Blickpunkt Nottuln
26.10.2025
Blickpunkt Nottuln
Der Kirchplatz wird malerisch von hohen Linden umrahmt, im Hintergrund sehen Sie die Pfarrei St. Martin. Rechts daneben blickt der hl. Antonius recht zuversichtlich auf die Pfarr- und Stiftskirche St. Martinus und im Vordergrund steht die Schutzmantelmadonna, die schützend ihren Mantel über die Kinder ausbreitet
Blickpunkt Nottuln
Malerisch bettet die historische Umgebungsbebauung den Kirchplatz und die Stiftskirche St. Martinus ein
Blickpunkt Nottuln
Auf der anderen Seite des Kirchplatzes steht die älteste Blaudruckerei von NRW und weitere historisch wertvolle Gebäude. Das traditionelle gemeinsame Schützenfest der Antoni- und der Martinibruderschaft ergänzt diese Umgebung wunderbar
Blickpunkt Nottuln
Auf dem Stiftsplatz fallen einem sofort die Kuriengebäude aus dem 18. Jahrhundert ins Auge, das bietet keine andere Gemeinde im Münsterland seinen Bürgern und Besuchern. Zwischen St. Martinus und Kurien erschließt sich einem eine herrliche Lindenallee; die Linde, seit eher der Baum der Zuneigung, Liebe und Treue ...
Blickpunkt Nottuln
Vorläufige Übersicht über denkmalgeschützte und unseres Erachtens denkmalschutzwürdige Gebäude im historischen Ortskern von Nottuln

Denkmalschutz im historischen Dorfkern -Teil 2 -

"Man kann das Gegenwärtige nicht ohne das Vergangene erkennen"

Diese Worte von Johann Wolfgang von Goethe sind so klar und deutlich, dass ihnen eigentlich nichts mehr hinzuzufügen ist, wären da nicht einige finanzstarke Investoren! So wurde zum Beispiel auf einem Grundstück geplant, auf dem jetzt noch ein kleines Wohn-und Geschäftshaus (oben Wohnung unten Gesundheitspraxis) steht, ein Wohnprojekt mit über 15 Wohneinheiten zu erstellen. Am Rande des Dorfkerns sind solche Projekte schon realisiert worden. Grundstücke wurden fast komplett zugebaut, Gartenland fast gänzlich versiegelt.

Im Dorfkern selbst darf so etwas nicht passieren, will man den bedeutenden historischen Ortskern, mit seinen vielen bereits denkmalgeschützten und unseres Erachtens denkmalschutzwürdigen Gebäuden und den vorhandenen unbedingt erforderlichen Freiräumen erhalten. Hier gilt der Grundsatz:

"Eine Gemeinde lebt von ihrem historischen Besitz"

So auch die Worte unseres ehemaligen Gemeindedirektors Joseph Moehlen, der sich maßgeblich für die Restaurierung, den Neuaufbau und Erhaltung des historischen Ortskerns während seiner Amtszeit von 1972 bis 1993 eingesetzt hat und dem wir heute diese wunderbare Entwicklung des Ortskerns zu verdanken haben. Gerade der Kirchplatz und der Stiftsplatz sind geprägt von ihrem historischen Baubestand aus mehreren Jahrhunderten, wie Sie auch auf den Fotografien deutlich erkennen können. Natürlich gehören zu den geschützten und zu schützenden Gebäuden auch schutzwürdige freibleibende Plätze wie der Kirchplatz, der Stiftsplatz und der Kastanien/ Joseph-Moehlen-Platz sowie freibleibende Sichtachsen, die eine Wirkung nach außen hin überhaupt erst ermöglichen und verstärken.

Berechtigte Sorgen darf und sollte man sich jedoch bezüglich des Erhalts dieser gerade in seiner baulichen Geschlossenheit wunderbar wirkenden Häuserfronten z. B. auf dem Kirchplatz oder dem Stiftsplatz machen. Die meisten Häuser im historischen Dorfkern stehen unter Denkmalschutz, ein paar weitere sind unseres Erachtens in diesem Zusammenhang zumindest denkmalschutzwürdig. Wir haben uns die Mühe gemacht, diese, aber auch die bereits unter Denkmalschutz stehenden Gebäude in einer Karte zu kennzeichnen und durchzunummerieren (siehe Grafik unten links). Natürlich können wir trotz gründlicher Recherche keine Gewähr für die Richtigkeit aller Angaben machen. Falls hier Fehler aufgetreten sind, werden wir diese nach Bekanntwerden umgehend korrigieren. Übrigens können  unseres Wissens nach bei denkmalgeschützten Gebäuden über viele Jahre lang Restaurierungskosten steuerlich abgeschrieben werden.

Was vielleicht noch nicht allen Leserinnen und Lesern geläufig ist, seit dem 1. Juni vergangenen Jahres haben wir in Nordrhein-Westfalen ein neues Denkmalschutzgesetz. Mit knapper Mehrheit wurde es am 22. April 2022 vom NRW-Landesparlament verabschiedet, obwohl es von der Fachwelt und den Landschaftsverbänden erhebliche Kritik an dem Entwurf gab.

So ist in einem Presseinfo des LWL (Landschaftsverband Westfalen-Lippe) vom 5.4.2022 unter der Überschrift "Schon jetzt negative Auswirkungen des neuen Denkmalschutzes" auszugsweise folgendes nachzulesen:
"In Westfalen-Lippe hat sich die Zahl der Anträge auf vollständigen oder Teilabbruch von Baudenkmälern in den vergangenen sechs Monaten gegenüber dem halben Jahr zuvor fast vervierfacht (15 statt 4 Vorhaben), so die LWL-Denkmalpfleger:innen. Dabei werde regelmäßig mit allgemeinen Hinweisen auf wirtschaftliche Fragen argumentiert. LWL-Chefdenkmalpfleger Dr. Holger Mertens: "Das Gesetz wirft seinen dunklen Schatten voraus. Schon jetzt zeigt sich, wie die neuen gesetzlichen Regelungen in der Öffentlichkeit und teilweise auch auf der Eigentümerseite verstanden werden: Denkmäler sollen keinem Projekt mehr im Wege stehen. Schnelle Entscheidungen sollen her, wirtschaftliche und andere Aspekte sollen dabei Vorrang haben."

Somit wird deutlich, dass sich leider tatsächlich einiges geändert hat und wir finden, nicht gerade zum Positiven, was den Denkmalschutz betrifft. So war bisher in allen Denkmalschutz-Angelegenheiten das "Benehmen" mit dem LWL, in der hoch qualifiziertes Personal beschäftigt wird, herzustellen. Nunmehr ist das LWL zwar noch anzuhören, was aber doch eine Schwächung seiner bisherigen Position bedeutet. Seine Stärke in Sachen Denkmalschutz kommt aber wieder zum Tragen, wenn er qualifizierte Gutachten bei seiner Beteiligung erstellt.

Übrigens nimmt die verantwortungsvolle Funktion der unteren Denkmalschutzbehörde in Nottuln sowie in anderen kreisangehörigen Gemeinden die Gemeindeverwaltung wahr. In diese Rolle müssen Sie sich in Bezug auf das neue Denkmalschutzgesetz erst einmal hineinfinden, der LWL wird ihnen dabei sicherlich beratend zur Seite stehen. Jedoch sollte diese Position in der jeweiligen Gemeinde jemand wahrnehmen, der für den Denkmalschutz brennt, denn der Schutz von Denkmälern genießt in NRW auch jetzt noch Verfassungsrang.

Die Aufgaben im Denkmalschutz sind vielfältig und umfassen unter anderem auch die Erstellung von aussagekräftigen Denkmalschutzlisten und Denkmalschutzplänen. Außerdem soll die jeweilige Gemeinde jetzt einen ehrenamtlichen Denkmalschutz-Pfleger oder -Pflegerin bestellen, der ebenfalls als Ansprechpartner in Denkmalschutz-Angelegenheiten den Bürgern zur Verfügung steht. Bisher ist das noch nicht geschehen, wie wir in Erfahrung bringen konnten. Diesbezüglich ist wohl in Kürze ein Erfahrungsaustausch mit anderen Gemeinden, beziehungswiese ein gemeinsames Gespräch  beim LWL in Münster geplant.

Somit liegt die Zukunft der Nottulner Denkmäler jetzt um einiges mehr in den Händen der Nottulner Gemeindeverwaltung. Die Zukunft wird zeigen, wie ernst sie ihre Aufgaben auch in Sachen Denkmalschutz wahrnimmt und wie gewissenhaft diese erfüllt werden. Wir vom Nottulner Blickpunkt sind erst einmal guter Hoffnung, werden aber trotzdem ein Auge auf den historischen Dorfkern haben, wie sicherlich auch einige Nottulner Bürgerinnen und Bürger. Eigentlich müssten sich alle einig sein, denn wie bereits gesagt: "Eine Gemeinde lebt von ihrem historischen Besitz", und damit ist Nottuln "Gott sei Dank" reichlich gesegnet. Dafür sollten wir sehr dankbar sein und es entsprechend würdigen.

In den nächsten Monaten haben wir uns vorgenommen, über einzelne denkmalgeschützte Gebäude in Nottuln Artikel zu verfassen und mit entsprechenden Fotografien zu ergänzen. Haben Sie Geduld mit uns und bleiben Sie uns als Leser und Betrachter treu.

Mit besten Grüßen und bleiben Sie gesund

Ihre Redaktion
Karin und Jürgen Gerhard