Blickpunkt Nottuln
25.10.2025
Blickpunkt Nottuln

Der Martinimarkt hat auf der Kirmes doch einiges Neues in diesem Jahr dazu bekommen. Wir waren gestern Abend mit der Kamera unterwegs und haben ein paar Bilder geschossen, die wir ihnen in der nachfolgenden Bildergalerie präsentieren möchten.

Übrigens, das Wetter meint es gut mit den Schaustellern und Besuchern, heute, am Sonntag haben wir sogar fast strahlend blauen Himmel mit viel Sonnenschein. Also auf zum Martinifest mit Kirmes und Krammarkt sowie verkaufsoffenem Sonntag!

Wir wünschen ihnen viel Spaß dabei.

Nachtrag: Heute, am Sonntag haben wir tagsüber, bei blauem Himmel und Sonnenschein nochmals fotografiert und diese Fotografien für Sie hinter den Nachtfotos in die Bildergalerie eingestellt. Schauen Sie nochmals rein und viel Freude dabei. 

Auch wenn es erst Sonntag ist und es Montag heiter weiter geht, so kann man wohl jetzt schon sagen, so zumindest unser Eindruck, dass der Martinimarkt bis hierhin wieder ein vergnügliches Erlebnis war in dieser sonst doch so bewegenden Zeit.

Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard

401 Jahre Martinimarkt im historischen Ortskern von Nottuln

Wer kann schon auf eine so lange Tradition zurückblicken. Am Samstag, dem 11. November wird der Martinimarkt bei hoffentlich trockenem Wetter um 15.00 Uhr durch den Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes vor der Heitmann-Orgel eingeläutet und dauert bis einschließlich Montag, dem 13. November. 

Neben der Kirmes mit Fahrgeschäften, Krammarkt, mit dem Schwerpunkt auf Kunst, Kultur und Genuss, Partyzelt und allerlei angebotenen kulinarischen Köstlichkeiten werden Sie auf dem Kirchplatz, wie in den vergangenen Jahren, das traditionelle Kunsthandwerkerdorf vorfinden. Es ist halt auch ein Fest der Kultur und der Vereine mit vielen Ehrenamtlichen, die Sie gerne auf Ihrem Stand begrüßen würden. Die örtliche Gastronomie freut sich natürlich ebenfalls auf die vielen Gäste und darüber hinaus ist der Sonntag wie immer verkaufsoffen.

Hier die vorgesehenen Öffnungszeiten:
11.11., Samstag von 15 bis 24 Uhr,
12.11., Sonntag von 11:30 bis 23 Uhr,
13.11., Montag  von 10 bis 23 Uhr

Also auf zum Nottulner Martinimarkt, es gibt keine bessere Alternative! Nehmen Sie sich eine kleine Auszeit von den Sorgen des Alltags. Treffen Sie sich mit Freunden und Bekannten auf dem Martinimarkt, genießen Sie gemeinsam die Atmosphäre mitten im historischen barocken Ortskern von Nottuln und nehmen die vielseitigen Angebote wahr.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein gemeinsames freudiges Martinifest 2023.

Mit den nachfolgenden Bildern vom vergangenen Jubiläums-Martinimarkt möchten wir Sie ein wenig einstimmen auf den diesjährigen 401. Martinimarkt.

Mit besten Grüßen

Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard

Veränderungssperre nur möglich bei Erstellung eines Bebauungsplanes

Unseres Wissens darf eine Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch nur dann erlassen werden, wenn die Gemeinde die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschließt. Hiermit kann verhindert werden, dass bis zum Inkrafttreten des Bebauungsplanes noch schnell Bauvorhaben "durchgeboxt" werden, die mit den dort noch festzulegenden rechtsverbindlichen Festsetzungen nicht vereinbar sind.

Soweit uns bisher bekannt ist, will die Gemeinde Nottuln anstatt eines Bebauungsplanes für den historischen Ortskern "nur" eine Denkmalbereichssatzung und eine kombinierte Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung erlassen. Mit der Erstellung dieser Satzungen wurde ein externes Unternehmen beauftragt. Die Kosten hierfür betragen voraussichtlich 60.000 Euro. Doch erst im Jahre 2024 sollen Ergebnisse vorgestellt werden. Wann also diese Satzungen rechtskräftig werden können, liegt somit in fernerer Zukunft.

Wie in den Westfälischen Nachrichten nachzulesen war, soll aber bereits ein neuer Bauantrag für das Grundstück Stiftsstraße 5 (im historischen Ortskern, schräg gegenüber der Aschebergschen Kurie) vorliegen.

Die Ausmaße und Auswirkungen des dort abgelehnten, beziehungsweise zurückgezogenen Vorhabens auf die Umgebung wären voraussichtlich exorbitant gewesen, die des neuen Bauvorhabens sind uns bisher leider nicht bekannt.

Weiter Einzelheiten siehe auch: 

https://www.nottuln-blickpunkt.de/400-wird-historischer-stadtkern-zugebaut-verschwinden-die-blickachsen und

https://www.nottuln-blickpunkt.de/452-denkmalschutz-im-historischen-dorfkern-teil-2

Auf unsere gestern Vormittag gestellte Anfrage beim Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes erreichte uns heute Morgen eine Mitteilung von Julia Breuksch von der Gemeindeverwaltung, deren wesentliche Aussage wir Ihnen nicht vorenthalten möchten:

"Eine Veränderungssperre (zur Verhinderung der geplanten Bebauung an der Stiftsstraße) und dann die Aufstellung eines Bebauungsplanes könnte jedoch, sofern notwendig, noch durchgeführt werden. Der Bauherr der geplanten Bebauung an der Stiftstraße wird seine Planung in der Ausschusssitzung am 14. November vorstellen. Eine Veränderungssperre könnte dann in der Sitzung beantragt und beschlossen werden. Die Fristen zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurden dementsprechend beim Kreis Coesfeld verlängert."

Anmerkung der Redaktion: Im Übrigen kann, wenn noch keine Veränderungssperre beschlossen wurde, obwohl die Voraussetzungen dafür gegeben sind, ein Bauvorhaben gemäß § 15  Baugesetzbuch auf Antrag der Gemeinde Nottuln von der Baugenehmigungsbehörde bis zu einem Jahr blockiert, beziehungsweise zurückgestellt  werden. Siehe auch: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/_15.html

Wir werden diesbezüglich die Entwicklung weiter beobachten und berichten.

Mit besten Grüßen

Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard

Direkt gelebte Demokratie in Nottulner Ausschüssen gefährdet

Nur zuhören - nicht mitreden! So lautet die Überschrift am Montag, dem 21. August 2023, über einem Artikel in den Westfälischen Nachrichten. Dadurch entsteht wohl auch im Sinne des Bürgermeisters Dr. Dietmar Thönnes der Eindruck, dass dies nunmehr eine unumstößliche Tatsache ist. Verstärkt wird dieser Eindruck durch den ersten Satz im nachfolgendem Artikel, der wie folgt lautet: "In der Gemeinde Nottuln geht ein Stück gelebte Tradition der direkten Bürgerbeteiligung verloren!"
Zudem wird im Artikel hervorgehoben, dass Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes die Rechtsauskunft der Kreisverwaltung  Coesfeld wie folgt zusammenfasst: "Es gibt kein Rederecht von Bürgerinnen und Bürgern in Sitzungen der politischen Gremien".  Später betonte er noch, dass diese Regelung ab sofort gilt - da hatte es jemand offensichtlich sehr eilig.

Die detaillierte Rechtsauskunft, warum das genau so sein soll und die genaue Angabe der Rechtsgrundlage bzw. Rechtsquelle blieb der Bürgermeister leider schuldig, es wurde nur ganz allgemein die Gemeindeordnung angeführt. Die offensichtlich detaillierte Rechtsauskunft der Kreisverwaltung Coesfeld wird bedauerlicherweise auch nicht veröffentlicht. Somit bleibt vieles im Dunkeln und unklar. Bürgerinnen und Bürger können daher das Verhalten des Bürgermeisters nicht nachvollziehen. 

Wir wollen versuchen, etwas Licht ins Dunkle zu bringen. Doch bevor wir damit beginnen, möchten wir auf die Art und Weise, wie das Verfahren abgelaufen ist, eingehen. Uns ist nicht verständlich, warum der Bürgermeister gleich den Landrat des Kreises Coesfeld als kommunale Aufsichtsbehörde eingeschaltet und somit (wie man im Volksmund sagt) "Schlafende Hunde geweckt hat"? Damit kein falscher Eindruck entsteht, hiermit ist die Sache gemeint und auf keinen Fall die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter dieser Behörde!
Angesichts der Tatsache, dass wir uns in Nottuln im Gegensatz zu vielen anderen gleich großen Gemeinden einen ausgebildeten Volljuristen leisten, ist diese Handlungswiese noch viel weniger verständlich und nachvollziehbar. Insofern hätte doch die Rechtslage im eigenen Hause geklärt werden können. Was übrigens noch nicht kommuniziert wurde, wer genau den Anstoß dem Bürgermeister dazu gegeben hat? 

Doch nun zur Rechtslage, wie sie sich uns zurzeit darstellt: Rechtsgrundlage ist die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Insbesondere kommt hier wohl der § 58 "Zusammensetzung der Ausschüsse und ihr Verfahren" zur Anwendung, der unter folgendem Link einsehbar ist: 
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=6784&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=609717

Beurteilen Sie bitte auch selbst, was dort steht. Zum Beispiel steht dort nicht, dass Bürger in den Ausschüssen der Gemeinden ein Rederecht haben. Dort steht aber auch nicht, dass Bürger in den Gemeinden kein Rederecht haben. Insofern gibt es unseres Erachtens kein klares eindeutiges Verbot, von Redebeiträgen der in den Ausschüssen anwesenden Bürger, zumindest dann nicht, wenn sie aktiv legitimiert bzw. vorwiegend betroffen von den dort getroffenen Entscheidungen sind. Das findet auch Unterstützung im Absatz drei des § 58. Dort ist nachzulesen: "Die Ausschüsse können Vertreter derjenigen Bevölkerungsgruppen, die von ihrer Entscheidung vorwiegend betroffen werden und Sachverständige zu den Beratungen zuziehen." Das heißt sicherlich nicht, dass die Hinzugezogenen in den Ausschüssen nur stumm herumsitzen sollen, sondern sich aktiv an den Beratungen beteiligen können.

Natürlich muss noch weiter recherchiert werden, das werden wir gegebenenfalls auch tun, um möglichst zu einem endgültigen Ergebnis zu kommen, denn das ist auch die Pflicht von Journalisten. Insofern muss sicherlich noch manches Gespräch geführt und entsprechende Kommentare zum Kommunalrecht gewälzt werden. Vielleicht gibt es diesbezüglich auch schon verwertbare Gerichtsurteile? Leider bleibt den beruflichen in Tageszeitungen voll angestellten Journalisten hierzu oft nicht die Zeit, denn gerade dieses Personal wurde in den letzten Jahren ausgedünnt.

Die Redaktion des NB interessiert sich natürlich weiter für dieses Thema, denn Redemöglichkeiten zu aktuellen Themen in den politischen Ausschüssen, von denen Bürgerinnen und Bürger Nottulns betroffen sind, waren und sind auch in Zukunft ein zentrales Thema der Demokratie in Nottuln.
Wohlgemerkt, wir reden hier nicht nur von Rederechten, sondern auch von Redemöglichkeiten, die unseres Erachtens in den Nottulner Ausschüssen weiterhin durch Zulassung der Vorsitzenden praktiziert werden können!
Es kann nicht sein, dass bestimmte von Nottulner Bürgern gewählte Politiker, damit meinen wir auch unseren Bürgermeister, verursachen, dass Nottulner Bürgern dieses letzte bisschen Recht bzw. die letzte Möglichkeit gelebter direkter Demokratie in den Ausschüssen plötzlich genommen wird. Ist es nicht seltsam, dass in den vergangenen Jahrzehnten genau diese Mitwirkung der Bürger in den Ausschüssen niemand beanstandet hat - wo war denn da die kommunale Aufsichtsbehörde? Es ist doch sehr unwahrscheinlich, dass ihr die praktizierte Handlungsweise in den Nottulner Ausschüssen über Jahrzehnte hinweg nicht aufgefallen ist, zumal diese doch oft genug in der Tageszeitung dokumentiert wurde.

Wir, die Redakteure des NB, wollen Ihnen nicht verschweigen, dass wir beim Diskutieren und Schreiben der beiden Artikel in Wallung geraten sind. Haben wir doch selbst die Redemöglichkeit in den Ausschüssen in 35 Jahren oft genutzt und wissen daher, dass es kein vergleichbares Mittel der direkten Demokratie in Nottuln gibt und auch in Zukunft nicht geben wird. Das wird letztendlich auch jedes Rats- und Ausschussmitglied wissen.
Auf die Einstellung der Stellungnahmen der einzelnen Ausschussvorsitzenden haben wir vorerst verzichtet, da sie uns trotz unserer Anfrage vom 28. August immer noch nicht vollständig vorliegen (siehe auch Teil 1 dieses Artikels).

Wir wünschen Ihnen trotz allem eine gesunde, angenehme Woche, das Wetter soll schön bleiben.

Mit besten Grüßen
Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard

Spätgotisches Gesamtkunstwerk

Sankt Martinus die spätgotische Hallenkirche direkt gegenüber den Kurien gelegen, ist fürwahr das größte Kunstwerk der Gemeinde Nottuln. Im Jahre 1489 wurde mit ihrer Errichtung begonnen. Sie gilt neben Sankt Lamberti in Münster als die schönste und bedeutendste Hallenkirche der Spätgotik in Westfalen. Schon von Weitem, egal aus welcher Richtung man kommt, ist ihr Kirchturm mit der Welschen Haube gut erkennbar. Eigentlich sollte sie nach dem Willen des Architekten und Baumeisters Johann Conrad Schlaun - nach dem großen Brand von 1498 - nur eine Zwischenlösung sein. Doch prägt sie nunmehr seit Jahrhunderten bis zum heutigen Tage die Silhouette von Nottuln und ist zum Wahrzeichen des geschichtsträchtigen Ortes geworden.

Der älteste Teil der Kirche ist der Kirchturm mit seinen drei Untergeschossen, die vom Vorgängerbau einer romanischen Steinkirche aus dem 12./13. Jahrhundert stammen, der lediglich um ein weiteres Geschoss aufgestockt wurde. Wer zum Glockengeläut möchte, der muss den romanischen engen Treppenaufgang benutzen und wird dort ins frühe Mittelalter versetzt. Das Langhaus hingegen wurde vollständig neu gebaut. Schweizer Maurergesellen sollen die Kirche innerhalb von neun Jahren errichtet haben. Die Hallenkirche selbst besteht aus einem Mittelschiff, zwei Seitenschiffen und einem wunderbaren Netzgewölbe. Auf den nachfolgenden Seiten werden wir Ihnen einige Details dieser herrlichen Kirche optisch vorstellen und in kurzen Beiträgen beschreiben. Seien Sie gespannt auf eine kleine Reise um und durch das beeindruckende Gesamtkunstwerk Sankt Martinus.

Sankt Martinus strahlt von innen

Der „Münsterländer Marmor“ zeigt auch im Inneren der Kirche sein Farbenspiel. Je nach Lichteinfall und Tageszeit strahlt er in einem hellen grauweiß bis zu einem warmen, anheimelnden gelblichen Ton. Selbst auf kleinen Flächen changiert er in vielen Nuancen. So ist es für alle Sinne immer wieder ein neues Erlebnis, die Kirche zu betreten. Die zwölf massiven mächtigen Sandsteinsäulen, auf denen das Gewölbe ruht, vermitteln einem das Gefühl von Geborgen- und Sicherheit. Nimmt man auf einer der Kirchenbänke Platz, fällt einem sofort die Stille auf, die das Gebäude ausstrahlt.

Die Kirche ist von innen gegenüber vielen anderen Kirchen sehr hell. Das liegt an den seitlich angeordneten „farblosen“ Kirchenfenstern, durch die Sonnenstrahlen fast ungehindert ins Kircheninnere fallen. Die noch sichtbaren schlichten Leuchten wurden mittlerweile entfernt und durch eine moderne Lichtanlage ersetzt. Diese ermöglicht einzelne Kirchenelemente in den unterschiedlichsten Farben auszuleuchten, was spannende, ungewöhnliche Akzente setzt.

Doch kommt die künstlerische Ausgestaltung der Kirche am wirkungsvollsten bei normaler Ausleuchtung zur Geltung. Das wird auch bei der Betrachtung des Marienaltars, der aus der Zeit um 1900 stammt, deutlich. Die Sandsteinfiguren des Jesuskindes auf dem Schoß von Maria sitzend sowie des Dominikus, der von Maria den Rosenkranz empfängt, sind sehr fein aus dem Münsterländer Sandstein herausgearbeitet. Gerahmt wird diese Szene von einer äußerst zierlichen Rosengirlande. Der heimische Bildhauer Anton Hone hat mit dem Marienaltar, dem Josefaltar »hier nicht abgebildet« sowie dem Hochaltar meisterliche hervorragende Arbeiten der Nachwelt hinterlassen.

Bei der überdachten Holzfigur rechts neben dem heutigen Haupteingang von Sankt Martinus handelt es sich um den Heiligen Martin, der im Jahre 370/71 zum Bischof von Tours geweiht wurde.

Bis hierhin liebe Leserinnen und Leser hatten Sie hoffentlich viel Freude beim Betrachten und Lesen des ersten Teils. Ein zweiter und dritter Teil wird sehr wahrscheinlich folgen.

Mit besten Grüßen

Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard

- Artikel mit Ergänzung vom 27. Aug. und 2. Sept. 2023, siehe unten -

"Der Hund, dem man einen Maulkorb anlegt, bellt mit dem Hintern", so der deutsche Dichter Christian Johann Heinrich Heine (Harry Heine), der in diesem Zusammenhang folgendermaßen fortfährt: "Das Denken auf Umwegen äußert sich noch missduftiger, durch Perfidie des Ausdrucks."

Auch der Mensch lässt sich keinen Maulkorb anlegen, das sollte unser Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes eigentlich wissen. Wir (die Redakteure) wohnen jetzt seit 35 Jahren in der Gemeinde Nottuln und kein Bürgermeister ist unseres Wissens - zumindest öffentlich - auf die Idee gekommen, den interessierten, betroffenen Bürgern in den Ausschüssen des Gemeinderates das Sprechen zu verbieten, das wäre schon ein starkes Stück!

Nunmehr hat offensichtlich der Bürgermeister und sein beratender Rechtsrat Stefan Kohaus diesbezüglich eine Anfrage an den Landrat des Kreises Coesfeld Dr. Christian Schulze Pellengahr gestellt, denn ohne Grund wäre der wohl kaum darauf eingegangen. Übrigens was seine Stellungnahme betrifft, so ist kaum vorstellbar, dass der Landrat der Gemeinde Nottuln diesbezüglich eine Weisung erteilt hat - soweit geht wahrscheinlich auch nicht seine Entscheidungsbefugnis. 

Den beiden Verwaltungsvorständen der Gemeinde Nottuln kann nur empfohlen werden, über ihre Vorstellungen von Demokratie in den Ausschüssen gründlich nachzudenken und sich nicht hinter der Stellungnahme des Landrates zu verstecken, denn das Mitwirken von Bürgern hat in Nottuln nicht nur eine historische, sondern auch eine grundsätzliche Bedeutung. Das Ergebnis kann eigentlich nur sein, von einer massiv einschränkenden Regelung schnellstens Abstand zu nehmen.
Den an den Ausschusssitzungen teilnehmenden, betroffenen Bürgern darf nicht das letzte bisschen unmittelbare Mitwirkung an einem demokratischen Prozess genommen werden, das wär mehr als fatal für die Demokratie in der Gemeinde Nottuln. Das ist sicherlich auch jedem Ausschuss- bzw. Gemeinderatsmitglied bewusst. Das Redebeiträge der Bürger mitunter eine gewisse Emotionalität begleitet, liegt primär in ihrer unmittelbaren Betroffenheit zu dem angesprochenen Thema und ist kein Grund, Ihnen in Zukunft das Rederecht zu verweigern. 

Die Demokratie ist keine einfache, aber die solideste und gerechteste Staatsform, die es auf unserem Erdball gibt und sie wird von lebendigen Bürgern und nicht von Duckmäusern gestaltet. Wir sollten zumindest in Nottuln damit aufhören, die Demokratie zu "vereinfachen" und einzuschränken, indem wir die Beteiligungsrechte von Bürgern beschneiden - währet den Anfängen. 

Die verschiedenen Ausschüsse in der Gemeinde Nottuln waren seit Jahrzehnten eine besonders gute Schnittstelle für die Bürgerbeteiligung, so etwas gibt man nicht einfach auf. Gerade aufgrund der politischen Entwicklung in Deutschland benötigen wir weitreichende Beteiligungsrechte von Bürgern, auch in Nottuln! Es ist sicherlich nicht verkehrt die Bürger von Nottuln generell zur Teilnahme am Gemeinwesen zu motivieren, denn das macht eine Gemeinde nach außen, über ihre Grenzen hinweg, attraktiv. Das alles sollten wir unserem Bürgermeister und den Politikern gegenüber deutlich zu erkennen geben.
Wahrscheinlich brauchen wir in einigen Gemeinden sogar die Veränderung der DNA hin zur Bürgerkommune, doch das ist ein langer Weg. Allerdings würde ein bisschen Rückenwind dahin sicherlich nicht schaden, sondern eher von Vorteil sein.

Mit demokratischen, besten Wünschen für eine weiterhin willkommene Bürgerbeteiligung in den Ausschüssen.

Ergänzung vom 27.8.2023:
Auch wenn es tatsächlich kein Rederecht im Rahmen der Gemeindeordnung geben sollte (?), so hatten doch bisher ausnahmslos alle demokratischen Ausschussvorsitzenden den Mut, den Nottulner Bürgern im Rahmen der Selbstverpflichtung die Möglichkeit zu geben, etwaige Bedenken oder auch konstruktive Anregungen zu den besprochenen Vorhaben zu äußern. Mehrfach flossen diese auch in die späteren Empfehlungen der Ausschüsse an den Gemeinderat ein. Schließlich steckt gerade in Nottuln bei vielen Bürgern ein hohes Potential an Fachwissen aus den unterschiedlichsten Bereichen. Es wäre geradezu schädlich für die Gemeinde Nottuln, das unberücksichtigt außen vorzulassen. 

Somit stellt sich letztendlich grundsätzlich die Frage: Wer will eigentlich in Zukunft die Ausschussvorsitzenden daran hindern, weiterhin (wie bisher, auch ohne Rederecht) im Rahmen der bisherigen Selbstverpflichtung (ohne Zwang durch eine gesetzliche Regelung), die anwesenden Bürger im Ausschuss zu Wort kommen zu lassen - etwa der Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes? Das können wir uns nicht vorstellen, schließlich kann sich das ein kristallklarer Demokrat nicht leisten, ohne seinem Ruf auf Dauer erheblich zu schaden.

Wir haben die einzelnen Ausschussvorsitzenden gefragt, wie sie sich in dieser Angelegenheit verhalten wollen und werden nach Eingang der Antworten darüber berichten. 

Ergänzung vom 2. Sept. 2023:
Auf unsere Anfrage vom Montag haben wir erst am Freitag, also gestern um 20.30 Uhr, eine gemeinsame Antwort von drei Ausschussvorsitzenden durch Hartmut Rulle per E-Mail übersandt bekommen. Verwunderlich war für uns, dass in den Westfälischen Nachrichten (WN) bereits heute, am Samstagmorgen, dem 2. Sept., die Stellungnahmen der Parteien veröffentlicht wurden, obwohl der Redaktionsschluss bei der WN nach meinem Kenntnisstand spätestens um 17.00 Uhr am Vortag ist. Diese Auskunft bekam ich zumindest immer von der WN, wenn ich früher Leserbriefe dorthin geschickt habe, und das war sehr oft der Fall.

Lediglich der Vorsitzende des Ausschusses für Sport, Kultur und Ehrenamt Martin Gausebeck von der SPD übersandte mir bereits am Mittwoch seine Stellungnahme, dafür sind wir ihm sehr dankbar.
Die Stellungnahmen der Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt und Mobilität, Frau Dr. Susanne Diekmann (Bündnis 90/Die Grünen) und des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Dr. Martin Geuking (FDP) liegen uns leider noch nicht vor.

Trotzdem versuchen wir, bis spätestens Sonntagnachmittag den zweiten Teil des Artikels "Maulkorb für Nottulner Bürger?" in den NB einzustellen. Wir bitten unsere Leser, die zu unserer Freude immer zahlreicher werden, etwas Geduld mit uns zu haben.

Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard

 

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