Blickpunkt Nottuln
14.07.2025
Blickpunkt Nottuln
... und das wollen nicht nur wir KInder ...
Blickpunkt Nottuln
... sondern auch wir, die in den drei anliegenden Sozialanlagen wohnenden und den Buckenkamp täglich mehrfach benutzenden, bewegungseingeschränkten Menschen und auch diejenigen, die in ihrer Wahrnehmungsfähigkeit (Sehen, Hören) beeinträchtigt sind. Leider haben wir aufgrund dessen oft nicht mehr die Kraft, uns persönlich für unsere Interessen einzusetzen, erfuhr unsere Redaktion von Ihnen
Blickpunkt Nottuln
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Hier oben am Buckenkamp haben Kraftfahrzeuge eigentlich überhaupt nichts zu suchen, denn hier liegt der Zugang zum direkt angrenzenden Naturschutzgebiet Nonnenbachtal. Gerade deswegen wird dieser Ort von allen Menschen, Groß und Klein und insbesondere von vielen behinderten Menschen und ganzen Familien stark frequentiert
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Auch Wandergruppen, wie am heutigen Tag, oder Fahrradgruppen sind hier am oberen Buckenkamp, dem Zugang zum Naturschutzgebiet Nonnenbachtal, immer wieder anzutreffen. Die Durchfahrtssperre (Freiburger Kegel) gibt den Menschen Sicherheit und Schutz. Dies ist kein Ort für eine Durchfahrtsstraße oder eine Lininienbusdurchfahrt

Verkehrsberuhigter Buckenkamp soll zur Durchfahrtsstraße werden?

Kleine Gefahr soll gegen große Gefahr getauscht werden?

Die Gemeinde Nottuln beabsichtigt, die gut funktionierende Durchfahrtssperre am oberen Buckenkamp zu beseitigen und eine Durchfahrtsstraße einzurichten. Und das, obwohl gerade die Durchfahrtssperre seit 38 Jahren die Verkehrssicherheit gewährleistet und somit kein Unfall auf dem Buckenkamp stattgefunden hat. Die Durchfahrt soll dann auf einer Einbahnstraße von Süden her, am Buckenkamp-Parkplatz vorbei in Richtung Vogelstange und hinter der Senioren-Wohnanlage rechts zum Uphovener Weg hin erfolgen, so die Pressemitteilung der Gemeinde und der Artikel der Westfälischen Nachrichten "Buckenkamp wird Einbahnstraße" vom Samstag.
Begründet wird diese Änderung damit, dass der bereits seit Januar von Montag bis Freitag eingesetzte große, 10 Meter lange Linien-Bus am großen Vorplatz an der Vogelstange nicht mehr wenden soll. Dieser soll anstatt dessen den Buckenkamp von Süden her befahren 
Bei einer Nachfrage bei der Gemeindepressestelle, teilte Angela Weiper unserer Redaktion allerdings mit, das nicht der ganze Buckenkamp, sondern "nur" der obere nördlichste Teil des Buckenkamps, von der Stichstraße Am Bagno angefangen bis zum Ende des Buckenkamps zur Einbahnstraße umgewandelt werden soll. Das hat natürlich extreme, negative Auswirkungen bezüglich der Verkehrssicherheit auf den ganzen Buckenkamp. Denn dann dürfen alle Kraftfahrzeuge den Buckenkamp von Süden nach Norden komplett durchfahren, siehe nachfolgende Stellungnahme:

Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht gewahrt
Die Gemeinde Nottuln, der Kreis Coesfeld, die Kreispolizeibehörde und die Bezirksregierung befanden bereits bei einem Ortstermin im März, dass das Wendemanöver des Linienbusses angeblich zu gefährlich sei. Das ist für uns nicht nachvollziehbar, zu dieser Feststellung muss eigentlich jeder kommen, der das „Wendemanöver“ dort oben einmal beobachtet hat: Der große Bus fährt auf dem asphaltierten Weg vor, dann ein paar Meter in einer leichten Halbkurve zurück, und das war es auch schon. Das Ganze dauerte rund 10 Sekunden, dabei tangiert der Bus kaum den dortigen Aschevorplatz an der Vogelstange (Ein Video hierüber soll demnächst unter Youtube eingestellt werden). Wenn jetzt auch noch ein Bus mit einer Rückfahrkamera und einer Warneinrichtung beim Rückwärtsfahren eingesetzt werden sowie Hinweisschilder aufgestellt  und eine Kennzeichnung des Wendeplatzes vorgenommen werden, ist das angebliche Problem angemessen und schnell beseitigt.

Mehr Verkehr plus Busverkehr, gleich mehr Gefahren auf dem Buckenkamp
Ansonsten wird durch die Einrichtung einer Durchfahrtsstraße am oberen, nördlichen Buckenkamp, wenn auch nur in einer Richtung, aus verschiedenen Gründen, der Verkehr erheblich anwachsen und zur erheblichen Gefahr insbesondere für die hier in den drei Sozialanlagen wohnenden behinderten und sich mit ihren mobilen Hilfseinrichtungen sich auf dem Buckenkamp bewegenden Menschen und den hier spielenden Kindern führen (siehe auch bisherige Berichterstattung unter https://www.nottuln-blickpunkt.de/730-der-kaiser-von-nottuln).
Alleine der große Bus würde schon 17 Mal am Tag den Buckenkamp mit seiner unübersichtlichen gefährlichen Doppelkurve im südlichen Teil durchfahren. Hier soll eine kleine Gefahr (die, wie geschildert, auf einfachem Wege beseitigt werden kann) gegen eine wesentlich größere Gefahr eingetauscht werden!
Schließlich benutzten den Buckenkamp (die Erschließungsstraße zum Reinen Wohngebiet Bagno) aufgrund des Durchfahrverbotes fast ausschließlich Anwohner und Anlieger, die um die Gefahren für die vielen den Buckenkamp nutzenden behinderten Menschen mit ihren Hilfsfahrzeugen wissen. Außerdem wohnen hier aufgrund der drei vorhandenen Sozialanlagen verstärkt Menschen, die nicht nur in ihrer Bewegung, sondern auch in ihrer Wahrnehmungsfähigkeit (Augen/Gehör) beeinträchtigt sind.
Das jetzige Handeln, und dafür ist alleine die Gemeindeverwaltung mit ihrer Planungshoheit verantwortlich (darüber hielt mir ihr Mobilitätsmanager kürzlich einen Vortrag) ist das Gegenteil einer Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit, die den Anwohnern der Sozialanlagen und des gesamten Wohngebietes Bagno durch die Durchfahrtssperre auf dem Buckenkamp schon 38 Jahre lang gewährleistet wird.

Und das will die Gemeindeverwaltung ändern. Wenn es denn überhaupt nicht anders geht, besteht ja auch die Möglichkeit bei Entfernung der Freiburger Kegel das Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge durch die bereits bestehenden Verkehrsschilder aufrechtzuerhalten, und durch ein dort angebrachtes Zusatzschild ("Linienbus frei") die Durchfahrt des Linienbusses zu ermöglichen. Es wäre das geringere Übel und würde gleichzeitig eine Einbahnstraße überflüssig machen, die nur weiteren gefährlichen Kraftfahrzeugverkehr in diesem überaus empfindlichen Bereich erzeugt. Zudem ist es das geringere Mittel im Sinne der Verhältnismäßigkeit der Mittel, das den gleichen Erfolg gewährleistet, nämlich den von der Gemeinde und den anderen Behörden angestrebten Linien-Busverkehr des C 85 in Richtung Norden auf dem Buckenkamp zu ermöglichen. Dadurch würde, wie bereits angeführt, ein über den Linienbusverkehr hinaus weiterer zusätzlich gefährdender Kraftfahrzeugverkehr an diesem besonders gefährdeten Engpass, direkt vor der Senioren-Wohnanlage mit 52 Wohnungen, ausgeschlossen. Für jede Behörde besteht übrigens die Pflicht, die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu wahren.
Für den Schützenfestaufmarsch und den Zeitraum des Martinifestes kann dann das Durchfahrtsverbot durch Zuhängen der Verkehrsschilder kurzfristig aufgehoben werden.

Keine Beteiligung und Information der betroffenen Bürger
Die Bürgerinnen und Bürger wurden vor vollendete Tatsachen gestellt, dadurch gewinnt man kein Vertrauen bei Ihnen, sondern das Gegenteil ist der Fall. Ist das etwa die zukünftige Handlungsweise des Bürgermeisters Dr. Thönnes, wenn es sich um bekanntlich heiße Eisen handelt? An der Zeit, die betroffenen Bürger zu informieren und zu beteiligen, kann es nicht gelegen haben, denn sie war reichlich vorhanden.

Resümee:
Das Gebot der Angemessenheit (Verhältnismäßigkeit der Mittel) verlangt, dass eine staatliche Maßnahme nicht außer Verhältnis zu dem verfolgten Zweck stehen darf. Das bedeutet auch, dass die von einer staatlichen Maßnahme Betroffenen nicht übermäßig oder unzumutbar belastet werden dürfen und daher nur das geringste Mittel zur Durchsetzung (hier die Vermeidung des angeblichen gefährlichen Wendens des Linienbusses) angewendet werden darf. Die Öffnung des Buckenkamps für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr, wenn auch nur in einer Richtung, gehört keinesfalls dazu. Diese Handlungsweise würde einem Verwaltungsprozess nicht standhalten.

Darüber hinaus ist es nach wie vor viel zu gefährlich, den großen Linienbus 17 Mal täglich über den Buckenkamp mit seiner unübersichtlichen gefährlichen Doppelkurve im Süden fahren zu lassen. Hier gilt übrigens auch der allgemeine Grundsatz: "Durch das Verwaltungshandeln einer Behörde darf eine Gefahr nicht gegen eine noch größere ausgetauscht werden."
Insofern sollte nun wirklich das allergeringste Mittel gewählt werden, nämlich der Einsatz eines Busses mit einer Rückfahrkamera und einer akustischen Warnsignaleinrichtung beim Rückwärtsfahren. Zudem sollte die Warnblinkanlage beim Wenden des Busses eingeschaltet sein. Eine entsprechende Ausschilderung und Kennzeichnung des Wendeplatzes wären optimal. Busse können übrigens auch nachgerüstet werden.

Wer den Linienbus 17 mal über den seit 38 Jahren verkehrsberuhigten Buckenkamp schickt, der nimmt billigend in Kauf, dass eine viel größere Gefahr entsteht. Denn es handelt sich hier um einen besonders empfindlichen Bereich, der ansonsten in ganz Nottuln so nicht wiederzufinden ist. In den drei anliegenden Sozialanlagen, St. Christopherus Krankenhaus, Altenheim St. Elisabethstift und Seniorenwohnanlage mit 52 Wohnungen wohnen viele behinderte Menschen, die zum einen körperlich (bewegungseingeschränkt), zum anderen in ihrer Wahrnehmungsfähigkeit (Sehen und Hören) beeinträchtigt sind.
Alle benutzen den Buckenkamp mit ihren Rollstühlen, Rollatoren und Elektromobilen. Gerade letztere, die versichert sind und auf der Straße fahren dürfen, werden immer mehr und sind unverzichtbar für diese Menschen geworden, um noch einigermaßen selbstständig ihren Alltag zu meistern und am öffentlichen Leben teilzunehmen. Besonders Sie würden durch einen entgegenkommenden großen Linienbus 17 Mal am Tag unnötig großen Gefahren ausgesetzt. Das gilt natürlich auch für die Kinder.

Zudem liegt auf dem Buckenkamp eine offizielle Fahrradroute, und auf seiner westlichen Seite, direkt vor der Senioren-Wohnanlage, im einspurigen Bereich, der dazugehörige, geförderte Rastplatz mit Tischen und Bänken. Dieser wird nicht nur von Radfahrern, sondern auch von Wandergruppen genutzt.

Ein Bürgermeister, der eine Behörde vertritt, die die Planungshoheit hat, sollte sich nicht hinter anderen Behörden verstecken, zumal sie ja nur festgestellt haben, dass das Wendemanöver des Linienbusses ohne Rückfahrkamera und Rückfahrwarneinrichtung an einem nicht ausgeschilderten und nicht gekennzeichneten Platz nicht sicher genug ist. Das ist, wie beschrieben, auf gute und einfache Art änderbar. Deswegen die seit 38 Jahren aktive Straßensperre am oberen Buckenkamp zu entfernen und ihn damit zu einer Durchfahrtsstraße, wenn auch nur in einer Richtung, für den Bus und auch für den Allgemeinverkehr zu machen, ist unangemessen und unverantwortbar.

Herr Dr. Dietmar Thönnes, Bürgermeister von Nottuln und Theologe, wir bitten und fordern auch Sie im Interesse aller Menschen, insbesondere der hier vielen wohnenden behinderten Menschen und der Kinder auf: "Stoppen Sie endlich das geplante, äußerst gefährliche  Vorhaben!"

Der Artikel wurde auch an alle Fraktionsvorsitzenden mit Bitte, sich mit ihren Rats- und Parteimitgliedern hierfür einzusetzen, versandt.

Aktualisiert am 14.5.2025 und am 16.5.2025 um 09:49 Uhr

Mit besten Grüßen

Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard