährten unfallfreien Durchfahrtsperre (drei Poller). Das wäre die vernünftigste und preiswerteste Lösung, die sich auch die meisten Anwohner hier weiter wünschen, behindert und nicht behindert.
2. Die gestern aufgestellten Durchfahrverbots-Schilder bleiben stehen, aber sie werden innerhalb der verbotenen Durchfahrzone durch eine Fahrbahnverengung umgehend ergänzt, die gewährleistet, dass kein Pkw hier mehr durchfahren kann. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bereits ein VW Golf heute schon eine Breite von 1,78 m hat. Das war übrigens, wie uns mitgeteilt wurde, auch schon vom Straßenverkehrsamt der Kreisverwaltung angedacht.
Übrigens fahren die meisten Autos vom oberen Buckenkamp (von der nördlichen Seite her) durch die Durchfahrtverbotszone, die, wie man sieht, natürlich viel zu kurz ist. Nicht einmal der Rollstuhlverkehr hält sie davon ab. Ohne die vorgeschlagene Fahrbahnverengung wird sich daran nichts ändern und die erhebliche Gefährdung bleibt bestehen!"
Wir erlauben uns noch eine kleine Anmerkung, was das Zusatzschild "S-Pedelecs frei" betrifft, denn diese Fahrzeuge fahren unseres Wissens nach bis zu 45 Km/h. Wenn dieses Schild weiterhin Bestand haben soll, dann müsste von der nördlichen Seite her, allerdings erst hinter der Straßeneinfahrt "Am Bagno" noch ein Verkehrsschild mit der auf dem Buckenkamp zulässigen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 Kilometern pro Stunde installiert werden. Sinnvoll wäre es, das oben installierte Verkehrsschild "Eingeschränktes Halteverbot" zu entfernen und es zusammen mit diesem Schild und dem Zusatzschild "Parken nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt" aufzustellen. Das wäre eine Regelung, die auch den ständigen Verstößen gegen das hier geltende eingeschränkte Halteverbot entgegenwirkt.
Eines möchte unsere Redaktion zu diesem wichtigen Thema ganz deutlich klarstellen: Es geht hier primär nicht um die Gemeindeverwaltung, die Kreisverwaltung oder den Nottulner Blickpunkt und auch nicht um die Personen, die dahinter stehen, sondern es geht hier einzig und allein um die Sicherheit und den Schutz der körperlichen Unversehrtheit der hier verstärkt wohnenden behinderten Menschen und Kinder! Und zu diesem Schutz sind wir alle verpflichtet, zum einen nach dem Grundgesetz und zum anderen aus moralischen Gründen.
Abschließend möchten wir Ihnen die tagtägliche Realität auf dem Buckenkamp auf ein paar Bildern in der nachfolgenden Bildergalerie zusammenfassend noch einmal vorstellen. Auf Bildlegenden (außer beim letzten, neu eingefügten Bild) verzichten wir dieses Mal, denn diese Bilder sprechen eine ganz deutliche Sprache.
Stand: 13.9.2024, 22:38 Uhr
Aktualisiert am 16./19. Sept. 2024
Mit besten Grüßen
Die Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard
Verschlechterung der Verkehrssicherheit in einem äußerst sensiblen Bereich
Seit 36 Jahren garantiert die Durchfahrtsperre (drei Poller) auf dem Buckenkamp, dass hier kein Durchfahr-Verkehr stattfindet. Sie wurde installiert, um insbesondere die Sicherheit der vielen behinderten Menschen der hier drei anliegenden sozialen Einrichtungen Krankenhaus, Altenheim und Seniorenwohnanlage sowie auch der Anwohner (insbesondere der Kinder) des Reinen Wohngebietes Bagno sicherzustellen. Es handelt sich in Nottuln deshalb um einen äußerst sensiblen Verkehrsbereich. Die in den sozialen Einrichtungen wohnenden bewegungseingeschränkten Menschen benutzen mit ihren Hilfsmitteln (Rollatoren, Rollstühlen und kleinen angemeldeten Elektrofahrzeugen) den Buckenkamp auf dem Wege ins Dorf oder ins Naturschutzgebiet Nonnenbachtal. Das hat unter den bisherigen Voraussetzungen auch gut funktioniert.
Nun soll ein Verkehrsschild "Durchfahrt verboten" die gleiche Funktion wahrnehmen. Hierzu erhielten wir auf unsere letzte Anfrage an den Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes folgende Antwort seines Mitarbeiters Daniel Krüger: "Wie Ihnen bereits durch Frau Frieling (Straßenverkehrsbehörde) und durch Herrn Dreier (Büro des Landrats) mitgeteilt wurde, werden die Poller nicht wieder aufgestellt. Das die Poller für ca. 2 Wochen wieder standen, ist einem Irrtum durch das ausführende Unternehmen zu schulden. Dieses wurde am gestrigen Tag korrigiert. Zeitnah werden noch die angeordneten Schilder aufgestellt."
Man muss kein Prophet sein, um zu wissen, dass ein Verkehrsschild nicht so funktionieren wird, wie eine Durchfahrtsperre, die den Verkehrsteilnehmer gar nicht erst in Versuchung führt und die Durchfahrt von vorneherein verhindert. Das wissen auch alle Beteiligten wie Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr und Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes, die für diesen Beschluss letztendlich in der Verantwortung stehen. Hoffentlich stehen Sie auch dafür gerade, wenn sich Verkehrsteilnehmer nicht daran halten und es dann zu gefährlichen Verhältnissen auf dem Buckenkamp kommt. Viel besser und sicherer wäre es natürlich, an der bewährten Einrichtung Durchfahrtsperre festzuhalten.
Wir haben uns für den Erhalt der Durchfahrtsperre, insbesondere für die Sicherheit der hier verstärkt wohnenden behinderten älteren Menschen und auch der Kinder, gründlich eingesetzt. Mit zahlreichen stichhaltigen Argumenten im Schriftverkehr mit allen Beteiligten und in Artikeln im NB haben wir nachgewiesen, dass die Beseitigung der Durchfahrtsperre eine klare Verschlechterung der Verkehrs-Sicherheit und der Verkehrs-Beruhigung auf dem Buckenkamp darstellt.
Hierbei wurde deutlich, dass die Behörden für ihre Entscheidung einen Runderlass des Verkehrsministers NRW zugrunde legen. Auf der Webseite des Ministeriums ist jedoch Folgendes nachzulesen: "Durch den Erlass sollen Sperreinrichtungen auf Radwegen wie Poller, Sperrpfosten oder versetzt eingebaute Wegesperren aus Sicherheitsgründen von den Kommunen überprüft und bei Bedarf auch entfernt werden."
Der Erlass hat keine bindende Wirkung, wie ein Gesetz oder eine Verordnung. Er wendet sich lediglich an die ihm nachgeordneten Behörden, die in eigener Verantwortung gründlich prüfen und entscheiden sollen. Siehe auch: https://www.land.nrw/pressemitteilung/mehr-sicherheit-auf-radwegen
Die Anwendung des Erlasses ist unserer Auffassung nach aus folgenden Gründen hier nicht anwendbar:
1. Der Anwendungsbereich ist explizit auf Radwege beschränkt. Die Durchfahrtsperre (drei Poller) befindet sich aber nicht auf einem Radweg, sondern auf dem Buckenkamp, einer Straße, die mit zwei Fahrspuren insgesamt eine Breite von 5,8 Metern hat - das ist keinesfalls vergleichbar.
2. Es darf nicht eine Gefahr gegen eine andere Gefahr getauscht werden und das schon gar nicht -wie hier- gegen eine größere!
Aber selbst, wenn diesen Erlass hier berücksichtigt würde, wären aus folgenden Gründen keine Veränderungen nötig, denn seit 36 Jahren hat es an dieser Durchfahrtsperre keinen Unfall gegeben. Das zeigt, dass hiei keine Gefahren bestehen. Dieses gründet sich unter anderem auf folgende Tatsachen:
Der Zwischenraum zwischen den drei Pollern hat zweimal das komfortable Maß von fast 1,40 m, sodass selbst Fahrräder mit Anhängern oder Lastenräder keine Schwierigkeiten bei der Durchfahrt haben.
Die drei Poller sind über die gesamte Straßenbreite von 5,8 Metern angeordnet und können daher auch schon von weitem sehr gut gesehen werden.
Bei Dunkelheit beleuchten die Poller zwei Straßenlaternen.
Natürlich wirkt sich der durch die Durchfahrtsperre beruhigte Verkehr auf dem Buckenkamp auch auf die ca. 150 wohnenden Familien mit Kindern sehr positiv aus und gibt ihnen ein großes Sicherheitsgefühl.
Was das vom Kreis Coesfeld angesprochene „Wohnheim“ betrifft, so handelt es sich nicht um ein Heim, sondern um eine Wohnanlage, die sich am Uphovener Weg 27, 27a und 27b befindet und von älteren Menschen ab circa 60 Jahren bewohnt wird. Da sie barrierefrei ist, wird sie auch gerne von bewegungseingeschränkten oder sonstigen behinderten Menschen bewohnt. Sie kann und wird i. d. R. vom Uphovener Weg angefahren. Dort befindet sich auch der Haupteingang, von dem alle Wohnungen überdacht zugänglich sind. Vom Buckenkamp her ist ebenfalls eine Anfahrt möglich. Somit ist auch die Anfahrt durch Krankenwagen sichergestellt.
Hierdurch wird deutlich, dass auf dem Buckenkamp schon ausreichende Sicherheitsmaßnahmen für Radfahrer getroffen wurden und es überhaupt keinen Grund gibt, die sich seit 36 Jahren bewährte Durchfahrtsperre grundsätzlich zu entfernen. Nur diese garantiert schon seit 36 Jahren, dass hier wirklich kein PKW oder LKW durchfährt.
Im Übrigen hat der Verkehrsminister bei der Herausgabe seines Erlasses mit Sicherheit nicht gewollt, dass dieser Erlass in einem so sensiblen Verkehrsbereich wie hier zulasten behinderter Menschen Anwendung findet, denn wie bereits erwähnt: "Man kann nicht die eine Gefahr durch eine andere ersetzen, und schon gar nicht, wenn wie hier, eine größere an ihre Stelle tritt!" Das wäre unseres Erachtens zumindest eine grobe Fahrlässigkeit.
Zudem schützten die Poller, die eine Durchfahrt von PKW, LKW und Kradfahrern verhindern, doch nicht "nur" die behinderten Menschen und Kinder, sondern auch alle Radfahrer!
Abschließend möchten wir noch anmerken, dass sich die Behörden uns gegenüber nicht die Mühe gemacht haben, unsere stichhaltigen Argumente zu entkräften, sondern es wurde uns immer nur kurz und bündig und sehr allgemein geantwortet. Auch auf einen unsererseits gemachten Alternativ-Vorschlag mit dem Verbleib von nur zwei anstatt drei Pollern und der Verbreiterung der Durchfahrt für Fahrräder auf 1,80 Meter wurde überhaupt nicht reagiert. Mit Bürgerfreundlichkeit oder den Bürger wirklich ernst nehmen, hat das nichts zu tun, und das können wir ganz gut beurteilen, denn beide Redakteure des NB haben jeweils über 40 Jahre den Bürgern des Landes Nordrhein-Westfalen freundlich und entgegenkommend gedient. Uns war immer bewusst, dass wir letztendlich von den Steuergeldern der Bürger bezahlt werden.
Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard
Das NRW-Verkehrsministerium gibt sogenannten "Pollererlass" für Radwege heraus
Nach einem tödlichen Radunfall in Halle vor einem Jahr auf einem Radweg, fordert das NRW-Verkehrsministerium die Kommunen auf, Poller auf Radwegen zu überprüfen und gegebenenfalls zu beseitigen. Daraufhin sind einige Kommunen bereits tätig geworden, in Halle wurden bereits die Hälfte aller Poller auf Radwegen beseitigt. Die Folge war, dass kurz nach dem Entfernen der ersten Poller sich Bürgerinnen und Bürger im dortigen Rathaus meldeten, weil Autofahrer nun wieder Abkürzungen über Fuß- und Radwege nutzten.
Offensichtlich betrifft der Erlass Poller auf Radwegen. Selbst der WDR spricht in einer Mitteilung vom 16.3.2024 nur von Radwegen, siehe auch: https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/poller-erlass-radwege-100.html
In weiteren Artikel verschiedener Zeitungen finden sich hierzu ebenfalls immer nur die Angaben "Radwege". Die dazu eingestellten Fotos bilden ebenfalls nur Radwege ab.
Als unsere Redaktion Artikel über die Entfernung der drei Poller auf der zweispurigen Buckenkamp (die leider schon Wochen vor der Vollsperrung der Kreisstraße Uphovener Weg erfolgte) in den NB einstellte und wir uns an das Straßenverkehrsamt vom Kreis Coesfeld wandten, bekamen wir von dort die Mitteilung, dass aufgrund des Pollererlasses die Poller auch nach der Aufhebung der Vollsperrung auf dem Buckenkamp als Durchfahrtsperre nicht mehr eingesetzt werden.
Da waren und sind wir recht erstaunt, schließlich handelt es sich beim Buckenkamp doch nicht um einen Radweg, sondern um eine zweispurige, normale Straße. Natürlich fahren hier auch Fahrräder wie auf jeder anderen innerörtlichen Straße. Jedoch nutzen die meisten Ausflügler mit ihren Fahrrädern den Radweg über die wunderschöne Kreithecke durch das reizvolle Naturschutzgebiet Nonnenbachtal, das auch durch gute Sitzmöglichkeiten zur Pausengestaltung im Schatten sowie in der Sonne und das mitten im Grünen glänzt.
Liest man die oben angeführten auch im Internet dazu veröffentlichten Artikel, kann man sich des Eindruckes nicht erwehren, dass hier das Straßenverkehrsamt sich etwas früh aus dem Fenster gelegt hat.
Man darf nicht eine Gefahr durch eine andere ersetzen
Seit Bestehen des Baugebietes Bagno (1988) ist die Zufahrtsstraße Buckenkamp am nördlichen Ende durch drei Poller gesperrt. Aufgrund der großen Abstände untereinander bis zu 140 cm gab es in 36 Jahren nicht einen einzigen Unfall mit Fahrrädern, auch nicht mit Fahrrad-Anhängern. Die kluge Entscheidung der damaligen Gemeindeverwaltung hat sich bis heute bewährt und als äußerst sinnvoll aus folgenden Gründen erwiesen, die nach wie vor gelten:
1. Der Buckenkamp wurde bei seiner Entstehung im Jahre 1987/88 als verkehrsberuhigte Zone mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Km/h und nicht als Durchfahrtsstraße angelegt. Er dient den Anwohnern des Baugebietes Bagno als Zufahrtsstraße zu Ihren Häusern. Am nördlichen Ende des Buckenkamp verengt sich die Fahrbahn hinter der Durchfahrtsperre auf eine Fahrspur, dort gibt keine befestigten Randstreifen.
2. Auf der anderen Seite des Buckenkamp liegen drei soziale Einrichtungen, wie die Christophorus Klinik (Geriatrie), das Altenheim St. Elisabeth und die Seniorenwohnanlage Bagno mit 52 Wohnungen. Im Bereich der großen Parkanlage des Altenheimes befindet sich direkt am Straßenrand des Buckenkamp eine hohe Zaunanlage, die verhindern soll, dass an Demenz erkrankte Senioren auf die Straße laufen, was nicht immer klappt.
3. Am südlichen Ende des Buckenkamp befindet sich der Buckenkamp-Parkplatz, der eigentlich als Touristenparkplatz angelegt wurde. Da die Christophorus-Gesellschaft trotz massiver Erweiterung des Krankenhauses und des Personals nur 16 Betriebsparkplätze angelegt hat, wird nunmehr der Buckenkamp-Parkplatz tagsüber primär vom Personal der Christophorus-Klinik genutzt. Da dieser trotz 63 Stellplätzen insbesondere außerhalb der Ferienzeit nicht ausreicht, parkt täglich das übrige Personal zusätzlich auf den ausgewiesenen Parkplätzen des Buckenkamp - Zufahrtsstraße zum Baugebiet Bagno mit rund 110 Ein/Zweifamilienhäusern.
4. Der Buckenkamp gilt als das Tor zu den Baumbergen und dem Naturschutzgebiet Nonnenbachtal und wird daher von Radfahrern fast täglich genutzt.
5. Am Buckenkamp befindet sich der Seniorenwohnpark Bagno mit 52 Wohnungen. Viele dieser Bewohner sind aufgrund Ihres hohen Alters bewegungseingeschränkt oder sonst behindert. Das heißt, dass einige täglich mehrfach mit Ihren elektrischen Fahrzeugen den Buckenkamp verkehrskonform benutzen. Darüber hinaus wird der Buckenkamp ebenfalls von dort wohnenden bewegungseingeschränkten Seniorinnen und Senioren mit Rollatoren genutzt.
6. Zudem schieben Angehörigen der Bewohner im Altenheim St. Elisabeth und auch Besucher des Krankenhauses ihre Verwandten in Rollstühlen über den Buckenkamp, der auch einen direkten Zugang zum Altenheim und Krankenhaus hat. Nun werden Sie vielleicht denken, die müssten oder könnten ja auch den Fußweg benutzen, aber das bleibt reine Theorie. Denn wer selbst einmal einen Rollstuhl über diesen gepflasterten Fußweg mit seinen Bordsteinkanten bei den Stichstraßen geschoben hat, der weiß, was das bedeutet, die Stolperfallen sind eben ein Hindernis. Auch wir können ein Lied davon „singen“, unsere Mutter haben wir fast 10 Jahre über den Buckenkamp geschoben, übrigens aufgrund ihrer Querschnittslähmung in einem komfortablen, aber auch großen und schweren Rollstuhl. Das war oft sehr mühsam und jede Erleichterung wurde gerne wahrgenommen.
Hierdurch wird deutlich, wem in erster Linie die Straßensperre zum Schutz von Leben und Gesundheit dienen soll. Da kann man nicht einfach ein Schutzbedürfnis, in diesem Fall, dass der Radfahrer und das dann auch nur in Bezug auf die Poller herausgreifen und es in den Vordergrund stellen, zumal es hier bisher keinen Unfall in den letzten 36 Jahren mit Fahrradfahrern gegeben hat.
Damit werden die Fakten konterkariert und das Schutzbedürfnis dieser besonders schutzbedürftigen, hier in den Sozialanlagen wohnenden Personen, vollkommen außer Acht gelassen. Außerdem stellt der Durchfahrtverkehr, der jetzt und dann weiter stattfindet, eine weitaus größere Gefahr auch für die Radfahrer dar, als die Poller.
Es ist realitätsfremd und auch ethisch nicht verantwortbar, das Schutzbedürfnis dieser bewegungseingeschränkten, behinderten Menschen, die teilweise zusätzlich unter großen psychischen und noch anderen physischen Belastungen leiden, dem Schutzbedürfnis von gesunden Radfahrern gegenüberzustellen. Erst vor drei Wochen haben wir einen verwirrten älteren Herrn begleitet und dem Krankenhauspersonal übergeben. Er befand sich auf der Buckenkamp-Straße, benutzte den angrenzenden Zaun als Gelände und war leider nicht zu bewegen, seinen Weg auf dem Bürgersteig mit uns fortzusetzen.
Zudem kann, wie bereits erwähnt, die vom Straßenverkehrsamt angeführte Maßnahme auch juristisch gesehen nicht zum Tragen kommen, da der Runderlass des Verkehrsministers NRW sich offensichtlich auf Radwege bezieht. Explizit sagt das Ministerium Folgendes: "Durch den Erlass sollen Sperreinrichtungen auf Radwegen wie Poller, Sperrpfosten oder versetzt eingebaute Wegesperren aus Sicherheitsgründen von den Kommunen überprüft und bei Bedarf auch entfernt werden." Aber selbst dieser Bedarf ist hier keinesfalls gegeben. Es ist abwegig und aus Sicherheitsgründen gefährlich die Poller zu entfernen, wie sich aus dem bisher geschilderten und dem Folgenden nachweislich ergibt:
1. Die Durchfahrtsperre (drei Poller) befindet sich nicht auf einem Radweg, sondern auf dem Buckenkamp, der mit zwei Fahrspuren eine Straßenbreite von 5,8 Metern hat.
2. Der Zwischenraum zwischen den Pollern bzw. zwischen Poller und Bordstein hat das komfortable Maß von fast 1,40 m, sodass selbst ein Fahrrad mit Anhänger keine Schwierigkeiten bei der Durchfahrt hat.
3. Die drei Poller sind über die gesamte Straßenbreite von 5,8 Metern angeordnet und können daher auch schon von weitem sehr gut gesehen werden. Bei Dunkelheit beleuchten die Poller zwei Straßenlaternen.
4. Aufgrund dessen ist seit 36 Jahren an dieser Stelle auch noch kein Fahrradunfall passiert.
5. Der Fahrradverkehr hat sich natürlich nach der Erweiterung des Krankenhauses auf dem Buckenkamp verringert, da diejenigen, die nach ihrer Anreise mit dem Fahrrad beladenen Pkw auf dem Buckenkamp-Parkplatz bisher parkten, aufgrund der dort parkenden Krankenhausmitarbeiter, hier jetzt keinen Parkplatz mehr finden.
6. Auf dem Buckenkamp befindet sich ein ausreichend breiter Bürgersteig, auf dem die mehr gefährdeten Kinder ohnehin fahren. Allerdings wäre es sehr sinnvoll, wenn der hier seit 36 Jahren stehende Poller am nördlichen Ende endlich entfernt würde. Auf die Idee ist die Gemeinde allerdings bisher und auch jetzt noch nicht gekommen, obwohl dieser nun wirklich eine Verkehrsbehinderung für die Kinder und die jungen Mütter mit Kinderwagen darstellt. Ein Fahrradunfall ist allerdings auch hier noch nicht passiert.
7. Natürlich wirkt sich der durch die Durchfahrtsperre beruhigte Verkehr auf dem Buckenkamp auch auf die ca. 150 wohnenden Familien mit Kindern sehr positiv aus.
8. Was das vom Kreis Coesfeld angesprochene „Wohnheim“ betrifft, so handelt es sich nicht um ein Heim, sondern um eine Wohnanlage, die sich am Uphovener Weg 27, 27 a und 27 b befindet und von älteren Menschen ab circa 55 Jahren bewohnt wird. Da sie barrierefrei ist, wird sie auch gerne von bewegungseingeschränkten Menschen bewohnt. Sie kann und wird i. d. R. vom Uphovener Weg angefahren, dort befindet sich auch der Haupteingang, von dem alle Wohnungen überdacht zugänglich sind. Vom Buckenkamp her ist ebenfalls eine Anfahrt möglich. Somit ist auch die Anfahrt durch Krankenwagen sichergestellt.
Somit wird deutlich, dass auf dem Buckenkamp schon ausreichende Sicherheitsmaßnahmen für Radfahrer getroffen wurden und es überhaupt keinen Grund gibt, die Durchfahrtsperre grundsätzlich zu entfernen. Und nur diese garantiert wie schon seit 36 Jahren, dass hier wirklich kein PKW oder LKW durchfährt. Als signifikante Verbesserung bleibt nur die Entfernung des Pollers auf dem Fußweg neben dem Buckenkamp.
Im Übrigen hat der Verkehrsminister bei der Herausgabe seines Erlasses mit Sicherheit nicht gewollt, dass dieser Erlass in einem so sensiblen Verkehrsbereich wie hier zulasten behinderter Menschen Anwendung findet, denn wie bereits erwähnt:
"Man kann nicht die eine Gefahr durch eine andere ersetzen, und schon garnicht um eine größere, wie es hier der Fall sein wird!" Das wäre unseres Erachtens zumindest eine grobe Fahrlässigkeit. Zudem schützten die Poller, die eine Durchfahrt von PKW, LKW und Kradfahrern verhindern, doch nicht nur die behinderten Menschen und Kinder, sondern auch alle Radfahrer!
Erneute Prüfung durch den Landrat (Kreisverwaltung Coesfeld): Es bleibt unverständlicherweise trotzdem bei der Entfernung der drei Poller
Das Straßenverkehrsamt hat, so das Büro des Landrates, an das wir uns gewandt haben, den gesamten Vorgang nochmals mit den beteiligten Behörden, Gemeinde Nottuln, Polizei etc. unter Berücksichtigung aller der hier aufgeführten Argumente sowie die Rechtslage geprüft. Ergebnis nach wie vor: Der unzulässige Poller wird entfernt. (Unsere Redaktion geht davon aus, das mit dem unzulässigen Poller alle drei bisher dort vorhandenen Poller gemeint sind) Stattdessen erfolgt von beiden Straßenseiten eine Beschilderung mit einem Durchfahrtsverbot.
Auf die einzelnen Argumente (siehe oben) wurde trotz unserer ausdrücklichen Bitte in der schriftlichen Erwiderung leider nicht eingegangen, es wurde von dort aus nicht einmal der Versuch gemacht, diese zu entkräften!
So ist das nun einmal, oder?
Obwohl bei den drei Pollern bisher in 36 zurückliegenden Jahren nie ein Unfall mit Fahrrädern passiert ist, schlagen wir folgenden Kompromiss vor, der beide Seiten schützt, einmal die Radfahrer sowie auch die vielen behinderten hier wohnenden Menschen:
1. Das obere nördliche Ende der Buckenkamp-Straße wird sofort (wie vom Straßenverkehrsamt des Kreises Coesfeld beschlossen) von beiden Seiten mit einem gut sichtbaren eindeutigen Durchfahrtsverbot beschildert.
2. Um auch weiterhin die Sicherheit und Unversehrtheit der vielen, hier wohnenden bewegungseingeschränkten, behinderten, älteren Menschen, Kindern und Radfahrern sicherzustellen, werden nicht wie bisher drei Poller, sondern nur noch zwei Poller an gleicher Stelle auf der Straße angebracht, die einen Abstand untereinander von 1,8 Metern haben. Dadurch wir die bisherige Durchfahrt nochmals komfortabel erweitert und bietet dann ausreichend Platz, auch für Radfahrer mit Anhängern und für Lastenräder. Die 1,8 m Durchfahrtsbreite wurde gewählt, weil bereits ein durchschnittliches Auto wie der VW Golf bereits ein Breite von 1,78 m hat.
3. Die beiden Poller werden mit rot-weißer, reflektierender Farbe versehen. Die Beleuchtung der Poller ist jetzt schon durch zwei Straßenlaternen sichergestellt. Dadurch wird eine redundante Sicherheit während der Dämmerung und der Dunkelheit sichergestellt.
4. Die Fahrbahn wird bis zu einer Länge von jeweils fünf Meter vor und hinter der Durchfahrt in einer Breite von 1,8 m (Durchfahrtsbreite der beiden Poller) rot gekennzeichnet/gestrichen.
5. Die Fahrbahn hinter den Pollern in nördlicher Richtung befindet sich in einem sehr schlechten Zustand und das nicht erst seit heute. Sie muss möglichst umgehend wieder sicher befahrbar und begehbar hergestellt werden. In derzeitigem Zustand ist sie für Fahrradfahrer unsicher und eine Zumutung, insbesondere aber auch für behinderte Menschen mit Rollatoren und Rollstühlen (siehe auch heutige Fotografie in der unten nachfolgenden Bildergalerie). Das hat offensichtlich die Gemeinde Nottuln bis heute nicht gestört.
Über so eine Lösung denken auch schon andere Kommunen nach, bei denen nach Entfernen der Poller allerdings auf Radwegen diese plötzlich von Autofahrern als Abkürzung genutzt wurden. Schließlich ist eine ausschließliche Durchfahrverbots-Beschilderung eine extreme Veränderung der seit 36 Jahren vorhandenen Verkehrssituation, denn sie weist den Auto-, LKW- und Kradfahrer lediglich an, hier nicht durchzufahren, sie verhindert aber die gefährliche Durchfahrt nicht, wie die bisherige Durchfahrtsperre (Poller). Bei Nichtbefolgung droht nur ein marginales Bußgeld in Höhe von 50 €. Außerdem, wer soll die Einhaltung regelmäßig überprüfen, die Polizei hat sicherlich keinen zeitlichen Spielräume dafür.
Entfernt aber jemand unbefugt die Durchfahrtsperre, handelt es sich um einen schweren Eingriff in den Straßenverkehr und dieser erfüllt den Straftatbestand des § 315b StGB, der dafür eine saftige Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vorsieht. Darüber hinaus drohen 2 bzw. 3 Punkte in Flensburg.
Das stellt schon alleine in der Ahndung einen signifikanten Unterschied dar, aber noch viel mehr in seiner gefährlichen Wirkungsweise.
Was übrigens bisher von Tag zu Tag unverständlich bleibt, dass trotz der Aufhebung der Durchfahrtsperre auf der Kreisstraße Uphovener Weg (die bereits vor Wochen erfolgte) die gefährliche Durchfahrt für LKW, PKW und Motorräder auf dem Buckenkamp in beide Richtungen seit Wochen ungehindert weiter erfolgen kann - das ist wohl kaum zu rechtfertigen!
Anmerkung der Redaktion: Wir bitten unsere Leserinnen und Leser, den langen Text zu entschuldigen. Doch es ist, wie man sieht, eine komplexe Angelegenheit, die viele hier genannte, wichtige Dinge berücksichtigen muss, um die Sicherheit auf dem Buckenkamp für alle Menschen auch in Zukunft zu bewahren.
Nachtrag der Redaktion vom 26.8.2024 um 20:44 Uhr: Wir wir heute Nachmittag feststellen konnten, wurden die drei Poller (Durchfahrtsperre) am oberen nördlichen Buckenkamp wieder durch die Gemeinde Nottuln installiert - siehe auch Fotografie in der unten nachfolgenden Bildergalerie -.
Nachtrag der Redaktion vom 28.8.2024 um 15.00 Uhr: Nachbarn aus der Senioren-Wohnanlage und aus dem Baugebiet Bagno haben sich schon darüber mit den Worten: "Das gibt einem Jeden doch viel mehr Sicherheit, wir hoffen, es bleibt dabei", gefreut.
Wie bereits schon erwähnt, haben die Radfahrer zwischen den Pollern zweimal nebeneinander eine komfortable Durchfahrtsbreite von fast 1,40 Metern. Deswegen ist offensichtlich über drei Jahrzehnte hier auch noch nichts passiert, siehe auch Bild unten in der Bildergalerie.
Nachtrag der Redaktion vom 9.9.2024 um 18:34 Uhr: Heute Morgen mussten wir leider feststellen, dass die Durchfahrtsperre (drei Poller) am oberen nördlichen Buckenkamp wieder entfernt worden sind. - unsere Redaktion hat beim Bürgermeister Dr. Dietmaar Thönnes nachgefragt.
Antwort des Mitarbeiters des Bürgermeisters Daniel Krüger vom 10.09.2024: "Wie Ihnen bereits durch Frau Frieling (Straßenverkehrsbehörde) und durch Herrn Dreier (Büro des Landrats) mitgeteilt wurde, werden die Poller nicht wieder aufgestellt. Das die Poller für ca. 2 Wochen wieder standen, ist einem Irrtum durch das ausführende Unternehmen zu schulden. Dieses wurde am gestrigen Tag korrigiert. Zeitnah werden noch die angeordneten Schilder aufgestellt."
Fortgang mit neuem Artikel vom 10.9.2024
Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard
Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses ohne dringlichen Bedarf
Das Jammern geht weiter: Jetzt wird plötzlich durch die harte Stuhlkante die Blutzufuhr in die Beine gestoppt oder die Bandscheiben protestieren, so in den Westfälischen Nachrichten nachzulesen.
Das ist ja wirklich ein dringliches Problem, was die Gemeindeverwaltung mit der Bestuhlung im Ratssaal hat. Sieht man sich die Fakten an, kommt man allerdings zu einem ganz anderen Ergebnis, denn der Gemeinderat tagt in der Regel nur rund 6 mal im Jahr und davon ungefähr nur 3 mal im Ratssaal. Das macht bei einer Sitzungszeit von jewels 3 Stunden insgesamt nur 9 Stunden jährlich aus.
Ansonsten fanden die Sitzungen im Foyer des Rupert-Neudeck-Gymnasiums oder in den anderen Ortsteilen, zum Beispiel in der Hofanlage Schulze- Frenking in Appelhülsen statt, übrigens alles gemeindeeigene Gebäude. Ähnliches gilt für die Ausschüsse.
Kosten möglichst gering halten ?
Und damit die Kosten möglichst gering gehalten werden, soll die wesentlich umfangreichere Bestuhlung in der Alten Amtmannei gleich mit ausgetauscht werden, obwohl sie noch größtenteils in Ordnung ist. Das ist eigentlich die Logik, die täglich in der billigen Werbung auftaucht und dem Kunden weismachen will, dass er etwas kaufen soll, obwohl er eigentlich kein Geld dafür übrig hat und es auch nicht unbedingt braucht. Das Ganze wird noch gemäß dem Motto getoppt: "Kauf gleich zwei oder noch viel mehr, umso billiger wird das einzelne Exemplar!" Offensichtlich funktioniert das immer noch.
Gerade am Haushaltssicherungskonzept vorbei geschrappt
Kurz vorher hat die Gemeindeverwaltung den Nottulner Bürgern noch klargemacht, dass die Gemeinde ins Haushaltssicherungskonzept fällt, wenn die Grundsteuern nicht extrem angehoben werden. Und kaum ist die Grundsteuer für die Eigenheimbesitzer um sage und schreibe 17 % angehoben worden, soll das von den Bürgern eingenommene Geld schon wieder mit vollen Händen von der Gemeinde ausgegeben werden: 125.000 Euro sind für die Bestuhlung und Tische vorgesehen (wir berichteten). Unter einem Haushaltssicherungskonzept wäre diese Ausgabe sicherlich ersatzlos gestrichen worden, und zurecht, denn hier besteht kein dringlicher Bedarf.
Behindertenaufzug in der Alten Amtmannei ist dringlicher Bedarf
Hingegen besteht bei der Einrichtung eines Behindertenaufzuges in der Alten Amtmannei dringlicher Bedarf, doch der ist nicht einmal im Arbeitspapier Nottuln 2030 der Gemeindeverwaltung vorgesehen. (siehe auch Seite 27 unter: https://www.nottuln.de/fileadmin/media/PDF/Fachbereich_0/Nottuln_2030/Nottuln_2030_1.2.pdf .
Hier wäre das Geld wesentlich sinnvoller angelegt. Vor diesem Hintergrund wirkt die jetzige Handlungsweise der Gemeindeverwaltung zumindest unerklärlich, wenn nicht arrogant. Mit welchem Recht verweigert sie eigentlich seit Jahren und voraussichtlich bis 2030 den behinderten, beziehungsweise bewegungseingeschränkten Menschen die Teilnahme an den vielen Veranstaltungen und Festivitäten im Festsaal der Alten Amtmannei, einem öffentlichen Gebäude?
Seit Jahrzehnten ist es das Kulturzentrum von Nottuln, mitten im historischen Ortskern, auf dem Joseph-Moehlen-Platz 1, ganz offensichtlich nicht für alle Bürgerinnen und Bürger!
Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard
Wo bleibt da die Nachhaltigkeit?
Zur Erinnerung: Die Gemeindeverwaltung bzw. der Bürgermeister wollen, nachdem Sie die Grundsteuer B für die Eigenheime der Nottulner Bürger um 17 % angehoben haben, jetzt die Bestuhlung in der Alten Amtmannei und in der Aschebergschen Kurie erneuern, Gesamtkosten 125.850 Euro! Das sind bei 200 Stühlen 78.000 Euro und somit 390 Euro pro Stuhl. Zusätzlich sollen für den Betrag von 47.850 Euro noch 11 Stapelwagen und 40 Klapptische angeschafft werden, siehe auch https://www.nottuln.de/sessionnet/sessionnetbi/getfile.php?id=62319&type=do (Wobei unser Redaktion bei dieser Aufstellung nicht ganz klar ist, warum 120 Stühle bei der Aschebergschen Kurie und nur 80 bei der Alten Amtmannei gelistet wurden und die Klapptische bei der Aschebergschen Kurie und nicht bei der Alten Amtmannei?)
Diese Anschaffung wurde aber durch den Rat erst einmal mit einem Sperrvermerk versehen. Nun, ein paar Wochen später, soll das Ziel schon wieder die Aufhebung des Sperrbeschlusses sein. Der Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes ist sich wohl sehr sicher, dass die Empfehlung des Finanzausschusses an den Gemeinderat am heutigen Abend (30.4.2024), positiv ausfallen wird.
Urteilen Sie bitte selbst
Unsere Redaktion hat das gestrige Demokratiefest auch zum Anlass genommen, sich die jetzt bestehende Bestuhlung einmal genauer anzusehen. Hatten wir doch bei Veranstaltungen öfters die Gelegenheit, auf den massiven Holzstühlen Platz zu nehmen. Hierbei haben wir die von den Westfälischen Nachrichten beschriebenen Mängel nicht feststellen können. Auch nach dem gestrigen stichprobenartigen Prüfen von mehreren Stühlen können wir diese Mängel nicht bestätigen. Die aus massivem Hartholz bestehenden Stühle sehen gut erhalten und nachhaltig aus, auch die Polsterung ist nicht zu beanstanden. Damit Sie auch einen optischen Eindruck von den Stühlen bekommen, haben wir diese fotografiert und in den Artikel eingestellt: Urteilen Sie bitte selbst.
Nachhaltig sein
Und sollte der eine oder andere Stuhl unter dem Gewicht von etwas schwergewichtigen Personen einmal etwas knarzen oder der Reparatur bedürfen, so gibt es doch in Nottuln eine gute Werkstatt, die dies ohne weiteres kostengünstig beheben kann. Übrigens haben wir kürzlich unsere massiven Holzstühle von einem Nottulner Unternehmen mit einem sehr guten Stoff neu aufpolstern lassen, das hat uns pro Stuhl 120 Euro gekostet. Wir finden, wenn die Gemeinde glaubhaft bleiben will, kann sie nicht nur die Nachhaltigkeit predigen, sondern muss sie auch selbst praktizieren.
Insofern gilt unsere Empfehlung:
"Sperrvermerk weiter aufrechterhalten!" So dicke hat es die Gemeinde Nottuln ja nun wirklich nicht, sonst hätte sie, wie bereits angemerkt, die Grundsteuer B für Eigenheimbesitzer - im Gegensatz zu den umliegenden Gemeinden - ja nicht gleich um 17 % anzuheben brauchen.
Aufzugsanlage vorrangig in der Alten Amtmannei realisieren
Wenn etwas wirklich dringenden Bedarf hat, dann ist es die kurzfristige Realisierung eines Aufzuges für die vielen in Nottuln wohnenden bewegungseingeschränkten Menschen, die darauf angewiesen sind. Dann können endlich auch sie an Veranstaltungen in der Alten Amtmannei teilnehmen; das hat für uns absoluten Vorrang, hoffentlich auch für Sie.
Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard

