Blickpunkt Nottuln
24.01.2025
Blickpunkt Nottuln
Die Bebauung in Nottuln ist von Ein- und Zweifamilienhäusern geprägt, die alle unter die Grundsteuer B fallen und 2024 bereits mit einer massiven Grundsteuererhöhung belastet wurden. In demselben Jahr entscheidet der Gemeinderat schon wieder darüber, den Hebesatz für die Grundsteuer B noch einmal massiv anzuheben, hoffentlich nicht!
Blickpunkt Nottuln
Der Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes scheint wohl leider den Überblick verloren zu haben. Die vorgeschlagenen Grundsteuerhebesätze für die Grundsteuer B in den anderen Baumberge-Gemeinden sind weitaus niedriger als in Nottuln
Blickpunkt Nottuln
Wollen die Ratsmitglieder und der Bürgermeister den Nottulner Familien tatsächlich so ein unangemessenes Weihnachtsgeschenk" unter den Tannenbaum legen? Das haben sie wahrhaftig nicht verdient, hier ist dringend eine massive Korrektur geboten

Zwei saftige Grundsteuererhöhungen in 2024 beschlossen? (Teil 1)

Schnelle Korrektur durch den Gemeinderat erforderlich

Wer die Lokalseite Nottuln der Westfälischen Nachrichten heute aufschlägt, bekommt erst einmal den Eindruck, dass die Gebührenerhöhung bei der Abfallbeseitigung das beherrschende und wichtige Thema für die Nottulner Bürger ist. Aber nein, weit gefehlt, denn das wirklich beherrschende wichtige Thema für die Nottulner Bürger verbirgt sich in dem kleinen Artikel unten rechts auf der Lokalseite mit der lapidaren Überschrift "Steuer: Es gibt Gewinner und Verlierer".
Doch genau das würde die Nottulner Bürger massiv treffen, denn es wird wohl mehr Verlierer und kaum Gewinner geben. Zum zweiten Mal würden sie innerhalb von 12 Monaten aufgefordert, ins Portemonnaie zu greifen, das aufgrund der hohen Lebenshaltungskosten ohnehin nicht mehr gut gefüllt ist.
Dieses ist schon alleine dadurch bedingt, dass der Hebesatz für die Grundsteuer B, die bei allen bebauten privaten sowie gewerblichen Grundstücken anfällt, von 690 % auf sage und schreibe 923 % angehoben werden soll - so die Entscheidung und Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nottuln an den Gemeinderat.
Und das, nachdem erst in diesem Frühjahr der Hebesatz für die Grundsteuer B rückwirkend von Januar an, von 590 % auf 690 % angehoben wurde - das sind 100 % mehr! Obwohl die Gemeinde Nottuln schon mit 590 % der Spitzenreiter im Vergleich mit den drei anderen Baumberge-Gemeinden, Billerbeck, Havixbeck und Senden war, ließ sich Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes nicht davon abhalten.
Unsere Redaktion hatte mit einem Artikel darum gebeten, diese Anhebung auf 2025 zu verschieben, mit der Begründung, dass erst einmal Klarheit darüber herrschen muss, inwieweit sich die neu greifende Grundsteuer-Rechtsreform auf die Grundsteuer auswirkt.
Hier der Link zum Artikel: https://www.nottuln-blickpunkt.de/607-steuererhoehungen-auf-2025-verschieben.

Schon damals warnte man in allen Medien vor den dadurch zu erwartenden Steuererhöhungen. Die anderen Baumberge-Gemeinden hatten das wohl zum Anlass genommen, entweder gar keine, oder nur sehr moderate Steuererhöhungen, wie auch in unserem Artikel deutlich dargestellt, zu erheben. Sie und insbesondere ihre Bürger sind durch die klugen politischen Entscheidungen jetzt die Gewinner und Nottulns Bürger offensichtlich die Verlierer!
Das wird aus den Zahlen der nachfolgenden Grafik im Vergleich mit den Hebesatzempfehlungen des Finanzministeriums für die vier Baumberge-Gemeinden mehr als deutlich! Die Gemeindeverwaltung Billerbeck geht hier sogar beispiel- und vorbildhaft voran, indem sie die jetzige Hebesatzempfehlung des Finanzministeriums nach unten hin korrigiert, wie wir auf Nachfrage erfuhren. Anstatt der empfohlenen 645 % hat sie nur noch 612 % als Hebesatz vorgeschlagen, sie denkt wahrhaftig an die Folgen für ihre Bürger!

Schuld sind nicht immer die anderen
Eine leicht unbedachte Äußerung muss man konstatieren, wenn man die Worte des Fraktionsvorsitzenden der CDU Hartmut Rulle "Das Finanzministerium habe diese Hebesätze errechnet und nicht die Gemeinde" ernst nimmt. Schließlich sind die vom Finanzministerium herausgegebenen Hebesätze keine verbindlichen, sondern unverbindliche Empfehlungen. Zudem hat sie es in die Verantwortung der Kommunen gestellt, eigene Hebesätze festzulegen, was auch korrekt ist. Und natürlich fußen die empfohlenen Hebesätze auch auf den vorher in 2024 gültigen Hebesätzen der einzelnen Kommunen und das war absehbar. Trotzdem konnte die Gemeindeverwaltung Nottuln es nicht lassen, bei der Grundsteuer B noch kurz vorher richtig einen "herauszuhauen", nämlich 690 % Hebesatz für 2024!

Da muss man sich nicht wundern, denn jetzt fällt die vom Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes angesetzte und vom Gemeinderat befürwortete Steuererhöhung den Nottulner Bürgern auf die Füße - das war ebenfalls schon damals abzusehen. Da wirken die Worte des Kämmerers Dominik Bomholt: "Auch für uns als Verwaltung ist das ein ganz doofes Thema" schon etwas hilflos. Ja, wer bringt denn eigentlich die Vorlagen zur Abstimmung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Gemeinderat ein? Wenn ich mich recht erinnere, ist es doch die Gemeindeverwaltung, allen voran der Bürgermeister. Und der scheut sich offensichtlich nicht, zu der Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B in 2024 um 100 % für 2025 nochmals 233 % obendrauf zupacken - das sind dann insgesamt 333 %! Selbst bei gleichbleibendem Steuermessbetrag ist zu erwarten, dass sich die Grundsteuer B massiv erhöht.

Aus Fehlern lernen und die Folgen korrigieren
Natürlich ist niemand frei davon, Fehler zu machen. Doch man muss in der Lage sein, aus seinen Fehlern zu lernen, um sie zu korrigieren. Der Gemeinderat hat am 10. Dezember die Gelegenheit dazu, die Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses zurückzuweisen. Den erforderlichen Mut hierzu sollten die Ratsmitglieder haben und nicht der Rhetorik ihres Bürgermeisters erliegen. Zugegebenermaßen ist sie brillant, doch das macht noch keinen guten Bürgermeister. Schließlich ist sie ein Merkmal fast aller studierten Theologen, denn es ist ihre Aufgabe, ihre "Schäfchen" zusammenzuhalten.
Doch die Zeit bis zur Ratsentscheidung sollte von allen Parteien, auch den Bürgermeisterparteien, genutzt werden, sich über einen an den Baumberge-Nachbargemeinden orientierenden gemeinsamen Hebesatz einig zu werden. Der schon in diesem Jahr beschlossene Hebesatz von 690 % sollte absolut ausreichen, schließlich ist er selbst im Vergleich mit den vom Finanzministerium  jetzt empfohlenen Hebesätzen ab 2025 für alle Baumberge-Gemeinden immer noch der allerhöchste Hebesatz! (siehe obige Vergleichsgrafik)

Bei den Baupreisen zählt künftig jeder Euro
Es ist höchste Zeit dafür, denn der Hebesatz von 923 % ist wahrhaftig kein Weihnachtsgeschenk für die Nottulner Familien, sondern angesichts der bereits deftig erhöhten Grundsteuer 2024, für viele eine nicht oder kaum tragbare Belastung. Außerdem wird das wahrscheinlich fatale Folgen bei der Vermarktung von baureifen oder noch in der Planung befindenden Grundstücken in Nottuln haben, denn die Grundsteuern fallen jedes Jahr erneut wieder an! Der Abstand zu den anderen Baumberge-Gemeinden wird immer größer. Für viele Bauwillige wird die überhöhte Grundsteuer Anlass genug sein, sich ein Grundstück in den benachbarten Baumberge-Gemeinden auszusuchen, da hier nachweislich viel geringere Grundsteuern jedes Jahr anfallen. Die Lage auf dem Bausektor spitzt sich immer mehr zu, da zählt schon jetzt und künftig noch viel mehr, jeder Euro!

Insofern wird wohl die Entscheidung des Gemeinderates am 10. Dezember, wenn er der Vorlage des Bürgermeisters mit 923 % Hebesatz zustimmt, sehr weittragende, bedeutende, negative Auswirkungen für die Zukunft Nottulns haben.

Mit den besten Grüßen und trotz alledem einen schönen 1. Advent im Kreise Ihrer Familien

Ergänzung:
Wir hatten den Fraktionsvorsitzenden vor der Abstimmung in der Gemeinderatssitzung, den Link zu diesem Artikel (per E-Mail) mit der Bitte übersandt, ihn auch an ihre Fraktions- und Parteimitglieder weiterzuleiten. Unsere Redaktion hatte gehofft, dass der Gemeinderat dieser weiteren eklatanten Erhöhung der Grundsteuer von 690 % auf 923 % nicht zutimmen wird. Unsere Bemühungen blieben leider derfolglos, denn der Gemeinderat hat mehrheitlich auch dieser weiteren Erhöhung zugestimmt. Somit wurde in 2024 zweimal eine Grundsteuererhöhung beschlossen und der Hebesatz um insgesamt 333 % angehoben.

Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard

Stand 1.1. 2025